AKTUELLES IM ÜBERBLICK



28.12.2009: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdiszipläre und internationale Vereinigung von derzeit etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte, Psychologen etc) die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch Beilegung von Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste Jahreskonferenz (Denver,Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr umfangreiche Programm umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle Aspekte dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen Formulierungen desvon Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes Parental Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei derKonfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile.Eröffnet wird das Programm aus aktuellem Anlass mit Vorträgen zum Thema Parental Alienation and the DSM-V, eingeleitet von Prof. William Bernet, Vanderbilt University, Nashville,TN. Er leitet derzeit eine inzwischen auf über 60 Mitglieder angewachsene internationale Arbeitsgruppe, mit dem Ziel Parental Alienation in die anstehenden Neufassungen des Diagnostic and StatisticalManual  (DSM) der American Psychiatric Association und der International Classification of Diseases (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Das sind Standardwerke mit Kurzbeschreibungen aller anerkannten psychischen Störungen bzw.aller Krankheiten, die medizinischen Fachleuten zur Klassifizierung und auch zu Abrechnung von Versicherungsleistungen dienen. Obwohl das vielfach immer noch wiederholte Argument, dass Eltern-Kind-Entfremdung nicht existiere, weil es auch nicht in DSM enthalten ist, völlig absurd ist, würde seine Aufnahme in diese Standardwerke nicht nur sinnlose Kontroversen beenden, sondern zu mehr empirischer Forschung anregen und die Arbeit von Therapeuten und psychologischen Gutachtern erleichtern. Entsprechende Vorschläge,  mit einer sehr umfangreichen Dokumentation aus weit über 600 wissenschaftlichen Veröffentlichungen,  wurden Nov. 2009 bei beiden Organisation eneingereicht und werden jetzt von den dafür eingesetzen Fachkommittees geprüft. Veröffentlichungen zu diesem Projekt werden im Frühjahr 2010 erscheinen. Vgl. dazu auch unsere Meldungen vom 30.10 und 3.11.2009.
Wir denken, es wäre Zeit, dass man sich endlich auch in Deutschland auf breiter wissenschaftlich-akademischer Ebene mit diesem Themenkreis ernsthaft beschäftigt, statt,  von wenigen "Einzelkämpfern" abgesehen, überwiegend nur zu polemisieren und uralte  Kontroversen zu wiederholen, mit einer darin sich allein "auszeichnenden" Arbeit einer amerikanischen Frauenrechtlerin quasi alsStandardwerk, das nicht nur in Gutachten sondern sogar in Urteile deutscher Familiengerichte Eingang gefunden hat, trotz der wahrlich vernichtenden Kritik international anerkannter Fachleute, und das nicht nur von Richard Gardner, gegen den sich ihre persönlichen Angriffe richteten.    


27.12.2009: Seit 1.3.2005 ist  die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates der Europäischen Union  über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, das sog. Brüssel IIa Abkommen, in Kraft. Es soll u.a., ähnlich wie das weltweite Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtliche Aspekte internationaler  Kindesentführung  (HKÜ),  innerhalb der Europäischen Union bei internationaler Kindesentführungfür eine rasche Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes sorgen. Nur dort darf auch dann über anhängige Sorgerechtsfragen entschieden werden. Gegen beide Prinzipien wird leider von Signatarstaaten vielfach verstoßen, eine Rückführung unter Berufung auf eine Ausnahmesituation abgelehnt oder Verfahren zumindest erheblich verzögert. Brüssel IIa soll innerhalb der Europäischen Union für einfachere und wirkamere Verfahren sorgen und schafft mit der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Zugang zu internationaler Gerichtsbarkeit,  zusätzlich zu der Möglichkeit von Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) des Europarates. Die Verfahrensdauer ist ja gerade in Fragen des Kindschaftsrechts von so entscheidender Bedeutung, dass sie rein praktisch gesehen einer wirksamen Entscheidung vorgreifen kann. Am 23.12.2009 erging eine als examplarisch zu betrachtende Entscheidung des EuGH zu dieser Problematik und Anwendung des Brüssel IIa Abkommens  und ist deshalb auch sehr ausführlich in der Fachpresse und anderen Medien dargestellt worden. Die Pressemitteilung des EuGH enthält die Leitsätze:

Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den anderen Elternteil übertragen hat. In einem solchen Fall Dringlichkeit anzunehmen, verstieße gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Entscheidungen der Mitgliedstaaten und gegen das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu widerrechtlichem Verbringen und Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten kommt.

Das Urteil vom 23.12.2009und die Schlussanträge vom  9.12.2009 sind derzeit auf den Webseiten des Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aberu.a. in Englisch bzw. Französisch.  Zu beachten ist dabei, dass es sich um ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) einesslowenischen Gerichtes betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden italienischenEntscheidung handelt und nicht um eine Individualbeschwerde eines betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.

 
16.12.2009: Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich" Petitionsausschuss - 16.12.2009:
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheiratetenVaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmenderSorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten. ...
...
Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.

Es soll also jetzt, sechs Jahre nach der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in sehr deutscher Manier "dringend erforscht" werden, was man damals schon z. B. aus den den sehr ausführlichen parlamentarischen und sonstigen Untersuchungen von Staaten mit so langer demokratischer Tradition wie Großbritannien und Frankreich längst zum exakt gleichen Sachverhalt hätte wissen können. Darauf haben wir damals auch in unserer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht direkt hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hätte sicher noch  viel weitreichendere Mittel zur Information darüber gehabt, wovon aber dennoch nichts in das Urteil einfloss. Wir jedenfalls gehen immer noch davon aus, dass sich Menschen in Deutschland bei Trennung / Scheidung sehr ähnlich verhalten wie in anderen Staaten auch, die schon längst die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen haben, und das auch ohne ein vorheriges sehr deutliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wie lange kann man diese Schlussfolgerungen dann in Deutschland noch hinauszögern?

14.12.2009: Manche werden sich noch daran erinnern, dass der bekannte Schauspieler Mathieu Carrière sich vor 5 Jahren aus Prinzip weigerte ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu zahlen. Statt dessen ging er in einer spektakulären Aktion für 10 Tage in Haft. Das Ordungsgeld war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin hatte ihn seine frühere Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden war. Um ein (etwa acht Jahre altes) Bild seines Kindes ging es ähnlich auch in einer Klage gegen  Regisseur Douglas Wolfsperger, der das Bild in seinem Film "Der entsorgte Vater" kurz zeigte. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes will er, was er als Musterprozess sieht, in Berufung gehen. Um das finanzielle Risiko eines Unterliegens tragen zu können, erfolgte ein Spendenaufruf. Darauf weisen wir hin, wie gebeten, selbstverständlich ohne hier eine eigene Beurteilung vorzunehmen, die ja auch der potentieller Spender und der gerichtlichen Entscheidung vorgreifen würde. Der Spendenaufruf ist auf der Webseite  http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/ zu finden.

9.12.2009: MARKUS LANZ, ZDF morgen 10.12. 2009,  23:30 - 00:35 Uhr, u.a. Mehr Rechte für unverheiratete Väter.

4.12.2009: Erwartungsgemäß sind heute eine ganze Reihe von Meldungen und Kommentaren in den Medien zum gestrigen Urteil aus Strasbourg zu finden. Hier eine kleine online Auswahl:
Süddeutsche Zeitung:
Schluss mit Diskriminierung. Urteil zum Sorgerecht. Schluss mit Diskriminierung.Ein Kommentar von Helmut Kerscher
Mehr Rechte für ledige Väter: Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.Reform des Kindschaftsrechts geplant: Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (Foto: ddp)Das Straßburger "Vatertags-Urteil" ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schlussmit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller ledigen Väter. Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt....mehr
Frankfurter Allgemeine: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter.
Kommentare: Straßburger Urteil zum Sorgerecht. Ein guter Tag für Väter.  Von Reinhard Müller.  4 Weitere Kommentare.
Zeit-Online: Väter-Rechte. Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht. Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Mehr zum Thema:
    * Sorgerecht für unverheiratete Väter Fällt das Monopol der Mütter?
    * Kindeswohl Bei Streit kein Sorgerecht

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.: Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick.

3.12.2009: Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strasbourg:

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil
 
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des  Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Das Urteil ist mit einer einsamen Gegenstimme ergangen - der des deutschen (ad hoc) Richters Bertram Schmitt -  und widerspricht auch ganz klar der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Der Gerichtshof weist in einem Vergleich europäischer Rechtssysteme darauf hin, dass die Mehrheit der Staaten die Beteiligung nichtehelicher Väter an der elterlichen Sorge vorsieht, entweder unabhängig vom Willen der Mutter oder wenigstens auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung nach Prüfung des Kindeswohls, wogegen nach noch geltendem deutschen Recht nichteheliche Mütter ein absolutes Vetorecht besitzen, d. h. für eine Ablehnung auch keinerlei Gründe angeben müssen. Wir hatten in unserer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schon damals auf die nach sorgfältigen und sehr ausführlich dokumentierten Erwägungen erfolgten Reformen in Frankreich und Großbritannien hingewiesen, wobei in Großbritannien ausschlaggebend war, dass sich auch eine Regelung, die über die deutschen Gesetzeslage hinaus auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung vorsah, nicht bewährt hatte. Eine eigene "Erforschung" der Situation, die erst vor kurzem gemäß dem damaligen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts endlich in Gang gekommen ist, hätte sich also wenigstens unserer Meinung nach schon damals ganz erübrigt. Seither sind noch eine Reihe von Staaten dazugekommen, die gemeinsame Sorge auch bei nichtehelichen Eltern als Regelfall vorsehen (wobei ein Ausschluss wegen Kindeswohlgefährung selbstverständlich jederzeit möglich ist), was uns wenigstens hoffen läßt, dass sich ihnen Deutschland bald anschließt.  Wie schnell  das geht wird allerdings vermutlich weiter vom öffentlichen Druck, auch durch die Medien, und davon, dass möglichst viele betroffene Väter unter Berufung auf dieses Urteil jetzt ebenfalls ihr Menschenrecht einklagen, abhängen. Zu beachten ist auch, dass gemäß Artikel 43 der Konvention jede Partei (also hier wohl ev. die Bundesregierung) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen kann. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

Aus der Presserklärung:

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann,dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichenSorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung inTrennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte. 

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 inVerbindung mit Artikel 8 vorlag. 

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzle ierstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).



2.12.2009: Über eine weitere für Deutschland wenigstens sensationelle Entscheidung zum Sorgerecht berichten heute verschiedene Medien, u.a.die Süddeutsche Zeitung im Münchner Lokalteil, S. 38:
Weil sie den Wunsch des Vaters torpedierte, seinen Sohn öfter zu sehen
Gericht entzieht renitenter Mutter Sorgerecht.
Zehnjähriger lebt ab sofort beim Papa, obwohl das Kind das selbst nicht herbeisehnt – Urteil ist Präzedenzfall
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
Mit ihrer ungewöhnlichen Entscheidung dürfte eine Münchner Amtsrichterin für Aufsehen sorgen: Sie hat einer Mutter das Sorgerecht entzogen, weil diese immer wieder grundlos den Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater verhindert habe. Das Sorgerecht hat nun der Vater. Sollte diese Entscheidung in nächster Instanz beim Oberlandesgericht bestätigt werden, wäre das ein großer Schritt zur Stärkung der Rechte geschiedener Väter........

In Extremfällen gab es aber auch in Deutschland schon solche, dann auch vom OLG bestätigte Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel, allerdings leider meist erst  nach langen Verfahren, weit länger als die 2 Jahre die seit der Trennung der Eltern im vorliegenden Falle vergangen sind, unberechtigten Missbrauchsvorwürfen  etc. etc. Ungewöhnlich ist auch, dass die Entscheidung und Begründung vom Amtsgericht in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, natürlich anonymisiert, aber auch ohne Aktenzeichen. Demnach besonders interessant die Passagen (in der Fassung des SZ Berichts): Zur Begründung hieß es, dass beim Vater keinerlei Erziehungsdefizite bestünden – vielmehr bestehe eine enge vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung, die für die positive Entwicklung des Jungen unverzichtbar sei. Die Mutter sei dagegen nicht in der Lage, das Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zum Vater – „unter Hintanstellung ihrer eigenen Probleme“  – zu respektieren und zu unterstützen. ........Da im Gegensatz zur Mutter der Vater bereit sei, den Umgang des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen, gebiete es das Kindeswohl, solch eine Entscheidung zu treffen. Dem stünde auch nicht entgegen, dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle: Denn dies sei nicht sein wirklicher Wunsch, sondern resultiere nur aus dem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt, analysiert das Gericht.

Aus den USA und insbesondere Kanada, aber auch Spanien etc., haben wir schon wiederholt über ähnliche Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) berichtet, vgl. dazu unsere Zusammenfassung entsprechender Gerichtsentscheidungen, einschließlich deutscher Urteile und Entscheidungen des EuropäischenGerichtshofes für Menschenrechte.  
In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren auch spezielle psychologische Programme entwickelt, die den Übergang von stark entfremdeten Kindern zum bindungstoleranten Elternteil erleichtern sollen. Darüber wird Anfang nächsten Jahres ein Sonderheft einer U.S.Fachzeitschrift erscheinen. Wir werden berichten.

Einige online Medienberichte zu obiger Entscheidung:

Merkur-online.de:Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich....

Abendzeitung:Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. Sie verliert das Sorgerecht, weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter ist fassungslos. ....

1.12. 2009: Deutschland wird sich im Sorgerecht wohl bald dem Rest Europas und der Welt anschließen müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wird am  Donnerstag den 3.Dezember seine Entscheidung im Falle 

Zaunegger v. Germany (no. 22028/04) schriftlich mitteilen.
The applicant, Horst Zaunegger, is a German national who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). His daughter having been born out of wedlock, he complains about the fact that, unlike divorced fathers and mothers, German law does not provide him with the opportunity to be granted joint custody without the mother’s consent. He essentially relies on Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction with Article 8 (right to respect for private and family life).

Kommentar dazu von Heribert Prantl  auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:Vatertag im Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht.
Für viele Väter von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember; und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht. Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........

17.11.2009: Die Zeichnungsfrist für die öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung läuft morgen ab!.

12.11.2009: Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(VAMV) bietet zum kostenlosen Dowload (pdf Datei, 15 Seiten) an:
Das neue FamFG: Leitfaden des VAMV zur Umsetzung des neuenfamilienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis.
Darauf möchten wir hinweisen, obwohl wir uns für eine möglichst gleichwertige Elternschaft von Mutter und Vater, auch nach Trennung / Scheidung, einsetzen, damit auch für eine tatsächlich mögliche Ausübung (Durchsetzung) des Umgangsrechts, statt gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder  ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) zu sehen, und uns auch nicht bedingungslos den sog. "Frankfurter Thesen" anschließen möchten. Daher sehen wir ganz anders als der VAMV die deutliche Abschwächung des FGG-Reformgesetzes gegenüber dem ohnehin im Vergleich zum Ausland sehr zaghaften Referentenentwurf und sogar der Regierungsvorlage nicht als Erfolg, sondern wären selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gerichte alle ursprünglich vorgesehenen neuen Maßnahmen auch im Interesse gleichwertiger Elternschaft verantwortungsvoll einsetzen und insbesondere natürlich auch im Falle tatsächlicher häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung entsprechend handeln würden. Selbstverständlich ist auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig möglichen Alternativen sein können.

08.11.2009: Wir wurden dankenswerterweise auf einen wirklich hervorragenden Bericht aufmerksam gemacht der gestern im kanadischen Fernsehen ausgestrahlt wurde und jetzt als Onlineversion verfügbar ist:
 "W5 investigates: Children on the frontlines of divorce", mit zwei Videos über Parental Alienation (PAS):
W5: Poisoned Minds, part one
There is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking upthere is now a whole new battleground -- parental alienation. It is a proxy war that can produce poisoned minds.

W5: Poisoned Minds, part two
Family courts and social workers are grappling with how to makedivorcing parents cooperate, and heal the children. Even in a legal system where kids have all the rights, harmony doesn't come easy.
aufmerksam gemacht. Im Film beschreibt unter anderem Pamela Richardson ihren extrem tragischen Fall, in dem das durch den Vater entfremdete Kind sich schließlich mit 16 von einer Brücke in den Tod stürzte. (Sie hat darüber ein Buch geschrieben). Aber es wird auch übereinen sehr positiven Fall berichtet, in dem die geschiedenen Eltern nach einer Entfremdungskampagne mit dem gesamten Spektrum von Vorwürfen, einschließlich sexueller Kindesmissbrauch, jetzt bestens zum Wohle ihrer Kinder zusammenarbeiten. Wohl einmalig ist, dass auch die (allerdings ehemals) ausgrenzende Mutter zu einem Interview bereit war.  Das "Wunder" wurde in einem Sommercamp für Scheidungsfamilien bewirkt. [Die Leiterin dieses Programms ist Peggie Ward, deren Aufsatz als kommentierte Übersetzung als eine der ersten Publikationen zu PAS in Deutschland erschien, "Familienkriege", 1998. Über dieses Programm und auch ein weiteres ähnliches zur "Wiedervereinigung" entfremdeter Kinder-Eltern wird Anfang nächsten Jahres in U. S. Fachpublikationen berichtet werden. Wir werden zu gegebener Zeit darüber im Detail berichten.] Hervorragend an den Filmen ist auch, dass betroffene Kinder zu Wort kommen. Sehr zu empfehlen!.

03.11.2009:  Als Reaktion auf den Artikel im U.S. News & WorldReport erschien folgender Aufsatz:
Group of 50 Mental Health Experts Pushing to Add Parental Alienation to DSM November 2nd, 2009 by Glenn Sacks, MA, Executive Director

Now 23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only recently that she was manipulated, that her long-held view of her father isn’t accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak daily. “I’ve missed out on a great friendship with my dad,” she says. “It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, the American Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According to psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage, stimulate more systematic research, lend credence to a charge of parental alienation in court, and raise the odds that children would get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS Inclusion in DSM. October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.
Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten. Glenn Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in Radio - und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.

30.10.2009: Im wichtigen amerikanischen Nachrichtenmagazin U.S. News & World Report (gegr. 1933, konservativ) erschien gerade folgender Beitrag:
Parental Alienation: A Mental Diagnosis?
Some experts say the extreme hatred some kids feel toward a parent in a divorce is a mental illness.

By Lindsay Lyon
Posted October 29, 2009

   From an early age, Anne was taught by her mother to fear her father. Behind his back, her mom warned that he was an unpredictable and dangerous; any time he'd invite her to do anything—a walk in the woods, a trip to the art store—she would craft an excuse not to go. "I was under the impression that he was crazy, that at any moment he could just pop and do something violent to hurt me," says Anne, who prefers that only her middle name be used to guard her family's privacy. Typical of a phenomenon some mental-health experts now label "parental alienation," her view of him became so negative, she says, that her mother persuaded her to lie during a custody hearing when the couple divorced. Then 14, she told the judge that her dad was physically abusive. Was he? "No," she says."But I was convinced that he would [be]." After her mother won custody, Anne all but severed contact with her father for years.
   If a growing faction of the mental-health community has its way, Anne's experience will one day soon be an actual diagnosis.   ..mehr

29.10.2009: Von einem Leser wurden wir dankenswerterweise auf einen ausführlichen Bericht über ein Wochendseminar  ,,Familien brauchen selbstbewusste Väter. Ein Männeraufbruch ist überfällig!" aufmerksam gemacht, der immer noch wegen seiner Zusammenfassung der Beiträge interessant ist, obwohl die Veranstaltung längst stattgefunden hat.

07.10.2009: Wir wurden heute auf eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung aufmerksam gemacht. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 18.11.2009. Ein weiterer Schreiber schlägt jetzt eine Postkarten -oder Unterschriftenaktion im Internet  zu einem gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Eltern vor um damit möglicherweise Einfluss auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zu gewinnen.
   Zu beiden leidigen Themen, bei denen Deutschland mit seinen Bedenkenträgern ziemlich einsam in Europa und der Welt dasteht, haben wir auf unseren Webseiten wiederholf berichtet. Was das Wechselmodell betrifft so haben wir z. B. über das französische Modell der  "résidence alternée" (Gesetz seit 4.3.2002), das  belgische ,,hébergement égalitaire" von 2006 und das italienische "affidamentro condiviso" ebenfalls aus 2006 berichtet, wonach gleichwertige Elternschaft auch im Sinne der Unterbringung des Kindes als erwünschter Regelfall gilt oder sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In Deutschland ist ein Wechselmodell zwar nicht "verboten", wenn sich die Eltern darauf selbst einigen, wird aber vielfach schon dadurch unmöglich gemacht, dass ein Elternteil ungeachtet der Zeit, die das Kind mit ihm verbringt und dem Einkommen des anderen Elternteils nicht nur sämtliche Umgangs- und Aufenthaltskosten zu tragen hat, sondern auch ungeschmälert den vollen Barunterhalt an den anderen Elternteil zu zahlen hat, außer im praktisch völlig unrealistischen Fall einer exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes eines minderjährigen Kindes. Diese Regelung wurde zuletzt in der Entscheidung XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007 entgegen der z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten üblichen Kostenaufteilung je nach relativer Verweildauer des Kindes und relativem Einkommen der Eltern (Siehe unsere Modellrechnung vom 1.3.2007) erneut bestätigt.
Und was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft, so soll ja gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003  jetzt endlich erst "erforscht" werden, was man vor dieser Entscheidung schon längst z. B. aus der sehr umfangreichen Dokumentation aus Großbritannien und Frankreich hätte wissen können, als diese Staaten ein zeitgemäßes gemeinsames Sorgerecht einführten, weil sich selbst gegenüber der noch gültigen deutschen Regelung aus1998 wesentlich erweiterte Regelungen nicht bewährt hatten.

30.9.2009:  Das Erste, Heute | 30.09.2009, 21.45 - 22.15 Trennung von Staats wegen. Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation
Der Film erzählt die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder gegenüberstanden. Nach Jahren der Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindungan die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert, viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb "ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und wo er wohnt."----Mehr[Anmerkung: Vermutlich hatten diese Kinder auch Väter, von denen sie ebenfalls getrennt wurden?]

28.09.2009:  Wir haben folgende  Information zu einer neuen Webseite bekommen:
 Pressemitteilung zum Launch der Website Portraits-Alleinerziehender.de
Berlin, 23.09.2009
eBook „Portraits Alleinerziehender“ im Zentrum der gleichnamigen Website
  Angeregt durch die gesellschaftliche Debatte über zunehmende Kinderlosigkeit in Deutschland ist ein Buch entstanden, das den Lebensalltag, die Ansichten, Träume und Schwierigkeiten alleinerziehender Mütter und Väter in den Mittelpunkt rückt. Mit dem Launch der Website www.portraits-alleinerziehender.de ist das eBook „Emanzipiert Stark Frei? – Portraits Alleinerziehender“ nun als Download verfügbar.
   In Interviews mit 17 Männern und Frauen geht die Herausgeberin der Frage nach, wie alleinerziehende Eltern ihr Leben ohne die traditionelle Rollenverteilung gestalten. Anhand von O-Ton-Aufzeichnungen wurden die Interviews protokolliert und im Nachhinein wie eine Erzählung aus der Ich-Perspektive der Interviewten niedergeschrieben. Des Weiteren arbeitet der Berliner Fotograf Patryk Witt derzeit an einer Bebilderung der literarischen Portraits – in Kürze ebenfalls einsehbar auf portraits-alleinerziehender.de.
  Das eBook „Portraits Alleinerziehender“ bildet die Basis der gleichnamigen Webpräsenz, die in den nächsten Monaten zu einerPlattform ausgebaut wird, auf der sich alleinerziehende Mütter und Väter austauschen und Informationen sammeln können. Die Plattform wird Foren und andere Kommunikationstools bieten und mit Texten und News zahlreiche Infos und Tipps rund um die Themen Trennung, Erziehung,Arbeitsmarkt uvm. geben.
Leseproben auf www.portraits-alleinerziehender.de

Es ist zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu vertreten oder gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positiveSozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder  ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilungvom 24.1.2007) darstellen. Dabei ist selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang mit dem anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßen gravierendenUmständen die einzig mögliche Alternative sein kann. Für diejenigen, die die reale Situation des Alleinerziehens nicht aus eigener Anschauung kennen bieten die Interviews im e-book bereits einen guten Einblick. Wir wünschen diesem Projekt viel Erfolg!


22.09.2009: Heute, Dienstag, 22.09.2009 22:15 - 22:45 Uhr, VPS 22.09.2009 22:15,ZDF, 37 Grad (Wdh. am 22.09.2009 02:00 Uhr Nachtprogramm, VPS 23.09.2009 02:00): 37 Grad
Wo bist du, mein Kind? Zwangsadoptionen in der DDR. Dokumentationsreihe Deutschland 2009. Die Aufarbeitung scheitert auch an fehlender Einsicht mancher Ämter. Das Thema Zwangsadoption ist heute immer noch aktuell. Noch immer leiden die Kinder und ihre Familien darunter, die zur zeit des SED-Regimes willkürlich getrennt wurden. Auch einige Jugendämter verweigern den Betroffenen bis heute eine umfassende Unterstützung. [mehr]
18.9.2009: Falls Sie den kontrovers diskutierten und zeitweilig per Einstweiliger Verfügung aus den Kinos verbannten Film von Douglas Wolfsperger, DER ENTSORGTE VATER, noch nicht gesehen haben, besteht dazu am 20.September um 20 Uhr im Kino Casablanca in Dresden Gelegenheit.  Der Regisseur wird anwesend sein und zu einem Gespräch zur Verfügung stehen. Filminfos, Hintergründe und Fotos zum Downloaden finden Sie unter www.Der-Entsorgte-Vater.de.
 
17.9.2009: Wie bereits am 1.9.2009 angekündigt, wollen wir in unserer Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Kindschaftsrechts die der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend dem mit diesem Tage in Kraft  getretenen FGG-Reformgesetz aktualisieren. Zumindest soweit das besonders wichtige Bestimmungen betrifft, auf die wir seit dem frühen Stadium des Entwurfs hingewiesen hatten, ist dies jetzt geschehen: Logo
 Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen des  FGG-Reformgesetzes. Im übrigen muss auf die zahlreichen dazu erschienenen Bücher hingewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich gegenüber den ersten Referentenentwürfen, aber auch nach dem vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf einiges geändert hat, was nicht nur rein redaktioneller d.h. sprachlicher Natur ist, oder die Gliederung (Nummerierung) der einzelnen Paragraphen betrifft. Das sollte nicht überraschen, wenn die Stellungnahmen zum Referentenentwurf (an denen wir als Verband auch beteiligt waren) angemessen berücksichtigt werden und schließlich das Parlament nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, besonders dann nicht, wenn, wie in diesem Falle, Einzelheiten des Gesetzentwurfs sehr kontrovers diskutiert wurden, das zum Teil sogar noch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. über Aufgaben und Vergütung von Verfahrensbeiständen, vgl. z. B. ZKJ 2/2009, das ganz diesem Themagewidmet ist)

13.09.2009: Unsere Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde wieder aktualisiert. Die letzten Urteileg egen Deutschland betreffen wieder die überlange Verfahrendauer in Umgangsverfahren, bei denen der Weisheit letzter Schluss dann immer noch sehr häufig ein Umgangsauschluss ist (,,Kind muss zu Ruhe kommen"). Der Gerichtshof geht zwar nicht auf dieses "Wundermittel" ein, betont aber immer wieder, wie wichtig eine besonders beschleunigtes Verfahren gerade bei Umgangsproblemen ist, weil sonst sich die Aussichten auf eine Wiederannäherung zwischen Kind und ausgegrenztem Elternteil rasch verringern und schließlich ganz zerstört würden. Eine überlange Verfahrensdauer würde also praktisch den Ausgang des Verfahrens schon vorausbestimmen. Bleibt sehr zuhoffen, dass das FGG-Reformgesetz, bei dessen Formulierung diese Problematik beachtet wurde, da bald eine praktische Wirkung entfaltet. Es ist seit dem 1.9.2009 in Kraft, vgl. unsere Meldung von diesem Tage.

12.09.2009: Morgen 13.9. 2009, 18:00h,   ZDF Mona Lisa: Für immer zerrissen? Scheidungskinder leiden oft ein Leben lang.
Eine Scheidung ist ein einschneidendes Erlebnis, vor allem für die Kinder. Und sie hat Auswirkungen auf ihr Leben als Erwachsene, wie neue Studien über die längerfristigen Folgen für Scheidungskinder zeigen. Das Verhalten der Ex-Partner als Eltern nimmt großen Einfluss auf die zerrissenen Kinderseelen. .....
Mit weiteren links zu anderen Sendungen, einem Forum, http://www.scheidungskinder.de, das z. T. sehr bewegende Einblicke in die Seelen betroffener Jugendlicher gewährt, etc. Die Sendung ist aus der ZDF Mediathek abrufbar.

10.09.2009: Wir haben jetzt auch eine deutsche Übersetzung (mit weiteren Literaturhinweisen) der Rezension von AFamily's Heartbreak [wörtlich: Herz zerbrechender Schmerz einer Familie] A Parent's Introduction toParental Alienation [Eine Einführung in Eltern- Kind-Entfremdung durch einen betroffenen Elternteil] von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies.

04.09.2009: Buchrezension: Zu einem neuen Buch, A Family's Heartbreak. A Parent's Introduction to Parental Alienation von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies, haben wir eine ausführliche Rezension zur Verfügung, in Englisch, wie auch das Buch bisher nur im Original erhältlich ist. Wie bemühen uns aber baldmöglichst eine deutsche Übersetzung der Rezension nachzureichen. Das Buch zeichnet sich dadurch aus, dass der Autor als betroffener Vater seine Leidensgesschichte auf die zu Eltern-Kind-Entfremdung wesentlichen Aspekte beschränkt, diese aber präzise an Hand von Tagebuchaufzeichnungen (wie sie allen Eltern in dieser Situation zu empfehlen sind) darstellt, und vor allem dadurch, dass er an jeder Stelle dazu Fragen stellt, wie sie sich allen von Entfremdung betroffenen Eltern immer wieder aufdrängen werden (oder sollten) und diese Fragen dann direkt von mit Eltern-Kind-Entfremfung (PAS) sehr erfahrenen Fachleuten beantwortet werden. 
 
01.09.2009: Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -FGG-RG) vom 17.Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 22.Dezember 2008 ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es kann als pdf Datei (158 Seiten) eingesehen oder heruntergeladen werden (aber nicht gedruckt oder daraus kopiert werden) unter
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl108s2586.pdf%27]
Wir werden uns bemühen, ähnlich wie auch nach der Reform des Kindschaftsrechtes in 1998, unsere Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Bestimmungen dem neuen Gesetz baldmöglichst anzupassen. Während der Gesetzgebungsphase, in der wir auch als Verband zum Regierungsentwurf Stellung genommen hatten, haben wir bereits ausführlich über diese Bestimmungen, speziell zu Beratung und Familienmediation, berichtet (auch wiederholt unter Aktuelles, mit der damaligen Bezeichnung FamFG). Einige Einzelheiten wurden jedoch vom Parlament (Bundestag, Bundesrat) noch im Detail abgeändert.

07.08.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter geben:
      Ich bin freie Autorin in Berlin und schreibe für dasWochenend-Feuilleton einer großen überregionalen Zeitung an einer Geschichte über Väter, die erfahren haben, dass sie nicht (wie angenommen) der leibliche Vater ihres Kindes sind. Vielleicht fällt Ihnen ein Vater ein, der bereit wäre, sich mit mir zu treffen und mir von seinen Erfahrungen und Erlebnissen zu erzählen. Das ist, ich weiß es, eine große Bitte, aber ich verspreche dem Vater, dass ich mit seiner Geschichte respektvoll umgehen würde - ich würde in meinem Text Pseudonyme verwenden und die Geschichte selbstverständlich gegenlesen lassen.      Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten, einen Vater zu finden, der zu einem Gespräch bereit wäre. Sie erreichen mich über Email: okrohd@gmail.com.
30.7.2009: Kindesentziehung: Kinderkommission fordert bessere Zusammenarbeit
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 1.000 Kinder dauerhaft vermisst. In vielen Fällen handelt es sich dabei um internationale Entführungen,bei denen ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland bringt. Die Kinderkommission wird immer wieder von betroffenenEltern um Hilfe gebeten und hat sich deswegen in einer vergangenen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Verschwindet ein Kind spurlos, ist schnelle und konzentrierte Hilfe entscheidend. Jede Stelle, an die sich betroffene Eltern wenden können, sollte kompetente Kontaktpersonen ausweisen, die schnell die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Kinderkommission fordert deswegen ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und Botschaften. Insgesamt muss die Vernetzung und Kooperation aller involvierten Stellen insbesondere der zuständigen Ministerien verbessert werden. Ziel muss es sein, dem verlassenen Elternteil mit allen staatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen. Zudem hält die Kinderkommission den Aufbau eines Alarmsystems für vermisste Kinder in den Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens für notwendig. Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich unter www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/kindesentziehung_ausland.pdf.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.7.2009.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Internationale  Kindesentführung und den internationalen Abkommen dagegen auf unseren Webseiten dazu. Kindesentzug im Inland durch einen Elternteil, unter Verletzung des Umgangsrechtes oder auch des Sorgerechtes des anderen Elternteils ist dagegen in Deutschland, wie wir schon oft beklagt (zuletzt 29.6.2009) haben, leider, im Gegensatz  auch zu Nachbarstaaten wie Frankreich, immer noch praktisch erlaubt. Mit der FGG Reform ab September 2009 kann (muss aber nicht!) lediglich eine "Belohnung" für"eigenmächtige Mitnahme" des Kindes wegfallen, nämlich die des automatischen  Gerichtsortwechsels zum neuen Wohnort des Kindes. Konsequenzen für den Umgang und das Sorgerecht (z. B. nach dem sog. "Kontinuitätsprinzip") hat aber wenigstens bisher fast immer allein der zurückgelassene Elternteil zu tragen gehabt. Vielleicht sollte der parlamentarischen Kinderkommission auch dieses rein innerdeutsche Problem verdeutlicht werden, bei dem sich im Gegensatz zu Kindesentführungen aus dem Ausland  (in das frühere"Entführungsparadies" Deutschland) bisher noch nichts wesentlich verbessert hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich diesbezüglich, auch ohne neue Gesetzesmaßnahmen, die Rechtspraxis wenigstens allmählich ändert.
 
10.7.2009: Unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher Literaturüber Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Syndrom - PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst derzeit 195 Einträge. Unsere Bibliographie strebt nicht an diekomplette, bereits sehr umfangreiche weltweite Literatur einfach aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten derzeit schon biszu über 400 Einträge, dazu kommen fast zahllose Kurzdarstellungen, "Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen gezielt Arbeiten heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter Fachleuten Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhaltmöglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens hinreichend genau für eine Kurzbeschreibung kennen. (Wenn irgend möglich versuchen wir auch einen Internet Link einzufügen, zu einem Download oder zumindestens weiteren Informationen). Das bedeutet natürlich auch eine Einschränkung auf die vorhandene Sprachenkenntnis, eine Einschränkung, die aber bei unseren Lesern, wenn auch unterschiedlich, ebenfalls vorhanden sein dürfte. Wir haben deshalb und weil wir größere Erweiterungen auch der nicht Englisch sprachigen Literatur vorgenommen haben, die Literaturliste jetzt nach Sprachen aufgeteilt, was ja zugleich auch die Entwicklung in den jeweiligen Staaten deutlicher macht. Zugleich bitten wir unsere Leser uns auf wichtige Arbeiten aufmerksam zu machen, die wir möglicherweise etwa aus sprachlichen Gründen bisher übersehen haben. Diese Unterscheidung nach Sprachen / Staaten macht zugleich auch deutlich, dass das Parental Alienation Syndrome nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte ExpertInnen gerne behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen (und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod) auf Gardner, der diesen Begriff etwa 1985 prägte, nicht zürückscheuen. Auf den Namen kommt es überhaupt nicht an. Das Phänomen selbst wurde schon lange vor Gardner beschrieben, wenn auch ohne seine Kategorisierung, über die man durchaus kritiisch diskutieren kann. Aber Gardner kommt zumindest dasVerdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die ziterte Literatur überzeugend zeigt.

   Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium ist für uns ein sog. "peer review", d.h. eine Begutachtung durch Fachkollegen / Fachkolleginnen auf wissenschaftlicheOriginalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in Deutschland bei psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den entsprechenden Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst auch hier Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl. Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.) Die wohl wichtigste professionelle psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA) unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Warshak, Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und einer ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist das durchaus auch verständlich. Warum gibt es hier beispielsweise kein einziges Fachbuch, dass sich wissenschaftlich und systematisch mit allen Aspekten des Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente,neue (Okt. 2008) Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist, Psychologe, Ordinarius f. Forensische Psychologie, Univ. Turin) et al.,La Sindrome da Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione deiFigli in Danno dell'altro Genitore [Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]? Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich sicher an "politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das Buch selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse eingeht, die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich der Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.Vgl. Inhalt des Buches. Unsere Bibliographie enthält auch weitere allein dem Thema PAS gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus verschiedenen Staaten. Dennoch muss es erstaunen, dass, wie wir erfahren haben, vor nicht allzu langer Zeit im Namen einer für Information über die aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten Institution die Auskunft erteilt wurde: „... das theoretische Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine Beachtung ...“. Das ist angesichts der umfangreichen Fachliteratur nicht nur völlig unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber den noch wenigen die sich auch in Deutschland ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit demThema auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende Zahl von Studentinnen / Studenten die sich mit dem Thema in einer Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche PAS Literatur. Angesichts dieser Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens vereinzelt immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den Sachverhalt klar erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist viel zu spät geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird oder nicht ist unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die auslösenden Faktoren für die "Kontaktverweigerung des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist, sondern die "Kindschaftssache" dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt" werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile, insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer, sowie  unseren Bericht zum Umgangsausschluss, mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.    02.07.2009: Wir erhielten folgenden  Aufruf, den wir gerne weitergeben:
TV Produktion sucht Eltern, deren Kind vom Ehepartner / Lebensgefährten / sonstigenVerwandten entzogen wurde. Der Film ist für das ZDF in Planung. Bei Interesse, setzen Sie sich mit Britta Marks 089-92334314 in Verbindung.
Dazu möchten wir gerne noch auf eine wirklich hervorragende und spannende Reportage aus dem selben Hause hinweisen, in deren Verlauf erst ein von den mütterlichen Großeltern aus Deutschland entführtes Kind nach 13 Jahren  in England schließlich aufgefunden wurde, allerdings völlig entfremdet und den Kontakt mit den Eltern und der jüngeren Schwester ablehnend. Hier ist unsere damalige Meldung zu diesem Bericht mit großer Resonanz:

14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad: Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.
Um das Studium rasch zu beenden, entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [mehr]  Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr Nachtprogramm VPS 22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar. Auf der Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung, sowie ein  Forum zu diesen Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom  23.9.2008 (unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.

Die Links zum umfangreichen Hintergrundmaterial funktionieren noch und der Film, sowie ein weiterer Bericht vom 11.11.2008 sind aus der ZDF Mediathek z. B. mit dem Suchbegriff "geraubtes Kind" abrufbar.
Die Eltern berichteten über ihr Schicksal später auch in der Sendung "KERNER".

29.6.2009: Uns erreichen immer wieder verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen  Elternteilen die meist sehr zu Recht um ihren Kontakt zu ihren Kindern bangen, wenn der andere Elternteil mit den Kindern in den fernsten Winkel der Bundesrepubliko der gar der Welt zieht. Bisher haben wir kaum Maßnahmen gesehen, die diese "Freizügigkeit" im Interesse des Kindeswohls einschränken, anders als etwa seit Jahrzehnten schon in den USA,  wo ein begründeter gerichtlicher Antrag bei einem Umzug nötig ist (z. B. 50 Meilen Regelung), vgl. auch unsere letzten Berichte dazu, vom 23.4. und 21.4.2009. In Deutschland dagegen betrachten es viele Elternteile bei einem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, trotz Verletzung eines gemeinsamen  Sorgerechts und des Umgangsrechts, sogar als ihr selbstverständliches Recht die Kinder einfach "mitzunehmen". Diese eigenmächtige "Mitnahme" der Kinder wird dann nicht etwa nach §235 StGB [Entziehung Minderjähriger] als Straftat verfolgt, sondern sogar u.a. noch dadurch "belohnt", dass der neue Wohnort der Kinder automatisch auch Gerichtsort wird. Das wird sich mit Inkrafttreten der FGG Reform im Herbst nur insoweit ändern, dass dann die gerichtliche Zuständigkeit beim bisherigen Wohnort der Kinder verbleiben kann, d.h. allerdings nicht verpflichtend, sondern nur als bloße Kannbestimmung. Die wesenlich erhöhten Umgangskosten trägt aber, soweit, wie nicht selten, weit über der Leistungsgrenze und der verfügbaren Zeit, weiterhin allein der dann umgangsberechtigte Elternteil. Letzteres gilt genau so bei einem legalem Umzug des Wohnelternteils ins Ausland, der bisher auch bei noch so großen Entfernungen kaum von den Gerichten aus Kindeswohlgründen verwehrt wurde. Dazu deshalb wieder eine sehr interessante und wichtige Entscheidung, mit sehr ausführlicher Begründung:
Elterliche Sorge/Abänderungsverfahren: Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aufgrund einer von der Mutter geplanten Übersiedlung nach Peking. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 5. September 2008- 18UF 83/08 in ZKJ 5 (2009), Seiten 211-214.

Im selben Heft, Seiten 207 -211, Umgang: Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei einem Umgangsausschluss,  auch die Wiedergabe einer sehr deutlichen Kritik des Bundesverfassungsgericht an den üblichen gerichtlichen Verfahren bei einem Umgangsauschluss, den wir in den meisten Fällen, wenn keine körperliche oder psychische Gefahr vom Umgangsberechtichtigten ausgeht oder sogar, wie im vorliegenden Fall das Gegenteil und psychische Gefährdung durch Umgangsvereitelung und Entfremdungsbestrebungen des Wohnelternteils klar erwiesen ist, als ein Zeichen der völligen Hilflosigkeit nach einem viel zu lange verschleppten Verfahren sehen, keineswegs als "Wundermittel" (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), weil es die Entfremdung erwiesenermaßen nur vertieft, vgl. z. B. unseren Bericht  u.a. zu der empirischen Untersuchung von Karle & Klosinki (1999). Diese Gefahr sieht auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss BVerfG 1 BvR 746/08 vom 5.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 67), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr074608.html. Die ganze "Unendliche Geschichte" (seit 2001, aber es gibt durchaus auch noch weit längere ähnlich erfolglose Verfahren, z. B. den Fall G., und manche werden sich vielleicht noch an einen Fall erinnern bei dem nach 7 Jahren noch überhaupt keine Entscheidung zum Umgangsantrag des Vaters gefallen war,1997.) einer Umgangsvereitelung und Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, aber ohne adequate gerichtliche Maßnahmen gegen die sich mit der Zeit immer weiter vertiefende Entfremdung,  ist ebenfalls absolut lesenswert, weil sie sich fast genau so immer noch, trotz klarer psychologischen Erkenntnisse, an deutschen Gerichten ständig wiederholt und dann nicht selten die "Kindschaftssache" durch Umgangsausschluss "erledigt" wird. Vgl. dazu auch unsere Berichte über Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie zur Eltern-Kindentfremdung.  

10.6.2009: Heute, 3sat, 21:05 Uhr:  Meine, deine, unsere Kinder. Experiment Patchworkfamilie. Film von Annina Furrer (Erstsendung 26.2.2009).
Viele Ehen scheitern, doch auch nach einer Trennung sehnen sich manche Ehepartner und Kinder nach Glück in der Familie. - Der Film erzählt die Geschichte zweier Patchworkfamilien, die den Traum der harmonischen Familie auf ganz unterschiedliche Art verwirklichen wollen.

26.5.2009: Morgen, Mittwoch 27.5.  RTL, 22h15, STERN TV: "Du wirst Dein Kind nie wieder sehen": Das Drama der Scheidungsväter.
Etwa 150.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer Ehescheidung betroffen. Wenn Papa und Mama sich trennen, ist das für die Kids immer ein Drama. In vielen Fällen herrscht zu allem Überfluss Zank und Streit zwischen den Ex-Partnern. Douglas Wolfsperger hat erlebt, was ein solcher Rosenkrieg anrichten kann. Im Streit um das Umgangsrecht für seine Tochter hat Wolfsperger verloren und seine Tochter seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Jetzt hat er über seine Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter einen Film gemacht: "Der entsorgte Vater." stern TV berichtet darüber - und über Wege, in denen es nach der Scheidung doch noch ein Miteinander gibt.
Der Film kommt ab 11.Juni in die deutschen Kinos.

11.05.2009: Die Hamburger Fernseh-Produktionsfirma „SPIEGEL TV“ plant für das ZDF eine mehrteilige Dokumentation zum Thema Familie und Erziehung. In der Sendung soll ein „Coach“ bei Problemen helfen, wie sie in jeder Familie auftauchen können: „Ständig streiten sich die Geschwister“, „Mein Sohn vernachlässigt die Schule“, „Meine Eltern sind viel zu streng“ oder „Der Stress nach der Scheidung“. Für die Serie suchen wir Familien, die beweisen, dass man seine Probleme in den Griff bekommen kann.  Mehr Information und Kontakt.

23.4.2009: Praktisches Zusammentreffen: Zu den im untenstehenden Bericht von uns gerade erst wieder angesprochenen Themen (zu denen oft Anfragen an uns kommen) bringt das neue Heft  2009/4 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) eine Reihe interessanter Beiträge. Ihnen gemeinsam ist die schwierige Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 GG) und dem dadurch vielfach tangiertem Recht eines Elternteils auf Umgang mit seinem Kind (Artikel 6, Abs1, 2 GG). Anders als leider so oftder Fall ist, geht es in den besprochenen Fällen jedoch nicht um einen (heimlichen) eigenmächtigen Umzug im Inland oder eine Kindesentführung ins Ausland.
   Im ersten Fall  ,,Elterliche Sorge: Untersagung eines eigenmächtigen Wegzugs unter Mitnahme des gemeinsamens Kindes"  (AG Bensheim, Beschluss vom 9. Juli 2008 -72 F 223/08 SO) hatte die Mutter in der mündlichen Verhandlung vom 6.5.2008 über ihren Antrag auf Aussetzung .des Umgangs und des Vorwurfs eines sexuellen Kindesmissbrauchs durch den Vater erstmals angekündigt, dass sie ab 1. 8.2008 mit dem Kind nach Nordeutschland (500km Entfernung) ziehen will, und dort wieder eine ähnliche Stelle (halbe Stelle als Staatsanwältin) antreten könnte.  Das AG hatte vorläufig begleiteten Umgang angeordnet und zugleich ein psychologisches Fachgutachten in Auftrag gegeben. Es hat der Mutter bis zum Abschluss des Sorge- (Aufenthaltsbestimmungs-)rechtsverfahren und insbesonderesder Begutachtung einen Umzug untersagt. Dieser Beschluss des AG ist auf Seiten 175-176 abgedruckt, ebenso wie der redaktionelle Hinweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M  vom 2.10.2008 - 6 WF 138/08  mit dem der Mutter auf deren Beschwerde hin im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das 3 jährige Kind übertragen wurde und so den Weg für den Umzug freimachte (mit weiteren Hinweisen auf Fälle des Herausnehmens eines Kindes aus seinem bisherigen sozialen und örtlichen Umfeld)  Mit einer ausführlichen rechtlichen Würdigung an Hand dieses Falles setzt sich RA Jürgen Riek auf Seiten 165-168 auseinander: Freizügigkeit, Elternrecht und Kindeswohl. Was hat den Vorzug?.
   Im zweiten Fall, S. 171 -174, geht es um ,,Elterliche Sorge: Sorgerechtsregelung bei Umzug in das Ausland" (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 2008 -2 UF 88/08). Die Mutter wollte nach derTrennung (2004) und rechtskräftigen Scheidung (2006) endgültig in ihre amerikanische Heimat  umziehen (wo sie auch bereits wieder geheiratet hatte) und begehrte dafür die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht, wogegen sich der Vater in Deutschland wegen der Erschwerung des bisher gut funktionierenden Umgangs wandte. Beide Eltern hielt das Gericht für voll erziehungsfähig, zu beiden hat das Kind eine gute Beziehung, die Mutter hatte  jedoch,  wie so oft ( beruflich bedingt), den Hauptanteil an Erziehung und Betreuung übernommen. Sie konnte das Gericht auch davon überzeugen, dass die besseren Betreuungsmöglichkeiten auch nach einem Umzug eher bei ihrl iegen und  der Umzug  keineswegs aus Gründen der Umfangsvereitelung, sondern aus gut nachvollziehbaren Gründen erfolgen sollte. ,,Soweit es dem Kindeswohl von A. noch besser entsprechen würde, wenn sie weiterhin mit ihrer Mutter in Deutschland leben würde und engen Umgangskontakt zum Vater hätte, reicht dies allein nicht aus, um den nachvollziehbaren Wunsch der Mutter auf Rückkehr in ihre Heimat nicht zu respektieren (so z. B. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004,1588). Dem Anliegen von A. ist durch die vom AG getroffene Umgangsregelung Rechnung getragen, deren freiwillige Ausweitung durch die Eltern jederzeit möglich ist.  Ein für das Kind A. wichtiger regelmäßiger  Umgang mit dem Vater und ihren  Wurzeln hier in Deutschland  ist durch die getroffene Umgangsregelung sichergestellt." Das OLG hat damit die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter (unterZurückweisung ihres weiteren Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge und des gegenläufigen Antrags des Vaters) durch das AG bestätigt.(Mit redaktionellen Hinweisen auf weitere Entscheidungen zu diesem Problembereich).
  Wir hatten schon am 23.9.2008 ebenfalls wieder Anlass auf das leidige Thema "eigenmächtige Kindesmitnahme" einzugehen, die in Deutschland gängige Praxis ist, weil im Gegensatz zu anderen Staaten ohne ersthafte Folgen (wie z. B. Übernahme der zusätzlichen Umgangskosten, Sorgerechtswechseloder sogar strafrechtliche Konsequenzen,  entsprechend  der Gesetzeslage z. B. in Florida oder Frankreich, wie schon von uns erwähnt), ja  sogar von Vorteil bei beabsichtigter Umgangsvereitelung ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar (aus formalen Gründen) eine Beschwerde dagegen nicht angenommen aber denooch sehr deutliche Worte gefunden:  - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27. Juni 2008, veröffentlicht ebenfalls in  ZKJ 9, 2008, S. 378-380.
 
  Wir möchten auch auf einen weiteren sehr interessanten Aufsatz ,,Kindschaftsrecht des 21.Jahrhunderts. Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven" von Prof. Dr. Nina Dethloff, S. 141-147, im aktuellen Heft von ZKJ hinweisen. Er geht insbesondere sehr ausführlich, verleichend und kritisch auf das an uns oft herangetragenen Thema "Nichteheliche Elternschaft und Sorgerecht" ein, mit der Feststellung dass hier dringender Reformbedarf, mit Anpassung an die Praxis im Rest der Welt besteht. ,,Angesichts des insoweit bestehenden europäischen Standards dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis der Europäische Gerichtshof das mütterliche Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder ansehen wird." (Zitiert dazu Rixe, FPR 2008, 223-226, vgl. auch unseren Bericht vom 29.1.2009 zur "Vernehmlassung" über eine entsprechende Anpassung an den europäischen Standard in der Schweiz). Das Bundesjustizministerium (vgl. unsere Meldung vom 28.10.2008) hat sich jedoch erst vor kurzem zu einem Forschungsauftrag entschlossent, der bis Ende 2010 vermutlich herausfinden wird, was man entsprechend unserer Stellungnahme für das Bundesverfasungsgericht vor der Entscheidung vom 29.1.2003 schon damals in allem nötigen Detail aus den einschlägigen Erfahrungen und Untersuchungen anderer Staaten (z.B. Frankreich, Großbritannien) zur exakt derselben Frage ohne weiteres hätte wissen können. Die Autorin begrüsst in ihrem Ausblick das Beschleunigungsgebot der FGG Reform (§158 FamFG), betont die Wichtigkeit neuer Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der Mediation, bei der jedoch die Kosten noch eine große Hürde darstellen. Das FamFG sieht in  §135 I lediglich eine kostenfreie Information darüber vor, aber keine Verpflichtung auch nur eine Versuch zu unternehmen, wie schon seit vielen Jahren in Staaten der USA (selbstverständlich nicht im Falle häuslicher Gewalt und ohne Erzwingung eines Abschlusses, womit Interessensgruppen hier gegen "Zwangsmediation und "Zwangsberatung" auftreten) oder der gerichtsnahen Co-Mediation durch ein Psychologen-Anwaltsteam (möglichst auch männlich-weiblich) mit einem hohen, genau spezifierten Qualifizierungsprofil und entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren, wie schon lange in Österreich.
           
21.4.2009: Report München, ARD 20.4,2009 (Bericht und Video noch online abrufbar): Kindesentführung ohne Folgen. Der verzweifelte Kampf einer Mutter.  Ein erstaunlicher Fall von Kindesentführung. Mitten im Sorgerechtsstreit der verfeindetenEltern setzt sich der deutsche Vater mit der gemeinsamen Tochter in die Türkei ab. Obwohl die Mutter das Aufenthaltsrecht für ihre Tochter zugesprochen bekommen hat, wurde das Kind nach mehr als einem Jahr noch immer nicht nach Deutschland zurückgeführt.

So erstaunlich ist der Fall allerdings leider nicht. Zunächst zeigte eine frühe Untersuchung der Royal Canadian Mounted Police schon, dass Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines Sorgerechtsverfahrens entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen Ausgang erwarten, Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch enttäuschenden Entscheidung. Und dass sich Signaturstaaten des Haager Übereinkommens über die Zvilrechtlichen Aspekte  Internationaler Kindesentführungen von 1980 (HKÜ) dann an so fundamentale Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1.rasche Rückführung des Kindes, möglichst innerhalb von sechs Wochen in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes, 2. dass nur dort eineSorgerechtsentscheidung getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt, nach diesem Bericht, die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich. Deutschland selbst galt jahrelang als wahres "Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter exzessiver Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern entführende Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem Scheitern ihrer Ehe im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und deshalb menschlich zwar verständlich, aber in Hinblick auf die Sorgerechtslage widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes nach Deutschland zurückkehren wollten) auch gleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht schon mit dem alleinigen Sorgerecht "belohnt" wurden.  Anders als im vorliegenden Fall aus der Türkei, wurden die Entscheidungen einer Nichtrückführung des Kindes dann auch nicht revidiert (wobei allerdings der türkischen Revision bisher noch keine Rückführung folgte und deshalb das Kind der Mutter bereits erheblich entfremdet wurde). Das hat sich in Deutschland erst nach ganz massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte über zahlreiche solche Fälle) entscheidend geändert, auch dadurch, dass, wie es z. B. in England schon längst der Fall war,  jetzt nicht mehr jedes beliebige Amtsgericht über solche Fälle entscheidet, sondern sie in Erwartung einer besseren Erfahrungsbildung und Schulung bei weit weniger dafür designierten Gerichten (meist OLGs) gebündelt werden. Innerhalb der EU traten wesentliche Verbesserungen, vor allen bzgl. kollidierender Sorgerechts -und Rückführungsentscheidungen auch durchdas sog. Brüssel II a Abkommen ab 1.3. 2005 ein.

Nichts wesentliches geändert  hat sich bisher leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht  und auch keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z. B. in Frankreich, oder den teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B. Florida Statutes 61.13001  Parental relocation with a child, hat dies in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil. Lediglich der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme" des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.  


26.03.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier weitergeben:
,,Mein Name ist Almut Steinecke, ich bin Journalistin und schreibe für verschiedene Redaktionen (Spiegel Online, Zeit Online, Unicum, JungeKarriere). Für das Job- und Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere" für Berufstätige, Absolventen und Studenten, Verlag Handelsblatt, recherchiere ich derzeit eine Reportage über alleinerziehende männliche Studenten. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Suche nach männlichen Studenten, die ihr Kind ganz alleine großziehen und Lust hätten, mir Ihre Geschichte zu erzählen: wie sie ihren Alltag meistern und gestalten und ihr Aufgabe als alleinerziehender Papa, für die sie sich bestimmt vielen Herausforderungen stellen müssen. Die studentischen Väter sollten sich auch mit ihrem Kind fotografieren zu lassen. Die Väter haben die Möglichkeit, ihre jeweiligen Erfahrungsberichte vor Veröffentlichung zu autorisieren. Über rasche Rückmeldungen an meine E-Mail-Adresse würde ich mich freuen: almut_steinecke@gmx.de. Lieben Dank!"

22.03.2009: Wir haben unsere Sammlung von Gerichtsbeschlüssen mit Bezug auf Eltern-Kind- Entfremdung (PAS)wieder durch Urteile erweitert, die sich nicht scheuen dieses Geschehen genau zu dokumentieren, den auslösenden Elternteil zu benennen und mit sehr deutlichen Worten auf dessen Erziehungsdefizite hinzuweisen. Nur nach einer solchen gründlichen Analyse können nämlich die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Dass die Mittel dazu verhältnismäßig sein müssen, aber zugleich auch möglichst prompt eingesetzt werden sollten, um eine weitere Verhärtung und mögliche Langzeitfolgen für das Kind tunlichst zuvermeiden, erfordert in solchen Fällen immer eine sehr schwierige Abwägung. Wie schwierig diese Abwägung ist und welche Möglichkeiten bestehen lässt sich sehr gut an den aufgeführten Urteilen erkennen, die sogar z. T. im Volltext von offiziellen Servern im Internet verfügbar sind.
Allerdings stammen diese neueren Entscheidungen, die sich auch ausführlich mit der umfangreichen Literatur zum Parental Alienation Syndrome und insbesondere den immer zahlreicheren früheren Entscheidungen die darauf und auf entsprechende Aussagen von Sachverständigen Bezug nehmen, auseinandersetzen zwar nicht aus Deutschland, sondern in letzter Zeit besonders häufig u.a. aus Kanada. Wir weisen aber z. B.auch auf Entscheidungen aus Spanien hin (einschließlich entsprechender Fachliteratur), ebenso auf solche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, selbst wenn, anders als in einigen Entscheidungen bereits, der Gerichtshof die PAS Diagnose verständlicherweise nicht direkt aufgreift, weil sie nicht durch Sachverständige und nationale Gerichte Teil des Verfahren war, sondern lediglich von den Beschwerdeführern eingebracht wurde. Auf die  zwar handliche, wei lzusammenfassende Bezeichnung "PAS" kommt es da überhaupt nicht an. Da sich zwar die rechtlichen Rahmen in den einzelnen Staaten etwas unterscheiden, aber das menschliche Verhalten überall gleich ist, sind diese ausführlich dokumentierten Fälle und der Umgang mit ihnen selbstverständlich auch für Deutschland relevant, insbesondere für die damit befasste Forschung und Literatur. Sie sollten eigentlich schon ausreichen um mit dem zwar angesichts mächtiger Lobbies politisch korrektem Herunterspielen der Problematik, sogar Infragestellen ob es überhaupt entfremdente Trennungs-/ Scheidungskinder gibt, und vor allem Vermeidung der Benennung des auslösenden Elternteils mit Umschreibungen, wie Kontaktverweigerung (obwohl in diesen Fällen zumindest im Frühstadium nicht unabhängiger Kindeswille), aufzuräumen. Unsere Literaturübersicht zu Eltern-Kind-Entfremdung wurde ebenfalls wieder etwas erweitert.  

18.03.2009: Obwohl die Eltern-Kind-Beziehung und nicht Unterhaltfragen der Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit sind, ist uns selbstverständlich bewusst, dass letztere sehr oft eine ganz wesentliche Rolle spielen. Sie können ja durch  eigentlich unverständliche deutsche Regelungen, die einem umgangsberechtigen Elternteil allein die Kosten (und auch Logistik) für den Umgang aufbürden, ganz unabhängig vom eigenen Einkommen des Wohnelternteils und unabhängig auch davon ob dieser selbst mehr oder weniger willkürlich mit dem Kind über eine sehr große Entfernung verzogen ist, Umgang sogar nicht selten effektiv verhindern. Sie wirken zumindest dadurch, dass Barunterhalt auch ganz unabhängig von der Verweildauer des Kindes beim Umgangsberechtigtenzu zu leisten ist, statt anteilmässignach Verweildauer beim jeweiligen Elternteil und den relativen Einkommen, auch einer in anderen Staaten angestrebten möglichst gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern entgegen, mit der einzigen Ausnahme eines exakten, aber deshalb wohl fast immer unrealistischen 50:50 Wechselmodells, laut Urteil XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007, vgl. dazu unsere Berichte vom 31.3.2007und 1.3.2007, mit einer Modellrechnung nach amerikanischen Unterhaltsrichtlinien für ein Wechselmodell. Grundlage für eine verhältnismässige Aufteilung der Betreuungskosten wäre natürlich auch, dass Einkommen bei beiden Elternteilen vorhanden ist, also entsprechend ab einem gewissen Kindesalter auch für beide eine Erwerbspflicht besteht. Heute nun hat der Bundesgerichtshof erstmals mit Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 - XII ZR 74/08 im Zusammenhang mit dem auf Grund von Verfassungsbeschwerden zum 1.Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zur Dauer dieses Anspruches entschieden, worauf wir schon aufmerksam machen wollen, obwohl erst die Pressemitteilung Nr. 62/2009 dazu vorliegt. Damit wird der Verantwortung auch des Wohnelternteils für den eigenen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes deutlich Nachdruck verliehen.
 . 
10.03.2009: Heute, ZDF 22h15 37 Grad: Mama, das war's! Auszeit zwischen Kindern und Eltern  (30 min).  
Wenn eine Tochter oder ein Sohn sich plötzlich im Erwachsenenalter von Mutter oder Vater abwendet, dann geht diesem Entschluss eine lange und belastende Entwicklung voraus. Doch eine Auszeit muss keine Trennung für immer bedeuten, wenn sich die erwachsenen Kinder entscheiden, eine Annäherung zu wagen... [mehr]
Auf dem ZDF Dokukanal: Die Reportage "Mama, das war's!" am Mittwoch, 11.3.2009 um 19.30. Im Anschluss um 20 Uhr die Diskussion bei 37 Grad plus.
Anmerkung: Entfremdung und Kontaktverweigerung zwischen Kindern und Eltern kann mannigfache Ursachen haben, wie auch dieser Film zeigen wird. Diese Tatsache muss selbstverständlich auch im Zusammenhang mit Trennung/ Scheidung der Eltern beachtet werden, sollte aber nicht dazu benützt werden von einer Untergruppe "Parental Alienation Syndrome  (PAS)"abzulenken, die besondere Aufmerksamkeit erfordert, auch wenn  man durch ein sehr breit gefasstes Konzept "entfremdetes Kind" oder "Kontaktverweigerung" und vor allem durch Weglassen der aber ursächlich sehr wesentlichen Komponente "entfremdender Elternteil" Kontroversen.um das  PAS Konzept vermeidet. Die Untergruppe PAS ist nach Warshak (2005 ) durch 3 Elemente gekennzeichnet, die alle gleichzeitig vorhanden sein müssen:1. Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die das Ausmaß einer Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt aufgelegentliche Episoden beschränkt zu sein.
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste Reaktion des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils zurückzuführen

    

8.3.2009: Sehr passend zu unseren aktuellen Berichten über Trennungsväter haben wir ein Buch eines namhaften österreichischen Autors zur Rezension erhalten das dieses Problem literarisch gekonnt aufgreift. Das kleine Buch wird eingeleitet von einer interessanten, aber auch sehr kritischen Darstellung des deutschen (und des in vielen Grundzügen ähnlichen österreichischen) Familienrechts vom Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794, über den Nationalsozialismus, bis heute: VfK Buchrezension: Wolfgang Mayer König, Das zerissene Kind (2009).

4.3.2009:  Hamburger Abendblatt: Gericht enthüllt Hintergründe zum Martyrium Fall Lea-Marie: Schwere Versäumnisse im Jugendamt. Kind von der Mutter misshandelt - doch dann verschwand die Notiz mit der Warnung. Das Martyrium der kleinen Lea-Marie aus Teterow dauert mehr als drei Jahre, von April 2003 bis Juni 2006. ....

3.3.2009: Trennungsväter: Weil die Mutter es nicht will.  Von Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine, FAZ.NET, 2.3.2009.
Historie einer Trennung, Ausgrenzung des Nichtwohnelternteils und  zunehmender  Eltern-Kind-Entfremdung, wie sie inbesondere nichteheliche Väter in Deutschland sehr häufig erfahren. Diese Väter sind, wenn sie, wie meist kein Mitsorgerecht besitzen, faktisch rechtlos, weil sie ohne nennenswertes rechtliches Risiko für die Mutter von dieser auch vollkommen willkürlich aus dem Leben des gemeinsamen Kindes komplett ausgeschlossen werden können. Der  im Bericht erwähnte Film von Douglas Wolfsperger "Der entsorgte Vater -das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg" zeigt das sehr drastisch an einer Reihe von realen Fällen. Der Film soll  im Juni in die Kinos kommen. 

Seit der Reform von 1998 gibt es zwar die Möglichkeit einer übereinstimmenden, gemeinsamen Sorgererklärung und man mag sich wundern, warum davon (in guten Zeiten) immer noch so wenig Gebrauch gemacht wird. Außer Unwissenheit der Väter, spielt dabei möglicherweise auch die Erfahrung eine Rolle, dass nichteheliche Beziehungen häufig nach Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt eines Kindes auseinanderbrechen..Auch wird manchmal berichtet, dass nichteheliche Mütter dahingehend beraten werden, ihr "natürliches Recht" auf das Kind nicht aufzugeben. Was immer die Gründe sein mögen, sie müssten für eine Reform der Reform von 1998 jetzt nicht noch lange erforscht werden, weil sie an der Tatsache, dass die bestehende Gesetzeslage unzulänglich ist nichts ändern und das aus den Erfahrungen vieler anderer Staaten längst detailliert bekannt ist. Darauf hatten wir sogar schon in unserer Stellungnahme vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 zum Nichtehelichenrecht am Beispiel Großbritannien und Frankreich deutlich hingewiesen. In Großbritannien gab es die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung schon seit 1989 und das sogar, anders als bei der deutschen Regelung mit absoluten Vetorecht der Mutter (auch ohne Angabe irgend eines Grundes),  mit der Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung ihrer Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Alle Details dazu, dass auch eine solche erweiterte Regelung unzulänglich ist konnten spätestens seit dem Gesetzesantrag von 2001 (Verabschiedung der Reform in 2002) der umfangreichen parlamentarischen Dokumentation dazu entnommen werden und ganz ähnlich auch der zur Reform des französischen Code civile von 1993 (verabschiedet ebenfalls in 2002). Dabei geht es nicht um geschlechtsspezifische Probleme (von Vätern), sondern schlicht um eine wirkliche rechtliche Gleichstellung von Müttern, Vätern und nichtehelichen Kindern, und das selbst in einem Staat in dem nach Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz zwar nur Mütter, nicht Eltern, ausdrücklich Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft haben, aber nach Abs. 5 nichtehelichen Kindern auch die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelischeEntwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft durch die Gesetzgebung zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern. Durch die Duldung der Ausgrenzung eines Elternteils (und nicht selten sogar deren gerichtlicher Förderung durch das "Wundermittel" Umgangsauschluss -,,Kind muss zur Ruhe kommen" ) wird ja gerade besonders häufig nichtehelichen Kindern das Recht auf beide Eltern vorenthalten.

Die Entwicklung von Kindern ist, wie die psychologische Forschung eindrucksvoll zeigt, durch die Ausgrenzung eines Elternteils, ganz unabhänging davon ob Vater oder Mutter, erheblich gefährdet, und das mit Auswirkungen weit in das Erwachsenenalter. Wie Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung primär mit der Rechtspraxis, statt mit dem Geschlecht zusammenhängen, wird an einem Beispiel aus der klassischen Literatur, Effi Briest von Theodor Fontane, sehr deutlich, auf das Christine Brinck 2002 in einem Zeitungsartikel hinwies: ,,Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete", aus Zeiten in denen die "elterliche Gewalt" ausschließlich beim Vater lag. Es ist auch heute daran zu erkennen, dass mit einer zunehmenden (aber immer noch sehr geringen) Zahl von Vätern als Wohnelternteil, zunehmend auch Mütter von Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind.  Das muss hier deutlich zu anscheinenden Bestrebungen gesagt werden, die Eltern-Kind-Enfremdung und deren Langzeitfolgen herunterzuspielen oder das Parental Alienation Syndrom (PAS) gar nur als eine missbräuchliche Taktik von Vätern im Trennungs / Scheidungkonflikt sehen zu wollen, auch in Deutschland, mit willkürlich abgewandelten Titeln wie ,,Entfremdete Scheidungskinder ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224), oder der Umdeutung ,,Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7; 2/2001, S. 39-42).  Das ist nicht einmal originell.  Zu letzterem, der Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von PAS Entfremdung (obwohl es solche Anschuldigungen auch geben mag. Von Entfremdung betroffene Eltern sollten sich jedenfalls auch immer zunächst selbstkritisch fragen, was sie möglicherweise selbst dazu beitragen) und das mit breiter Unterstützung durch  Interessengruppen und Medien, gibt es ein sehr drastisches aktuelles Beispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten, weil es den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne des anderen Elternteils (und zusätzlich Kindesentführung ) durch umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt dokumentiert ist:  Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen:Glenn Sacks, The Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?(26.1. 2009). Sehr lesenswert!

29.1.2009: Bald wird Deutschland praktisch ganz allein als einsame Insel im europäischen Kindschaftsrecht dastehen, speziell auch was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft. Hier soll ja jetzt erst über 2 Jahre erforscht werden, was man schon seit vielen Jahren aus den Erfahrungen anderer Staaten detailliert wissen könnte, bevor überhaupt dann, hoffentlich ernsthaft und nicht fast endlos, über mögliche Änderungen der Gesetzeslage nachgedacht werden soll.(Vgl. dazu unsere Mitteilungen vom  28.10.2008und  21.11.2008).
Die Schweiz, die ja  bisher auch nicht gerade als Vorreiter in Sachen Kindschaftsrecht galt (aber wo es immerhin z. B. schon längst, unabhängig vom Sorgerecht, ein eigenständiges Auskunftsrecht jeden Elternteils bei Schulen etc, gibt, ganz anders als die deutsche Regelung, die es einem allein Sorge berechtigtem Elternteil ein leichtes macht den anderen willkürlich völlig auszuschließen, ja das faktisch fast garantiert) hat von einer ähnlichen Gesetzeslage ausgehend (gemeinsame Sorge nur bei einer Verständigung der Eltern) gestern ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die gemeinsame Sorge nach Scheidung, aber auch bei nichtehelichen Eltern, zum Regelfall machen soll. Außerdem soll die Verletzung des Besuchsrechts ein Straftatbestand werden, wie das ja auch bei unserem gemeinsamen Nachbar Frankreich schon längst der Fall ist (Art. 227-5 - Art. 227-11.des  Code Pénal), wiederum im Gegensatz zu Deutschland, wo Umgang faktisch vielfach über Jahre sabotiert werden kann, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen, insbesondere das Umgangsrecht nichtehelicher Väter, bei alleinigem Sorgerecht der Mutter nach § 1626a BGB, das anders als möglicherweise doch bei früher bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (ehelicher Eltern) auch in Extremfällen kaum gefährdet  ist, jedenfalls bisher nicht durch Übertragung auf den leiblichen Vater (vgl. dazu aber die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Oktober 2008 -1 BvR 2275/08 gegen die gängige Praxis im Falle eines Entzugs des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung dieses auf das Jugendamt, statt auf den leiblichen Vater zu übertragen, selbst wenn dieser zwar nicht rechtlich, aber faktisch für das Kind gesorgt hatte, vgl. auch ZKJ1/2009, Seiten 34-36.).

Hier nun die offizielle Information des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 28.1.2009.
Elterliche Sorge

Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches

Worum geht es?
Für die harmonische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, soweit wie möglich mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die gemeinsame elterliche Sorge soll deshalb im Interesse des Kindeswohlsfür geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden.
Was ist bisher geschehen?
Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
 Dokumentation
 Vernehmlassungsverfahren
Beim sog. Vernehmlassungsverfahren fordert der Schweizerische Bundesrat die Kantone, politischen Parteien und die verschiedenen Verbände auf zu Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen..
Medienberichte / Fallgeschichten dazu u.a. bei swissinfo.ch, einschließlich Videos (wenn Sie Schweizerdeutsch ausreichend verstehen) und den Schweizerischen Tageszeitungen, z. B. : 
29. Januar 2009, Neue Zürcher Zeitung Väter sollen bei Scheidungen bessergestellt werden. 
Bundesrat schickt Vorlage über gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall in die Vernehmlassung. Die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder soll für geschiedene und unverheiratete Paare zur Regel werden. .... entsprechende Änderung ist in der Vernehmlassung.
Tagesanzeiger: Die Väter werden den Müttern gleichgestellt.  Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 28.01.2009 (Kommentare)
Geschiedene und unverheiratete Eltern sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft werden. .

28.1.2008: Schon wieder Dauerthema Jugendamt: Süddeutsche Zeitung von heute Nr 22 / Seite 3, Verfolgt von einem Verdacht. Ein Ehepaar äthiopischer Herkunft lebt gut integriert in einer badischen Kleinstadt– bis plötzlich das Jugendamt und ein Gericht der Familie pauschal unterstellen, sie wolle die Tochter beschneiden lassen. Wie sollen die Eltern je beweisen, dass sie diese Absicht nie hatten?
Obwohl diese Geschichte wirklich bizzar erscheint (die Eltern stammen aus dem äthiopischen Bildungsbürgertum und hatten schon viele Jahre in Europa gelebt, bevor sie sich in einer südbadischen Kleinstadt niederließen), so erinnert sie doch in erschreckender Weise an nicht wenige Vorkommnisse, bei denen selbsternannte "Kinderschützer" über das Jugendamt einen fatalen Vorgang, meist zum Kindesentzug, in Gang setzen, der dann vom Familiengericht fast automatisch, wie es oft scheint, "abgesegnet" wird, ohne dass die Berichte und "Expertisen" des Jugendamtes entsprechend der Amtsermittlungspflicht des Gerichts kritisch und fachlich wirklich qualifiziert überprüft werden. Besonders häufig betrifft dies Anschuldigungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die selbstverständlich sehr ernst genommen werden müssen, aber meist sehr schwierig und deshalb nur durch besonders dafür qualifizierte Fachleute überprüfbar sind, keineswegs aber durch suggestive "Aufdeckungsarbeit" oder Kinderzeichnungen und Symptomlisten, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Symptomnlisten sind nicht nur be iselbsternannten "Kinderschützern" weit verbreitet (vgl. dazu z. B. Endres, 1996). Eine solche Liste ist uns sogar als "Orientierungshilfe" des "AK Sexuelle Kindesmisshandlung" des Allgemeinen Sozialdienstes einer deutschen Großstadt bekannt. Wir erinnern dazu unter den fast zahllosen Beispielen nur an die fatalen Folgen bei den sog. "Wormser Prozessen", oder aus neuerer Zeitan die ausgezeichneten Berichte  in der "ZEIT" von Sabine Rückert über den Fall "Müller" und ihr Buch über einen weiteren, sehr tragischen Fall einer Falschbeschuldigung.
Im vorliegendem Fall begann die fatale Verkettung damit, dass die Mutter voller Freude ihren Kolleginnen im Krankenhaus vom bevorstehenden Besuch ihrer Kinder bei den Großeltern in Äthiopien erzählte. Das landete schließlich bei einer  „Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die das Jugendamt in Lörrach einschaltete. Zwei Monate später entzieht das Amtsgericht den Eltern teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Verbot die Kinder ins Ausland reisen zu lassen, das aber in diesem Dreiländereck praktisch vor der Haustüre beginnt. In seiner Begründung geht das Gericht  ,,...zwar von einem „untadeligen“ Ruf der Familie aus, bezieht sich in seiner schriftlichen Begründung aber auf Informationen des Onlinelexikons Wikipedia, wonach Äthiopien eine sehr hohe Quote von beschnittenen Frauen habe. Ein Gericht urteilt nach Wikipedia. „Ob es Gesichtspunkte gibt, die in diesem konkreten Fall das allgemein in Äthiopien bestehende Risiko vermindern oder gar ausschließen, kann von hier aus nicht beurteilt werden“,schreibt das Gericht. Das sei letztlich nichts weniger als die Umkehr der Beweispflicht, sagt der Anwalt der Familie, Claus Huber. Das Jugendamt schickt der Familie ein Formblatt,  in dem sie sich verpflichten sollte, einmal im Jahr mit der Tochter einen Arzt aufzusuchen, um die Unversehrtheit des Mädchens bestätigen zu lassen. Yacob H. verweigert die Unterschrift, fühlt sich in seinen Rechten verletzt. „Fehlende Mitwirkung“, notiert das Jugendamt. ..."

22.1.2009: Dauerthema Jugendamt:

  ARD, Panorama, heute 22.1.2009, 21h45, geplant u.a.:  Kindesentzug - die Allmacht der Jugendämter.
 
 Mit den Praktiken deutscher Jugendämter hat sich auch wieder der Petitionsauschuss des Europaparlaments beschäftigt, vgl. z. B.Süddeutsche Zeitung von heute, S. 7: EU rügt Jugendämter. Brüssel – Der Petitionsausschuss des Europaparlaments  hat die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter besser zu kontrollieren. ....
Anlass sind die etwa 250 Petitionen an das EU Parlament von Eltern, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien beschweren, sowie,  insbesondere von polnischen Eltern, wegen der Verweigerung des Rechtes mit ihren Kindern in der Muttersprache zu sprechen. Bedenklich sei auch, sagte der Vorsitzendes des Petitionsauschusses, Libicki, dass die Jugendämter einerseits die Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch  die Stellungnahmen für diese Urteile erstellten.
Anmerkung: Es wird immer wieder von "Gutachten" gesprochen, obwohl diese Stellungnahmen generell nicht die Anforderungen an ein Gutachten erfüllen und JugendamtsmitarbeiterInnen (SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen) dafür auch nicht über die nötige wissenschaftliche Ausbildung verfügen und unserer Meinung nach auch nicht müssen, weil ihre Aufgaben eigentlich ganz andere sein sollten. Dazu gehören unbestritten die Verwaltung der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen, hervorragenden Förderungsmaßnahmen, aber auch die  prompte Veranlassung von Maßnahmen (Anrufung der Justiz) zum Schutz von Kindern bei offensichtlicher Vernachlässigung oder Misshandlung, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen, die eine frühestmögliche Rückkehr von "in Obhut" genommenen Kindern in ihre Familie erlauben. Psychologische und medizinische Gutachten sollten jedoch den dafür speziell ausgebildeten Fachleuten vorbehalten bleiben.
 
Die Pressekonferenz fand am Di. 20.1. 2009 in Brüssel statt, 13.00 - The petitions received by the EP on the "Jugendamt" - Marcin LIBICKI (UEN, PL).  Ein Bericht mit dem Titel „Angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der Jugendämter in Deutschland“ liegt als Arbeitsdokument (PE418.136v01-00 /9 DT\760500DE.doc) des Europäischen Parlaments vom 22.12.2008 vor. Der Bericht geht unter anderem auf Forderungen der Jugendämter ein, bei einem begleiteten Umgang mit den Kindern Deutsch zu sprechen. Diese "fachlich-pädogische Sicht" widerspricht jeder praktischen Erfahrung binationaler oder ausländischer Eltern, aus der man wissen müsste, dass die gemeinsame Sprache zwischen einem Elternteil und dem Kind ein intimes und ganz wesentliches Bindungselement ist, selbst wenn alle der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, und daher geradezu entscheidend bei einem begleitenden Umgang ist, der ja in erster Linie dem Erhalt dieser Bindung oder der Wiederannäherung nach Entfremdung dienen soll.  

Besonders scharfe Kritik an den Jugendämtern kommt immer wieder aus dem Ausland, und das sehr oft mit Hinweisen auf die deutsche Vergangenheit. Dafür, was insbesondere den Sprachenstreit betrifft, warb die Süddeutsche Zeitung in einem ausgezeichneten Bericht um Verständnis, indem sie auf sprachliche Diskriminierung während des "Dritten Reiches" hinwies.  Wir berichteteten.  
Von  Berichten dagegen, die die heutigen deutschen Jugendämter direkt mit der Nazi Vergangenheit in Verbindung bringen, wie sie reichlich im Internet zu finden sind,  wollen wir uns auch in Zukunft deutlich distanzieren, weil das, anders als sachliche Kritik an der heutigen Situation, zumindest nicht konstruktiv ist. Deshalb sind wir auch nicht auf einen Bericht des Corriere della Sera vom 22.12.2008 über die Auseinandersetzungen um eine Kindesentführung von München nach Italien eingegangen und finden es in erster Linie enttäuschend, aber auch besorgniserregend, dass selbst eine so angesehene und führende Zeitung in der Schlagzeile dazu vom deutschen Jugendamt als einer von Himmler gegründeten Einrichtung spricht (La donna separata rischia cinque anni. Porta a Milano i figli: la Germania vuole l'arresto della madre. Lo Jugendamt, istituito da Himmler, aveva negato il trasferimento. I bimbi considerati latitanti.), abgesehen davon, dass die zu große und nicht genügend kontrollierte Machtfülle der Jugendämter in diesem Bericht doch überschätzt wird.

Zu "Inobhutnahmen" aus neuerer Zeit vgl. u.a.  z. B. Frankfurter Allgemeine, FAZ.net: (21.12.2008):  Sorgerecht. Amtlicher Größenwahn. Von Katrin Hummel.  Mit Links zu weiteren Berichten.

20.1. 2009: ZDF, 22h30 -23h, 37 Grad:  Kuckuckskinder. Gut gehütetes Familiengeheimnis. Mit  weiteren Hintergrundberichten. Wdh. am 03.02.2009 01:50 Uhr


9.1.2009: Gut, dass sich die Eltern dagegen schließlich doch wirksam wehren konnten!. Ansonsten ohne Kommentar:

tz, 9.1.2009: Kleine Derya stößt sich Kopf beim Spielen an – Ärzte glauben an MisshandlungJugendamt nimmt Eltern grundlos Tochter weg. (Zum Jugendamt und seinen Vollmachten, vgl.  www.vaeterfuerkinder.de/juamt.htm)

sz, 30.12.2008: Familie zu Unrecht beschuldigt. Falscher Verdacht mit schlimmen Folgen. Es gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.Von Ekkehard Müller-Jentsch.

sz, 8.1,2009: Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler". Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg. Von Ekkehard Müller-Jentsch

Abendzeitung, München, 8.1.,2009: Nach grundlosem Kindesentzug: Klinik muss 20 000 Euro zahlen.

Das Urteil, Landgericht München I; Urteil vom 07.01.2009,  AZ.: 9 O 20622/06, ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hauner Kinderschutzgruppe. Karl Heinz Brisch.


8.1. 2009: Väterzentrum Berlin ist Aushängeschild für Deutschland. Pressemitteilung von: Väterzentrum Berlin.  (openPR) - Standortwettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ zeichnet Väterzentrum Berlin aus

  
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