16.1.2012: Wir haben gerade erfahren, dass ein sehr gutes Buch über Eltern-Kind-Entfremdung,
das sich in erster Linie an von Ausgrenzung betroffene Eltern richtet,
nach Übersetzungen ins Tschechische, Kroatische, Koreanische, jetzt auch auf Finnish erschienen ist:
Warshak, R. A (2001), Divorce Poison: Protecting the parent-child bond
from a vindicative ex. New York: Harper Collins. 2nd Ed.:
2010. [Scheidungsgift: Schützen der Eltern-Kind-Beziehung vor
einem/einer raschesüchtigen Ex-Partner/Partnerin]. Vgl. unsere Rezension der ersten Auflage (weitere VfK Buchrezensionen, auch zu PA).
Übersetzungen:
Warshak, R. A. (2003). Rozvodové jedy. Praha: Triton.
Warshak, R. A. (2005). 이혼 부모 아이들. Seoul: 아침이슬[Morning Dew].
Warshak, R. A. (2008). Otrov razvoda: Zaštita veze između roditelja
i djeteta od osvetoljubivog bivšeg partnera. Zagreb:
Algoritam.
Warshak, R. A. (2012). Eromyrkky - kuinka suojella lasta avioerotilanteessa. Helsinki: Gummerus Kustannus.
Versuche bei einer ganzen Reihe von deutschen Verlagen, sie zu einer
Ausgabe in Deutsch dieses ausgezeichneteten Buches eines sehr
angesehenen Experten zu bewegen sind bisher sämtlich fehlgeschlagen,
obwohl sie
im Vergleich zu Tschechisch, Kroatisch, Koreanisch, und Finnisch einen ungleich größeren Spachraum bedienen würden.
Aber wenn ein Sprecher einer maßgebenden Organisation zu
Fragen des Familiengerichts behauptet, dass Parental Alienation
keinerlei wissenschaftliche Bedeutung habe und eine Sprecherin aus dem
Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i. A. L.
H, 9. März, 2011), statt einer eigenen Stellungnahme zu einer
Beschwerde über die Verbreitung einer VAMV Broschüre durch das Ministerium, nur wieder aus einer weiteren VAMV Broschüre zitiert, in der gar behauptet wird:
Die
Diskussion um die Existenz und wissenschaftliche Fundamentierung des
PAS wird mittlerweile auch fast nur noch in Deutschland geführt,
während sie zum Beispiel in den USA, wo das PAS durch den
Psychoanalytiker Richard Gardner Mitte der 1980’er Jahr eingeführt
wurde, längst abgeflaut ist und das PAS kaum noch Fürsprecher findet.
sollte das vielleicht nicht verwundern. Schade, vielen von Ausgrenzung
betroffenen Eltern (darunter auch immer mehr Mütter) und
Großeltern, würde es zunächst schon helfen, wenn sie wenigstens
erführen, dass das was sie erleben gar nicht so einmalig ist und einen
Namen hat!.
Verwunderlich ist in dieser Atmosphere dann vielleicht auch nicht [selbst angesichts von etwa 600 Publikationen zu Parental Alienation aufgeführt in (Bernet, 2010),
darunter zahlreiche Fachbücher, nicht nur aus den USA , sondern z. B. auch aus Italien, Portugal,
Spanien und Südamerika], dass es auch kein einziges Fachbuch zum Thema in Deutsch gibt
und nur einige einzige Publikation in einer deutschen Zeitschrift, die auch in
der wichtigsten psychologischen Datenbank der Welt, PsycInfo, unter
derzeit über 180 begutachteten Fachaufsätzen aus aller Welt zu "Parental Alienation" aufgeführt ist.
18.12.2011: Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Besuchern unserer Webseiten ein Frohes Weihnachtsfest und Alles Gute für 2012.
Selbstverständlich denken wir dabei besonders auch an die Eltern und
Kinder denen selbst bei diesem Familienfest der Kontakt zueinander
versagt bleibt. Wir hoffen, dass ausgegrenzte Eltern nicht aufgeben und
weiterhin versuchen im Leben des Kindes präsent zu bleiben, ohne es
aber zu bedrängen, auch dann wenn selbst die neutralste Grußkarte oder
das kleinste Geschenk zurückgewiesen werden sollte. Versuchen Sie es
weiterhin!. Irgendwann wird es Ihnen Ihr Kind (unausgesprochen) danken.
Für viele Eltern ist zwar ein Kontakt zu ihren Kindern möglich, er ist
aber durch eine große Entfernung erheblich erschwert, und wofür sie als
Umgangsberechtigte nach deutscher Rechtspraxis selbst bei einem rein
willkürlichen, ja bei noch bestehenden gemeinsamen Sorgerecht
(Aufenthaltsbestimmungsrecht) sogar eigenmächtigen Umzug des anderen
Elternteils mit den Kindern, auch noch allein die Kosten zu tragen
haben. Für sie möchten wir auf ein schönes Angebot hinweisen, das wir
voll unterstützen und dem wir deshalb weite Verbreitung wünschen:www.mein-papa-kommt.de / www.meine-mama-kommt.de.
Da können sich Väter und Mütter eintragen deren Kinder in einer anderen
Stadt leben und Gastgeber die bereit sind ein kostenfreies
Übernachtungszimmer für sie anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten
wir auch auf Angebote für die Betreuung alleinreisender Kinder
hinweisen. "Kids on Tour"
ist ein Angebot der Deutschen Bahn in Zusammenarbeit mit der
Bahnhofsmission. Ähnliche Angebote gibt es auch bei den Fluglinien, und
zusätzlich noch verschiedene regionale Angebote.
10.12. 2011: Österreichische Parlamentarische Initiative zu Eltern-Kind Entremdung (PA - Parental Alienation).
Im österreichischen Nationalrat wurde am Mittwoch 7.12.2011 von Dr.
Peter Fichtenbauer (Rechtsanwalt und stellvertrender Vorsitzender des
freiheitlichen Parlamentsklubs, einer Oppositionspartei), Kolleginnen
und Kollegen ein Entschließungsantrag eingebracht mit dem die
österreichische Bundesregierung aufgefordert wird eine
Regierungsvorlage zu entwickeln, welche "Elterliche Entfremdung (PA
- Parental Alienation)" definiert und als eine Form von
Kindesmisshandlung unter Strafe stellt. Als Vorbild wird das Brasilianische PA Gesetz
vollständig in Übersetzung in dem 11 seitigen Dokument dargestellt,
sowie auf die relevanten Artikel der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK), der Version der UN
Kinderrechtskonvention, die auch, wie die EMRK seit 1958, seit
Februar 2011 Teil der österreichischen Verfassung ist, und weitere
Gesetze aus Österreich hingewiesen. Außerdem werden u.a. aus (Bernet 2010) auf etwa 500 Studien zu PA aus 30 Staaten (Vgl. dazu im Gegensatz die Behauptungen
des VAMV und sogar deren Wiederholung aus dem BMFSFJ), sowie auf sehr
interessante internationale und österreichische Studien zu den Folgen
seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen. Welche Aussichten dieser Antrag (jetzt
im Rechtsausschuss) hat soll hier nicht beurteilt werden, außer mit dem
Hinweis, dass auch das österreichische Reformgesetz 2012 zum
Kindschaftsrecht (erwähnt im nachfolgenden Beitrag vom 3.12) noch auf
einigen Widerstand stößt, sogar aus Teilen zumindest der Anhänger einer
Regierungspartei.
3.12.2011: Heute ist der zweite Jahrestag des EGMR Urteils Zaunegger gegen Deutschland zum Sorgerecht nichtehelicher Väter. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der einmal (24.7.2010) für den Herbst 2010 versprochen wurde, liegt aber bis heute nicht vor, selbst nachdem schließlich am 3.8.2010 auch das Bundesverfassungsgericht
von seiner damals die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelung mit dem
absoluten Vetorecht der nichtehelichen Mutter bestätigenden
Entscheidung vom 30.1. 2003abrücken musste und vielleicht auch von Begründungen wie (Absatz 70 der damaligen Entscheidung) :
(b) Dass es dennoch Fälle geben kann, in denen die Mutter trotz
Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben
will, hat der Gesetzgeber gesehen (vgl. BTDrucks 13/8511, S. 66). Seine
Einschätzung, in solchen Fällen sei die Weigerung der Mutter Ausdruck
eines Konfliktes zwischen den Eltern, der sich bei einem Streit auch
über die gemeinsame Sorge nachteilig für das Kind auswirkt, ist
vertretbar. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter,
gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur
ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen
Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der
Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit
der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition
gegenüber dem Vater missbraucht. Unter dieser Annahme ist es mit Art. 6
Abs. 2 GG vereinbar, dass der Gesetzgeber davon abgesehen hat, bei einem
Nicht-zustande-Kommen übereinstimmender Sorgeerklärungen eine
gerichtliche Einzelfallprüfung zuzulassen. Denn sind die Gründe des
Scheiterns übereinstimmender Sorgeerklärungen so schwerwiegend und der
Konflikt der Eltern trotz Zusammenlebens so groß, ist nicht zu erwarten,
dass die Gerichte eine gemeinsame Sorge der Eltern für dem Kindeswohl
dienlich erachten. Allein die gerichtliche Auseinandersetzung könnte
sich zusätzlich zu den sonstigen Konflikten wiederum zum Nachteil des
Kindes auswirken.
Wir hatten dagegen schon immer vermutet, dass sich selbst die "deutsche Mutter"
diesbezüglich nicht anders verhalten würde als Mütter und Väter im Rest
der Welt und deshalb in der von uns angeforderten Stellungnahme
vor dieser Entscheidung auf die im Laufe der schon erfolgten
Reformen in Frankreich und Großbritannien sehr ausführlichen
dokumentierten Erfahrungen hingewiesen. Wir meinen deshalb auch, dass bei deren
Beachtung der Auftrag (Leitsatz 4)
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu
beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit
Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall
ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die
mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur
gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2
GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.
der ja schließlich als gescheitert zu betrachten war (23.6.2010),
von vornherein überflüssig gewesen wäre. Man könnte aber aus den
Erfahrungen von Frankreich und Großbritannien, die vor diesem Urteil ihre vorher
schon weitreichenderen Regelungen zu weitgehend uneingeschränkten
"großen Lösungen" erweiterten, d.h. gemeinsames Sorgerecht von Anfang
an (das aber wie bei ehelichen Eltern ja auch aus gravierenden Gründen
selbstverständlich jederzeit aufgehoben werden kann) auch heute noch
sehr wohl noch lernen, weil sich immer mehr abzeichnet, dass es statt
der einmal angekündigten "großen Lösung" eher zu einer Minimallösung
kommen wird. Dass eine Lösung mit gerichtlichem Antragsrecht
nichtehelicher Väter, die ja de facto nach dem neuen Urteil des BVerfG
schon besteht, sich nicht bewähren wird, ist nämlich auch schon in den
damaligen parlamentarischen Akten Großbritanniens etc. ausführlich
dokumentiert, weil es ein solches Antragsrecht mit dem Children Act von 1989 bereits gab, zusätzlich zu der bei uns erst 1998 eingeführten gemeinsamen Sorgeerklärung.
Eine solche kleine Lösung würde sicher die "Scheidungsindustrie"
fördern, aber wohl eher nicht eine dem Kindeswohl dienende Kooperation
der Eltern. Sie würde aber wenigstens einen weiteren "Makel" (nicht nur)
nichtehelicher Väter beseitigen, der ebenfalls soweit wir sehen nur in
Deutschland besteht, nämlich, dass ohne (Mit)Sorgerecht nur ein
indirekter (über den sorgeberechtigten Elternteil) Auskunftsanspruch
über das eigene Kind besteht, der genau dann, wenn es auf dieses Recht
(in strittigen Fällen) ankommt, mit größter Sicherheit nicht
funktionieren wird, also sehr einfach erlaubt den anderen Elternteil
völlig auszugrenzen und vom Kind zu entfremden.
In der benachbarten Schweiz
dagegen besteht schon längst ein eigenständiger Auskunftsanspruch über
das eigene Kind bei Schulen, Ärzten, Lehrstellen etc, auch ohne ein
gemeinsames Sorgerecht, deren Einführung als Regelfall (selbstverständlich auch bei nichtehelichen Eltern) jetzt nach einigen Verzögerungen wieder gut voranschreitet, ebenso in Österreich.
Auch der österreichische Gesetzentwurf der 2012 in Kraft treten soll,
sieht nicht nur ebenfalls ein eigenständiges Auskunftsrecht unabhängig
von der Obsorge (Sorgerecht), sondern eine ganze Reihe weiterer
Maßnahmen vor, die zwar in Deutschland auch schon oft gefordert wurden aber
von deren Umsetzung man bis jetzt nur träumen kann, wie die Möglichkeit
den Besuch einer Eltern- oder Erziehungsberatung und die Teilnahme an
einer Erstberatung über Mediation (in Zusammenhang mit einer schon
lange bestehenden sehr fortschrittlichen sogenannten
juristisch-psychologischen Co-Mediation)
tatsächlich verpfichtend anzuordnen, die Verpflichtung einen
gemeinsamen Sorgeplan, eventuell auch zu einem Wechselmodell,
vorzulegen, sowie die Einrichtung einer eigenen am
Familiengericht angesiedelten "Familiengerichtshilfe", unabhängig von
einem "Jugendwohlfahrtträger" (Jugendamt) mit Befugnissen zur
Ermöglichung effektiver Verfahren (ähnlich vielleicht zu Maßnahmen wie
sie z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten bestehen). Diese beiden Staaten werden also vermutlich Deutschland eine
Schlußlichtposition im Kindschaftsrecht im internationalen Vergleich nicht mehr streitig machen
können.
Dazu gab es am 26.07.2011 eine parlamentarische kleine Anfrage und am 1.8.2011 eine Antwort der Bundesregierung, die sich vor allem zu dem oben erwähnten, erst nach über 6 Jahren nach dem BVerfG Urteil begonnenen Forschungsauftrag äußert.
Der
u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach
erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines
Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die
Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt
hat. ...........
25.10.2011: Morgen 26.10 ZDF
22h55: Kampf ums Kind. Wenn Gutachten Familien
zerstören.
Dokumentationsreihe Deutschland 2011.30 min.
..DFzoom geht der
Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das
Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen
Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche
Lösung im Sinne des Kindes zu finden? .....online: ZDF
Mediathek
13.10.2011: TV Redaktion sucht:
Für eine neue Sendung, die sich gezielt an getrennt
lebende Väter richtet, denen der Umgang mit ihren Kindern versagt
bleibt, suchen wir betroffene Männer, die bereit sind, über ihre
Situation und den Kampf um ihre Kinder offen vor der Kamera zu
sprechen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass in Deutschland – trotz neuer
Rechtsprechung - Vätern häufig mit den verschiedensten Begründungen der
Umgang mit ihren ehelichen oder unehelichen Kindern versagt bleibt.
Wir wollen dazu beitragen, Lösungen zu finden, um Kindern zu ihrem
Anspruch auf Kontakt mit beiden Elternteilen zu verhelfen.
Wir versichern Ihnen, dass wir alle Informationen zunächst streng
vertraulich behandeln.
Falls Sie sich angesprochen fühlen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt
aufzunehmen und in einem persönlichen Gespräch Einzelheiten zu klären.
Sie erreichen uns (korrigiert 15.10.2011):
werner.semper@cnc-nrw.de
Tel. 0221 456 76354
milagros.bolz@cnc-nrw.de
Tel. 0221 456 76355
17.9.2011: EinsPlus, Dienstag | 20.09.2011, 20.15 - 21.00 (45 min.)
leben! was Menschen bewegt: Können Scheidungskinder glücklich werden?
Oder: Kinder wollen keine Scheidung!
Das in der Sendung gezeigte Buch zum Thema ist: Remo H. Largo
& Monika Czernin, "Glückliche
Scheidungskinder. Trennungen und wie Kinder damit fertig werden".
Piper, München, 9te Auflage 2011. 9,95 € (Rezension folgt).
15.09.2011: Entscheidung der deutschen
Gerichte über Umgangsrecht eines Vaters mit seinem mutmaßlichen Sohn
hätte Kindeswohlinteresse berücksichtigen sollen.
In seinem heute verkündeten Kammerurteil im Verfahren Schneider
gegen Deutschland (Beschwerdenummer 17080/07), das noch
nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung
des Privat- und Familienlebens) der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die Weigerung
der deutschen Gerichte, dem Beschwerdeführer Umgang mit seinem
mutmaßlichen leiblichen Sohn zu gewähren, dessen rechtlicher Vater der
Ehemann der Kindesmutter ist.......
22.08.2011: Wir haben folgende Medienanfrage erhalten, die wir gerne
weitergeben:
Wir sind ein Team von engagierten
Journalisten und recherchieren für eine TV- Reportagereihe zum Thema
Internationaler Kindesentführung. Durch unsere bisherige
Arbeit konnte bereits ein kleines Mädchen aus den USA aufgespürt und zu
ihrer Mutter, die das alleinige Sorgerecht inne hat, zurückgeführt
werden. Nun sind wir auf der Suche nach weiteren,
verlassenen Elternteilen, deren Kinder vermisst werden und die Hilfe
brauchen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch
oder per Mail an
Mark Recknagel
-freier Journalist-
Telefon: +49 (171) 6807570
E-Mail: mark.recknagel@web.de
16.08.2011 ZDF Kultur 20h35 Zeit
ohne Eltern. Dokumentarfilm, 65 min, Deutschland 2006.
Wiederholungen 17.08. 2011, 3h10 und 11h25.
Wenn
Eltern auseinander gehen, leiden nicht nur die Kinder. Bei jeder
Trennung sind Großeltern mit betroffen. Oft bricht der Kontakt ab,
manchmal finden sich Ersatzgroßeltern, Ersatzenkel. Kinder brauchen Opa
und Oma - ihre Erfahrung, ihre Gelassenheit und ihre Ruhe. Und
Großeltern brauchen Enkel. Der Film begleitet Großeltern und Enkel bei
ihren Versuchen, zueinanderzufinden. [Video starten]
Wiederholung 3sat 18. August 2011, um 0.25 Uhr, Beschreibung.
27.7.2011: Zur brasilianischen
Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung, die am 27.8.2010 in
Kraft trat, haben wir in Zusammenarbeit mit PAS-Eltern e. V. nun eine
sprachlich und juristisch genaue deutsche Übersetzung erstellt: Brasilianischer
OriginaltextDeutsche
Übersetzung (pdf Datei, zuletzt leicht modifiziert 9.8.2011).
Gegenüber ähnlichen Gesetzen aus mexikanischenTeilstaaten
zeichnet sich das brasilianische Gesetz dadurch aus, dass es nicht nur
Eltern-Kind-Entfremdung als besonderes elterliches Fehlverhalten
(seelischen Missbrauch des Kindes und Verletzung der Rechte des anderen
Elternteils) definiert, sondern auch sehr konkrete gerichtliche
Gegenmaßnahmen festlegt, wie ein besonders beschleunigtes Verfahren (da
Zeitablauf bekanntlich die Entfremdung verfestigt), aber auch
einschließlich einer Abänderung des Sorgerechts oder Geldstrafen,
Artikel 6. Artikel 9 und 10 der parlamentarischen Fassung wurden vom
Präsidenten der Republik abgelehnt, weil das Justizministerium der
Auffassung war, dass das Kindschaftsrecht laut Verfassung nicht
außergerichtlichen
Maßnahmen, wie der Mediation, unterliegen soll (Art.9) und ein weiterer
Hinweis auf Sanktionen (Art. 10) angesichts der schon vorgesehenen
Maßnahmen (insbesondere Art. 6) unnötig sei.
20.7.2011: Österreichischer Oberster
Gerichtshof: Schmerzensgeldanspruch
für Vater wegen seelischer Beeinträchtigung von Krankheitswert nach
Kontaktabbruch durch seinen massivst gegen ihn beeinflussten Sohn.
Dieser Beschluss
vom 12.04.2011, mit dem die Entscheidungen des Erstgerichts und des
Berufungsgerichts aufgehoben wurden und ein Anspruch nicht nur auf auf
Schadensersatz für Verfahrenskosten sondern auch auf Schmerzensgeld
gegen den anderen Elternteil wegen Verletzung der Wohlverhaltensklausel
im Sorge-/ Umgangsrecht grundsätzlich bejaht wurde, wird in
Österreich als richtungsweisend gesehen, mit Einfluss auch auf die
anstehende Verabschiedung einer Reform des Sorgerechts (österr.:
Obsorge) zum 1.1.2012 (Entwurf).
Vgl. auch eine ausführliche parlamentarische
Anfrage zur Durchsetzung des Besuchsrechts (noch nicht
beantwortet).
Aus der rechtlichen Beurteilungdes OGH:
Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist aus dem vom
Berufungsgericht genannten Grund zulässig;
sie ist im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt.
1. Nach § 145b ABGB hat
(auch) der mit der Obsorge betraute Elternteil „zur Wahrung des
Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen
zu anderen Personen, denen nach diesem Hauptstück das Kind betreffende
Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von
deren Aufgaben erschwert.“
Diese Bestimmung wurde mit dem KindRÄG 2001 in das ABGB eingefügt.
Nach den Gesetzesmaterialien (EB zur RV, 296 BlgNR 21. GP)
betrifft diese „Wohlverhaltensklausel“ „ein
breites Spektrum an denkbaren Verhaltensweisen, wie etwa
herabwürdigende oder beleidigende Äußerungen oder gar Gewalttätigkeiten
gegenüber dem anderen Elternteil, aber auch Vereinnahmungen,
Aufwiegelungen oder gar Aufhetzungen des Kindes, Versuche, über das
Kind Einzelheiten des Privatlebens des anderen Elternteils oder der mit
der Obsorge betrauten Person zu erfahren, auf diese Lebensverhältnisse
gar Einfluss zu nehmen und Ähnliches.“
2. Der Kläger behauptet, die Beklagte habe gravierend gegen ihre
Pflichten aus § 145b ABGB verstoßen. Trifft das zu, sind
Schadenersatzansprüche des Klägers nicht von vornherein
ausgeschlossen.....
Dieser Wohlverhaltensklausel entspricht in Deutschland §
1684 BGB Abs. 2 zum Umgang:Die
Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen
Person befindet.
Schmerzensgeldansprüche konnten bisher allerdings unseres Wissens
nach nur im Rahmen einer Beschwerde beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte, vor allem wegen überlanger
Verfahrensdauer geltend gemacht werden, deshalb leider vielfach erst
nachdem das Kind schon "in den Brunnen gefallen" war und der lange
Kontaktabbruch sich verfestigt hat und kaum wieder auch nur annähernd
gut zu machen ist. Die Forderung aus Österreich von insgesamt
11.949,09 EUR, davon 9.000 EUR immaterielles Schmerzensgeld,
dagegen richtet sich in einem auch im Berufungsfalle wesentlich
kürzerem Verfahren direkt gegen den anderen Elternteil, statt gegen den
Staat (uns Steuerzahler) und hätte damit auch eine erhebliche
zusätzliche, abschreckende Wirkung.
Zu diesem Beschluss gibt es zahlreiche Medienberichte und
Forenbeiträge, die weitere Details zu diesem Fall enthalten und
vielleicht auch leichter lesbar sind. So ist es z.B. auch nicht
uninteressant zu erfahren, dass es sich bei den Eltern um Ärzte
handelt, was für uns wieder zu bestätigen scheint, dass gerade zwischen
Eltern, die auf Grund ihres Bildungsstandes oder sogar spezifischen
Ausbildung eigentlich besonders leicht erkennen müssten welcher
lebenslanger Schaden dabei für das Kind in der Mitte eines
Elternkonfliktes entsteht, dieser Konflikt oft besonders heftig ist
(vgl. auch den nachfolgenden Entführungsfall). Vgl. z. B. die
Berichte: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Vater-klagt-auf-Schmerzensgeld/813544,
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,623220,
Interview mit
Vater und Anwältin (Video 12 min), sowie weitere
Videos, Kommentar: Ein
Urteil schützt Kinder vor Scheidungsfolgen.
Zu den psychosomatischen Auswirkungen auf den vom Kind ausgegrenzten
Elternteil vgl. die empirische Untersuchung von Katona (2007) und die weiteren in
unserer Literaturliste dazu zitierten Arbeiten.
14.07.2011: Neues zum Entführungsfall
Luna Tinnemann. In 2005 trennten sich der jetzige Charite
Kinderarzt Dr. Peter Tinnemann und seine Frau, Kinderpsychiaterin, in
London. Das Sorgerecht wurde dem Vater zugesprochen. Die Mutter reiste
in ihre Heimat Italien. Nach einem Osterurlaub bei der Mutter in 2006
kehrt die Tochter nicht mehr wie vereinbart zurück. Seither suchte der
Vater weltweit nach dem Kind. Er fand es nach 2 Jahren schließlich in
Guatemala. Von dort konnte die Mutter aber mit dem Kind nach Italien
ausreisen, weil das Gericht dagegen, trotz Haager Abkommen, nichts
unternommen hatte und für die Ausreise sogar neue Pässe ausgestellt
worden waren. Erst im April 2011 findet der Vater das inzwischen 10
jährige Mädchen in einem Kinderheim in Andorra wieder (Die Mutter war,
nachdem auch ein Gericht in Rom die Widerrechtlichkeit bestätigte, auf
Grund eines internationalen Haftbefehls dort verhaftet worden). Der
Vater durfte das Kind zwar sehen, die Ausreiseformalitäten sind aber
bis heute noch nicht abgeschlossen, etwa weil die nötigen Dokumente
noch nicht alle vollständig ins Katalanische übersetzt werden konnten.
Offenbar hat der Vater jetzt nach Monaten die Nerven verloren und ist
mit dem Kind ungenehmigt nach Berlin ausgereist: Bild
Bericht vom 12.7.2011, 23h46. Weitere Berichte: Bild
01.05.2011, Bild
27.04.2011, und Videoberichte, die auch die psychologische
Situation und Haltung des Vaters sehr gut beleuchten: ZDF Mediathek
Hallo Deutschland 17.5.2011(13:20
min), Hallo
Deutschland 28.4.2011 (6:18 min), sowie zahllose Berichte aus
früheren Jahren dieser Odysee.
09.07.2011: 18 Publikationen aus 2010/2011 wurden in unsere
kommentierte, internationale Publikationsliste zu
Eltern-Kind-Entfremdung neu aufgenommen, die bis auf Dissertionen
und Bücher vor Annahme zur Publikation auch von renommierten
Fachkollegen extern begutachtet wurden, ein in Deutschland leider noch
weitgehend unbekanntes wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. Die
größte psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological
Association nimmt nur Zeitschriftenartikel auf, die diesen strengen
"peer review" Prozess durchlaufen haben, daher sind deutsche
Zeitschriftenartikel zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung unter den vielen
fremdsprachigen Arbeiten, bis auf einen einzigen, dort bisher nicht
vertreten. Zu unserer deutschen Literaturliste
gibt es nichts neues zu berichten.
08.07.2011: Gemeinsames Sorgerecht
"zweiter Klasse" für nichtehelichen Vater, gegen den Willen der Mutter.
Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
(Zaunegger gegen Deutschland, 3.12.2009) und der dann durch das
Bundesverfassungsgericht erfolgten faktischen Umkehr (21.07.2010) seiner früheren Entscheidung
(30.1.2003), gibt es ja de facto schon die viel diskutierte "kleine
Lösung" für das Sorgerecht nichtehelicher Väter, nämlich bei Gericht
einen Antrag auf gemeinsame Sorge zu stellen, auch gegen den Willen der
Mutter. Wie das aussehen kann zeigt KG, Beschluss vom 7.2.2011 - 16 UF
86/10, zusammengefaßt in NJW, Heft 13, 2011,
Seite 389. Nachdem das Amtsgericht den Antrag des Vaters
auf ein gemeinsames Sorgerecht (hilfsweise alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht) abgelehnt hat und dagegen Beschwerde
eingelegt wurde, stellt das Kammergericht fest, dass gemeinsame
Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht, weil Vater und Kind von
Geburt an ein vertrauensvolles Verhältnis hätten, das vom Vater unter
hohem zeitlichen und finanziellem Aufwand erhalten wird, und die Mutter
zugestand ihn in Entscheidungen von erheblicher Bedeutung (z. B. Wahl
von Schule, Religion, Beruf) einzubinden. ,,Das
Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch ist der Mutter auf Grund ihrer engen
Beziehung zum Kind und auch vor dem Hintergrund der Erwerbsobliegenheit
zu belassen.Die gesetzliche
Verpflichtung, in der Regel ab dem dritten Geburtstag des Kindes in den
Beruf zurückkehren zu müssen, soll nicht durch Einschränkungen der Wahl
des Lebensmittelpunktes wegen gemeinsamer elterlicher Sorge unterlaufen
oder erschwert werden."
Erstaunlich an diesem Beschluss ist für
deutsche Verhältnisse allenfalls nur, dass hier das
Aufenthaltsbestimmungsrecht eines nichtehelichen Vaters (dem noch dazu
ebenfalls eine enge Beziehung zum Kind vom Gericht bestätigt wird, und
das sogar unter erschwerten Bedingungen, weil er ja als
Umgangsberechtiger allein für die Logistik und die Kosten aufkommen
muss) ausdrücklich anders gesehen wird, als das einer nichtehelichen
Mutter, oder auch eines ehelichen Vaters, dem es ja normalerweise nach
einer Scheidung alsTeil des gemeinsamen Sorgerechts verbleibt, obwohl
sich doch exakt das selbe Problem bei einem Ortswechsel des
Wohnelternteils stellen kann. Was z. B. in den USA und Kanada seit
Jahrzehnten längst Standard ist, nämlich, dass die Freizügigkeit eines
Ortswechsel (gegen den Willen des anderen Elternteils), wegen des
dadurch oft erheblich erschwerten Umgangs sehr sorgsam gegen das
Kindeswohl abzuwägen und deshalb bei nicht vom Gericht als absolut
zwingend gesehenen Gründen auch einzuschränken ist (vgl. z. B. Chapter
1-2, Seiten 5-71 über "relocation" in B. J. Fidler et al.,Challenging
Issues in Child Custody Disputes, 2008), diese Erkenntnis ist in
Deutschland bisher nur in Ansätzen, in ganz wenigen Urteilen aus
jüngster Zeit erkennbar, aber auch nur, weil der "Fehler" begangen
wurde, dass die Absicht eines Ortswechsels über erhebliche Entfernungen
vorher dem Gericht bekannt wurde. Von einer Beteiligung an den durch
eine auch willkürliche Übersiedlung über größte Entfernungen wesentlich
erhöhten Kosten ist erst recht nicht die Rede, obwohl ohne diese nicht
selten der Umgang praktisch unmöglich gemacht wird.
Dieses Urteil zeigt zugleich, dass die "kleine
Lösung", Antragsrecht statt "großer Lösung", d.h. gemeinsamer Sorge von
Anfang an (die selbstverständlich aus Gründen des Kindeswohls jederzeit
abgeändert werden könnte, wie bei ehelichen Eltern ja auch) eine
erhebliche Ausweitung des Rechtstreites, hier über 2 Instanzen,
bedeutet, den viele Väter gar nicht durchstehen können oder wollen.
Genau diese "kleine Lösung", gemeinsame Sorgeerklärung oder
gerichtlicher Antrag auf Ersetzung der mütterlichen Zustimmung, gab es
in Großbritannien schon ab1989. Dass sie sich nicht bewährt hat und
warum ist sehr ausführlich in der Dokumentation des parlamentarischen
Prozesses dargestellt mit dem sie 2002 durch die "große Lösung" ersetzt
wurde. Im selben Jahr hat auch Frankreich, nach ebenso gründlicher
Analyse, das schon seit 1993 nach Eintrag in das Geburtenregister (der
auch nicht gemeinsam, d.h. Hand in Hand, erfolgen muss) bestehende
gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern dahingehend erweitert, dass
ein Zusammenleben zum Zeitpunkt des Eintrags nicht mehr erforderlich
ist. Auf beide Gesetzesänderungen hatten wir schon in unserer
schriftlichen und mündlichen Stellungsnahme
gegenüber dem BVerfG, vor der Entscheidung vom 30.1.2003 hingewiesen.
Möglicherweise kommt man aber auch hier erst mit mehreren Jahrzehnten
Verzögerung zu ähnlichen Erkenntnissen, obwohl sie eigentlich bei im
wesentlich gleichen menschlichen Verhalten im Vergleich zu unseren
europäischen Nachbarn naheliegen müssten (also etwa auch, dass ,,Der
Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie
mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur
dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert,
wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des
Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der
Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition
gegenüber dem Vater missbraucht",BVerfG,
1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. 70, http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html,
möglicherweise selbst auf eine deutsche Mutter nicht immer zutrifft).
Für wirklich gleichwertige Elternschaft, auch nach einer Trennung,
bevorzugt an ein Wechselmodell
zu denken, wie es in z. B. auch in Belgien, Frankreich, oder Italien,
und nicht nur etwa in den USA schon längst existiert, wagt hier ohnehin
noch niemand ernsthaft.
In 2010 ist die Zahl der Sorgerechtsentzüge in
Deutschland um 4 % auf 12.700 Fälle gestiegen. In rund 9700 Fällen
wurde das Sorgerecht ganz oder teilweise dem Jugendamt
übertragen. In 2200 Fällen davon betraf dies nur das
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weitere detailierte Angaben zu Kinder -und
Jugendhilfe hier.
Dazu z. B.: Oberlandesgericht
Hamm, Beschluss II-8 UF 133/10 vom 17.01.2011, mit
einer recht ausführlichen und grundsätzlichen Begründung: Zum Umgangsrecht
der Mutter eines vierjährigen Kindes, wenn dieses kurz nach der Geburt
vom Jugendamt in Obhut genommen war und sich seit dem Alter von drei
Monaten in einer Pflegefamilie befindet.
24.6.2011: Neue Gesetzgebung zu
Eltern-Kind-Entfremdung in Mexiko.
Während in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen immer noch eine in
erster Linie ideologische / polemische Auseinandersetzung mit Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation)
stattfindet und das sogar mit Unterstützung von offiziellen Stellen und
aus unseren Steuergeldern, vgl. etwa diePublikationsliste
des BMFSFJ (**) mit dem
Hinweis auf eine VAMV Broschüre,
sowie einem BMFSFJ Downloadlink (pdf Datei, 18.Auflage, Seite 36) dazu, die eine durch nichts dokumentierte Behauptung
über PAS als Strategie gegen den betreuenden Elternteil enthält, oder dieFrankfurter Tagungvom 18-19.1.2008, mit dem Buch Anita
Heiliger und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?, Verlag
Frauenoffensive, 2008 als Ergebnis, oder aktuell,
VAMV April-Juni 2011, S. 8: Chimäre PAS (und wiedergegeben, wie wir erfahren haben, sogar in einem Antwortschreiben aus dem BMFSFJ, Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz, i. A. L. H. 9. März 2011, statt einer eigenen Stellungnahme) hat
nach Brasilien (27.8.2010)
gerade wieder ein Staat dieses Problem als sehr ernsthaft anerkannt,
entsprechend beschrieben und in sein Zivilrecht aufgenommen: Gestern,
23.6.2011, wurde im Parlament des mexikanischen Staates Querétaro ein sehr ausführlich
begründeter Vorschlag angenommen mit dem Eltern-Kind Entfremdung
(Alienación Parental) in Art. 443 -449 des Zivilrechts als
ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls definiert wird, die auch den
juristischen Organen mitzuteilen ist. Die Gerichte haben bei
Kenntnisnahme einer solchen Manipulation die in der Prozessordnung
vorgesehenen Maßnahmen zum Schutze des Kindes zu ergreifen, auch
einschließich eines Sorgerechtsentzugs (so angefügt als Grund IV in
Art. 443 der Gründe für einen Sorgerechtsentzug): Gaceta
Legislativa 058 vom 23.6.2011.
Bereits früher, am 19.11.2007, hat ein anderer mexikanischer Staat, AGUASCALIENTES, ganz ähnliche
Erklärungen und Bestimmungen in sein Zivilrecht (CÓDIGO CIVIL DEL
ESTADO DE AGUASCALIENTES, Art. 439, 440) aufgenommen: PERIODICO
OFICIAL DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES 19 de Noviembre de 2007 Núm. 47.
Wir werden möglichst bald Teilübersetzungen dieser Gesetzesiniativen
nachreichen. Vorläufig hier nur unsere Übersetzung ins Englische der
offiziellen Zusammenfassung der
Parlamentssitzung.
Inzwischen wohl schon weitreichend bekannt dürfte eine
entsprechende Gesetzgebung Brasliliens vom 27.08.2010
sein. Dazu kamen anderswo
auch heuer wieder offizielle
Erklärungen zahlreicher Staaten und anderer offizieller Stellen
zum ,,Parental
Alienation Awareness Day". Wenn man ohne ideologische
Scheuklappen die Berichte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
anhören würde, würde man auch in Deutschland genügend von
Eltern-Kind-Entfremdung, d. h. vom effektiven Verlust eines Elternteils
Betroffene finden, die vermutlich ,,Einelternfamilien"
nicht als ,,zukunftsweisende
Lebensform" (VAMV
Pressemitteilung vom 24.1.2007) sehen, aber wegen der Langzeitfolgen der Entfremdung mit erhöhter
Wahrscheinlichkeit ebenfalls von Problemen in ihrer Paarbeziehung
betroffen sein werden (Transgenerationseffekt). Selbst wenn dann die
Existenz eines ernsthaften Problems, gleichgültig wie man es nennen
möchte, nicht mehr einfach bestritten werden könnte, kann und sollte
selbstverständlich über den besten Umgang damit diskutiert werden.
**3.7.2011: Dieser
Link zum VAMV
Eintrag (19.Auflage, 2010) in der Online Liste des BMFSFJ
funktionierte jedenfalls noch am 28.6.2011 und ist auch heute noch z.
B. mit "alleinerziehend BMFSFJ" in Suchmaschinen zu finden. Der Eintrag
der VAMV Broschüre ist noch in der pdf
Version der BMFSFJ
Publikationsliste
vom Januar 2011, Seite 3, ersichtlich und obiger Downloadlink des
BMFSFJ zur 2008 Version der VAMV Broschüre funktioniert heute auch noch
(und auch dieser
Link).
24.6.2011: ARTE
20:15, Gebt mir meine
Kinder zurück (Niederlande, 2009, 83mn) Als Hanne
durchschaut, dass ihr Ex-Ehemann ihre Kinder nach Syrien verschleppt
hat, beginnt für sie ein zweijähriger Kampf ...
Wiederholungen: 30.06.2011 um 14:45 und 09.07.2011 um 14:50. Probleme
bei Kindesentführung, die besonders gravierend sind, wenn kein
Abkommen, wie das Haager Abkommen über
zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung besteht, dass
die Staaten zu einer raschen Rückführung des Kindes in den Staat ihres
gewöhnlichen Aufenthaltes gegenseitig verpflichtet.
14.06.2011: Morgen Mittwoch, Notizbuch
Bayern2 Radio ab 10h05 (aus Anlass einer Fachtagung "Familien in
Trennung und Scheidung", 6-8. Juni, in der Evangelischen Akademie
Tutzing):
M
I T T W O C H, 15.6.11
Die
Themen der Sendung
Umgangsrecht
& Sorgerecht
- "Vater ohne Umgang" - Portrait eines Vaters, dem jahrelang das
Umgangsrecht mit seinen Kindern verweigert wurde und der noch immer
darunter leidet.
- Gesetzesnovelle zum Sorgerecht: Neue Möglichkeiten für Väter
- "Zum Wohle des Kindes": Trennung möglichst schmerzfrei für den
Nachwuchs
....
Jetzt
mit zusätzlichen Informationen zum Sorgerecht nichtehelicher Väter und
zum Umgangsrecht von Großeltern, auch einem Podcast vom 10.6. "Wenn
Großeltern ausgeschlossen werden" (mit Dipl. Psych. Hans Dusolt,
RiAG Jürgen Rudolph und einer betroffenen Großmutter).
15.05.2011: ORF 2 17h05 Vera Exklusiv: Entführungsfall Zanger: Jetzt
sprechen Vater und Sohn über das ganze Ausmaß des Dramas
Die
Causa Sascha Zanger – ein trauriges Beispiel dafür, wie der Rosenkrieg
zwischen den Eltern zum blanken Horror für die Kinder wird, in diesem
Fall sogar mit tödlichen Ausgang. Denn der Vater, der um die von der
brasilianischen Frau entführten Kinder kämpfte, bekam nur eines zurück.
Seine Tochter starb in einer Favela von Rio, der Sohn wurde nur
halbverhungert und verwahrlost gerettet. Nun erscheint die dramatische
Kindesentführung in Buchform. Aus diesem Anlass sprach Vera zum ersten
Mal mit beiden, Vater Sascha Zanger und mit dem 14-jährigen Sohn, über
das Martyrium.
Silvia Gredenberg, Nur
die Puppe blieb: Der Kampf um Sophie Zanger, Broschiert: 174
Seiten, Verlag: Ibera; Auflage: 1 (20. April 2011), ISBN-10:
3850522946, ISBN-13: 978-3850522946, EUR
15,90.
12.05.2011: Wir haben folgendes Schreiben erhalten, mit der Bitte auf
diese Umfrage hinzuweisen:
Die Forschungsgruppe Entwicklungspsychologie der Uni Hamburg,
führt zur Zeit eine Studie zur Vaterschaft durch.
Väter werden in der Psychologischen Forschung und insbesondere in der
Entwicklungspsychologie oft weder befragt noch berücksichtigt. Wird zu
der Entwicklung des Kindes geforscht,
werden üblicherweise nur die Mütter befragt. Väter spielen aber in der
Entwicklung des Kindes ebenfalls eine große Rolle. Ein Beispiel dafür
ist die Elternzeit, die sowohl von Müttern als auch
von Vätern beantragt werden kann. Diese Studie möchte sich deshalb
Väter junger Kinder, und insbesondere Väter die Elternzeit beantragt
haben oder gerade in Elternzeit sind und deren Rollenüberzeugungen und
Stressempfinden etwas genauer anschauen. Projektbeschreibung
Wir würden uns sehr freuen wenn Sie sich die Zeit nehmen
würden, diese kurze Umfrage (ca. 10 min.) auszufüllen. Die Umfrage ist
selbstverständlich anonym.
Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen im vornherein schon einmal danken.
Wenn Sie noch Rückfragen haben sollten, können Sie diese an
Forschungsgruppe EP.UHH@googlemail.com
senden, wir bemühen uns dann diese so schnell wie möglich zu
beantworten. Die Umfrage finden Sie unter: http://ww3.unipark.de/uc/vaeter/
Teilnehmen können Väter mit Kindern im Alter von 0-4 Jahren. Vielen
Dank für Ihre Unterstützung!
1.4.2011: Zur Verfassungswidrigkeit
der einem Elternteil durch das Familiengericht auferlegten Fortsetzung
einer Psychotherapie.
BVerfG, 1 BvR 1572/10 vom 1.12.2010, Absatz-Nr. (1 - 27), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101201_1bvr157210.html
Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, ZKJ 2011(3), Seiten 98-100.
Auch in Deutschland erlassen einzelne Familiengerichte von Zeit
zu Zeit aus gut nachvollziehbaren Gründen Auflagen zur Inanspruchnahme
einer Psychotherapie. Damit soll die Erziehungsfähigkeit des
betreuenden Elternteils (oder beider Eltern) verbessert und so
schwerwiegendere, auch das Kind erheblich belastende Maßnahmen, wie ein
Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) vermieden
werden. Reichlich Erfahrung aus dem Ausland zeigt, dass bloße Hinweise
auf Beratungsangebote, wie sie das Reformgesetz FamFGvom 1.9.2009
vorsieht, in Fällen etwa von besonders hartnäckiger Umgangsvereitelung
oder Eltern-Kind-Entfremdung jedoch nicht genügen,sondern dazu strikte
gerichtliche Auflagen erforderlich sind, die notfalls auch mit allen zu
Gebote stehenden Mitteln durchgesetzt werden müssen. In Deutschland
dagegen mangelt es nicht nur an der Durchsetzung gerichtlicher
Entscheidungen, sondern wurden bisher Auflagen zu einer Psychotherapie
regelmässig von der Beschwerdeinstanz (OLG) "kassiert". Im vorliegenden
Fall dagegen wurde vom OLG Frankfurt,
Entscheidung vom 6.5.2010 (3 UF 350/08) der Beschwerdeführerin
aufgetragen eine bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen und
diese Auflage dann vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Es lohnt
sich wirklich die sehr ausführliche Begründung, auch mit umfangreichen
Bezug auf frühere Entscheidungen, dieses Beschlusses zu lesen, nach der §1666 BGB etc keine Grundlage für die
Anordnung einer Psychotherapie hergeben, auch wenn der
vorliegende Fall einige Besonderheiten aufweist. So sah die
Entscheidung des OLG vor, dass die vom Jugendamt geforderte Therapie
bis zu einem Zeitpunkt fortzusetzen sei den ebenfalls das Jugendamt in
Absprache mit dem Therapeuten bestimmen sollte. Das verletze, wie das
BVerfG darlegt, wegen des bei einer Psychotherapie erforderlichen
besonderen Vertrauensverhältnisses nicht nur das Persönlichkeitsrecht
der Beschwerdeführerin, sondern möglicherweise auch die Schweigepflicht
des Therapeuten nach §203 StGB. (Wir meinen übrigens auch, dass dies
eine häufig zu findende Tendenz widerspiegelt, dass
JugendamtsmitarbeiterInnen mit Aufgaben überfrachtet werden, für die
sie als SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen gar nicht ausgebildet
wurden, auch z. B. wenn Stellungnahmen des Jugendamtes wie
wissenschaftliche Gutachten behandelt werden.) Einigermaßen kurios
dagegen ist, dass, wie Richter am OLG Dr. Stefan Heilmann in der ZKJ
Fassung anmerkt, vom OLG wohl überhaupt gar keine Auflage erteilt wurde
ihre eigene Therapie fortzusetzen, gegen die sich die
Beschwerdeführerin dann an das BVerfG wandte, sondern die Auflage die
Fortsetzung der Therapie ihrer Tochter betraf (bei der allerdings auch
die sorgeberechtigte und betreuende Mutter normalerweise einbezogen
würde, insbesondere auch weil ihr, wie im OLG Urteil ausführlich
dargestellt, wegen Kindeswohlgefährdung / Erziehungsunfähigkeit das
Sorgerecht über den jüngeren Sohn bereits entzogen worden war).
Das BVerfG weist zwar darauf hin, dass es den Gerichten weiterhin
unbelassen bleibe Beratung / Psychotherapie vorzuschlagen und
Konsequenzen bezüglich Erziehungsfähigkeit daraus zu ziehen, wenn diese
Ratschäge nicht befolgt werden. Die Cochemer Praxis zeigt, dass eine
solche Vorgangsweise durchaus auch erfolgreich sein kann, wenn als
weitere wichtige Voraussetzungen alle Trennungs- / Scheidungsbegleiter
eng mit dem selben Ziel zusammen arbeiten, aber auch ein Mindestmaß an
Einsichtsfähigkeit bei den betreffenden Eltern noch vorhanden ist. Wenn
diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind, werden solche Fälle
die Gerichte weiterhin beschäftigen, wahrscheinlich sogar bis das Kind
endgültig "in den Brunnen gefallen ist". Erfahrungen, insbesondere mit
neuen Programmen in den USA bei massiver Eltern-Kind-Entfremdung (Warshak et al, Ward
et al) zeigen, dass auch solche Fälle erfolgreich mit einer speziellen
Psychotherapie gelöst werden können, die allerdings unbedingt von
strikten gerichtlichen Auflagen gestützt werden muss. Das betrifft auch
die erforderliche Nachbetreuung. Auch daran fehlt es in Deutschland,
obwohl es sehr zu begrüßen ist, dass das FamFG nun statt einer reinen
Statusdiagnostik auch eine sog. lösungsorientierte Begutachtung
ermöglicht. Aber nach der Begutachtungsphase und dem Urteil sind selbst
hochkonflikthafte Eltern allein gelassen, bis sie mit einiger
Wahrscheinlichkeit wegen fortgesetzter Konflikte wieder vor Gericht
ziehen.
Klarerweise wäre auch bei Sorge - und Umgangsrechtkonflikten einer
Prävention der Vorzug zu geben. Auch hier reichen die an sich positiven
Ansätze des FamFG nicht aus, weil Beratung über die Scheidungsfolgen
für Kinder, wie in den USA seit Jahrzehnten erfolgreich
praktiziert, als Scheidungsvoraussetzung verpflichtend sein sollte,
aber auch genau definierte Qualitätsanforderungen erfüllen müsste.
Exakt dasselbe gilt auch für die im FamFG begünstigte Mediation, obwohl
Mediation per se auf Freiwilligkeit beruht. Aber ein Mediationsversuch
erscheint uns zumutbar, bei dem etwa, wie in den USA, ein gemeinsamer
Sorgeplan erarbeitet werden soll. Ausgenommen von dieser Verpflichtung
werden auch in Staaten der USA als unzumutbar Fälle massiver häuslicher
Gewalt. Obwohl frühe Feldversuche mit einer gerichtsnahen Mediation (z.
B. Regensburg, 1991) auch von anfangs skeptischen Eltern durchwegs
positiv aufgenommen wurden, werden solche Ansätze in Deutschland aus
primär ideologischen Gründen leider immer noch sogar als
"Zwangsberatung" bzw. "Zwangsmediation" abgetan. Vgl. dazu unseren
früheren Bericht Beratung, Familienmediation und
das FamFG.
28.3.2011 Am Do 24.3.2011 wurde im Bayerischen Landtag eine
Fotoaustellung zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung eröffnet und
anschließend daran fand eine ausführliche Diskussion mit der
Kinderkommission des Landtags statt. Die Staatsregierung war durch 8
Spitzenbeamte der 4 relevanten Ministerien (Familie, Justiz,
Gesundheit, Unterricht) vertreten. Hier der Bericht aus den Webseiten
des Bayerischen Landtags: 24.03.2011
- Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag
10.02.2011: Wir haben folgenden Aufruf erhalten, den wir gerne
unterstützen:
Interview-Partner gesucht! 2 Studentinnen der Universität Heidelberg
führen eine Studie zum Thema Maskulinität und Vaterschaft durch.
Hierfür suchen wir dringend von ihren Kindern getrennt lebende Väter,
die bereit sind, in 2 Interviews über ihre Erfahrungen zu berichten.
Die Anonymität der Teilnehmer wird garantiert und die Ergebnisse werden
vertraulich behandelt. Bei Interesse bzw. Fragen meldet euch einfach
unter: Harles@stud.uni-heidelberg.de
04.02.2011: Gerichtliche
Gutachten und Privatgutachten: Es kommt häufig vor, dass
Betroffene mit der gerichtlichen Bestellung von Sachverständigen nicht
einverstanden sind, oder spätestens mit dem Result der Begutachtung.
Die Frage, wie man die Auswahl von Gutachtern beeinflussen könne, hat
ein erfahrener Anwalt einmal etwas sarkastisch so beantwortet: Man
schlage dem Gericht diejenigen Sachverständigenvor, von denen man
sicher sein möchte, dass sie abgelehnt werden. Von der Möglichkeit
einer Stellungnahme zum erstellten Gutachten sollte man jedenfalls
sorgfältig Gebrauch machen. Das kann auch durch ein selbst beauftragtes
Privatgutachten geschehen, wobei aber immer noch große Unsicherheit
darüber herrscht inwieweit ein solches vom Gericht beachtet werden
muss. Dass das Gericht ein Privatgutachten beachten und den Einwänden
darin ernsthaft nachgehen muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof (im
Zusammenhang mit einer Klage auf Leistung aus einer
Berufsunfähigkeitsversicherung) sehr deutlich herausgestellt: BGH, Beschluss
IV ZR 190/08 vom 12.1.2011 (pdf Datei, 9 Seiten):
.... Legt
eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den
Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist
vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall -
wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich
bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht
dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch
nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (ständige
Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR
57/08,VersR 2009, 975 Rn. 7 m.w.N.). Einwände, die sich aus einem
Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen
Sachverständigenergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen
und den Sachverhalt weiter aufklären. Dazu kann es den Sachverständigen
zu einer schriftlichen Ergänzung seines Gutachtens veranlassen.
Insbesondere bietet sich die mündliche Anhörung des gerichtlichen
Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO an. Ein Antrag der
beweispflichtigen Partei ist dazu nicht erforderlich (Senatsbeschluss
vom 18. Mai 2009 aaO m.w.N.). Gegebenenfalls hat das Gericht den
Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter
anzuhören, um dann entscheiden zu können, wieweit es den Ausführungen
des Sachverständigen folgen will (BGH, Urteil vom 14. April 1981 - VI
ZR 264/79, VersR 1981, 576unter II 1 b). Wenn der gerichtlich bestellte
Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens
noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten
ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im
Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein
weiteres Gutachten einholen (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 aaO
m.w.N.).
....
03.02.2011: Zum Sorgerecht nichtehelicher Väter: Kompromissvorschlag
und Forschungsergebnisse, Berlin, 3. Februar 2011
In der Diskussion um das Sorgerecht lediger Väter hat
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach
intensiven Gesprächen einen Kompromissvorschlag gemacht: "Ich kann mir
eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes
zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings,
dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das
gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb
einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein
Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem
Kindeswohl entspricht oder nicht", erläutert die Bundesjustizministerin
ihren Vorschlag. .....
30.12.2010: Hamurger Abendblatt: Justizministerin:
Die Rechte lediger Väter stärken.
Mütter sollen Möglichkeit zum Widerspruch haben.
Leutheusser-Schnarrenberger stellt Eckpunkte der Sorgerechtsreform vor.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
hat erstmals Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die
ledigen Vätern zu mehr Rechten verhelfen soll. Dem Hamburger Abendblatt
(Silvesterausgabe) sagte die FDP-Politikerin: „Ich kann mir eine
Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst
das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er
mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame
Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist
von acht Wochen Widerspruch ein.“ Dann müsse ein Familiengericht
entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche
oder nicht. Mehr
Vgl. dazu Aussprache im Bundestag vom 28.01.2011 Top
23
22.12.2010: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte vom 21.12.2010 Pressemitteilung (Englisch, pdf Datei): CASE
OF ANAYO v. GERMANY (Application no. 20578/07)
,,In denying
biological father access rights, German courts failed to consider
children’s best interest"(Durch Versagen eines Umgangsrechtes
für einen biologischen Vater haben es deutsche Gerichte verabsäumt das
Kindeswohl zu berücksichtigen). Verletzung des Artikels 8 (Recht auf
Respektierung des Privat- und Familienlebens).
Die Kinder (Zwillinge, geb. Dez, 2005) entstammen einer außerehelichen
Beziehung mit dem Kläger, einem nigerianischen Staatsbürger, der bis
jetzt keinen Kontakt mit ihnen hatte, weil dies die Mutter und der
(wegen der Geburt innerhalb einer bestehenden Ehe) rechtliche Vater
ablehnen.
Die Entscheidung bedeutet eine Stärkung des Umgangsrechtes biologischer
Väter und dem Recht eines Kindes seine Abstammung zu kennen. Sie ist
von besonderer Bedeutung auch deshalb, weil eine Trennung der Eltern
häufig kurz vor oder nach der Geburt eines Kindes erfolgt, so dass
keine soziale Bindung zwischen Vater und Kind entstehen konnte.
18.12.2010: Die kommenden Feiertage, Weihnachten, dem Kinder
erwartungsvoll entgegen sehen,stimmen viele Eltern besonders traurig,
weil sie ihre eigenen Kinder nicht sehen können und ihnen vom Fest
der Liebe und der Familie nur Erinnerungen verblieben sind. Sehr
treffend wird das in der Pressemitteilung einer Selbsthilfegruppe davon
betroffener Eltern beschrieben:
Es
ist eine stille Nacht, die heilige Nacht. Kein Kinderlachen,
keineKinderfreude, keine glänzenden Kinderaugen. Selbst gute Freunde
können dann nur wenig über den Verlustschmerz hinwegtrösten. Während
derWeihnachtsfeiertage dann vielleicht auch der Versuch der
telefonischen Kontaktaufnahme - nach den ersten gesprochenen Worten
hören dieausgegrenzten Elternteile schon gleich das Klack der
Verbindungsunterbrechung. An Silvester und Neujahr hoffen dann
dieentfremdeten Eltern, dass im neuen Jahr alles besser wird. Doch
Anfang des Jahres kommt dann das Weihnachtspäckchen mit dem Vermerk
"Annahmeverweigert" oder "Nicht abgeholt" zurück. Und da ahnt schon
jeder, dass auch das neue Jahr so vergehen wird, wie das letzte.
Den von einer solchen Ausgrenzung betroffenen Eltern möchten wir die
Kraft wünschen, sich nicht entmutigen zu lassen. Oft wird ja dem Kind
sogar eingeredet, dass sich der andere Elternteil gar nicht mehr für es
interessiert. Deshalb ist es wichtig im Leben des Kindes irgend wie
präsent zu bleiben, und sei es nur durch kleine Geschenke, neutrale
Grusskarten von Reisen etc., selbst, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit
deren Annahme verweigert werden sollte. Vielleicht erfährt das Kind
dennoch davon. Dieses präsent bleiben ist vielfach sogar entscheidend
für eine spätere Wiederaufnahme der Kontakte, sobald das Kind oder
junge(r) Erwachsene(r) dazu aus eigenem Antrieb in der Lage ist.
Wichtig ist dabei aber auch sich in die schwierige Lage des Kindes im
Loyalitätskonflikt zwischen zwei verfeindeten Eltern zu versetzen, um
zu vermeiden, dass sich das Kind bedrängt fühlt und statt dessen ihm
mit Geduld die Zeit zu geben, die es für die innere Verarbeitung dieser
Situation braucht.
Ob es sich bei Kontaktschwierigkeiten zwischen einem Elternteil und den
Kind jedoch immer um Parental Alienation oder gar ein Parental
Alienation Syndrom (PAS) handelt, möchten wir in Frage stellen, erst
recht, wenn dies mit einer einseitigen Schuldzuweisung an den anderen
(den betreuenden) Elternteil verbunden ist. Letzteres schadet nur und
hilfreich ist allein sich als ausgegrenzter Elternteil zunächst und
auch fortgesetzt die Frage zu stellen, ob man selbst alles richtig
gemacht und wirklich alles unternommen hat, auch mit dem geforderten
Einfühlungsvermögen, um den Kontakt wieder herzustellen. Eine Diagnose
von Parental Alienation sollte Fachleuten überlassen werden, denen die
in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM-5 und ICD 11 hoffentlich
klare Richtlinien an die Hand geben werden. Diese Frage wird derzeit
von den dafür zuständigen Gremien ernsthaft geprüft.
18.11.2010: Heute 20h15: 3sat Zuschauerpreis:
Der verlorene Vater.Fernsehfilm,
Deutschland 2009. 89 Minuten. Trailer in der 3sat Mediathek:
Der Film beschäftigt sich mit einem Thema, mit dem wir auch
konfrontiert werden, und zwar auf eine andere Weise, die uns zunächstv
erwunderte: Es wendet sich nicht selten die neue Partnerin /
Ehefrau an uns um Rat, und (zunächst) nicht ihr Partner / Ehemann,
weil dieser Umgangsprobleme mit seinen Kindern aus einer früheren
Beziehung hat. Das zeigt auch, dass Umgangsprobleme eines der Partner
eine neue Beziehung belasten können, aber in diesen Fällen vom anderen
Partner damit positiv, unterstützend umgegangen wird.
09.11.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir
gerne hier weitergeben:
ML Mona Lisa (ZDF) plant demnächst einen TV-Beitrag zum Thema "Wenn sich der Vater neu verliebt".
Hauptaugenmerk sollen hier Aussagen von Vätern und Kindern bilden, die
selbst erlebt haben, wie es ist wenn sich der Vater, nach einer
Scheidung oder dem Tod der Partnerin, wieder in eine neue Frau verliebt.
- Wie gehen die Kinder mit
der "neuen" Mutter um?
- Welche Schwierigkeiten ergeben sich dabei für alle
Beteiligten?
- Was muss in dieser Situation beachtet werden?
Als Interviewpartner könnten wir uns Väter mit ihren Kindern
vorstellen, die uns von ihren Erfahrungen berichten. Schön wäre es, am
Ende einen positiven Ausblick auf das Thema zu finden und von den
Interviewpartnern zu erfahren, wie sie diese Situation gelöst haben.
Der Zeitaufwand für die Interviewpartner würde zwischen 3-4 Stunden
betragen, unser Filmteam würde dafür zu Ihnen kommen. Möglicher
Drehtermin wäre ab sofort bis Ende November. Eine Aufwandsentschädigung
für die Teilnehmer ist selbstverständlich.
Wenn Sie sich vorstellen können, uns Ihre Geschichte zu erzählen, freue
ich mich über Ihre Nachricht!
Herzliche Grüße,
ML Mona Lisa
Kontaktdaten: Manuela Pecoraro,
Pecoraro.m@zdf.de, 089/9955-1632
07.11.2010: Am Mittwoch, 10. November
2010 um 21.50 Uhr bringt ARTE den Film von Douglas
Wolfsperger "Der Entsorgte Vater" in
einer 52 min Fassung. In der Originallänge, 86 min, soll er 2011 von
der ARD ausgestrahlt werden. Der Film lief bereits bundesweit in
ausgewählten Kinos und ist auch auf DVD erhältlich. Zusätzliche
Information bei
ARTE und auf www.der-entsorgte-vater.de .
21.9.2010: Wir haben gerade (Dank an
Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São Paulo,
Brasilien ) die englische und französische Übersetzungen der
endgültigen, vom Präsidenten LUIZ INÁCIO LULA DA SILVA unterzeichneten
Fassung der brasialianischen Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation) erhalten, die am 27.8. 2010 dann sofort in
Kraft trat:
Originaltext: https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/lei/l12318.htm,
englische Übersetzung (pdf Datei), französische Übersetzung (pdf Datei).
21.9.2010: Zwei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte gegen Deutschland:
1. AFFAIRE DÖRING c. ALLEMAGNE
(Requête no 40014/05) Urteil vom 8.7.2010 wegen Verletzung des
Artikels 6 §1 (bzgl. Verfahrensdauer zu Umgang seit2002, Kind geb.
1995, nichtehelich, Missbrauchsvorwurf)
2. CASE OF AFFLERBACH v. GERMANY
(Application no. 39444/08) Urteil vom 24.6.2010 wegen Verletzung
der Artikel 6 §1 und 13 (fehlender Rechtsbehelf). Kind geb. 1997,
nichtehelich, Umgangsboykott seit 1999, Missbrauchsvorwurf 2000.
Zusammenfassung und Kommentar von RA. Rixe in ISUV Urteilsbank
September 2010. S. 17
Die Fälle zeigen wieder einmal wie einfach es hier ist das Umgangsrecht
beliebig lange zu sabotieren und das ohne ernsthafte Konsequenzen
befürchten zu müssen. Im Gegenteil, die Eskalation und Verfahrensdauer
arbeiten für den sabotierenden Elternteil, weil es dadurch, wie auch
der Gerichtshof immer wieder betont, zu einer fortschreitenden, oft
nicht wieder gut zu machenden Entfremdung des Kindes vom
ausgegrenztenElternteil kommt. Deutsche Gerichte helfen dabei leider
immer noch häufig mit, nicht nur durch überlange Verfahrensdauer,
sondern auch indem sie den Umgang aussetzen ("Kind muss zur Ruhe
kommen"), obwohl erwiesen ist, dass dadurch die Entfremdung nur
zementiert wird (vgl. Umgangsausschluß im
Sinne des Kindeswohls?; Karle & Klosinski, ZfJ 9/2000: Ausschluss
des Umgangs — und was dann?). Besonders wirksam und faktisch
risikolos erweist sich immer noch der Vorwurf
eines sexuellen Kindesmissbrauchs, besonders dann, wenn dazu noch
die Teilnahme an der meist dann angeordneten psychologischen
Begutachtung verweigert wird (und auch der dann meist angeordnete
begleitete Umgang ebenfalls boykottiert wird). Das funktioniert sogar,
wie Fall 1 zeigt, in den seltenen Fällen wo es zu staatsanwaltlichen
Ermittlungen kommt (obwohl man eigentlich das beim Vorwurf eines von
Staats wegen auch ohne Antrag zu verfolgenden Offizialdelikts immer
erwarten möchte) und diese, wie meist, relativ rasch eingestellt
werden. Mit dem Vorwurf (und dem immer noch fehlenden Gutachten)
begründete das Gericht dessen ungeachtet weiterhin, dass keine
endgültige Entscheidung zum Umgang erfolgte. Und wenn der
Beschwerdeführer dann, wie in diesem Falle auch, die Untätigkeit des
Gerichts anmahnt, wird das Verfahren erst recht weiter verzögert.
Von den Möglichkeiten eine Befolgung von Gerichtsbeschlüssen zu
erzwingen wird hier, im Vergleich zu den USA etwa (Verfahren wegen
"contempt of court"=Missachtung des Gerichts) kaum Gebrauch gemacht. Im
Fall 1 versuchte das Familiengericht aber immerhin die Mitwirkung an
der Begutachtung durch Androhung einer Geldstrafe von 2000 € zu
"fördern", was aber vom Beschwerdegericht sofort aufgehoben wurde. Im
Fall 2 wurde sogar notfalls der Einsatz von Gerichtsvollziehern
bewilligt, um den Kontakt zwischen Ergänzungspfleger und Kind
herzustellen und die Begutachtung zu ermöglichen, ebenfalls erfolgslos.
05.09.2010: Bericht der Gießener Zeitung (der ersten Mitmachzeitung): Brasilien
zeigt wie einfach es sein kann elterliche Entfremdung zu definieren!
von Nicole Freeman.
Das ist eine deutsche, allerdings wie es scheint nur maschinelle
Übersetzung des brasilianischen Gesetzes, über das wir bereits am
27.8.2010 (siehe unten) berichteten. Wäre schön, wenn es bald eine
deutsche Fachübersetzung gäbe, um das Gesetz den deutschen Stellen zur
Nachahmung zu empfehlen (selbstverständlich erst nach ebenso
gründlicher, jahrelanger eigener "Erforschung", wie beim anstehenden
nichtehelichen Sorgerecht, zu dem es ja auch entsprechendes anderswo
längst gab.)
05.09.2010: Neues Buch zu Eltern-Kind Entfremdung: Parental Alienation, DSM-5, and ICD-11,
herausgegeben von William
Bernet, M.D.,
Professor,
Department of Psychiatry, VanderbiltUniversitySchool of
Medicine. Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010), 264
Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:978-0398079451,
22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober, ISBN-10:
0398079447, ISBN-13: 978-0398079444, 53,99 Euro.
Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf.
Wegen der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang
2009 verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das
Projekt entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
Aufnahme in die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der
medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric
Association und ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden
mögen, nicht unbedingt als neue psychiatrische Störung, sondern was
viele eher unterstützen (wir auch) als Erweiterung der schon
bestehenden Einträge zu Eltern-Kind Beziehungsproblemen. Solche
Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das natürlich auch in
Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch motivierten
Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental Alienation
Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es gar
nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata
enthalten ist.
Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in
diese medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das
Thema erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und
Jugend Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch
vermehrt in wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe
niederschlagen würde. Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen Publikationen zu diesem
Thema überwiegend aus der psychologischen Fachwelt, wie die wohl
wichtigste psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der
American Psychological Association (APA) zeigt.
Sie hat derzeit etwa 150 Einträge zum Thema "Parental Alienation
Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von
renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed
articles) Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von
den Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame
Methode der Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große
Aufmerksamkeit das Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten"
dazu gar erklärt haben, es fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung)
wurde die sicher derzeit umfangreichste Bibliographie, mit etwa
600 Zitaten aus aller Welt, in dem Buch zusammen getragen. Dabei
sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers und Mitautors) auch einige
Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema große Aufmerksamkeit
findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die überwiegend polemisch sind
und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet werden können, sofern
das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist (solche Arbeiten gibt
es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in Fachzeitschriften).
Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser gedient, wenn man
solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik, die aber
sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich für
wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze
in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome
undunsere eigene Bibliographie zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen
Literatur.
Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so
vielen mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet
werden kann. Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich
und so darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen
entstehen können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur
schaden, vermieden werden. Bei all dem großen Verdienst von
Prof.Richard Gardner, der die Bezeichnung Parental
Alienation Symptome etwa 1985 prägte (deutlich beschrieben wurde
das Phänomen allerdings schon vorher, in der deutschsprachigen
Literatur schon durch Theodor Fontane
im berühmten Roman "Effi Briest" und dann durch den Wiener Psychiater Wilhelm
Reich etwa 1945 als "emotionale Pest".) und ohne den es die
heutige weltweite Literatur zum Thema vermutlich gar nicht gäbe, muss
leider auch gesagt werden, dass einige seiner Formulierungen, obwohl er
das ganz sicher nicht wollte, heftige Kontroversen auslösten, ja sogar
zu zahlreichen persönlichen Angriffen führten (und das sogar nach
seinem Tode!), die auf keinem Fall gerechtfertigt sind. Was unserer Meinung nach besonders wichtig
ist und was auch im Buch deutlich zum Ausdruck kommt, ist, dass die
Situation des Kindes und seine äußerst schwierige Bewältigungsaufgabe
in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes im Mittelpunkt stehen
sollte. Wir hoffen, dass dieses Buch dazu beiträgt und weitere
wissenschaftliche Arbeiten in dieser Richtung anregt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung
an Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland
erreicht haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen
für die Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie
bereits von vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es
sollte eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf
reagieren. DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher,
erheben aber dennoch den Anspruch allein auf strengen
wissenschaftlichen Grundlagen zu basieren und keineswegs auf einem
Plebiszit politischen Stiles.
27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung
durch den Präsidenten Brasiliens trat
ein Gesetz über Parental Alienation
(Gesetzesprojekt 4053 / 2008)
unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von
Eltern,Großeltern oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind
obliegt, Akte von Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung)
darstellen. Wenn Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die
Gerichte den Fall beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine
Beziehung zum entfremdeten Elternteil zu schützen.
PsychologischeFachgutachten müssen innerhalb von 90 Tagen vorgelegt
werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen definiert,
die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil, Ausweitung des
Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu Sorgerechtswechsel
und Gefängnis reichen. Es liegt uns bisher nur eine inoffizielle
(offensichtlich nicht ganz perfekte) englische
Übersetzung des Gesetzestextes vor. Die Schritte von der
Einbringung des Gesetzesvorschlags
in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten
des brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. (Wir danken
Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São Paulo,
Brasilien, für diesen Hinweis.).
23.08:2010: Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET) von heute: Feindbild
Vater. Das
entfremdete Kind. Weil die Mutter es
nicht will, sieht Timo seinen Vater viele Jahre lang nicht. Sie redet
ihm ein, dass dieser Mann ein Schuft ist. Erst mit achtzehn sieht Timo
ihn wieder. Und fällt aus allen Wolken: Die Mutter hat ihn angelogen.
Von Katrin Hummel.
Vgl. dazu auch unsere Rezension ihres
Buches zu diesem Thema: Entsorgte
Väter. Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen.
Und hier ist ein Extremfall aus England (wir danken Lisa
Cohen, London, für den Hinweis), bei dem nicht die bei uns so beliebte
"Patentlösung" eines Umgangsausschlusses, sondern ein Übergang zum
bisher vom Kind abgelehnten Elternteil durch vorübergehende
Fremdunterbringung versucht wurde, ähnlich wie es Richard Gardner für
schwere PAS Fälle vorgeschlagen hatte, und das leider ebenfalls mit
katastrophalem "Erfolg": Re S (A Child - Transfer of Residence). Transfer
of residence ordered in January 2010. Attempts to implement the
transfer failed. The father consented to indirect contact only. Review
of the case and issues arising from situations where a child is
‘alienated’ from one parent.
Kommentar: Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) ist eine
Realität, aber sie und ihr Verlauf kann nicht immer einfach allein auf
die Programmierung durch einen Elternteil (das kann natürlich genau so
gut der Vater sein, so er dazu als Wohnelternteil die "Macht" hat)
zurückgeführt werden, sondern man muss das gesamte Familiensystem
sehen. Für einen entfremdeten Elternteil ist es vielleicht auch
hilfreich sich vorzustellen zu versuchen, wie man selbst als Kind mit
dieser äußerst schwierigen Situation, in der Mitte eines heftigen
Elternkonfliktes, umgegangen wäre. Wir glauben solche Betrachtungen
sind wichtig bei der Frage, wie es am ehesten zu einer (spontanen)
Wiederannäherung zwischen entfremdeten Kind und Elternteil kommen kann,
einem Thema mit dem wir uns in nächster Zeit näher befassen möchten.
Natürlich wäre es immer am besten, wenn es durch prompte persönliche
und gerichtliche Maßnahmen gar nicht erst zu einer starken Entfremdung
kommen würde.
17.8.2010: Dauerthema Jugendamt: in
ZDF Frontal 21 von heute: Heim statt Hilfe- Eltern kämpfen um ihre
Kinder. (Wdh. am 17.08.2010 03:40 Uhr, ZDF Mediathek Frontal
21 ab Minute 9:50) Seit spektakuläre Fälle von
Verwahrlosung und Kindestod in die Öffentlichkeit drangen, herrscht
Verunsicherung in vielen Jugendämtern. Die Folge: Immer häufiger werden
im Namen des Kindeswohles Familien auseinandergerissen, die Kinder in
Heimen untergebracht. In nur fünf Jahren, von 2004 bis 2009, ist die
sogenannte Inobhutnahme um dreißig Prozent gestiegen - darunter viele
Fälle, bei denen es sich um alltägliche Konflikte und
Erziehungsschwierigkeiten handelte, die Kinder nicht in Gefahr waren,
kritisieren Experten. Frontal21
begleitet Eltern, die seit langem für eine Rückkehr ihrer Kinder
kämpfen - gegen Ämter, Gutachter und Heimleitung.
13.08.2010: Heute,
SWR2 (Radio)
(live auch über Webradio und sollte dann auch zum Nachhören als Podcast
verfügbar sein:http://www1.swr.de/podcast/xml/swr2/forum.xml):
SWR2 Forum Der Realitäts-Check – Sendung am Freitag, 13.08.2010, 17.05 bis 17.50 Uhr
Welches Sorgerecht dient den Kindern?
Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál
Als ein "Sieg der Väter" wurde die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen
unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit
Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung
her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und
Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die
Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird
aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die
einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im
Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl
des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des
Kindes die Meinung des Vaters einholen muss - selbst wenn der
vielleicht schon ganz woanders lebt? Nachtrag 18h: Die Sendung (46
min) kann bereits alsmp3
Datei heruntergeladen werden.
03.08.2010:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
vgl. auch: ARD: Sorgerecht
für Väter Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter
VfK Kommentar: Eigentlich kann man nur mit völligem Unverständnis
(Kopfschütteln) darauf reagieren, dass es fast ein Jahrzehnt brauchte
um auch in Deutschland zu "erforschen", was man schon damals nicht nur
auf Grund ausländischer Erfahrungen (in Frankreich, Grossbritannien..
), sondern sicher auch ganz leicht aus Erfahrungen im Inland hätte
wissen können (wenn man es nur wollte), nämlich, dass die Annahme
Mütter würden ausschließlich aus Gründen des Kindeswohls ihr Veto gegen
ein gemeinsames Sorgerecht einlegen, völlig unrealistisch war. Oder
waren den "Experten" vielleicht auch nicht die zahllosen Fälle
ehelicher Eltern bekannt in denen Alleinsorge beantragt oder der Umgang
verhindert wird und die nicht vom Motiv des Kindeswohls getragen sind?
Jetzt geht es darum, auch die anderswo schon längst vollzogene
Erkenntnis zu übernehmen, dass auch eine "kleine Lösung"mit einem
gerichtlichen Antragsrecht des Vaters, wie es ab heute gilt, nicht
adequat ist und deshalb gegen die zahlreichen "BedenkenträgerInnen" und
IdeologInnen eine unbürokratische Lösung (ohne vorprogrammierten
Rechtsstreit) durchzusetzen: ein gemeinsames Sorgerecht von Anfang an,
wie bei ehelichen Eltern, dessen Beibehaltung auch nach einer Scheidung
sich entgegen den Bedenken und dem Widerstand gegen die Reform von 1998
sich ja sehr rasch bewährte. Selbstverständlich muss es möglich sein
davon im Einzelfall abzuweichen, wenn konkrete
Gründe dem Kindeswohl widersprechen. Vgl. dazu unsere
schriftliche und mündliche Stellungnahme für
das Bundesverfassungsgericht aus 2002.
24.7.2010: SPIEGEL Online von heute: Bundesjustizministerium: Ledige
Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten. Die schwarz-gelbe
Koalition will die Rechte lediger Väter stärken. Unverheiratete
Elternsollen von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind
erhalten - es sei denn, die Mutter widerspricht. Noch im Herbst soll
ein Gesetzentwurf fertig sein. .....Danach
würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam
ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim
Familiengericht Recht.
17.7.2010: In Deutschland betrachten es viele getrennte Eltern noch als
ihr selbstverständliches Recht bei einem Umzug Kinder auch ohne
Absprache mit dem anderen Elternteil einfach "mitzunehmen".
Selbst wenn dies heimlich und / oder unterVerletzung des gemeinsamen
Sorgerechts geschieht haben hiesige Gerichte bisher wenig dagegen
übernommen. Sie haben sich bisher auch der Problematik des durch einen
Umzug bedingten oft gravierenden Einfluss auf das Umgangsrecht des
anderen Elternteils weitgehend verschlossen, selbst wenn der Umzug in
den entferntesten Winkel Deutschlands oder gar der Welt erfolgen
sollte. Weil nach deutschem Recht der Umgangsberechtigte noch dazu
allein für die Logistik und die Kosten des Umgangs verantwortlich ist
bedeutet dies nicht selten praktisch sogar das Ende des Umgangs.
Deshalb erreichen uns auch immer wieder verzweifelte Anfragen von
zurückgelassenen Eltern und wir haben wiederholt schon zu diesem Thema
berichtet (z. B. 29.6.2009, 23.4.2009 und 21.4.2009), insbesondere über
Entscheidungen bei denen sich nun doch ein Trend zur besseren
Berücksichtigung dieser Problematik abzeichnet, auch wenn man hier noch
sehr weit von dem entfernt ist was z. B. in Nordamerika (USA, Kanada)
weitgehend Standard ist, vgl. dazuz. B. die sehr ausführliche und
ausgezeichnete Darstellung in .Barbara Jo
Fidler, Nicholas Bala, Rachel Birnbaum,Katherine Kavassalis,Challenging Issues in
Child Custody Disputes. A Guide for Legal and Mental Health
Professionals, Carswell, Toronto 2008, Kapitel 1, 2 über "relocation".
Hier ist nun eine weitere Entscheidung mit ausführlicher Begründung: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4.
Mai 2010 Aktenzeichen: 11 UF 149/10.
-Oberlandesgericht
Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-
Beantragt
ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind
ins Ausland (hier: Italien) über zu siedeln und wird hierdurch das
Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige
Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das
Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das
Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren
verneint.
Bei einem eigenmächtigen Umzug ins Ausland unter "Mitnahme" des Kindes
hätte dieser Elternteil (Mutter), anders als im Inland, allerdings
damit rechnen müssen, dass das Kind nach den Abkommen über
internationale Kindesentführung (HKÜ und Brüssel IIa)
schleunigst an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts (in
Deutschland) rückgeführt würde.
15.7. 2010: DauerthemaJugendamt: Süddeutsche Zeitung vom 15.7.2010, Wenn
Mütter und Väter versagen. Im vorigen Jahr wurde Eltern mehr als 12 000
Mal das Sorgerecht entzogen – die Gerichte sehen das kritisch. Bericht
vonFelix Berth, Umfrage der
Südddeutschen Zeitung bei den 16 statistischen Landesämtern. In mehr
als 15000 Fällen forderten Jugendämter in 2009 den Sorgerechtsentzug.
Während die Familengerichte vor einigen Jahren fast alle Anträge
akzeptierten, lehnen die Richter inzwischen jeden fünften ab. Im Jahr
2009 wiesen sie insgesamt 3110 Anträge der Jugendämter zurück – mehr
als je zuvor. Das Bundesverfassungsgericht rügte in den vergangenen
Monaten mehrmals, dass Jugendämter das Recht der Eltern „auf Pflege und
Erziehung ihrer Kinder“ missachtet hätten: „Nicht jedes Versagen oder
jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, die Eltern von der
Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese
Aufgabe zu übernehmen“, Entscheidung vom 19. Januar 2010 (1 BvR 1941/09
) und ähnlich: „Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß
erreichen,
dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen,
geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.“ [BVerfG, 1BvR
374/09 vom 29.1.2010, Absatz-Nr. (1 - 61), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html)
Die Zahl der Sorgerechtsentzüge hat damit erstmals leicht abgenommen,
aber liegt 50% über dem Niveau von 2003. Die Zahl der Anträge durch das
Jugendamt hatte dagegen wieder zugenommen, ebenso wie die Zahl der
"Inobhutnahmen" (34000 Kinder in 2009). Vgl dazu einen ähnlichen
Bericht aus 2009, Sorgerecht: Dem
Entsetzen folgen Taten. Familiengerichte und Jugendämter greifen nach
Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch - immer häufiger
wird Eltern das Sorgerecht entzogen. Von Felix Berth, 15.06.2009.,
23.6.2010: Zur parlamentarischen Anfrage (15.6.2010) von Katja
Dörner, MdB, Obfrau im Ausschussfür Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin erhielten wir
(als Kopie) die Antwort des
Bundesjustizministeriums (Staatssekretär Dr. Max Stadler, MdB) von
heute, 23.6.2010:
Darin heißt es u.a.:,,Mit den Ergebnissen
des Forschungsprojekts "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander
verheirateter Eltern" ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits
im September d. J. zu rechnen. .......Weil sich wegen
dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich
vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben
realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet".
Kommentar: Ein Hinweis, wann ein entsprechender Gesetzesentwurf, wie
ihn ja inzwischen auch das Urteil aus Straßburg fordert, dem Parlament
zugeleitet werden soll, wurde nicht gegeben.
Vielleicht kann man dann endlich doch z. B. die sehr gründlichen Untersuchungen aus Großbritannien und
Frankreich anläßlich deren Reformen heranziehen, die schon vor dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 vorlagen. Daraus
geht klar hervor, dass sich auch eine "kleine Lösung", nach der
wenigstens ein gerichtlicher Antrag auf Zuerkennung der gemeinsamen
Sorge möglich sein soll, nach den Erfahrungen in Grossbritannien nicht
bewährt hatte. In diesen Staaten, wie in den meisten anderen Staaten
auch, besteht daher eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
von Anfang an (sobald die Vaterschaft anerkannt wird). Wenn das dem
Kindeswohl widersprechen sollte, kann sie selbstverständlich, wie bei
verheirateten Eltern ja auch, aufgehoben werden. Vgl. dazu auch unsere
Meldung vom 16.12.2009.
21.6.2010: The White House Blog: President
Obama Promotes Responsible Fatherhood: "No Excuses" (Video
& Transkript).The President spent his day today reflecting on
fatherhood, how it shapes our kids, and the responsibilities fathers
face. He spoke this morning at an event in Washington, DC before
hosting a Father’s Day Mentoring Barbeque on the South Lawn later on.
20.6. 2010: The
Most Important Job. President Obama delivers a father's day
message. -- ThePresident's Fatherhood and Mentoring
Initiative. You can learn more at http://www.fatherhood.gov.
19.6.2010: Morgen So. 20.6. 2010 ist amerikanischer Vatertag. Ganz
anders als in Deutschland, wo nur über Saufgelage am Vatertag berichtet
wird, ist dies in den U.S.A. ein Anlass für eine offizielle
Proklamation des Präsidenten und die Beflaggung aller
Regierungsgebäude, sowie zu zahlreichen Veranstaltungen. Präsident
Obama wird am Montag Father’s Day feiern und über das Thema Väter
diskutieren, ähnlich wahrscheinlich wie letztes Jahr in einem "town
hall meeting", bei dem er sehr persönliche Worte fand, als er
Fragen aus dem Publikum beantwortete. Er selbst ist ja ohne Vater
aufgewachsen. In einem Interview 'We
Need Fathers To Step Up' (21.6.2009) sagt er dazu : ,,In many ways, I came
to understand the importance of fatherhood through its absence—both in
my life and in the lives of others. I came to understand that the hole
a man leaves when he abandons his responsibility to his children is one
that no government can fill. We can do everything possible to provide
good jobs and good schools and safe streets for our kids, but it will
never be enough to fully make up the difference." Und an
anderer Stelle : "I
resolved many years ago that it was my obligation to break the cycle,
that if I could be anything in life, I would be a good father to my
children; that if I could give them anything, I would give them that
rock, that foundation, on which to build their lives." Er findet
mit seinen Töchtern, dass es nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein
Privileg ist Vater zu sein. Kurz vor seiner Inauguration als Präsident
schrieb er diesen Brief an seine Töchter (18.1.2009) : 'What
I Want for You — and Every Child in America'. Wann werden wir ähnliches zur
Rolle von Vätern und Familie von einem deutschen Präsidenten oder
anderen offiziellen Repräsentanten hören?
18.6.2010: Interessanter Link zum Thema Trennung / Scheidung: Divorce Source Radiois
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psychologists, family counselors and experts in the field of divorce to
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aktuelle Interview (45 min), Program #32 "A Family's Heartbreak. A Parent's Guide to
Parental Alienation", ist mit Michael Jeffries, dem Autor
des gleichnamigen Buches (vgl. unsere Rezension),
der auch als selbst ausgegrenzter (entfremdeter) Elternteil darin für
ähnlich Betroffene sicher wertvolle Erfahrungen und Einsichten zum
Ausdruck bringt.
17.6.2010: Aus einer der renommiertesten amerikanischen Zeitungen (und
das nicht nur für die Börsenberichte), dem Wall Street Journal vom
15.6, zur Vater-Tochter Beziehung (Auch Väter haben Gefühle): Finding Dad's Softer Side By ELIZABETH BERNSTEIN
und dazu ein ausführliches Interview (podcast, 17:34 min) mit der
Psychologin Dr. Linda Nielsen,
Professor of Adolescent & Educational Psychology, Wake Forest
University Winston Salem, NC. Sie hält im Gegensatz
zu den zahlreichen Kursen über die Mütter-Tochter Beziehung die einzige
U.S. Vorlesung über die Vater-Tochter Beziehung, und zwar vornehmlich
zu jungen erwachsenen Töchtern (18-35). Sie versucht darin auch mit den
zahlreichen Vorurteilen (auf beiden Seiten), die sehr oft diese
Beziehung prägen (wesentlich auch aus den Medien), aufzuräumen. Ihr
neuestes Buch Between Fathers & Daughters. Enriching
and Rebuilding Your Adult Relationship(2008) richtet
sich insbesondere an Väter und ihre Töchter nach einer Scheidung, wenn
diese Vorurteile im besonderem Maße zum Tragen kommen.(vgl.
Quizzes). Auf der AFCC Tagung "Traversing
the Trail of Alienation" in Denver (vgl. 12.6.2010) hielt sie den
Workshop 61: Divorced
Fathers and Their Daughters: Strenghthening or Rebuilding Relationships.
Vgl auch das Interview von Gina Stepp mit Linda Nielsen: Väter
und Töchter -die verlorene Beziehung.(Am
So 20.6. ist amerikanischer Vatertag.)
16.6.2010: Von einer Webseite für Mütter
(Momlogic. What mothers are talking about) mehr Details und ein
Kommentar zu dem neuen "PAS Urteil" aus New York (vgl. 10.6.2010):
Parental Alienation IS a Crime!
by dr. michelle golland A Nassau
County Supreme Court justice has sentenced a mother to six weekends in
jail for civil contempt. Per the judge, the guilty mom -- Lauren Lippe
-- engaged in a pattern of "alienating" behavior wherein she made false
allegations of sexual abuse against her children's father, Ted Rubin --
allegations that were calculated to interfere with her ex-husband's
scheduled time and relationship with their children....Mehr
12.6.2010: Morgen 13.6. 3 sat 6h:45: Tele-Akademie, Prof. Dr. Matthias Franz: Der vaterlose Mann Dass die Beziehung
zum Vater wichtig für die kindliche Entwicklung ist, kann heute niemand
mehr infrage stellen. Sie stärkt das Selbstverständnis und die
Beziehungsfähigkeit. Jungen brauchen den Vater für den Aufbau einer
männlichen Identität und sind von einem Verlust des Vaters besonders
stark betroffen. Die 1975 begonnene Mannheimer Kohortenstudie
untersuchte Kriegskinder der Geburtsjahrgänge 1935 und 1945 über einen
langen Zeitraum hinweg. Dabei zeigten sich bis heute bestehende
gravierende Langzeitfolgen der kriegsbedingten Vaterlosigkeit.Vor
dem
Hintergrund dieser Studie und aktueller entwicklungspsychologischer
Konzepte analysiert Matthias Franz die Situation der heutigen
Vaterlosigkeit vieler Jungen mit immer mehr Scheidungen und Trennungen
unverheirateter Paare. Professor Dr. Matthias Franz ist
stellvertretender Direktor des Instituts für Psychosomatische
Medizinund Psychotherapie der Universität Düsseldorf. Er entwickelte
ein Präventionsprogramm für psychisch belastete alleinerziehende Mütter
und ihre Kinder.(ARD/SWR) Wiederholung 14.6., 5h10Videodownload:
http://mediaserver.planet-schule.de/data/tele-akademie/streams/video/ta_2010_06_06.mp4Vgl. dazu unseren Bericht über die
Veröffentlichung: "Wenn der Vater fehlt. Epidemiologische Befunde zur
Bedeutung früher Abwesenheit des Vaters für die psychische Gesundheitim
späteren Leben" (Zsch. psychosom. Med
45, 260-278, 1999.)
12.6.2010: Die Association of Family
and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdisziplinäre
Vereinigung von Fachleuten (Psychologen, Anwälten, Richtern...), die
sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch die
Lösung von Konflikten widmen. [conciliation=Schlichtung,
Versöhnung] Sie hat über 4000 Mitglieder aus den USA,
Kanada und vielen anderen Staaten. Über 1000 Mitglieder
versammelten sich vom 2-5.Juni in Denver, Colorado zur 47 igsten
Jahreskonferenz. Sie stand unter dem Motto "Traversing
the Trail of Alienation" (Programm, pdf Datei), widmete sich also ausschließlich
dem Thema Eltern-Kind Entfremdung bei
hochkonflikthafter Trennung / Scheidung und wie solchen Familien
geholfen werden kann. Die Frage "Entfremdete
Scheidungskinder?"(ZKJ, Heft 6/2007, S. 218 -224), wie sie
manche in Deutschland noch für nötig halten, stellte sich also nicht.
Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) wurde allgemein als sehr
ernstes Problem gesehen, obwohl die Frage, ob in welcher Form Parental
Alienation in die Neufassungen der medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM und ICD aufgenommen werden sollte durchaus
kontrovers diskutiert wurde (Bernet, Baker, Jaffe, Johnston,
Plenarsitzung 1). Wie zu erwarten, fehlte aber auch ein Workshop nicht
(Nr. 63, Meier, Field), in dem die bekannten persönlichen Angriffe auf
Richard Gardner und seine Formulierung des Parental Alienation
Syndroms-PAS, sowie die Behauptungen das PAS in erster Linie als
Argument von gewalttätigen Vätern gegen ihre misshandelten Frauen
benützt würde, wiederholt wurden (ähnlich z. B. Bruch, FamRZ 2002, Heft
19, S. 1304-1315). Ganz besonderes Interesse fanden aber die Workshops,
die sich mit ganz neuen Methoden befassten, für Fälle
hochgradiger Eltern-Kind-Entfremdung, in denen die
konventionellen Therapiemethoden und gerichtlichen Massnahmen sämtlich
versagt haben. Das Program "Family Bridges" (Warshak & Otis,
Workshop 1) ist für Fälle in denen das Gericht deshalb bereits den
Wechsel des Kindes zum bisher abgelehnten Elternteil beschlossen
hat, während "Overcoming Barriers" (Ward, Deutsch,
Sullivan, Workshop25) durch sehr intensive Intervention in einem
einwöchigen Family Camp oder auch einem Wochenende versucht unter
Beteiligung des gesamten Familiensystems eine Lösung herbeizuführen und
das bisher sehr erfolgreich. Beide Verfahren bedürfen allerdings im
Allgemeinen einer strengen gerichtlichen Anordung, die zur Teilnahme
verpfichtet.
Ingesamt gab es 4 Plenarsitzungen und 80 einzelne Workshops (jeweils 90
min), von denen jeweils bis zu 12 parallel stattfanden. Deshalb werden
wir auch erst nach Austausch mit anderen Teilnehmern detaillierter über
die einzelnen Workshops berichten können.
10.6.2010: New York: Jedes zweite Wochenende diesen Sommer im Gefängnis
wegen fortgesetzter Umgangsvereitelung und negativer
Beeinflussung des Kindes gegen den Vater (mit Videoclip) Judge Orders Jail Time In Divorce Case
Updated: Thursday, 10 Jun 2010, 12:54 PM EDT
Published : Thursday, 10 Jun 2010, 12:53 PM EDT http://www.myfoxny.com/dpp/good_day_ny/judge-orders-jail-time-in-divorce-case-20100610
MYFOXNY.COM - A woman from Long Island was ordered by a judge to report
to Nassau County jail every other weekend this summer for violating
acourt order by deliberately alienating her school-age daughters from
her ex-husband. Lauren Lippe's sentence was stayed pending an appeal.
Good Day NY spoke with attorney Raoul Felder about the unusual sentence
for a civil case.
"In divorce cases you get this alienation business all the time.. it's
called parental alienation syndrome. It is not a diagnosis. It's
not a disease. It's a fact of life. It's junk science. People like this
who go to jail and get out will likely do it again. Alienators believe
hey are protecting their children."
The judge said the following in his decision: The extensive record is
replete with instances of attempts to undermine the relationship
between the children and their father and replace him with her new
husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and
unfettered vilification of the defendant to the children, false
reporting of sexual misconduct without any semblance of 'good
faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and
punishment if they embrace the relationship they want to have with
their father."
As for the unusual sentence, Felder says the judge had no alternative
as the custody battle and the violation of the court order went on for
several years.
18.5.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für eine Recherche bin ich auf der Suche
nach Eltern und Kindern, die über große Entfernungen voneinander
getrennt leben müssen, weil einer der Eltern aus beruflichen (oder
anderen) Gründen den gemeinsamen Wohnort verlassen hat. Dies wird in
erster Linie nach einer Trennung der Eltern der Fall sein.
In meiner Reportage, die ich im Auftrag der
Zeitschrift Das Magazin (dasmagazin.de) schreibe, soll es um die
Problematik dieser großen Trennung gehen. Möglicherweise müssen Sie
sehr viel Geld aufbringen, Ihr Kind zu sehen und / oder es bleibt Ihnen
nur der Urlaub, um Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wie gehen Sie mit
dieser Situation um? Wie stark belastet Sie das? Mussten Sie um das
Recht, Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen, kämpfen? Fühlen Sie sich von
dem ehemaligen Partner und seiner neuen Familie (evtl.) fair behandelt?
Ich möchte auch gern mit den betroffenen Kindern sprechen. Mir ist
klar, dass ich dafür das Einverständnis beider Elternteile brauche.
Aber ich möchte zeigen, was eine solche Trennung für die Kinder
bedeutet, wie sie damit umgehen, umzugehen lernen. Ich halte es
für dringend, über diese Situation für Kinder und Eltern zu sprechen,
auch, weil ich überzeugt bin, dass immer mehr Familien in Zukunft davon
betroffen sein werden und wir uns dafür einsetzen müssen, dass in
Europa Rechtsgrundlagen, ähnlich wie in den USA, für diese Fälle
geschaffen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen, indem
Sie über ihre Situation sprechen.
Ich lebe in Berlin, arbeite als freie Autorin u.a. für die
Berliner Zeitung und die taz. Bitte schicken Sie mir eine Mail oder
rufen Sie mich an. Vielen Dank!
Ihre Kathrin Schrader
so erreichen Sie mich: kathrins@mac.com,
0049-178-3 42 76 94 (base) 0049-177-4 69 86 21 (e-plus), www.kathrinschrader.de
17.5.2010: Anschuldigungen von häuslicher Gewalt, sexuellem
Kindesmissbrauchetc. etc. sind häufig im Zuge hochstrittiger
Auseinandersetzungen um das Sorge- oder Umgangsrecht. Auch wenn zu
erkennen ist, dass es sich um mutwillige, falsche Anschuldigungen
handelt, kommt es in Deutschland äußerst selten zu Strafverfahren
wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Selbst
bei Anschuldigungen, die ein Offizialdelikt darstellen, d. h. die von
Staats wegen (auch ohne Antrag eines Geschädigten) zu verfolgen
sind, wie sexueller Kindesmissbrauch (§§ 176, 176a StGB),
kommt es meist auch nicht einmal zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen
den Beschuldigten, sondern sie "erledigen" sich einfach, wenn sich die
Vorwürfe z. B. nach einem vom Familiengericht in Auftrag gegebenen
Glaubhaftigkeitsgutachten nicht bestätigen lassen, aber wirksam
zumindest den Umgang eingeschränkt hatten.. Wir meinen, dass sowohl ein
Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, statt des
Familiengerichts, bei solchen Anschuldigungen, als auch eine Bestrafung
wegen vorsätzlicher, nicht gutgläubiger Anschuldigungen eine deutliche
abschreckende Wirkung auf falsche Anschuldigungen im Zuge von
Sorge-/Umgangskonflikten hätten. In den USA gibt es dazu spezielle
strafrechtliche Bestimmungen, mit Konsequenzen dann auch für das
Sorgerecht. Verurteilungen wegen falscher Missbrauchsanschuldigungen
und Gefälligkeitsgutachten von Ärzten sind aber auch z. B. aus Frankreich bekannt. Zu den ganz wenigen
Verurteilungen aus Deutschland ist uns nun eine weitere bekannt
geworden, wenn auch nur zu einer Bewährungsstrafe (Thüringer
Allgemeine): Mann
durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt. Vor dem
Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine
Frauzu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie
hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen
vorgeworfen.Eisenach. Das
Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009
wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter
ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen "nicht
gegeben" habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe
eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste
Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen.
.......
13.5.2010: Väter für Kinder e. V. Buchrezension: Katrin Hummel, Entsorgte Väter.
Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen. (2010).
Die Autorin war übrigens am 3.5.2010 auch Gast in der Sendung Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der
Strecke bleiben, in der zwar kein betroffener
Vater, aber wenigstens ein inzwischen erwachsenes "PAS Kind" ebenfalls
ausführlich zu Worte kam (vgl. auch http://www.eskhilfe.de.vu/).
Zu der Sendung gibt es auch zahlreiche Kommentare,
die Sendung selbst ist aber leider in der Mediathek schon nicht mehr
verfügbar (warum eigentlich?). Weiterer Aufsatz (FAZ 21.12.208) von
Katrin Hummel : Amtlicher
Größenwahn. Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den
Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen
sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es
nicht.
Heute ist übrigens Vatertag. Weil der in Deutschland aber zu
Berichten über Saufgelage verkommen ist, sparen wir uns schon seit
längerem Kommentare dazu. Aber wir sind gespannt, ob und welche
offizielle Deklaration, ähnlich denen der früheren Präsidenten,
Präsident Obama zum amerikanischen Vatertag am 20. Juni abgeben wird
(siehe oben).
6.5.2010: 3sat, heute 21h: Mythos
Mutter. Frauenbilder damals und heute. Vom Blumenhandel
ins Leben gerufen und von den Nazis zum offiziellen Feiertag gemacht:
der Muttertag. Am 9. Mai 2010 ist es wieder soweit. Kinder basteln und
sagen Gedichte auf und die Blumenbranche erlebt ihren
umsatzstärkstenTag im Jahr. Stecken Restbestände dieser
Mütterüberhöhung aus vergangenen Tagen noch heute in unseren Köpfen?
Wir beleuchten den"Mythos Mutter".
Wiederholung: 11. Mai 2010, 4.10 Uhr und online in der
Mediathek (obiger link, 60 min).
Anmerkung VfK: Es kann zumindest vermutet werden, dass der deutsche
Muttermythos auch seine Auswirkungen auf die deutsche
Kindschaftsrechtspraxis und das eigenwillige, bisherige absolute
Vetorecht (als "natürliches Recht" und ohne irgend eine Begründung
abgeben zu müssen!) beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter
Eltern hatte.
Vgl. auch, Barbara Vinken (Gast der Sendung), Die deutsche Mutter. Der
lange Schatten eines Mythos. Piper Verlag, München 2001. Rezensionen des
Buches.
6.5.2010: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai die Rücknahme
der Erklärungen (1992) zur UN
Kinderrechtekonventionder Vereinten Nationen beschlossen. Das
scheiterte bisher immer wieder am Widerstand einzelner Bündesländer.
Diese Vorbehalte betrafen nicht nur das Ausländerrecht
(Flüchtlingskinder) und Kindersoldaten, sondern auch das
Kindschaftsrecht. Zu letzterem erklärte die Bundesministerin Sabine
Leuthäuser-Schnarrenberger in der parlamentarischen Aussprache (Video
37:30 min), dass durch die Rücknahme der Vorbehalte kein neuer
Gesetzgebungsbedarf auf Bundesebene entstehe, da nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch bereits an einem
Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
gearbeitet werde. Die UN Kinderrechtekonvention mache zu diesem Entwurf
keine spezifischen Vorgaben.
3.5.2010: Fakt ist ...! | MDR FERNSEN | 03.05.2010 | 22:10 Uhr
(Wiederholung 4. Mai 2010, 12:30 Uhr) Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der
Strecke bleiben. Moderation Dr. Andreas Menzel und
Ines Klein.
Video online in der MDR
Mediathek verfügbar (45 min). "Was Erwachsene
ihren Kindern antun, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil nicht
mehr zulassen, ist emotionaler Missbrauch." Das sagt Hans-Otto
Burschel, Direktor und Familienrichter am Amtsgericht Bad Salzungen.
Dabei gehe es nur um die Macht, dem Expartner übel mitzuspielen. Dass
Kinder unter diesen "Machtspielen" ein Leben lang leiden, belegen
entsprechende Langzeitstudien. Nach Recherchen der Journalistin Katrin
Hummel können gerade in Deutschland Väter zu einfach "entsorgt werden".
Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg so bewertet. Im Dezember 2009 urteilte er, dass bei der
Vergabe des Sorgerechts ledige Väter diskriminiert werden. Die deutsche
Regierung wurde aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Bis jetzt
hat sich nicht viel getan. Unter welch dramatischen Folgen Kinder
leiden, belegt das Schicksal von Edgar P. – einem heute
erwachsenenTrennungskind. Er betreibt ein Forum für erwachsene
Scheidungskinder. Wie kann man die Rechte der Kinder bei
Trennungen und Scheidungen der Eltern besser schützen? Wie müsste das
deutsche Umgangs- und Sorgerecht reformiert werden? Welche
Möglichkeiten haben Familienrichter und Anwälte?Diese und andere Fragen
diskutieren:Monika Hofmann, Rechtsanwältin; Hans-Otto Burschel,
Familienrichter; Katrin Hummel, Journalistin und Buchautorin; Edgar P.,
erwachsenes Scheidungskind.
3.5.2010: Bericht in STERN.de: Sexueller
Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen. Nicht nur
Männer missbrauchen Kinder. In Bayern wird einer 51-Jährigen
vorgeworfen, sich jahrelang an ihrem nun acht Jahre alten Sohn
vergangen zu haben. Für Experten ist das kein Randphänomen. Von
Malte Arnsperger.
Auch wir haben bisher ausschließlich über Vorwürfe
sexuellen Kindesmissbrauchs gegen Männer berichtet, und zwar über
Vorwürfe gegen Väter, die überwiegend erst im Verlaufe einer hoch
konflikthaften Trennung /Scheidung und dem Streit über den Umgang mit
dem Kind erhoben wurden. Das ist das häufigste an uns
herangetragene Problem dieser Art, mit ernsten und langfristigen
Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung, so häufig auch allgemein,
dass es schon 1987 in der amerikanischen psychologischen Fachliteratur
als Syndrom bezeichnet wurde: Sexual Allegation in Divorce Syndrome
(SAIDS). Dabei geht es inerster Linie um Vorwürfe, die sich letzten
Endes nicht bestätigen lassen und um Fragen, wie damit die Justiz, Jugendämter und diversen, selbsternannten
"Kinderschützer" und "Aufdecker" umgehen. Gerade über letztere,
einschließlich auch mancher Jugendämter, psychologischer
Sachverständiger und Ärzte, wird ja oft berichtet, dass sie voreilig
und nicht ergebnisoffen, sondern ideologisch motiviert statt
qualifiziert handeln und durch suggestive Befragung
("Aufdeckungsarbeit") sogar die besonders wichtigen Erstaussagen
unbrauchbar machen. Es ist daher aufschlussreich zu erfahren, wie
und möglicherweise anders mit diesem Fall umgegangen wird, der sich
wesentlich darin unterscheidet, dass die Vorwürfe gegen eine Mutter
erhoben werden und das nicht erst im Verlaufe eines heftigen Streits um
das Sorge -/ Umgangsrecht, sondern das am Anfang der Verfahren steht.
Im Bericht wird schon dargestellt, dass das Kind nicht etwa, wie sons
toft berichtet wird, voreilig "in Obhut" genommen wurde, sondern das
Kind trotz der auch dem Jugendamt seit Sommer 2009 schon bekannten
massiven Vorwürfe und der Strafanzeige weiterhin bei der Mutter
verbleiben durfte und erst vor kurzem, nach Wiederaufnahme der
staatsanwaltlichen Ermittlungen und schließlichen Untersuchungshaft der
Mutter, eine "Inobhutname" erfolgte. Dem Vater geht es jetzt natürlich
in erster Linie darum, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind
wieder zu erlangen und so die schon erhebliche Traumatisierung des
Kindes möglichst rasch zu beenden. Wir werden weiter berichten.
30.4.2010: Wenn ein Partner Probleme aus einer früheren Beziehung hat,
z. B. mit dem Kontakt zu den Kindern aus der früheren Beziehung,
wird der andere, neue Partner praktisch immer da hineingezogen. Damit
werden wir auch recht häufig in Anfragen an uns konfrontiert. Was uns
zunächst erstaunte, sind es zu einem erheblichen Teil Anfragen der
neuen Partnerin / Frau, die sich für die Umgangsprobleme ihres Partners
/ Mannes einsetzt, statt dass die Anfrage vom betroffenen Vater selbst
kommt. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der heutige Film auf Arte, Der verlorene Vater, 20h15 (Wiederholung, 04.05.2010 um 14:45):
Als Elke sich in
Arndt verliebt, glaubt sie an die große Liebe. Mehr undmehr jedoch wird
ihre Beziehung überschattet von Arndts Streit mit seiner Ex-Frau
Bettina...
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich dann mit Verhaltensstörungen
bei Kindern und Jugendlichen.
30.4.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ein Fotoprojekt für „GEO Wissen“ (Magazin) zum Thema Väter bin ich
auf der Suche nach Männern, die ein ganz besonderes Verhältnis zu ihrem
Kind/ihren Kindern haben, sich also von den „klassischen“
Vater-Kind-Konstellationen unterscheiden. In Gedanken bin ich
schon einmal mehrere Möglichkeiten an besonderen Vatertypen
durchgegangen und dabei auf folgende, teils vielleicht utopische
Beispiele gestoßen:
1. Alleinerziehende Väter 2. Väter in Elternzeit 3. Väter als Hausmann
4. Teenager-Väter 5. Alte Väter, späte Vaterschaft (wichtig!)
6.Adoptivväter 7. Leihväter (als Pendant zur Leih-Oma. Sprich, jemand,
der keine Kinder hat, sich aber manchmal als Vater zur Verfügung
stellt) 8. Väter, die das Sorgerecht verloren haben 9. Väter, die das
gemeinsame /alleinige Sorgerecht nie bekommen haben 10.Väter mit
behindertem Kind
11. Opa in der Vaterrolle 12. Bruder in der Vaterrolle 13. Schwangere
Väter (z.B. bei Transsexualität) 14. Mit einem Preis ausgezeichnete
Spitzenväter...15. ... und gerne weitere Ideen
Interessierte Väter können sich auf den Webseiten http://www.geschejaeger.de
ein Bild vom fotografischen Stil machen und möchten sich dann bitte
unter
30.3.2010: ZDF 37 Grad am 30.03.2010, 22:15 - 22:45 Uhr: Väter wider Willen ... und trotzdem ist es
Liebe Geborgenheit,
Orientierung, Stärke: Das will jeder gute Vater seinem Kind mit auf den
Weg ins Leben geben. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dafür
heutzutage schon längst keine Voraussetzung mehr, ganz im Gegenteil:
Besuchszeitenregelung und Sorgerechtdiskussionen - so sieht der Alltag
vieler Väter aus. Besonders hart trifft es dabei jene Männer, die wie
aus heiterem Himmel mit einer Schwangerschaft konfrontiert werden.
Mit weiteren Hintergrundinformationen: u.a. ausführlicher
Recherchebericht der Regisseurin Chiara Sambuchi. Wiederholungen des
Film bei ZDF_NEO und auch in der ZDF Mediathek verfügbar.
29. 3.2010: Von der Konferenz "Das
Parental Alienation Syndrom (PAS). Eine interdisziplinäre
Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Internationale
Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002"
sind jetzt die Vorträge, einschließlich der Diskussionen, zum Anhören und
Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.
16.2.2010: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am
2. Februar eine Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in
seiner Problematik auch an den gerade geschilderten Fall aus
Frankreich erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche
Fälle): Durchsetzung von
Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt gegen
einen Elternteil (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE
OF DĄBROWSKA v. POLAND (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus
dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche
Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang
und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006),
nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei
der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im
wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrecht
erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen
eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind),
obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht
des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck
vorgegangen wurde (14.8.2008). Am 2.4.2009 wurde dann
dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der
Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit
nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters,
nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim
Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige
Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung
und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass
die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje
Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er
zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem
Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him
from the applicant"), und sie deshalb die Übertragung des
Sorgerechts auf die Mutter empfehlen, der auch im Scheidungsurteil
zunächst entsprochen wurde. Der Gerichtshof weist, wie schon
wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8 auch den Anspruch auf Maßnahmen
zur Durchsetzung eines Umgangsrechts beinhaltet, und zwar durch
entschlossene und zügige Verfahren, weil sonst der Ausgang und
die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch die Verfahrensdauer
praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach gegen Artikel 8
verstoßen.
Am 1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach
Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4
Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter
Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht
durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 -
145 Euro: CASE
OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-
12.2.2010: Bei unserem Nachbarn Frankreich
(und ähnlich in anderen Staaten auch)
kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5(früher
nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr
Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5 (Ordonnance nº
2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22septembre
2000 en vigueur le 1er janvier 2002) Le fait de refuser
indûment de représenter un enfantmineur à la personne qui a le droit de
le réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 eurosd'amende.
Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute,
12.2.2010, berichtet über so einen Fall, in dem 2 Monate
Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung
gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis): Vendredi 12 Février 2010THIERACHE (02) Une mère de famille en
prison.
Jeudi, une femme de trente ans est
partie en prison pour deux mois ; elle avait refusé le droit de
visiteet d'hébergement de ses deux premiers enfants au père de ces
derniers. La sanction peut sembler lourde mais
un père a des droits. Et l'équilibre des enfants passe aussi par
laprésence du père biologique lorsqu'une décision de justice est en sa
faveur. C'est le message qu'a voulu faire passer le
tribunalcorrectionnel de Laon, jeudi. [Übers.:
Das Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das
Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen
Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten
ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon
vermitteln will.]Un
jugement
qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de
leursenfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté
d'assumer leur rôle de parent..
Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre in einer
nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der 2 Kinder hervorgingen
(2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann und heiratete
ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate altist. Sie bekam
das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren Vater bekam
ein Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung die Mutter
und ihr Ehemann jedoch systematisch verhinderten. Der Vater
brachte Beschwerden ein, die zu 2 Verurteilungen führten, das 2te
Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt durch das
Beschwerdegericht, cour d'appel d'Amiens, am 13. Mai,
2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte ignoriert und
wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu
militari, vor das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise
gleich in das Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren
Ex-Partner, die sie aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten
das Gericht und den Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt.
Letzterer hatte ihr vorgeworfen, den beiden älteren Kindern
psychologischen Schaden zuzufügen und 4 Monate Gefängnis
unbedingt + 6 Monate aus der früheren Verurteilung mit sofortiger
Vollstreckung gefordert. Kommentar: Das Urteil mag hart
erscheinen, auch wenn es vermutlich wegen des noch sehr jungen dritten
Kindes deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts und dem Strafrahmen
blieb. Aus anderen Staaten und ausanderen Fällen ist bekannt, worauf z.
B. Richard Gardner hinwies, dass oft auch wenige Tage Gefängnis oder
andere deutliche Maßnahmen ausreichen, um eine Umkehr zu
bewirken. Der wesentliche Punkt ist, solchen Eltern sehr deutlich
zu machen, dass sie die Rechte des anderen Elternteils -und des Kindes-
und entsprechende gerichtliche Anordnungen nicht einfach ignorieren
können ( wie das bei uns oft über viele Jahre geschieht, besonders,
wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um nichteheliche Kinder
handelt, wo derzeit auch nicht mit einem Sorgerechtsentzug gedroht wird
oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am besten erfolgt dies
durch präventive Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch
entschlossenes, möglichst frühzeitiges Eingreifen. Nachtrag
16.2.2010: Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater
der Kinder die elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der
Mutter übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu
verhindern. Die Kinder sind nicht auffindbar. Bericht
vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA. Kommentar: Kindesentzug
(Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich,
anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article
227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese
Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den
Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind
unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9). Diese
Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht
entzogen worden war ( Article 227-10). Die Strafen verfünfachen
sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt,
durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn
ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines
Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß 6 Monate /
7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in
Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen
gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das
Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell
beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc. Neueste Entwicklung, Dienstag
16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es in einem halbstündigen
Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur Herausgabe der Kinder zu
bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama, bereits bei ihrem Vater. Der
Vater sagte, dass er sich dem Wunsch des Lebensgefährten nach
Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen werde. (Bericht, der am
17.2 im Le
Courrier picard erscheinen wird.).
10.2.2010: Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010 über das
Family Bridges Modell zur Wiederherstellung der Beziehung
zwischen Kind und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung: DIVORCE: Tough love from Texasvon
ARA WALTON/TORONTO STAR. Psychologist
Richard Warshak offers intensive and controversial programs to
helpchildren who have suffered parental alienation during divorce.
“Love your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent
Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und
Veranstaltungen zu PAS. Richard Warshak ist einer der führenden
Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes
Programm "Family Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter
Fachleuten anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehören,
wie der Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die ein
möglichst breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten
zwischen Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog.
"Alienated Child " Modell von Kelly & Johnston, 2001) und
entsprechend eine systemische Therapie unter Einbeziehung aller
Familienmitglieder bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei
Kooperatiuonsunwilligkeit und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen
des entfremdenden Elternteils sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem
nachfolgend erwähnten Sonderheft von Family Court Review 48 (1),
2010. Das primär auf Unterrichtung in psychologischen und
sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende Program Family Bridges
ist auch in der gerade erschienenen, erweiterten Neuauflage
seines Buches "Divorce Poison" beschrieben. In Deutschland freilich
müsste noch ein sehr langer Weg zurückgelegt werden, bevor solche
Programme zum Einsatz kommen könnten, schon weil es an klaren
richterlichen Anordnungen und deren Durchsetzung fehlt, die dafür
unbedingt nötig sind.
17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer
amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zumThema
Eltern-Kind-Entfremdung
zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der
Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in
der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete
Scheidungskinder?" abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe,
ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift erschienen, das
sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1
(Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED
CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIESAND
COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada). Inhaltsverzeichnis
und Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar. Die
Artikel selbst oder das gesamte Heft sind kostenpflichtig erhältlich.
Wir werden Kurzbeschreibungen in unsere PAS Bibliographie
aufnehmen und versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu
besprechen. Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze
zu sehr erfolgversprechenden neuen Programmen, die der
Wiederherstellung der Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und
Kind dienen sollen. Aus juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze
erwähnt werden, die sich mit der Handhabung solcher Fälle durch die
Gerichte (Richterin Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.)
befassen. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 28.12.2009
(unten). AFCC ist mit der Hofstra University (New York)
Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit
stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in
diesem Heft vertreten).
09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären
Buches "Divorce Poison" von
Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch
schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online
Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten
zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich
primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung /
Scheidungbetroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders
empfohlen werden, vgl. unsere Rezension"Scheidungsgift"der
Erstauflage von 2001. Gegenüber dieser Auflage wurde es erweitert
um eigene Kapitel, die sich speziell mit der Wiederherstellung der
Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen, darunter eines zu
inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neuentwickeltes und
schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und begleiteten
Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und einem
Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des
Autors. ( Wir wissen zwar u.a. von einer tschechischen
Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher
noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde,wie
auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene
Bücher zeigen.)
06.01.2010: Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der
Staatskanzleiv on Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir
sicher sind, dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft,
sondern von großem Interesse ist und auch glauben, dass die
Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt und Unterstützung der
beschriebenen Initiativen unabhängig von jeder parteipolitischen
Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei um :
2. Antrag von Rheinland-Pfalz
im Bundesrat (Nov. 2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage —
gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von
Kinder- und Jugendeinrichtungen".
Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings
nicht formatgetreu) in eine Webseite
umgewandelt.
28.12.2009: Die Association of Family and Conciliation
Courts (AFCC) ist eine interdiszipläre und internationale
Vereinigung von derzeit etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte,
Psychologen etc) die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und
Familien durch Beilegung von Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste
Jahreskonferenz (Denver,Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen
gewidmet. Das sehr umfangreiche Programm
umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle Aspekte
dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen Formulierungen
desvon Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes Parental
Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei
derKonfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur
Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und
Elternteile.Eröffnet wird das Programm aus aktuellem Anlass mit
Vorträgen zum Thema Parental
Alienation and the DSM-V, eingeleitet von Prof. William Bernet,
Vanderbilt University, Nashville,TN. Er leitet derzeit eine inzwischen
auf über 60 Mitglieder angewachsene internationale Arbeitsgruppe, mit
dem Ziel Parental Alienation in die anstehenden Neufassungen des
Diagnostic and StatisticalManual (DSM) der American Psychiatric
Association und der International Classification of Diseases (ICD)
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Das sind
Standardwerke mit Kurzbeschreibungen aller anerkannten psychischen
Störungen bzw.aller Krankheiten, die medizinischen Fachleuten zur
Klassifizierung und auch zu Abrechnung von Versicherungsleistungen
dienen. Obwohl das vielfach immer noch wiederholte Argument, dass
Eltern-Kind-Entfremdung nicht existiere, weil es auch nicht in DSM
enthalten ist, völlig absurd ist, würde seine Aufnahme in diese
Standardwerke nicht nur sinnlose Kontroversen beenden, sondern zu mehr
empirischer Forschung anregen und die Arbeit von Therapeuten und
psychologischen Gutachtern erleichtern. Entsprechende Vorschläge,
mit einer sehr umfangreichen Dokumentation aus weit über 600
wissenschaftlichen Veröffentlichungen, wurden Nov. 2009 bei
beiden Organisation eneingereicht und werden jetzt von den dafür
eingesetzen Fachkommittees geprüft. Veröffentlichungen zu diesem
Projekt werden im Frühjahr 2010 erscheinen. Vgl. dazu auch unsere Meldungen vom 30.10 und 3.11.2009.
Wir denken, es wäre Zeit, dass man sich endlich auch in Deutschland auf
breiter wissenschaftlich-akademischer Ebene mit diesem Themenkreis
ernsthaft beschäftigt, statt, von wenigen "Einzelkämpfern"
abgesehen, überwiegend nur zu polemisieren und uralte
Kontroversen zu wiederholen, mit einer darin sich allein
"auszeichnenden" Arbeit einer amerikanischen Frauenrechtlerin quasi
alsStandardwerk, das nicht nur in Gutachten sondern sogar in Urteile
deutscher Familiengerichte Eingang gefunden hat, trotz der wahrlich
vernichtenden Kritik international anerkannter Fachleute, und das nicht
nur von Richard Gardner, gegen den sich ihre persönlichen Angriffe
richteten.
27.12.2009: Seit 1.3.2005 ist die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
des Rates der Europäischen Union über die Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in
Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, das sog. Brüssel IIa
Abkommen, in Kraft. Es soll u.a., ähnlich wie das weltweite Haager
Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtliche Aspekte
internationaler Kindesentführung (HKÜ), innerhalb der
Europäischen Union bei internationaler
Kindesentführungfür eine rasche Rückführung des Kindes in den Staat
seines gewöhnlichen Aufenthaltes sorgen. Nur dort darf auch dann über
anhängige Sorgerechtsfragen entschieden werden. Gegen beide Prinzipien
wird leider von Signatarstaaten vielfach verstoßen, eine Rückführung
unter Berufung auf eine Ausnahmesituation abgelehnt oder Verfahren
zumindest erheblich verzögert. Brüssel IIa soll innerhalb der
Europäischen Union für einfachere und wirkamere Verfahren sorgen und
schafft mit der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
einen Zugang zu internationaler Gerichtsbarkeit, zusätzlich zu
der Möglichkeit von Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) des Europarates. Die Verfahrensdauer ist ja
gerade in Fragen des Kindschaftsrechts von so entscheidender Bedeutung,
dass sie rein praktisch gesehen einer wirksamen Entscheidung vorgreifen
kann. Am 23.12.2009 erging eine als examplarisch zu betrachtende
Entscheidung des EuGH zu dieser Problematik und Anwendung des Brüssel
IIa Abkommens und ist deshalb auch sehr ausführlich in der
Fachpresse und anderen Medien dargestellt worden. Die Pressemitteilung
des EuGH enthält die Leitsätze:
Das
Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind
befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem
Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats,
das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den
anderen Elternteil übertragen hat. In einem solchen Fall Dringlichkeit
anzunehmen, verstieße gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
der Entscheidungen der Mitgliedstaaten und gegen das vom Gesetzgeber
verfolgte Ziel, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu widerrechtlichem
Verbringen und Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten kommt.
Das Urteil
vom 23.12.2009und die
Schlussanträge vom 9.12.2009 sind derzeit auf den Webseiten des
Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aberu.a. in
Englisch bzw. Französisch. Zu beachten ist dabei, dass es sich um
ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) einesslowenischen
Gerichtes betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden
italienischenEntscheidung handelt und nicht um eine
Individualbeschwerde eines betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.
16.12.2009: Wissenschaftliche
Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich" Petitionsausschuss
- 16.12.2009:
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche
Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der
Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig
beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den
Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem
Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der
Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des
nichtverheiratetenVaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen
einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe
übereinstimmenderSorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig. Im konkreten Fall fordert der
betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und
Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem
Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen
könnten. ...
... Eine im März 2009 begonnene
wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die
tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“,
betonten die Ausschussmitglieder.
Es soll also jetzt, sechs Jahre nach der entsprechenden Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, in sehr deutscher Manier "dringend
erforscht" werden, was man damals schon z. B. aus den den sehr
ausführlichen parlamentarischen und sonstigen Untersuchungen von
Staaten mit so langer demokratischer Tradition wie Großbritannien und
Frankreich längst zum exakt gleichen Sachverhalt hätte wissen können.
Darauf haben wir damals auch in unserer Stellungnahme für das
Bundesverfassungsgericht direkt hingewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hätte sicher noch viel
weitreichendere Mittel zur Information darüber gehabt, wovon aber
dennoch nichts in das Urteil einfloss. Wir jedenfalls gehen immer noch
davon aus, dass sich Menschen in Deutschland bei Trennung / Scheidung
sehr ähnlich verhalten wie in anderen Staaten auch, die schon längst
die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen haben, und das
auch ohne ein vorheriges sehr deutliches Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte. Wie lange kann man diese
Schlussfolgerungen dann in Deutschland noch hinauszögern?
14.12.2009: Manche werden sich noch daran erinnern, dass der bekannte
Schauspieler Mathieu
Carrière sich vor 5 Jahren aus Prinzip weigerte ein Ordnungsgeld
von 5000 Euro zu zahlen. Statt dessen ging er in einer spektakulären
Aktion für 10 Tage in Haft. Das Ordungsgeld war gegen ihn verhängt
worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer
Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung
erschienen. Daraufhin hatte ihn seine frühere Lebensgefährtin verklagt,
die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden
war. Um ein (etwa acht Jahre altes) Bild seines Kindes ging es ähnlich
auch in einer Klage gegen Regisseur Douglas Wolfsperger, der das Bild in
seinem Film "Der entsorgte Vater" kurz
zeigte. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes will er, was er als
Musterprozess sieht, in Berufung gehen. Um das finanzielle Risiko eines
Unterliegens tragen zu können, erfolgte ein Spendenaufruf. Darauf
weisen wir hin, wie gebeten, selbstverständlich ohne hier eine eigene
Beurteilung vorzunehmen, die ja auch der potentieller Spender und der
gerichtlichen Entscheidung vorgreifen würde. Der Spendenaufruf ist auf
der Webseite http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/
zu finden.
4.12.2009: Erwartungsgemäß sind heute eine ganze Reihe von Meldungen
und Kommentaren in den Medien zum gestrigen Urteil aus Strasbourg zu
finden. Hier eine kleine online Auswahl: Süddeutsche Zeitung:
Schluss mit Diskriminierung. Urteil zum Sorgerecht. Schluss mit Diskriminierung.Ein
Kommentar von Helmut Kerscher Mehr Rechte für ledige Väter:
Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin
will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.Reform des Kindschaftsrechts geplant:
Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (Foto:
ddp)Das Straßburger
"Vatertags-Urteil" ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen
macht es Schlussmit der von überholten Feindbildern geprägten
Diskriminierung aller ledigen Väter. Zum anderen korrigiert es erstmals
auf wirklich überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als
auch den deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter
nichtehelicher Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene
Rolle im Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt....mehr Frankfurter Allgemeine:
Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter.
Kommentare: Straßburger
Urteil zum Sorgerecht. Ein guter Tag für Väter. Von Reinhard
Müller. 4 Weitere Kommentare. Zeit-Online: Väter-Rechte. Europa-Gericht
nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht. Unterstützung aus Straßburg
für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre
Nachkommen zugesprochen.
Mehr zum Thema:
* Sorgerecht
für unverheiratete Väter Fällt das Monopol der Mütter?
* Kindeswohl
Bei Streit kein Sorgerecht
AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER
SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit
Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen
Menschenrechtskonvention
Das Urteil ist mit einer einsamen Gegenstimme ergangen - der des
deutschen (ad hoc) Richters Bertram Schmitt - und widerspricht
auch ganz klar der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für
verfassungsgemäß erklärt hatte. Der Gerichtshof weist in einem
Vergleich europäischer Rechtssysteme darauf hin, dass die Mehrheit der
Staaten die Beteiligung nichtehelicher Väter an der elterlichen Sorge
vorsieht, entweder unabhängig vom Willen der Mutter oder wenigstens auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung nach Prüfung des Kindeswohls,
wogegen nach noch geltendem deutschen Recht nichteheliche Mütter ein
absolutes Vetorecht besitzen, d. h. für eine Ablehnung auch keinerlei
Gründe angeben müssen. Wir hatten in unserer schriftlichen und
mündlichen Stellungnahme vor der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes schon damals auf die nach sorgfältigen
und sehr ausführlich dokumentierten Erwägungen erfolgten Reformen in
Frankreich und Großbritannien hingewiesen, wobei in Großbritannien
ausschlaggebend war, dass sich auch eine Regelung, die über die
deutschen Gesetzeslage hinaus auch die Möglichkeit einer gerichtlichen
Ersetzung der mütterlichen Zustimmung vorsah, nicht bewährt hatte.
Eine eigene "Erforschung" der Situation, die erst vor kurzem gemäß dem
damaligen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts endlich in Gang
gekommen ist, hätte sich also wenigstens unserer Meinung nach schon
damals ganz erübrigt. Seither sind noch eine Reihe von Staaten dazugekommen,
die gemeinsame Sorge auch bei nichtehelichen Eltern als Regelfall
vorsehen (wobei ein Ausschluss wegen Kindeswohlgefährung
selbstverständlich jederzeit möglich ist), was uns wenigstens hoffen
läßt, dass sich ihnen Deutschland bald anschließt.
Wie schnell das geht wird allerdings vermutlich weiter vom
öffentlichen Druck, auch durch die Medien, und davon, dass möglichst
viele betroffene Väter unter Berufung auf dieses Urteil jetzt ebenfalls
ihr Menschenrecht einklagen, abhängen. Zu beachten ist auch, dass gemäß
Artikel 43 der Konvention jede Partei (also hier wohl ev. die
Bundesregierung) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines
Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an
die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen kann. In diesem Fall
berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine
schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder
ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner
Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch
endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der
Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird.
Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der
Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien
erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer
nicht beantragen werden.
Aus der Presserklärung:
Der
Gerichtshof
stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags
auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere
Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders
behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu
prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel14
handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen
Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des
Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab
seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter
handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen
zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten
demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin
nahm
der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben
kann,dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen
Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den
Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich
auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer
sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.
Der
Gerichtshof
teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein
gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem
Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der
elterlichenSorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken,
allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der
Sorgerechtsregelung inTrennungsfällen vor, in denen die Eltern
verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung
abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum
die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche
Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich
war
der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen
Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich
den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht
verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer
Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 inVerbindung
mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt
äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.
Der
Gerichtshof
vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der
Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen
immateriellen Schaden darstellt.
***
Das
Urteil
liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzle
ierstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des
Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).
2.12.2009: Über eine weitere für Deutschland wenigstens sensationelle
Entscheidung zum Sorgerecht berichten heute verschiedene Medien,
u.a.die Süddeutsche Zeitung im Münchner Lokalteil, S. 38: Weil sie den Wunsch des Vaters
torpedierte, seinen Sohn öfter zu sehen
Gericht entzieht renitenter Mutter Sorgerecht. Zehnjähriger lebt ab sofort beim Papa,
obwohl das Kind das selbst nicht herbeisehnt – Urteil ist Präzedenzfall
Von Ekkehard Müller-Jentsch. Mit ihrer
ungewöhnlichen Entscheidung dürfte eine Münchner Amtsrichterin für
Aufsehen sorgen: Sie hat einer Mutter das Sorgerecht entzogen, weil
diese immer wieder grundlos den Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater
verhinderthabe.
Das Sorgerecht hat nun der Vater. Sollte diese Entscheidung in nächster
Instanz beim Oberlandesgericht bestätigt werden, wäre das ein großer
Schritt zur Stärkung der Rechte geschiedener Väter........
In Extremfällen gab es aber auch in Deutschland schon solche, dann auch
vom OLG bestätigte Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel, allerdings
leider meist erst nach langen Verfahren, weit länger als die 2
Jahre die seit der Trennung der Eltern im vorliegenden Falle vergangen
sind, unberechtigten Missbrauchsvorwürfen etc. etc. Ungewöhnlich
ist auch, dass die Entscheidung und Begründung vom Amtsgericht in einer
Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, natürlich anonymisiert, aber
auch ohne Aktenzeichen. Demnach besonders interessant die Passagen (in
der Fassung des SZ Berichts): Zur Begründung hieß es,
dass beim Vaterkeinerlei
Erziehungsdefizite bestünden – vielmehr bestehe eine enge
vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung, die für die positive Entwicklung
des Jungen unverzichtbar sei. Die Mutter sei dagegen nicht in der Lage,
das Bedürfnis ihresSohnes
nach Kontakt zum Vater – „unter Hintanstellung ihrer eigenen
Probleme“ – zu respektieren und zu unterstützen. ........Da im
Gegensatz zur Mutter der Vater bereit sei, den Umgang des gemeinsamen
Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen, gebiete es das
Kindeswohl, solch eine Entscheidung zu treffen. Dem stünde auch nicht
entgegen, dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle: Denn dies sei
nicht sein wirklicher Wunsch, sondern resultiere nur aus dem von der
Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt, analysiert das Gericht.
Aus den USA und insbesondere Kanada, aber auch Spanien etc., haben wir
schon wiederholt über ähnliche Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel
bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) berichtet, vgl. dazu
unsere Zusammenfassung entsprechender Gerichtsentscheidungen,
einschließlich deutscher Urteile und Entscheidungen des
EuropäischenGerichtshofes für Menschenrechte.
In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren auch spezielle
psychologische Programme entwickelt, die den Übergang von stark
entfremdeten Kindern zum bindungstoleranten Elternteil erleichtern
sollen. Darüber wird Anfang nächsten Jahres ein Sonderheft einer
U.S.Fachzeitschrift erscheinen. Wir werden berichten.
Einige online Medienberichte zu obiger Entscheidung:
Merkur-online.de:Gericht
nimmt Mutter den Sohn (10) weg. München - Das Münchner Familiengericht
hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der
Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das
Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das
ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts,
Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen
gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich....
Abendzeitung:Gericht
nimmt Mutter den Sohn (10) weg. Sie verliert das Sorgerecht, weil der
Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als
„erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter
ist fassungslos. ....
1.12. 2009: Deutschland wird sich im Sorgerecht wohl bald dem Rest
Europas und der Welt anschließen müssen. Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte in Strasbourg wird am Donnerstag den
3.Dezember seine Entscheidung im Falle
Zaunegger
v. Germany (no. 22028/04)
schriftlich mitteilen. The applicant,
Horst Zaunegger, is a German national who was born in 1964 and lives in
Pulheim (Germany). His daughter having been born out of wedlock, he
complains about the fact that, unlike divorced fathers and mothers,
German law does not provide him with the opportunity to be granted
joint custody without the mother’s consent. He essentially relies on
Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction with
Article 8 (right to respect for private and family life).
Kommentar dazu
von Heribert Prantl auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der
Süddeutschen Zeitung:Vatertag im
Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht. Für viele Väter
von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember;
und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster
Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine
Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht.
Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter
waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........
12.11.2009: Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Bundesverband e. V.(VAMV) bietet zum kostenlosen Dowload (pdf Datei, 15
Seiten) an: Das
neue FamFG: Leitfaden des VAMV zur Umsetzung des
neuenfamilienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis.
Darauf möchten wir hinweisen, obwohl wir uns für eine möglichst
gleichwertige Elternschaft von Mutter und Vater, auch nach Trennung /
Scheidung, einsetzen, damit auch für eine tatsächlich mögliche Ausübung
(Durchsetzung) des Umgangsrechts, statt gar ,,Alleinerziehen als
Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als
gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder ,,Einelternfamilien"
als ,,zukunftsweisende
Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) zu sehen, und
uns auch nicht bedingungslos den sog. "Frankfurter
Thesen" anschließen möchten. Daher sehen wir ganz anders als der
VAMV die deutliche Abschwächung des FGG-Reformgesetzes
gegenüber dem ohnehin im Vergleich zum Ausland sehr zaghaften
Referentenentwurf und sogar der Regierungsvorlage nicht als Erfolg,
sondern wären selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gerichte
alle ursprünglich vorgesehenen neuen Maßnahmen auch im Interesse
gleichwertiger Elternschaft verantwortungsvoll einsetzen und
insbesondere natürlich auch im Falle tatsächlicher
häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung entsprechend handeln
würden. Selbstverständlich ist auch von uns unbestritten, dass
Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und
eingeschränkter Umgang unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig
möglichen Alternativen sein können.
08.11.2009: Wir wurden dankenswerterweise auf einen wirklich
hervorragenden Bericht aufmerksam gemacht der gestern im kanadischen
Fernsehen ausgestrahlt wurde und jetzt als Onlineversion verfügbar ist:
"W5
investigates: Children on the frontlines of divorce", mit zwei Videos über Parental Alienation (PAS): W5: Poisoned Minds, part one
There
is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking upthere is
now a whole new battleground -- parental alienation. It is a proxy war
that can produce poisoned minds.
W5: Poisoned Minds, part two
Family
courts and social workers are grappling with how to makedivorcing
parents cooperate, and heal the children. Even in a legal system where
kids have all the rights, harmony doesn't come easy.
aufmerksam gemacht. Im Film
beschreibt unter anderem Pamela Richardson ihren extrem tragischen
Fall, in dem das durch den Vater entfremdete Kind sich schließlich mit
16 von einer Brücke in den Tod stürzte. (Sie hat darüber ein Buch
geschrieben). Aber es wird auch übereinen sehr positiven Fall
berichtet, in dem die geschiedenen Eltern nach einer
Entfremdungskampagne mit dem gesamten Spektrum von Vorwürfen,
einschließlich sexueller Kindesmissbrauch, jetzt bestens zum Wohle
ihrer Kinder zusammenarbeiten. Wohl einmalig ist, dass auch die
(allerdings ehemals) ausgrenzende Mutter zu einem Interview bereit
war. Das "Wunder" wurde in einem Sommercamp für
Scheidungsfamilien bewirkt. [Die Leiterin dieses Programms ist Peggie
Ward, deren Aufsatz als kommentierte Übersetzung als eine der ersten
Publikationen zu PAS in Deutschland erschien, "Familienkriege",
1998. Über dieses Programm und auch ein weiteres ähnliches zur
"Wiedervereinigung" entfremdeter Kinder-Eltern wird Anfang nächsten
Jahres in U. S. Fachpublikationen berichtet werden. Wir werden zu
gegebener Zeit darüber im Detail berichten.] Hervorragend an den Filmen
ist auch, dass betroffene Kinder zu Wort kommen. Sehr zu empfehlen!.
Now 23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only
recently that she was manipulated, that her long-held view of her
father isn’t accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak
daily. “I’ve missed out on a great friendship with my dad,” she says.
“It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an
effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders, the American
Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According to
psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage,
stimulate more systematic research, lend credence to a charge of
parental alienation in court, and raise the odds that children would
get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS
Inclusion in DSM. October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.
Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten. Glenn
Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in Radio
- und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.
30.10.2009: Im wichtigen amerikanischen Nachrichtenmagazin U.S. News & World Report (gegr.
1933, konservativ) erschien gerade folgender Beitrag: Parental
Alienation: A Mental Diagnosis? Some experts say the extreme hatred
some kids feel toward a parent in a divorce is a mental illness.
By Lindsay Lyon
Posted October 29, 2009
From an early age, Anne
was taught by her mother to fear her father. Behind his back, her mom
warned that he was an unpredictable and dangerous; any time he'd invite
her to do anything—a walk in the woods, a trip to the art store—she
would craft an excuse not to go. "I was under the impression that he
was crazy, that at any moment he could just pop and do something
violent to hurt me," says Anne, who prefers that only her middle name
be used to guard her family's privacy. Typical of a phenomenon some
mental-health experts now label "parental alienation," her view of him
became so negative, she says, that her mother persuaded her to lie
during a custody hearing when the couple divorced. Then 14, she told
the judge that her dad was physically abusive. Was he? "No," she
says."But I was convinced that he would [be]." After her mother won
custody, Anne all but severed contact with her father for years. If a growing faction of
the mental-health community has its way, Anne's experience will one day
soon be an actual diagnosis. ..mehr
29.10.2009: Von einem Leser wurden wir dankenswerterweise auf einen
ausführlichen Bericht über ein Wochendseminar ,,Familien
brauchen selbstbewusste Väter. Ein Männeraufbruch ist überfällig!"
aufmerksam gemacht, der immer noch wegen seiner Zusammenfassung der
Beiträge interessant ist, obwohl die Veranstaltung längst stattgefunden
hat.
07.10.2009: Wir wurden heute auf eine öffentliche Petition
an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht
der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung
aufmerksam gemacht. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 18.11.2009. Ein
weiterer Schreiber schlägt jetzt eine Postkarten -oder
Unterschriftenaktion im Internet zu einem gemeinsamen Sorgerecht
für nichteheliche Eltern vor um damit möglicherweise Einfluss auf die
laufenden Koalitionsverhandlungen zu gewinnen.
Zu beiden leidigen Themen, bei denen Deutschland mit
seinen Bedenkenträgern ziemlich einsam in Europa und der Welt dasteht,
haben wir auf unseren Webseiten wiederholf berichtet. Was das
Wechselmodell betrifft so haben wir z. B. über das französische Modell
der "résidence alternée" (Gesetz seit 4.3.2002), das
belgische ,,hébergement égalitaire"
von 2006 und das italienische "affidamentro condiviso" ebenfalls aus
2006 berichtet, wonach gleichwertige Elternschaft auch im Sinne der
Unterbringung des Kindes als erwünschter Regelfall gilt oder sogar
gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In
Deutschland ist ein Wechselmodell zwar nicht "verboten", wenn sich die
Eltern darauf selbst einigen, wird aber vielfach schon dadurch
unmöglich gemacht, dass ein Elternteil ungeachtet der Zeit, die das
Kind mit ihm verbringt und dem Einkommen des anderen Elternteils nicht
nur sämtliche Umgangs- und Aufenthaltskosten zu tragen hat, sondern
auch ungeschmälert den vollen Barunterhalt an den anderen Elternteil zu
zahlen hat, außer im praktisch völlig unrealistischen Fall einer
exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes eines minderjährigen Kindes.
Diese Regelung wurde zuletzt in der Entscheidung XII ZR 161/04 des
Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007 entgegen der z. B. in
den USA schon seit Jahrzehnten üblichen Kostenaufteilung je nach
relativer Verweildauer des Kindes und relativem Einkommen der Eltern
(Siehe unsere Modellrechnung vom
1.3.2007) erneut bestätigt.
Und was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft, so
soll ja gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von
2003 jetzt endlich erst "erforscht" werden, was man vor dieser
Entscheidung schon längst z. B. aus der sehr umfangreichen
Dokumentation aus Großbritannien und Frankreich hätte wissen können,
als diese Staaten ein zeitgemäßes gemeinsames Sorgerecht einführten,
weil sich selbst gegenüber der noch gültigen deutschen Regelung aus1998
wesentlich erweiterte Regelungen nicht bewährt hatten.
30.9.2009: Das Erste, Heute | 30.09.2009, 21.45 - 22.15 Trennung
von Staats wegen. Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation Der Film erzählt
die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig
getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder
gegenüberstanden.Nach Jahren der
Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde
geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß
sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die
Bindungan die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten
überfordert, viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren
Sohn deshalb "ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er
aussieht und wo er wohnt."----Mehr[Anmerkung:
Vermutlich hatten diese Kinder auch Väter, von denen sie ebenfalls
getrennt wurden?]
28.09.2009: Wir haben folgende Information zu einer neuen
Webseite bekommen:
Pressemitteilung zum Launch der Website
Portraits-Alleinerziehender.de
Berlin, 23.09.2009
eBook „Portraits Alleinerziehender“ im Zentrum der gleichnamigen Website
Angeregt durch die gesellschaftliche Debatte über zunehmende
Kinderlosigkeit in Deutschland ist ein Buch entstanden, das den
Lebensalltag, die Ansichten, Träume und Schwierigkeiten
alleinerziehender Mütter und Väter in den Mittelpunkt rückt. Mit dem
Launch der Website www.portraits-alleinerziehender.de ist das eBook „Emanzipiert Stark Frei? – Portraits
Alleinerziehender“ nun als Download verfügbar.
In Interviews mit 17 Männern und Frauen geht die
Herausgeberin der Frage nach, wie alleinerziehende Eltern ihr Leben
ohne die traditionelle Rollenverteilung gestalten. Anhand von
O-Ton-Aufzeichnungen wurden die Interviews protokolliert und im
Nachhinein wie eine Erzählung aus der Ich-Perspektive der Interviewten
niedergeschrieben. Des Weiteren arbeitet der Berliner Fotograf Patryk
Witt derzeit an einer Bebilderung der literarischen Portraits – in
Kürze ebenfalls einsehbar auf portraits-alleinerziehender.de.
Das eBook „Portraits Alleinerziehender“ bildet die Basis der
gleichnamigen Webpräsenz, die in den nächsten Monaten zu einerPlattform
ausgebaut wird, auf der sich alleinerziehende Mütter und Väter
austauschen und Informationen sammeln können. Die Plattform wird Foren
und andere Kommunikationstools bieten und mit Texten und News
zahlreiche Infos und Tipps rund um die Themen Trennung,
Erziehung,Arbeitsmarkt uvm. geben.
Leseproben auf www.portraits-alleinerziehender.de
Es ist zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von
Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend
männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die
Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu
vertreten oder gar ,,Alleinerziehen
als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positiveSozialisationsform und
als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993)
oder ,,Einelternfamilien"
als ,,zukunftsweisende
Lebensform" (VAMV
Pressemitteilungvom 24.1.2007) darstellen. Dabei ist
selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch
durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang mit dem
anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßengravierendenUmständen
die einzig mögliche Alternative sein kann. Für diejenigen, die die
reale Situation des Alleinerziehens nicht aus eigener Anschauung kennen
bieten die Interviews im e-book bereits einen guten Einblick. Wir
wünschen diesem Projekt viel Erfolg!
22.09.2009: Heute, Dienstag, 22.09.2009 22:15 - 22:45 Uhr, VPS
22.09.2009 22:15,ZDF, 37 Grad (Wdh. am 22.09.2009 02:00 Uhr
Nachtprogramm, VPS 23.09.2009 02:00): 37 Grad Wo bist du, mein Kind? Zwangsadoptionen in
der DDR. Dokumentationsreihe Deutschland 2009. Die Aufarbeitung
scheitert auch an fehlender Einsicht mancher Ämter. Das Thema
Zwangsadoption ist heute immer noch aktuell. Noch immer leiden die
Kinder und ihre Familien darunter, die zur zeit des SED-Regimes
willkürlich getrennt wurden. Auch einige Jugendämter verweigern den
Betroffenen bis heute eine umfassende Unterstützung. [mehr]
18.9.2009: Falls Sie den kontrovers diskutierten und zeitweilig per
Einstweiliger Verfügung aus den Kinos verbannten Film von Douglas
Wolfsperger, DER ENTSORGTE VATER, noch nicht gesehen haben, besteht
dazu am 20.September um 20 Uhr im Kino Casablanca in
Dresden Gelegenheit. Der Regisseur wird anwesend sein und zu
einem Gespräch zur Verfügung stehen. Filminfos, Hintergründe und Fotos
zum Downloaden finden Sie unter www.Der-Entsorgte-Vater.de.
17.9.2009: Wie bereits am 1.9.2009 angekündigt, wollen wir in unserer
Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen
Kindschaftsrechts die der freiwilligen
Gerichtsbarkeit entsprechend dem mit diesem Tage in Kraft
getretenen FGG-Reformgesetz
aktualisieren. Zumindest soweit das besonders wichtige Bestimmungen
betrifft, auf die wir seit dem frühen Stadium des Entwurfs hingewiesen
hatten, ist dies jetzt geschehen: Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen
des FGG-Reformgesetzes. Im übrigen muss auf die zahlreichen
dazu erschienenen Bücher hingewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich gegenüber den ersten
Referentenentwürfen, aber auch nach dem vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf
einiges geändert hat, was nicht nur rein redaktioneller d.h.
sprachlicher Natur ist, oder die Gliederung (Nummerierung) der
einzelnen Paragraphen betrifft. Das sollte nicht überraschen, wenn die
Stellungnahmen zum Referentenentwurf (an denen wir als Verband auch
beteiligt waren) angemessen berücksichtigt werden und schließlich das
Parlament nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, besonders dann
nicht, wenn, wie in diesem Falle, Einzelheiten des Gesetzentwurfs sehr
kontrovers diskutiert wurden, das zum Teil sogar noch nach Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. über Aufgaben und Vergütung von
Verfahrensbeiständen, vgl. z. B. ZKJ 2/2009, das ganz diesem
Themagewidmet ist)
13.09.2009: Unsere Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte wurde wieder aktualisiert. Die letzten
Urteileg egen Deutschland betreffen
wieder die überlange Verfahrendauer in Umgangsverfahren, bei denen der
Weisheit letzter Schluss dann immer noch sehr häufig ein Umgangsauschluss ist (,,Kind muss zu Ruhe
kommen"). Der Gerichtshof geht zwar nicht auf dieses "Wundermittel"
ein, betont aber immer wieder, wie wichtig eine besonders
beschleunigtes Verfahren gerade bei Umgangsproblemen ist, weil sonst
sich die Aussichten auf eine Wiederannäherung zwischen Kind und
ausgegrenztem Elternteil rasch verringern und schließlich ganz zerstört
würden. Eine überlange Verfahrensdauer würde also praktisch den Ausgang
des Verfahrens schon vorausbestimmen. Bleibt sehr zuhoffen, dass das
FGG-Reformgesetz, bei dessen Formulierung diese Problematik beachtet
wurde, da bald eine praktische Wirkung entfaltet. Es ist seit dem
1.9.2009 in Kraft, vgl. unsere Meldung von diesem Tage.
12.09.2009: Morgen 13.9. 2009, 18:00h, ZDF Mona Lisa: Für immer zerrissen? Scheidungskinder
leiden oft ein Leben lang. Eine Scheidung ist ein
einschneidendes Erlebnis, vor allem für die Kinder. Und sie hat
Auswirkungen auf ihr Leben als Erwachsene, wie neue Studien über die
längerfristigen Folgen für Scheidungskinder zeigen. Das Verhalten der
Ex-Partner als Eltern nimmt großen Einfluss auf die zerrissenen
Kinderseelen. .....
Mit weiteren links zu anderen Sendungen, einem Forum, http://www.scheidungskinder.de,
das z. T. sehr bewegende Einblicke in die Seelen betroffener
Jugendlicher gewährt, etc. Die Sendung ist aus der ZDF Mediathek
abrufbar.
04.09.2009: Buchrezension:
Zu einem neuen Buch, A Family's Heartbreak.
A Parent's Introduction to Parental Alienation von Michael
Jefffries mit Dr. Joel Davies, haben wir eine ausführliche Rezension
zur Verfügung, in Englisch, wie auch das Buch bisher nur im Original
erhältlich ist. Wie bemühen uns aber baldmöglichst eine deutsche
Übersetzung der Rezension nachzureichen. Das Buch zeichnet sich dadurch
aus, dass der Autor als betroffener Vater seine Leidensgesschichte auf
die zu Eltern-Kind-Entfremdung wesentlichen Aspekte beschränkt, diese
aber präzise an Hand von Tagebuchaufzeichnungen (wie sie allen Eltern
in dieser Situation zu empfehlen sind) darstellt, und vor allem
dadurch, dass er an jeder Stelle dazu Fragen stellt, wie sie sich allen
von Entfremdung betroffenen Eltern immer wieder aufdrängen werden (oder
sollten) und diese Fragen dann direkt von mit Eltern-Kind-Entfremfung
(PAS) sehr erfahrenen Fachleuten beantwortet werden.
01.09.2009: Das Gesetz
zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -FGG-RG) vom
17.Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61,
ausgegeben zu Bonn am 22.Dezember 2008 ist am 1. September 2009
in Kraft getreten. Es kann als pdf Datei (158 Seiten) eingesehen oder
heruntergeladen werden (aber nicht gedruckt oder daraus kopiert werden)
unter http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl108s2586.pdf%27]
Wir werden uns bemühen, ähnlich wie auch nach der Reform des
Kindschaftsrechtes in 1998, unsere Zusammenfassung der aus unserer
Sicht wichtigsten Bestimmungen dem neuen
Gesetz baldmöglichst anzupassen. Während der Gesetzgebungsphase, in der
wir auch als Verband zum Regierungsentwurf Stellung genommen hatten,
haben wir bereits ausführlich über diese Bestimmungen, speziell zu Beratung und Familienmediation,
berichtet (auch wiederholt unter Aktuelles, mit der damaligen
Bezeichnung FamFG). Einige Einzelheiten wurden jedoch vom Parlament
(Bundestag, Bundesrat) noch im Detail abgeändert.
07.08.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter
geben:
Ich bin freie Autorin in Berlin und schreibe für
dasWochenend-Feuilleton einer großen überregionalen Zeitung an einer
Geschichte über Väter, die erfahren haben, dass sie nicht (wie
angenommen) der leibliche Vaterihres
Kindes sind. Vielleicht fällt Ihnen ein Vater ein, der bereit wäre,
sich mit mir zu treffen und mir von seinen Erfahrungen und Erlebnissen
zu erzählen. Das ist, ich weiß es, eine große Bitte, aber ich
verspreche dem Vater, dass
ich mit seiner Geschichte respektvoll umgehen würde - ich würde in
meinem Text Pseudonyme verwenden und die Geschichte selbstverständlich
gegenlesen lassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten,
einen Vater zu finden, der zu einem Gespräch bereit wäre. Sie erreichen
mich über Email: okrohd@gmail.com.
30.7.2009: Kindesentziehung:
Kinderkommission fordert bessere Zusammenarbeit
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 1.000 Kinder dauerhaft vermisst.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um internationale
Entführungen,bei denen ein Elternteil das Kind gegen den Willen des
anderen ins Ausland bringt. Die Kinderkommission wird immer wieder von
betroffenenEltern um Hilfe gebeten und hat sich deswegen in einer
vergangenen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Verschwindet ein Kind spurlos, ist schnelle und konzentrierte Hilfe
entscheidend. Jede Stelle, an die sich betroffene Eltern wenden können,
sollte kompetente Kontaktpersonen ausweisen, die schnell die
notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Kinderkommission fordert deswegen
ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot der zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und
Botschaften. Insgesamt muss die Vernetzung und Kooperation aller
involvierten Stellen insbesondere der zuständigen Ministerien
verbessert werden. Ziel muss es sein, dem verlassenen Elternteil mit
allen staatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen. Zudem
hält die Kinderkommission den Aufbau eines Alarmsystems für vermisste
Kinder in den Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens
für notwendig. Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich unter www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/kindesentziehung_ausland.pdf.Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.7.2009.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Internationale
Kindesentführung und den internationalen Abkommen dagegen auf unseren Webseiten dazu. Kindesentzug im Inland
durch einen Elternteil, unter Verletzung des Umgangsrechtes oder auch
des Sorgerechtes des anderen Elternteils ist dagegen in Deutschland,
wie wir schon oft beklagt (zuletzt 29.6.2009)
haben, leider, im Gegensatz auch zu Nachbarstaaten wie
Frankreich, immer noch praktisch erlaubt. Mit der FGG Reform ab
September 2009 kann (muss aber nicht!) lediglich eine "Belohnung"
für"eigenmächtige Mitnahme" des Kindes wegfallen, nämlich die des
automatischen Gerichtsortwechsels zum neuen Wohnort des Kindes.
Konsequenzen für den Umgang und das Sorgerecht (z. B. nach dem sog.
"Kontinuitätsprinzip") hat aber wenigstens bisher fast immer allein der
zurückgelassene Elternteil zu tragen gehabt. Vielleicht sollte der
parlamentarischen Kinderkommission auch dieses rein innerdeutsche
Problem verdeutlicht werden, bei dem sich im Gegensatz zu
Kindesentführungen aus dem Ausland (in das
frühere"Entführungsparadies" Deutschland) bisher noch nichts wesentlich
verbessert hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich diesbezüglich, auch
ohne neue Gesetzesmaßnahmen, die Rechtspraxis wenigstens allmählich
ändert.
10.7.2009: Unsere Bibliographie zu
internationaler wissenschaftlicher Literaturüber Eltern-Kind-Entfremdung
(Parental Alienation Syndrom - PAS) wurde wieder erweitert. Sie
umfasst derzeit 195 Einträge. Unsere Bibliographie strebt nicht an
diekomplette, bereits sehr umfangreiche weltweite Literatur einfach
aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten derzeit schon biszu
über 400 Einträge, dazu kommen fast zahllose Kurzdarstellungen,
"Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen gezielt Arbeiten
heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter Fachleuten
Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den
Inhaltmöglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens
hinreichend genau für eine Kurzbeschreibung kennen. (Wenn irgend
möglich versuchen wir auch einen Internet Link einzufügen, zu einem
Download oder zumindestens weiteren Informationen). Das bedeutet
natürlich auch eine Einschränkung auf die vorhandene Sprachenkenntnis,
eine Einschränkung, die aber bei unseren Lesern, wenn auch
unterschiedlich, ebenfalls vorhanden sein dürfte. Wir haben deshalb und
weil wir größere Erweiterungen auch der nicht Englisch sprachigen
Literatur vorgenommen haben, die Literaturliste jetzt nach Sprachen
aufgeteilt, was ja zugleich auch die Entwicklung in den jeweiligen
Staaten deutlicher macht. Zugleich bitten wir unsere Leser uns auf
wichtige Arbeiten aufmerksam zu machen, die wir möglicherweise etwa aus
sprachlichen Gründen bisher übersehen haben. Diese Unterscheidung nach
Sprachen / Staaten macht zugleich auch deutlich, dass das Parental
Alienation Syndrome nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder
gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte
ExpertInnen gerne behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen
(und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod) auf Gardner, der
diesen Begriff etwa 1985 prägte, nicht zürückscheuen. Auf den Namen
kommt es überhaupt nicht an. Das Phänomen selbst wurde schon lange vor
Gardner beschrieben, wenn auch ohne seine Kategorisierung, über die man
durchaus kritiisch diskutieren kann. Aber Gardner kommt zumindest
dasVerdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem
unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die ziterte Literatur
überzeugend zeigt.
Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium ist für uns ein
sog. "peer review", d.h. eine
Begutachtung durch Fachkollegen / Fachkolleginnen auf
wissenschaftlicheOriginalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit
einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in
Deutschland bei psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den
entsprechenden Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl
längst auch hier Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl.
Begutachtete
Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.)
Die wohl wichtigste professionelle
psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA) unterscheidet
bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und
berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren
Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz
wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im
internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend
Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Warshak,
Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt
Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und einer
ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen
Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist
das durchaus auch verständlich. Warum gibt es hier beispielsweise kein
einziges Fachbuch, dass sich wissenschaftlich und systematisch mit
allen Aspekten des Phänomens auseindersetzt, wie etwa das
exzellente,neue (Okt. 2008) Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist,
Psychologe, Ordinarius f. Forensische Psychologie, Univ. Turin) et al.,La Sindrome da
Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione
deiFigli in Danno dell'altro Genitore[Das
Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und Programmierung von
Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]? Abgesehen davon, dass ein
solcher Titel hier ziemlich sicher an "politischer Korrektheit"
scheitern würde, auch wenn das Buch selbstverständlich auch umfangreich
auf subtilere Einflüsse eingeht, die zu einer Entfremdung führen
können, einschließlich der Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.Vgl.
Inhalt des Buches. Unsere Bibliographie enthält auch weitere allein
dem Thema PAS gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus
verschiedenen Staaten. Dennoch muss es erstaunen, dass, wie wir
erfahren haben, vor nicht allzu langer Zeit im Namen einer für
Information über die aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten
Institution die Auskunft erteilt wurde: „... das theoretische
Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine Beachtung ...“.
Das ist angesichts der umfangreichen Fachliteratur nicht nur völlig
unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber den noch wenigen die sich auch
in Deutschland ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit
demThema auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende
Zahl von Studentinnen / Studenten die sich mit dem Thema in einer
Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche PAS Literatur. Angesichts dieser
Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens vereinzelt
immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den Sachverhalt klar
erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist viel zu spät
geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird oder nicht ist
unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die auslösenden Faktoren
für die "Kontaktverweigerung
des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren
Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist,
sondern die "Kindschaftssache"
dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel
Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt"
werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile,
insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer,
sowie unseren Bericht zum Umgangsausschluss,
mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
02.07.2009: Wir erhielten
folgenden Aufruf, den wir gerne weitergeben: TV Produktion
sucht Eltern, deren Kind vom Ehepartner / Lebensgefährten /
sonstigenVerwandten entzogen wurde. Der Film ist für das ZDF in Planung.Bei Interesse,
setzen Sie sich mit Britta Marks 089-92334314 in Verbindung.
Dazu möchten wir gerne noch auf eine wirklich hervorragende und
spannende Reportage aus dem selben Hause hinweisen, in deren Verlauf
erst ein von den mütterlichen Großeltern aus Deutschland entführtes
Kind nach 13 Jahren in England schließlich aufgefunden wurde,
allerdings völlig entfremdet und den Kontakt mit den Eltern und der
jüngeren Schwester ablehnend. Hier ist unsere damalige Meldung zu
diesem Bericht mit großer Resonanz:
14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37
Grad: Mein
geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.
Um das Studium rasch zu beenden,
entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum
Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach
Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die
Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [mehr]
Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr VPS
22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar. Auf der Webseite
des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung
und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung,
sowie ein Forum zu diesen
Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom
23.9.2008 (unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme"
im Inland.
Die Links zum umfangreichen Hintergrundmaterial funktionieren noch und
der Film, sowie ein weiterer Bericht vom 11.11.2008 sind aus der ZDF
Mediathek z. B. mit dem Suchbegriff "geraubtes Kind" abrufbar.
Die Eltern berichteten über ihr Schicksal später auch in der Sendung
"KERNER".
29.6.2009: Uns erreichen immer wieder
verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen Elternteilen die meist
sehr zu Recht um ihren Kontakt zu ihren Kindern bangen, wenn der andere
Elternteil mit den Kindern in den fernsten Winkel der Bundesrepubliko
der gar der Welt zieht. Bisher haben wir kaum Maßnahmen gesehen, die
diese "Freizügigkeit" im Interesse des Kindeswohls
einschränken, anders als etwa seit Jahrzehnten schon in den
USA, wo ein begründeter gerichtlicher Antrag bei einem Umzug
nötig ist (z. B. 50 Meilen Regelung), vgl. auch unsere letzten Berichte
dazu, vom 23.4. und 21.4.2009. In Deutschland
dagegen betrachten es viele Elternteile bei einem Auszug aus der
gemeinsamen Wohnung, trotz Verletzung eines gemeinsamen
Sorgerechts und des Umgangsrechts, sogar als ihr selbstverständliches
Recht die Kinder einfach "mitzunehmen". Diese eigenmächtige "Mitnahme"
der Kinder wird dann nicht etwa nach §235
StGB [Entziehung Minderjähriger] als Straftat verfolgt, sondern
sogar u.a. noch dadurch "belohnt", dass der neue Wohnort der Kinder
automatisch auch Gerichtsort wird. Das wird sich mit Inkrafttreten der
FGG Reform im Herbst nur insoweit ändern, dass dann die gerichtliche
Zuständigkeit beim bisherigen Wohnort der Kinder verbleiben kann, d.h.
allerdings nicht verpflichtend, sondern nur als bloße Kannbestimmung.
Die wesenlich erhöhten Umgangskosten trägt aber, soweit, wie nicht
selten, weit über der Leistungsgrenze und der verfügbaren Zeit,
weiterhin allein der dann umgangsberechtigte Elternteil. Letzteres gilt
genau so bei einem legalem Umzug des Wohnelternteils ins Ausland, der
bisher auch bei noch so großen Entfernungen kaum von den Gerichten aus
Kindeswohlgründen verwehrt wurde. Dazu deshalb wieder eine sehr
interessante und wichtige Entscheidung, mit sehr ausführlicher
Begründung: Elterliche Sorge/Abänderungsverfahren:
Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aufgrund einer von der
Mutter geplanten Übersiedlung nach Peking. Kammergericht Berlin,
Beschluss vom 5. September 2008- 18UF 83/08 in ZKJ 5 (2009),
Seiten 211-214.
Im selben Heft, Seiten 207 -211, Umgang:
Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei einem Umgangsausschluss,
auch die Wiedergabe einer sehr deutlichen Kritik des
Bundesverfassungsgericht an den üblichen gerichtlichen Verfahren bei
einem Umgangsauschluss, den wir in den meisten Fällen, wenn keine
körperliche oder psychische Gefahr vom Umgangsberechtichtigten ausgeht
oder sogar, wie im vorliegenden Fall das Gegenteil und psychische
Gefährdung durch Umgangsvereitelung und Entfremdungsbestrebungen des
Wohnelternteils klar erwiesen ist, als ein Zeichen der völligen
Hilflosigkeit nach einem viel zu lange verschleppten Verfahren sehen,
keineswegs als "Wundermittel" (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), weil es
die Entfremdung erwiesenermaßen nur vertieft, vgl. z. B. unseren Bericht u.a. zu der empirischen
Untersuchung von Karle & Klosinki (1999). Diese Gefahr sieht auch
das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss
BVerfG 1 BvR 746/08 vom 5.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 67),http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr074608.html.
Die ganze "Unendliche Geschichte" (seit 2001, aber es gibt durchaus
auch noch weit längere ähnlich erfolglose Verfahren, z. B. den Fall G., und manche werden sich vielleicht
noch an einen Fall erinnern bei dem nach 7 Jahren noch überhaupt keine
Entscheidung zum Umgangsantrag des Vaters gefallen war,1997.) einer Umgangsvereitelung und
Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, aber ohne
adequate gerichtliche Maßnahmen gegen die sich mit der Zeit immer
weiter vertiefende Entfremdung, ist ebenfalls absolut lesenswert,
weil sie sich fast genau so immer noch, trotz klarer psychologischen
Erkenntnisse, an deutschen Gerichten ständig wiederholt und dann nicht
selten die "Kindschaftssache"
durch Umgangsausschluss "erledigt" wird. Vgl. dazu auch unsere Berichte
über Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie zur Eltern-Kindentfremdung.
10.6.2009: Heute, 3sat, 21:05 Uhr: Meine, deine, unsere Kinder. Experiment
Patchworkfamilie. Film von Annina Furrer (Erstsendung
26.2.2009). Viele Ehen
scheitern, doch auch nach einer Trennung sehnen sich manche Ehepartner
und Kinder nach Glück in der Familie. - Der Film erzählt die Geschichte
zweier Patchworkfamilien, die den Traum der harmonischen Familie auf
ganz unterschiedliche Art verwirklichen wollen.
26.5.2009: Morgen, Mittwoch 27.5. RTL, 22h15, STERN TV: "Du
wirst Dein Kind nie wieder sehen": Das Drama der
Scheidungsväter. Etwa
150.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer
Ehescheidung betroffen. Wenn Papa und Mama sich trennen, ist das für
die Kids immer ein Drama. In vielen Fällen herrscht zu allem Überfluss
Zank und Streit zwischen den Ex-Partnern. Douglas Wolfsperger
hat erlebt, was ein solcher Rosenkrieg anrichten kann. Im Streit um das
Umgangsrecht für seine Tochter hat Wolfsperger verloren und seine
Tochter seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Jetzt hat er über seine
Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter
einen Film gemacht: "Der entsorgte Vater."stern TV berichtet
darüber - und über Wege, in denen es nach der Scheidung doch noch ein
Miteinander gibt.
Der Film kommt ab
11.Juni in die deutschen
Kinos.
11.05.2009: Die Hamburger
Fernseh-Produktionsfirma „SPIEGEL TV“ plant für das ZDF eine
mehrteilige Dokumentation zum Thema Familie und Erziehung. In der
Sendung soll ein „Coach“ bei Problemen helfen, wie sie in jeder Familie
auftauchen können: „Ständig streiten sich die Geschwister“, „Mein Sohn
vernachlässigt die Schule“, „Meine Eltern sind viel zu streng“ oder
„Der Stress nach der Scheidung“. Für die Serie suchen wir Familien, die
beweisen, dass man seine Probleme in den Griff bekommen kann. Mehr Information und Kontakt.
23.4.2009: Praktisches Zusammentreffen: Zu den
im untenstehenden Bericht von uns gerade erst wieder angesprochenen
Themen (zu denen oft Anfragen an uns kommen) bringt das neue Heft
2009/4 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
eine Reihe interessanter Beiträge. Ihnen gemeinsam ist die schwierige
Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 GG) und
dem dadurch vielfach tangiertem Recht eines Elternteils auf Umgang
mit seinem Kind (Artikel 6, Abs1, 2 GG). Anders als leider
so oftder Fall ist, geht es in den besprochenen Fällen jedoch
nicht um einen (heimlichen) eigenmächtigen Umzug im Inland oder
eine Kindesentführung ins Ausland.
Im ersten Fall ,,Elterliche
Sorge: Untersagung eines eigenmächtigen Wegzugs unter Mitnahme des
gemeinsamens Kindes" (AGBensheim,
Beschluss vom 9. Juli 2008 -72 F 223/08 SO) hatte die Mutter in der
mündlichen Verhandlung vom 6.5.2008 über ihren Antrag auf Aussetzung
.des Umgangs und des Vorwurfs eines sexuellen
Kindesmissbrauchs durch den Vater erstmals angekündigt, dass sie
ab 1. 8.2008 mit dem Kind nach Nordeutschland (500km Entfernung)
ziehen will, und dort wieder eine ähnliche Stelle (halbe Stelle als
Staatsanwältin) antreten könnte. Das AG hatte vorläufig
begleiteten Umgang angeordnet und zugleich ein psychologisches
Fachgutachten in Auftrag gegeben. Es hat der Mutter bis zum Abschluss
des Sorge- (Aufenthaltsbestimmungs-)rechtsverfahren und
insbesonderesder Begutachtung einen Umzug untersagt. Dieser
Beschluss des AG ist auf Seiten 175-176 abgedruckt, ebenso wie der
redaktionelle Hinweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M vom
2.10.2008 - 6 WF 138/08 mit dem der Mutter auf deren Beschwerde
hin im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht
für das 3 jährige Kind übertragen wurde und so den Weg für den Umzug
freimachte (mit weiteren Hinweisen auf Fälle des Herausnehmens eines
Kindes aus seinem bisherigen sozialen und örtlichen Umfeld) Mit
einer ausführlichen rechtlichen Würdigung an Hand dieses Falles setzt
sich RA Jürgen Riek auf Seiten 165-168 auseinander: Freizügigkeit, Elternrecht und Kindeswohl.
Was hat den Vorzug?.
Im zweiten Fall, S. 171 -174, geht es um ,,Elterliche Sorge: Sorgerechtsregelung bei
Umzug in das Ausland" (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss
vom 27. November 2008 -2 UF 88/08). Die Mutter wollte nach
derTrennung (2004) und rechtskräftigen Scheidung (2006) endgültig in
ihre amerikanische Heimat umziehen (wo sie auch bereits wieder
geheiratet hatte) und begehrte dafür die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrecht, wogegen sich der Vater in Deutschland
wegen der Erschwerung des bisher gut funktionierenden Umgangs wandte.
Beide Eltern hielt das Gericht für voll erziehungsfähig, zu beiden hat
das Kind eine gute Beziehung, die Mutter hatte jedoch, wie
so oft ( beruflich bedingt), den Hauptanteil an Erziehung und Betreuung
übernommen. Sie konnte das Gericht auch davon überzeugen, dass die
besseren Betreuungsmöglichkeiten auch nach einem Umzug eher bei ihrl
iegen und der Umzug keineswegs aus Gründen der
Umfangsvereitelung, sondern aus gut nachvollziehbaren
Gründen erfolgen sollte. ,,Soweit es dem Kindeswohl von A. noch
besser entsprechen würde, wenn sie weiterhin mit ihrer Mutter in
Deutschland leben würde und engen Umgangskontakt zum Vater hätte,
reicht dies allein nicht aus, um den nachvollziehbaren Wunsch der
Mutter auf Rückkehr in ihre Heimat nicht zu respektieren (so z. B. OLG
Zweibrücken, NJW-RR 2004,1588). Dem Anliegen von A. ist durch die vom
AG getroffene Umgangsregelung Rechnung getragen, deren freiwillige
Ausweitung durch die Eltern jederzeit möglich ist. Ein
für das Kind A. wichtiger regelmäßiger Umgang mit dem Vater
und ihren Wurzeln hier in Deutschland ist durch die
getroffene Umgangsregelung sichergestellt." Das OLG hat damit die
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter
(unterZurückweisung ihres weiteren Antrags auf Übertragung der
elterlichen Sorge und des gegenläufigen Antrags des Vaters) durch das
AG bestätigt.(Mit redaktionellen Hinweisen auf weitere Entscheidungen
zu diesem Problembereich).
Wir hatten schon am 23.9.2008 ebenfalls
wieder Anlass auf das leidige Thema "eigenmächtige Kindesmitnahme"
einzugehen, die in Deutschland gängige Praxis ist, weil im Gegensatz zu
anderen Staaten ohne ersthafte Folgen (wie z. B. Übernahme der
zusätzlichen Umgangskosten, Sorgerechtswechseloder sogar
strafrechtliche Konsequenzen, entsprechend der Gesetzeslage
z. B. in Florida oder Frankreich, wie schon von uns erwähnt), ja
sogar von Vorteil bei beabsichtigter Umgangsvereitelung ist. Das
Bundesverfassungsgericht hatte zwar (aus formalen Gründen) eine
Beschwerde dagegen nicht angenommen aber denooch sehr deutliche Worte
gefunden: - 1 BvR 1265/08,
Beschluss vom 27. Juni 2008, veröffentlicht ebenfalls in ZKJ
9, 2008, S. 378-380.
Wir möchten auch auf einen weiteren sehr interessanten Aufsatz ,,Kindschaftsrecht des 21.Jahrhunderts.
Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven" von Prof. Dr. Nina
Dethloff, S. 141-147, im aktuellen Heft von ZKJ hinweisen. Er geht
insbesondere sehr ausführlich, verleichend und kritisch auf das an
uns oft herangetragenen Thema "Nichteheliche Elternschaft und
Sorgerecht" ein, mit der Feststellung dass hier dringender
Reformbedarf, mit Anpassung an die Praxis im Rest der Welt besteht. ,,Angesichts des
insoweit bestehenden europäischen Standards dürfte es nur eine Frage
der Zeit sein, bis der Europäische Gerichtshof das mütterliche
Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK
unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder
ansehen wird." (Zitiert dazu Rixe, FPR 2008, 223-226, vgl. auch
unseren Bericht vom 29.1.2009 zur
"Vernehmlassung" über eine entsprechende Anpassung an den europäischen
Standard in der Schweiz). Das Bundesjustizministerium (vgl. unsere Meldung vom 28.10.2008) hat sich jedoch erst
vor kurzem zu einem Forschungsauftrag entschlossent, der bis Ende 2010
vermutlich herausfinden wird, was man entsprechend unserer
Stellungnahme für das Bundesverfasungsgericht vor der Entscheidung vom
29.1.2003 schon damals in allem nötigen Detail aus den
einschlägigen Erfahrungen und Untersuchungen anderer Staaten (z.B.
Frankreich, Großbritannien) zur exakt derselben Frage ohne weiteres
hätte wissen können. Die Autorin begrüsst in ihrem Ausblick das
Beschleunigungsgebot der FGG Reform (§158 FamFG), betont die
Wichtigkeit neuer Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der
Mediation, bei der jedoch die Kosten noch eine große Hürde darstellen.
Das FamFG sieht in §135 I lediglich eine kostenfreie Information
darüber vor, aber keine Verpflichtung auch nur eine Versuch zu
unternehmen, wie schon seit vielen Jahren in Staaten der USA (selbstverständlich nicht im Falle
häuslicher Gewalt und ohne Erzwingung eines Abschlusses, womit
Interessensgruppen hier gegen "Zwangsmediation und "Zwangsberatung"
auftreten) oder der gerichtsnahen Co-Mediation durch
ein Psychologen-Anwaltsteam (möglichst auch männlich-weiblich) mit
einem hohen, genau spezifierten Qualifizierungsprofil
und entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren,
wie schon lange in Österreich.
21.4.2009: Report München, ARD 20.4,2009 (Bericht und Video noch online
abrufbar): Kindesentführung
ohne Folgen. Der verzweifelte
Kampf einer Mutter.Ein erstaunlicher
Fall von Kindesentführung. Mitten im Sorgerechtsstreit der
verfeindetenEltern setzt sich der deutsche Vater mit der gemeinsamen
Tochter in die Türkei ab. Obwohl die Mutter das Aufenthaltsrecht für
ihre Tochter zugesprochen bekommen hat, wurde das Kind nach mehr als
einem Jahr noch immer nicht nach Deutschland zurückgeführt.
So erstaunlich ist der Fall allerdings leider
nicht. Zunächst zeigte eine frühe Untersuchung der Royal Canadian Mounted Police schon, dass
Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines Sorgerechtsverfahrens
entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen Ausgang erwarten,
Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch enttäuschenden
Entscheidung. Und dass sich Signaturstaaten des Haager
Übereinkommens über die Zvilrechtlichen Aspekte Internationaler
Kindesentführungen von 1980 (HKÜ) dann an so fundamentale
Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1.rasche Rückführung des Kindes,
möglichst innerhalb von sechs Wochen in den Staat des gewöhnlichen
Aufenthaltes, 2. dass nur dort eineSorgerechtsentscheidung
getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt, nach diesem Bericht,
die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich. Deutschland selbst galt jahrelang als wahres
"Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter exzessiver
Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern entführende
Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem Scheitern ihrer Ehe
im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und deshalb menschlich
zwar verständlich, aber in Hinblick auf die Sorgerechtslage
widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes nach Deutschland zurückkehren
wollten) auch gleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn
nicht schon mit dem alleinigen Sorgerecht "belohnt" wurden.
Anders als im vorliegenden Fall aus der Türkei, wurden die
Entscheidungen einer Nichtrückführung des Kindes dann auch nicht
revidiert (wobei allerdings der türkischen Revision bisher noch keine
Rückführung folgte und deshalb das Kind der Mutter bereits erheblich
entfremdet wurde). Das hat sich in Deutschland erst nach ganz
massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte
über zahlreiche solche Fälle) entscheidend geändert, auch dadurch,
dass, wie es z. B. in England schon längst der Fall war, jetzt
nicht mehr jedes beliebige Amtsgericht über solche Fälle entscheidet,
sondern sie in Erwartung einer besseren Erfahrungsbildung und
Schulung bei weit weniger dafür designierten Gerichten (meist
OLGs) gebündelt werden. Innerhalb der EU traten wesentliche
Verbesserungen, vor allen bzgl. kollidierender Sorgerechts -und
Rückführungsentscheidungen auch durchdas sog. Brüssel II a Abkommen ab
1.3. 2005 ein.
Nichts wesentliches geändert hat sich bisher
leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie
nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und
sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder
Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht und auch
keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug
nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung:
ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z.
B. in Frankreich, oder den
teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen
eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder
ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B. Florida
Statutes 61.13001 Parental relocation with a child, hat dies
in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil. Lediglich
der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine
Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der
im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme"
des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten
zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder
hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein
der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.
26.03.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier
weitergeben:
,,Mein Name ist Almut Steinecke, ich bin Journalistin und schreibe für
verschiedene Redaktionen (Spiegel Online, Zeit Online, Unicum,
JungeKarriere). Für das Job- und Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere"
für Berufstätige, Absolventen und Studenten, Verlag Handelsblatt,
recherchiere ich derzeit eine Reportage über alleinerziehende männliche
Studenten. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Suche nach männlichen
Studenten, die ihr Kind ganz alleine großziehen und Lust hätten, mir
Ihre Geschichte zu erzählen: wie sie ihren Alltag meistern und
gestalten und ihr Aufgabe als alleinerziehender Papa, für die sie sich
bestimmt vielen Herausforderungen stellen müssen. Die studentischen
Väter sollten sich auch mit ihrem Kind fotografieren zu lassen. Die
Väter haben die Möglichkeit, ihre jeweiligen Erfahrungsberichte vor
Veröffentlichung zu autorisieren. Über rasche Rückmeldungen an meine
E-Mail-Adresse würde ich mich freuen: almut_steinecke@gmx.de.
Lieben Dank!"
22.03.2009: Wir haben unsere Sammlung von Gerichtsbeschlüssen mit Bezug
auf Eltern-Kind- Entfremdung (PAS)wieder
durch Urteile erweitert, die sich
nicht scheuen dieses Geschehen genau zu dokumentieren, den
auslösenden Elternteil zu benennen und mit sehr deutlichen Worten
auf dessen Erziehungsdefizite hinzuweisen. Nur nach einer solchen
gründlichen Analyse können nämlich die notwendigen Schritte eingeleitet
werden. Dass die Mittel dazu verhältnismäßig sein müssen, aber zugleich
auch möglichst prompt eingesetzt werden sollten, um eine weitere
Verhärtung und mögliche Langzeitfolgen für das Kind tunlichst
zuvermeiden, erfordert in solchen Fällen immer eine sehr schwierige
Abwägung. Wie schwierig diese Abwägung ist und welche Möglichkeiten
bestehen lässt sich sehr gut an den aufgeführten Urteilen erkennen, die
sogar z. T. im Volltext von offiziellen Servern im Internet verfügbar
sind.
Allerdings stammen diese neueren Entscheidungen, die sich auch
ausführlich mit der umfangreichen Literatur zum Parental
Alienation Syndrome und insbesondere den immer zahlreicheren früheren
Entscheidungen die darauf und auf entsprechende Aussagen von
Sachverständigen Bezug nehmen, auseinandersetzen zwar nicht aus
Deutschland, sondern in letzter Zeit besonders häufig u.a. aus Kanada.
Wir weisen aber z. B.auch auf Entscheidungen aus Spanien hin
(einschließlich entsprechender Fachliteratur), ebenso auf
solche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte, selbst wenn, anders als in einigen Entscheidungen
bereits, der Gerichtshof die PAS Diagnose verständlicherweise nicht
direkt aufgreift, weil sie nicht durch Sachverständige und nationale
Gerichte Teil des Verfahren war, sondern lediglich von den
Beschwerdeführern eingebracht wurde. Auf die zwar handliche, wei
lzusammenfassende Bezeichnung "PAS" kommt es da überhaupt nicht an. Da
sich zwar die rechtlichen Rahmen in den einzelnen Staaten etwas
unterscheiden, aber das menschliche Verhalten überall gleich ist, sind
diese ausführlich dokumentierten Fälle und der Umgang mit ihnen
selbstverständlich auch für Deutschland relevant, insbesondere für die
damit befasste Forschung und Literatur. Sie sollten eigentlich schon
ausreichen um mit dem zwar angesichts mächtiger Lobbies politisch
korrektem Herunterspielen der Problematik, sogar Infragestellen ob es
überhaupt entfremdente Trennungs-/ Scheidungskinder gibt, und vor
allem Vermeidung der Benennung des auslösenden Elternteils mit
Umschreibungen, wie Kontaktverweigerung (obwohl in diesen Fällen
zumindest im Frühstadium nicht unabhängiger Kindeswille),
aufzuräumen. Unsere Literaturübersicht zu
Eltern-Kind-Entfremdung wurde ebenfalls wieder etwas erweitert.
18.03.2009: Obwohl die Eltern-Kind-Beziehung und nicht Unterhaltfragen
der Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit sind, ist uns selbstverständlich
bewusst, dass letztere sehr oft eine ganz wesentliche Rolle
spielen. Sie können ja durch eigentlich unverständliche deutsche
Regelungen, die einem umgangsberechtigen Elternteil allein die Kosten
(und auch Logistik) für den Umgang aufbürden, ganz unabhängig vom
eigenen Einkommen des Wohnelternteils und unabhängig auch davon ob
dieser selbst mehr oder weniger willkürlich mit dem Kind über eine
sehr große Entfernung verzogen ist, Umgang sogar nicht selten
effektiv verhindern. Sie wirken zumindest dadurch,
dass Barunterhalt auch ganz unabhängig von der Verweildauer des
Kindes beim Umgangsberechtigtenzu zu leisten ist, statt
anteilmässignach Verweildauer beim jeweiligen Elternteil und den
relativen Einkommen, auch einer in anderen Staaten angestrebten
möglichst gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern
entgegen, mit der einzigen Ausnahme eines exakten, aber deshalb wohl
fast immer unrealistischen 50:50 Wechselmodells, laut Urteil XII ZR
161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007, vgl.
dazu unsere Berichte vom 31.3.2007und
1.3.2007, mit einer
Modellrechnung nach amerikanischen Unterhaltsrichtlinien für
ein Wechselmodell. Grundlage für eine verhältnismässige
Aufteilung der Betreuungskosten wäre natürlich auch, dass
Einkommen bei beiden Elternteilen vorhanden ist, also entsprechend ab
einem gewissen Kindesalter auch für beide eine Erwerbspflicht
besteht. Heute nun hat der Bundesgerichtshof erstmals mit Urteil
des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 - XII ZR 74/08 im
Zusammenhang mit dem auf Grund von Verfassungsbeschwerden zum
1.Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt
(§ 1570 BGB) zur Dauer dieses Anspruches entschieden, worauf wir schon
aufmerksam machen wollen, obwohl erst die Pressemitteilung Nr. 62/2009
dazu vorliegt. Damit wird der Verantwortung auch des Wohnelternteils
für den eigenen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes
deutlich Nachdruck verliehen.
.
10.03.2009: Heute, ZDF 22h15 37 Grad: Mama,
das war's! Auszeit zwischen Kindern und Eltern (30 min).
Wenn eine Tochter
oder ein Sohn sich plötzlich im Erwachsenenalter von Mutter oder Vater
abwendet, dann geht diesem Entschluss eine lange und belastende
Entwicklung voraus. Doch eine Auszeit muss keine Trennung für immer
bedeuten, wenn sich die erwachsenen Kinder entscheiden, eine Annäherung
zu wagen... [mehr]
Auf dem ZDF Dokukanal: Die Reportage "Mama,
das war's!" am Mittwoch, 11.3.2009 um 19.30. Im Anschluss um 20 Uhr
die Diskussion bei 37 Grad
plus. Anmerkung: Entfremdung und
Kontaktverweigerung zwischen Kindern und Eltern kann mannigfache
Ursachen haben, wie auch dieser Film zeigen wird. Diese
Tatsache muss selbstverständlich auch im Zusammenhang mit
Trennung/ Scheidung der Eltern beachtet werden, sollte aber nicht
dazu benützt werden von einer Untergruppe "Parental Alienation Syndrome (PAS)"abzulenken,
die besondere Aufmerksamkeit erfordert, auch wenn man durch
ein sehr breit gefasstes Konzept "entfremdetes
Kind" oder "Kontaktverweigerung" und vor allem durch
Weglassen der aber ursächlich sehr wesentlichen Komponente
"entfremdender Elternteil" Kontroversen.um das PAS
Konzept vermeidet. Die Untergruppe PAS ist nach Warshak
(2005 ) durch 3 Elemente gekennzeichnet, die alle gleichzeitig
vorhanden sein müssen:1. Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die
das Ausmaß einer Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt
aufgelegentliche Episoden beschränkt zu sein.
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste
Reaktion des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils
zurückzuführen
8.3.2009: Sehr passend zu unseren aktuellen Berichten über
Trennungsväter haben wir ein Buch eines namhaften österreichischen
Autors zur Rezension erhalten das dieses Problem literarisch gekonnt
aufgreift. Das kleine Buch wird eingeleitet von einer interessanten,
aber auch sehr kritischen Darstellung des deutschen (und des in vielen
Grundzügen ähnlichen österreichischen) Familienrechts vom Allgemeinen
Preußischen Landrecht von 1794, über den Nationalsozialismus, bis
heute: VfK Buchrezension: Wolfgang
Mayer König, Das zerissene Kind (2009).
3.3.2009: Trennungsväter:
Weil die Mutter es nicht will. Von Katrin Hummel,
Frankfurter Allgemeine, FAZ.NET, 2.3.2009.
Historie einer Trennung, Ausgrenzung des Nichtwohnelternteils und
zunehmender Eltern-Kind-Entfremdung, wie sie inbesondere
nichteheliche Väter in Deutschland sehr häufig erfahren. Diese Väter
sind, wenn sie, wie meist kein Mitsorgerecht besitzen, faktisch
rechtlos, weil sie ohne nennenswertes rechtliches Risiko für die
Mutter von dieser auch vollkommen willkürlich aus dem Leben des
gemeinsamen Kindes komplett ausgeschlossen werden können. Der im
Bericht erwähnte Film von Douglas Wolfsperger "Der
entsorgte Vater -das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg"
zeigt das sehr drastisch an einer Reihe von realen Fällen. Der
Film soll im Juni in die Kinos kommen.
Seit der Reform von 1998 gibt es zwar die Möglichkeit einer
übereinstimmenden, gemeinsamen Sorgererklärung und man mag sich
wundern, warum davon (in guten Zeiten) immer noch so wenig Gebrauch
gemacht wird. Außer Unwissenheit der Väter, spielt dabei möglicherweise
auch die Erfahrung eine Rolle, dass nichteheliche
Beziehungen häufig nach Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz
nach der Geburt eines Kindes auseinanderbrechen..Auch wird manchmal
berichtet, dass nichteheliche Mütter dahingehend beraten werden, ihr
"natürliches Recht" auf das Kind nicht aufzugeben. Was immer die Gründe
sein mögen, sie müssten für eine Reform der Reform von 1998 jetzt nicht
noch lange erforscht werden, weil sie an der Tatsache, dass die
bestehende Gesetzeslage unzulänglich ist nichts ändern und das aus den
Erfahrungen vieler anderer Staaten längst detailliert bekannt ist.
Darauf hatten wir sogar schon in unserer
Stellungnahme vor der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts von 2003 zum Nichtehelichenrecht am
Beispiel Großbritannien und Frankreich deutlich hingewiesen. In
Großbritannien gab es die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung
schon seit 1989 und das sogar, anders als bei der deutschen Regelung
mit absoluten Vetorecht der Mutter (auch ohne Angabe irgend eines
Grundes), mit der Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung ihrer
Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Alle Details dazu,
dass auch eine solche erweiterte Regelung unzulänglich ist konnten
spätestens seit dem Gesetzesantrag von 2001 (Verabschiedung der Reform
in 2002) der umfangreichen parlamentarischen Dokumentation dazu
entnommen werden und ganz ähnlich auch der zur Reform des französischen
Code civile von 1993 (verabschiedet ebenfalls in 2002). Dabei
geht es nicht um geschlechtsspezifische Probleme (von Vätern),
sondern schlicht um eine wirkliche rechtliche Gleichstellung von
Müttern, Vätern und nichtehelichen Kindern, und das selbst in
einem Staat in dem nach Artikel 6, Abs.
4 Grundgesetz zwar nur Mütter, nicht Eltern,
ausdrücklich Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gesellschaft haben, aber nach Abs. 5 nichtehelichen Kindern auch die
gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelischeEntwicklung und
ihre Stellung in der Gesellschaft durch die Gesetzgebung zu schaffen
sind wie den ehelichen Kindern. Durch die Duldung der Ausgrenzung
eines Elternteils (und nicht selten sogar deren gerichtlicher Förderung
durch das "Wundermittel" Umgangsauschluss -,,Kind muss zur Ruhe kommen"
) wird ja gerade besonders häufig nichtehelichen Kindern das Recht auf
beide Eltern vorenthalten.
Die Entwicklung von Kindern ist, wie die psychologische
Forschung eindrucksvoll zeigt, durch die Ausgrenzung eines
Elternteils, ganz unabhänging davon ob Vater oder
Mutter, erheblich gefährdet, und das mit Auswirkungen weit in das Erwachsenenalter. Wie Ausgrenzung und
Eltern-Kind-Entfremdung primär mit der Rechtspraxis, statt mit dem
Geschlecht zusammenhängen, wird an einem Beispiel aus der klassischen
Literatur, Effi Briest von
Theodor Fontane,sehr
deutlich, auf das Christine Brinck
2002 in einem Zeitungsartikel hinwies: ,,Wie
Baron Instetten die kleine Annie abrichtete", aus Zeiten in denen die "elterliche Gewalt"
ausschließlich beim Vater lag. Es ist auch heute daran zu
erkennen, dass mit einer zunehmenden (aber immer noch sehr geringen)
Zahl von Vätern als Wohnelternteil, zunehmend auch Mütter von
Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind. Das muss
hier deutlich zu anscheinenden Bestrebungen gesagt werden, die
Eltern-Kind-Enfremdung und deren
Langzeitfolgen herunterzuspielen oder das Parental Alienation Syndrom (PAS) gar nur als
eine missbräuchliche Taktik von Vätern im Trennungs / Scheidungkonflikt
sehen zu wollen, auch in Deutschland, mit willkürlich abgewandelten
Titeln wie ,,Entfremdete
Scheidungskinder ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224), oder der Umdeutung ,,Parental Alienation oder Parental
Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7;
2/2001, S. 39-42). Das ist nicht einmal originell. Zu
letzterem, der Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von
PAS Entfremdung (obwohl es solche Anschuldigungen auch geben
mag. Von Entfremdung betroffene Eltern sollten sich jedenfalls
auch immer zunächst selbstkritisch fragen, was sie möglicherweise
selbst dazu beitragen) und das mit breiter Unterstützung durch
Interessengruppen und Medien, gibt es ein sehr drastisches
aktuelles Beispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten, weil es
den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne
des anderen Elternteils (und zusätzlich Kindesentführung ) durch
umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt
dokumentiert ist: Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen
Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen:Glenn Sacks, The
Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?(26.1.
2009). Sehr lesenswert!
29.1.2009: Bald wird Deutschland praktisch
ganz allein als einsame Insel im europäischen
Kindschaftsrecht dastehen, speziell auch was das gemeinsame
Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft. Hier soll ja jetzt erst
über 2 Jahre erforscht werden, was man schon seit vielen
Jahren aus den Erfahrungen anderer Staaten detailliert wissen könnte,
bevor überhaupt dann, hoffentlich ernsthaft und nicht fast endlos,
über mögliche Änderungen der Gesetzeslage nachgedacht werden soll.(Vgl.
dazu unsere Mitteilungen vom 28.10.2008und
21.11.2008).
Die Schweiz, die ja bisher
auch nicht gerade als Vorreiter in Sachen Kindschaftsrecht galt (aber
wo es immerhin z. B. schon längst, unabhängig vom Sorgerecht, ein eigenständiges Auskunftsrecht jeden
Elternteils bei Schulen etc, gibt, ganz anders als die deutsche Regelung,
die es einem allein Sorge berechtigtem Elternteil ein leichtes
macht den anderen willkürlich völlig auszuschließen, ja das faktisch
fast garantiert) hat von einer ähnlichen Gesetzeslage
ausgehend (gemeinsame Sorge nur bei einer Verständigung der Eltern)
gestern ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die gemeinsame Sorge nach Scheidung, aber auch
bei nichtehelichen Eltern, zum Regelfall machen soll.
Außerdem soll die Verletzung des
Besuchsrechts ein Straftatbestand werden, wie das ja auch bei
unserem gemeinsamen Nachbar Frankreich
schon längst der Fall ist (Art. 227-5 - Art. 227-11.des Code
Pénal), wiederum im Gegensatz zu Deutschland, wo Umgang faktisch
vielfach über Jahre sabotiert werden kann, ohne ernsthafte
Konsequenzen befürchten zu müssen, insbesondere das Umgangsrecht
nichtehelicher Väter, bei alleinigem Sorgerecht der Mutter nach § 1626a BGB, das anders als möglicherweise
doch bei früher bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (ehelicher Eltern)
auch in Extremfällen kaum gefährdet ist, jedenfalls bisher nicht
durch Übertragung auf den leiblichen Vater (vgl. dazu aber die neue Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Oktober 2008 -1 BvR 2275/08
gegen die gängige Praxis im Falle eines Entzugs des Sorgerechts wegen
Kindeswohlgefährdung dieses auf das Jugendamt, statt auf den leiblichen
Vater zu übertragen, selbst wenn dieser zwar nicht rechtlich, aber
faktisch für das Kind gesorgt hatte, vgl. auch ZKJ1/2009, Seiten
34-36.).
Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches
Worum geht es? Für die
harmonische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, soweit wie möglich
mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die
gemeinsame elterliche Sorge soll deshalb im Interesse des
Kindeswohlsfür geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete
Eltern zur Regel werden.
Was ist
bisher geschehen?
Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Revision des
Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Verletzung
des Besuchsrechts soll strafbar werden Nach geltendem Recht haben der
Elternteil ohne Sorgerecht sowie das Kind einen Anspruch auf
angemessenen persönlichen Verkehr. In der Praxis verhindert oder
erschwert die obhutsberechtigte Person allerdings häufig die Ausübungd
es Besuchsrechts. Sie riskiert praktisch keine Sanktionen, während der
Elternteil, der das Kind dem obhutsberechtigten Elternteil nicht
zurückbringt, strafrechtlich belangt werden kann. Mit einer Ergänzung
der Strafnorm, die das Entziehen von Unmündigen unter Strafe stellt,
soll diese Ungleichhandlung beseitigt werden: In Zukunft soll auch
bestraft werden können, wer einen Elternteil daran hindert, sein
Besuchsrecht auszuüben.
Beim sog. Vernehmlassungsverfahren
fordert der Schweizerische Bundesrat die Kantone, politischen
Parteien und die verschiedenen Verbände auf zu
Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen..
Medienberichte / Fallgeschichten dazu u.a. bei swissinfo.ch,
einschließlich Videos
(wenn Sie Schweizerdeutsch ausreichend verstehen) und den
Schweizerischen Tageszeitungen, z. B. :
29. Januar 2009, Neue
Zürcher ZeitungVäter sollen bei
Scheidungen bessergestellt werden. Bundesrat schickt Vorlage über
gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall in die Vernehmlassung. Die
gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder soll für geschiedene und
unverheiratete Paare zur Regel werden. .... entsprechende Änderung ist
in der Vernehmlassung. Tagesanzeiger:Die Väter werden den Müttern gleichgestellt.
Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 28.01.2009 (Kommentare) Geschiedene und unverheiratete Eltern
sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den
anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft
werden. .
28.1.2008: Schon wieder Dauerthema Jugendamt:
Süddeutsche Zeitung von heute Nr 22 / Seite 3, Verfolgt von einem Verdacht. Ein Ehepaar
äthiopischer Herkunft lebt gut integriert in einer badischen
Kleinstadt– bis plötzlich das Jugendamt und ein Gericht der Familie
pauschal unterstellen, sie wolle die Tochter beschneiden lassen. Wie
sollen die Eltern je beweisen, dass sie diese Absicht nie hatten?
Obwohl diese Geschichte wirklich bizzar
erscheint (die Eltern stammen aus dem äthiopischen
Bildungsbürgertum und hatten schon viele Jahre in Europa gelebt,
bevor sie sich in einer südbadischen Kleinstadt niederließen), so
erinnert sie doch in erschreckender Weise an nicht
wenige Vorkommnisse, bei denen selbsternannte "Kinderschützer"
über das Jugendamt einen fatalen Vorgang, meist zum Kindesentzug, in
Gang setzen, der dann vom Familiengericht fast automatisch, wie es oft
scheint, "abgesegnet" wird, ohne dass die Berichte und "Expertisen" des
Jugendamtes entsprechend der Amtsermittlungspflicht des Gerichts
kritisch und fachlich wirklich qualifiziert überprüft
werden. Besonders häufig betrifft dies Anschuldigungen
sexuellen Kindesmissbrauchs, die selbstverständlich sehr ernst
genommen werden müssen, aber meist sehr schwierig und deshalb nur durch
besonders dafür qualifizierte Fachleute überprüfbar sind, keineswegs
aber durch suggestive "Aufdeckungsarbeit" oder Kinderzeichnungen und Symptomlisten, die jeder wissenschaftlichen
Grundlage entbehren. Symptomnlisten sind nicht nur be
iselbsternannten "Kinderschützern" weit verbreitet (vgl. dazu z.
B. Endres,
1996). Eine solche Liste ist uns sogar als
"Orientierungshilfe" des "AK Sexuelle Kindesmisshandlung" des
Allgemeinen Sozialdienstes einer deutschen Großstadt bekannt.
Wir erinnern dazu unter den fast zahllosen Beispielen nur an die
fatalen Folgen bei den sog. "Wormser Prozessen", oder aus neuerer
Zeitan die ausgezeichneten Berichte in der "ZEIT" von Sabine Rückert über den Fall "Müller" und ihr Buch
über einen weiteren, sehr tragischen Fall
einer Falschbeschuldigung.
Im vorliegendem Fall begann die fatale Verkettung damit, dass die
Mutter voller Freude ihren Kolleginnen im Krankenhaus vom
bevorstehenden Besuch ihrer Kinder bei den Großeltern in Äthiopien
erzählte. Das landete schließlich bei einer „Task Force für
effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die das Jugendamt in
Lörrach einschaltete. Zwei Monate später entzieht das Amtsgericht den
Eltern teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Verbot die
Kinder ins Ausland reisen zu lassen, das aber in diesem Dreiländereck
praktisch vor der Haustüre beginnt. In seiner Begründung geht das
Gericht ,,...zwar
voneinem
„untadeligen“ Ruf der Familie aus, bezieht sich in seiner schriftlichen
Begründung aber auf Informationen des Onlinelexikons Wikipedia, wonach
Äthiopien eine sehr hohe Quote von beschnittenen Frauen habe.Ein Gericht urteilt
nach Wikipedia. „Ob es Gesichtspunkte gibt, die in diesem konkreten
Fall das allgemein in Äthiopien bestehende Risiko vermindern oder gar
ausschließen, kann von hier aus nicht beurteilt werden“,schreibt das
Gericht. Das sei letztlich nichts weniger als die Umkehr der
Beweispflicht, sagt der Anwalt der Familie, Claus Huber. Das Jugendamt
schickt der Familie ein Formblatt,in dem sie sich
verpflichten sollte, einmal im Jahr mit der Tochter einen Arzt
aufzusuchen, um die Unversehrtheit des Mädchens bestätigen zu lassen.
Yacob H. verweigert die Unterschrift, fühlt sich in seinen Rechten
verletzt. „Fehlende Mitwirkung“, notiert das Jugendamt. ..."
Mit den Praktiken deutscher Jugendämter hat sich auch wieder der
Petitionsauschuss des Europaparlaments beschäftigt, vgl. z.
B.Süddeutsche Zeitung von heute, S. 7: EU
rügt Jugendämter. Brüssel
– Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat die
Bundesregierung aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter
besser zu kontrollieren.....
Anlass sind die etwa 250 Petitionen an das EU Parlament von
Eltern, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien
beschweren, sowie, insbesondere von polnischen Eltern, wegen der
Verweigerung des Rechtes mit ihren Kindern in der Muttersprache zu
sprechen. Bedenklich sei auch, sagte der Vorsitzendes des
Petitionsauschusses, Libicki, dass die Jugendämter einerseits die
Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch
die Stellungnahmen für diese Urteile erstellten.
Anmerkung: Es wird immer wieder von "Gutachten" gesprochen, obwohl
diese Stellungnahmen generell nicht die Anforderungen an
ein Gutachten erfüllen und JugendamtsmitarbeiterInnen
(SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen) dafür auch nicht über die
nötige wissenschaftliche Ausbildung verfügen und unserer Meinung nach
auch nicht müssen, weil ihre Aufgaben eigentlich ganz andere sein
sollten. Dazu gehören unbestritten die Verwaltung der im
Sozialgesetzbuch vorgesehenen, hervorragenden Förderungsmaßnahmen, aber
auch die prompte Veranlassung von Maßnahmen (Anrufung der
Justiz) zum Schutz von Kindern bei offensichtlicher
Vernachlässigung oder Misshandlung, einschließlich der
Unterstützung von Maßnahmen, die eine frühestmögliche Rückkehr von
"in Obhut" genommenen Kindern in ihre Familie erlauben. Psychologische
und medizinische Gutachten sollten jedoch den dafür speziell
ausgebildeten Fachleuten vorbehalten bleiben.
Die Pressekonferenz fand am Di. 20.1. 2009 in Brüssel statt, 13.00
- The petitions received by the EP on the "Jugendamt" - Marcin LIBICKI
(UEN, PL).Ein Bericht mit dem Titel „Angeblich
diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder-
und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der
Jugendämter in Deutschland“ liegt als Arbeitsdokument
(PE418.136v01-00 /9 DT\760500DE.doc) des Europäischen Parlaments
vom 22.12.2008 vor. Der Bericht geht unter
anderem auf Forderungen der Jugendämter ein, bei
einem begleiteten Umgang mit den Kindern Deutsch zu sprechen. Diese
"fachlich-pädogische Sicht" widerspricht jeder praktischen Erfahrung
binationaler oder ausländischer Eltern, aus der man wissen müsste, dass
die gemeinsame Sprache zwischen einem Elternteil und dem Kind ein
intimes und ganz wesentliches Bindungselement ist, selbst wenn alle der
deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, und daher geradezu
entscheidend bei einem begleitenden Umgang ist, der ja in erster Linie
dem Erhalt dieser Bindung oder der Wiederannäherung nach Entfremdung
dienen soll.
Besonders scharfe Kritik an den Jugendämtern kommt immer wieder
aus dem Ausland, und das sehr oft mit Hinweisen auf die deutsche
Vergangenheit. Dafür, was insbesondere den Sprachenstreit betrifft,
warb die Süddeutsche Zeitung in einem ausgezeichneten Bericht um
Verständnis, indem sie auf sprachliche Diskriminierung während des
"Dritten Reiches" hinwies. Wir
berichteteten.
Von Berichten dagegen, die die heutigen deutschen Jugendämter
direkt mit der Nazi Vergangenheit in Verbindung bringen, wie sie
reichlich im Internet zu finden sind, wollen wir uns auch in
Zukunft deutlich distanzieren, weil das, anders als sachliche
Kritik an der heutigen
Situation, zumindest nicht konstruktiv ist. Deshalb sind wir
auch nicht auf einen Bericht des Corriere
della Sera vom 22.12.2008 über die Auseinandersetzungen um
eine Kindesentführung von München nach Italien eingegangen und finden
es in erster Linie enttäuschend, aber auch besorgniserregend, dass
selbst eine so angesehene und führende Zeitung in der Schlagzeile dazu
vom deutschen Jugendamt als einer von Himmler gegründeten
Einrichtung spricht (La
donna separata rischia cinque anni. Porta a Milano i figli: la Germania
vuole l'arresto della madre. Lo Jugendamt, istituito da Himmler, aveva
negato il trasferimento. I bimbi considerati latitanti.),
abgesehen davon, dass die zu große und nicht genügend
kontrollierte Machtfülle der Jugendämter in diesem Bericht doch
überschätzt wird.
Zu "Inobhutnahmen" aus neuerer Zeit vgl. u.a. z. B. Frankfurter
Allgemeine, FAZ.net: (21.12.2008): Sorgerecht.
Amtlicher Größenwahn. Von Katrin Hummel. Mit Links zu
weiteren Berichten.
sz, 30.12.2008: Familie zu
Unrecht beschuldigt. Falscher
Verdacht mit schlimmen Folgen. Es gibt nicht nur
nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein dramatischer
Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer unbescholtenen
Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.Von Ekkehard
Müller-Jentsch.
sz, 8.1,2009:Gutachter
ist "entsetzt über so viele Fehler". Haunersche
Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens:
Eltern klagen mit Erfolg. Von Ekkehard Müller-Jentsch