AKTUELLES IM ÜBERBLICK


16.1.2012: Wir haben gerade erfahren, dass ein sehr gutes Buch über Eltern-Kind-Entfremdung, das sich in erster Linie an von Ausgrenzung betroffene Eltern richtet, nach Übersetzungen ins Tschechische, Kroatische, Koreanische, jetzt auch auf Finnish erschienen ist:
Warshak, R. A (2001), Divorce Poison: Protecting the parent-child bond from a vindicative ex. New York: Harper Collins. 2nd Ed.: 2010. [Scheidungsgift: Schützen der Eltern-Kind-Beziehung vor einem/einer raschesüchtigen Ex-Partner/Partnerin].   Vgl. unsere Rezension der ersten Auflage (weitere VfK Buchrezensionen, auch zu PA ).
Übersetzungen:
Warshak, R. A. (2003). Rozvodové jedy. Praha: Triton.
Warshak, R. A. (2005). 이혼 부모 아이들. Seoul: 아침이슬[Morning  Dew].
Warshak, R. A. (2008). Otrov razvoda: Zaštita veze između roditelja i  djeteta od osvetoljubivog bivšeg  partnera. Zagreb: Algoritam.
Warshak, R. A. (2012). Eromyrkky - kuinka suojella lasta avioerotilanteessa. Helsinki: Gummerus Kustannus. 
Versuche bei einer ganzen Reihe von deutschen Verlagen, sie zu einer Ausgabe in Deutsch dieses ausgezeichneteten Buches eines sehr angesehenen Experten zu bewegen sind bisher sämtlich fehlgeschlagen, obwohl sie
 im Vergleich zu Tschechisch, Kroatisch, Koreanisch, und Finnisch einen ungleich größeren Spachraum bedienen würden.
  Aber wenn ein Sprecher einer maßgebenden Organisation zu Fragen des Familiengerichts behauptet, dass Parental Alienation keinerlei wissenschaftliche Bedeutung habe und eine Sprecherin aus dem Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i. A. L. H, 9. März, 2011), statt einer eigenen Stellungnahme zu einer Beschwerde über die Verbreitung einer VAMV Broschüre durch das Ministerium, nur wieder aus einer weiteren VAMV Broschüre zitiert, in der gar behauptet wird:
Die Diskussion um die Existenz und wissenschaftliche Fundamentierung des PAS wird mittlerweile auch fast nur noch in Deutschland geführt, während sie zum Beispiel in den USA, wo das PAS durch den Psychoanalytiker Richard Gardner Mitte der 1980’er Jahr eingeführt wurde, längst abgeflaut ist und das PAS kaum noch Fürsprecher findet.
sollte das vielleicht nicht verwundern. Schade, vielen von Ausgrenzung betroffenen Eltern (darunter auch immer mehr Mütter)  und Großeltern, würde  es zunächst schon helfen, wenn sie wenigstens erführen, dass das was sie erleben gar nicht so einmalig ist und einen Namen hat!.
Verwunderlich ist in dieser Atmosphere dann vielleicht auch nicht [selbst angesichts von etwa 600 Publikationen zu Parental Alienation aufgeführt in (Bernet, 2010), darunter zahlreiche Fachbücher, nicht nur aus den USA , sondern z. B. auch aus Italien, Portugal, Spanien und Südamerika], dass es auch kein einziges Fachbuch zum Thema in Deutsch gibt und nur einige einzige Publikation in einer deutschen Zeitschrift, die auch in der wichtigsten psychologischen Datenbank der Welt, PsycInfo, unter derzeit über 180 begutachteten Fachaufsätzen aus aller Welt zu "Parental Alienation" aufgeführt ist.  
 

18.12.2011: Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Besuchern unserer Webseiten ein Frohes Weihnachtsfest und Alles Gute für 2012.
Selbstverständlich denken wir dabei besonders auch an die Eltern und Kinder denen selbst bei diesem Familienfest der Kontakt zueinander versagt bleibt. Wir hoffen, dass ausgegrenzte Eltern nicht aufgeben und weiterhin versuchen im Leben des Kindes präsent zu bleiben, ohne es aber zu bedrängen, auch dann wenn selbst die neutralste Grußkarte oder das kleinste Geschenk zurückgewiesen werden sollte. Versuchen Sie es weiterhin!. Irgendwann wird es Ihnen Ihr Kind (unausgesprochen) danken. Für viele Eltern ist zwar ein Kontakt zu ihren Kindern möglich, er ist aber durch eine große Entfernung erheblich erschwert, und wofür sie als Umgangsberechtigte nach deutscher Rechtspraxis selbst bei einem rein willkürlichen, ja bei noch bestehenden gemeinsamen Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) sogar eigenmächtigen Umzug des anderen Elternteils mit den Kindern, auch noch allein die Kosten zu tragen haben. Für sie möchten wir auf ein schönes Angebot hinweisen, das wir voll unterstützen und dem wir deshalb weite Verbreitung wünschen: www.mein-papa-kommt.de / www.meine-mama-kommt.de. Da können sich Väter und Mütter eintragen deren Kinder in einer anderen Stadt leben und Gastgeber die bereit sind ein kostenfreies Übernachtungszimmer für sie anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf Angebote für die Betreuung alleinreisender Kinder hinweisen. "Kids on Tour" ist ein Angebot der Deutschen Bahn in Zusammenarbeit mit der Bahnhofsmission. Ähnliche Angebote gibt es auch bei den Fluglinien, und zusätzlich noch verschiedene regionale Angebote.

10.12. 2011: Österreichische Parlamentarische Initiative zu Eltern-Kind Entremdung (PA - Parental Alienation).
Im österreichischen Nationalrat wurde am Mittwoch 7.12.2011 von Dr. Peter Fichtenbauer (Rechtsanwalt und stellvertrender Vorsitzender des freiheitlichen Parlamentsklubs, einer Oppositionspartei), Kolleginnen und Kollegen ein Entschließungsantrag eingebracht mit dem die österreichische Bundesregierung aufgefordert wird eine Regierungsvorlage zu entwickeln, welche "Elterliche Entfremdung (PA - Parental Alienation)" definiert und als eine Form von Kindesmisshandlung unter Strafe stellt. Als Vorbild wird das Brasilianische PA Gesetz vollständig in Übersetzung in dem 11 seitigen Dokument dargestellt, sowie auf die relevanten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Version der UN Kinderrechtskonvention, die auch, wie die EMRK seit 1958, seit Februar 2011 Teil der österreichischen Verfassung ist, und weitere Gesetze aus Österreich hingewiesen. Außerdem werden u.a. aus (Bernet 2010) auf etwa 500 Studien zu PA aus 30 Staaten (Vgl. dazu im Gegensatz die Behauptungen des VAMV und sogar deren Wiederholung aus dem BMFSFJ), sowie auf sehr interessante internationale und österreichische Studien zu den Folgen seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen. Welche Aussichten dieser Antrag (jetzt im Rechtsausschuss) hat soll hier nicht beurteilt werden, außer mit dem Hinweis, dass auch das österreichische Reformgesetz 2012 zum Kindschaftsrecht (erwähnt im nachfolgenden Beitrag vom 3.12) noch auf einigen Widerstand stößt, sogar aus Teilen zumindest der Anhänger einer Regierungspartei.   

 
3.12.2011: Heute ist der zweite Jahrestag des EGMR Urteils Zaunegger gegen Deutschland zum Sorgerecht nichtehelicher Väter.  Ein entsprechender Gesetzentwurf, der einmal (24.7.2010) für den Herbst 2010 versprochen wurde, liegt aber bis heute nicht vor, selbst nachdem schließlich am 3.8.2010 auch das Bundesverfassungsgericht von seiner damals die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelung mit dem absoluten Vetorecht der nichtehelichen Mutter bestätigenden Entscheidung vom 30.1. 2003 abrücken musste und vielleicht auch von Begründungen wie (Absatz 70 der damaligen Entscheidung) :

(b) Dass es dennoch Fälle geben kann, in denen die Mutter trotz Zusammenlebens mit dem Vater und dem Kind keine Sorgeerklärung abgeben will, hat der Gesetzgeber gesehen (vgl. BTDrucks 13/8511, S. 66). Seine Einschätzung, in solchen Fällen sei die Weigerung der Mutter Ausdruck eines Konfliktes zwischen den Eltern, der sich bei einem Streit auch über die gemeinsame Sorge nachteilig für das Kind auswirkt, ist vertretbar. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht. Unter dieser Annahme ist es mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, dass der Gesetzgeber davon abgesehen hat, bei einem Nicht-zustande-Kommen übereinstimmender Sorgeerklärungen eine gerichtliche Einzelfallprüfung zuzulassen. Denn sind die Gründe des Scheiterns übereinstimmender Sorgeerklärungen so schwerwiegend und der Konflikt der Eltern trotz Zusammenlebens so groß, ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte eine gemeinsame Sorge der Eltern für dem Kindeswohl dienlich erachten. Allein die gerichtliche Auseinandersetzung könnte sich zusätzlich zu den sonstigen Konflikten wiederum zum Nachteil des Kindes auswirken.

Wir hatten dagegen schon immer vermutet, dass sich selbst die "deutsche Mutter" diesbezüglich nicht anders verhalten würde als Mütter und Väter im Rest der Welt und deshalb in der von uns angeforderten Stellungnahme vor dieser Entscheidung auf die im Laufe der schon erfolgten Reformen in Frankreich und Großbritannien sehr ausführlichen dokumentierten Erfahrungen hingewiesen. Wir meinen deshalb auch, dass bei deren Beachtung der Auftrag (Leitsatz 4)

       Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.   

der ja schließlich als gescheitert zu betrachten war (23.6.2010), von vornherein überflüssig gewesen wäre. Man könnte aber aus den Erfahrungen von Frankreich und Großbritannien, die vor diesem Urteil ihre vorher schon weitreichenderen Regelungen zu weitgehend uneingeschränkten "großen Lösungen" erweiterten, d.h. gemeinsames Sorgerecht von Anfang an (das aber wie bei ehelichen Eltern ja auch aus gravierenden Gründen selbstverständlich jederzeit aufgehoben werden kann) auch heute noch sehr wohl noch lernen, weil sich immer mehr abzeichnet, dass es statt der einmal angekündigten "großen Lösung" eher zu einer Minimallösung kommen wird. Dass eine Lösung mit gerichtlichem Antragsrecht nichtehelicher Väter, die ja de facto nach dem neuen Urteil des BVerfG schon besteht, sich nicht bewähren wird, ist nämlich auch schon in den damaligen parlamentarischen Akten Großbritanniens etc.  ausführlich dokumentiert, weil es ein solches Antragsrecht mit dem Children Act von 1989 bereits gab, zusätzlich zu der bei uns erst 1998 eingeführten gemeinsamen Sorgeerklärung. Eine solche kleine Lösung würde sicher die "Scheidungsindustrie" fördern, aber wohl eher nicht eine dem Kindeswohl dienende Kooperation der Eltern. Sie würde aber wenigstens einen weiteren "Makel" (nicht nur) nichtehelicher Väter beseitigen, der ebenfalls soweit wir sehen  nur in Deutschland besteht, nämlich, dass ohne (Mit)Sorgerecht nur ein indirekter (über den sorgeberechtigten Elternteil) Auskunftsanspruch über das eigene Kind besteht, der genau dann, wenn es auf dieses Recht (in strittigen Fällen) ankommt, mit größter Sicherheit nicht funktionieren wird, also sehr einfach erlaubt den anderen Elternteil völlig auszugrenzen und vom Kind zu entfremden.
  In der benachbarten Schweiz dagegen besteht schon längst ein eigenständiger Auskunftsanspruch über das eigene Kind bei Schulen, Ärzten, Lehrstellen etc, auch ohne ein gemeinsames Sorgerecht, deren Einführung als Regelfall (selbstverständlich auch bei nichtehelichen Eltern) jetzt nach einigen Verzögerungen wieder gut voranschreitet, ebenso in Österreich. Auch der österreichische Gesetzentwurf der 2012 in Kraft treten soll, sieht nicht nur ebenfalls ein eigenständiges Auskunftsrecht unabhängig von der Obsorge (Sorgerecht), sondern eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen vor, die zwar in Deutschland auch schon oft gefordert wurden aber von deren Umsetzung man bis jetzt nur träumen kann, wie die Möglichkeit den Besuch einer Eltern- oder Erziehungsberatung und die Teilnahme an einer Erstberatung über Mediation (in Zusammenhang mit einer schon lange bestehenden sehr fortschrittlichen sogenannten juristisch-psychologischen Co-Mediation) tatsächlich verpfichtend anzuordnen, die Verpflichtung einen gemeinsamen Sorgeplan, eventuell auch zu einem Wechselmodell, vorzulegen, sowie die Einrichtung einer eigenen am Familiengericht angesiedelten "Familiengerichtshilfe", unabhängig von einem "Jugendwohlfahrtträger" (Jugendamt) mit Befugnissen zur Ermöglichung effektiver Verfahren (ähnlich vielleicht zu Maßnahmen wie sie z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten bestehen). Diese beiden Staaten werden also vermutlich Deutschland eine Schlußlichtposition im Kindschaftsrecht im internationalen Vergleich nicht mehr streitig machen können.

Dazu gab es am  26.07.2011 eine parlamentarische kleine Anfrage und am 1.8.2011 eine Antwort der Bundesregierung, die sich vor allem zu dem oben erwähnten, erst nach über 6 Jahren nach dem BVerfG Urteil begonnenen  Forschungsauftrag äußert.
         
 
24.11.2011: Frankfurter Allgemeine: Sorgerecht. EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter. Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun. Von KATRIN HUMMEL.
Vgl. dazu auch unseren Bericht vom 22.1.2009. Vgl. auch: Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2010 (36 300 Kinder und Jugendliche, 8 % mehr als in 2009 und 42% höher als vor 5 Jahren).

11.11.2011: Der Bundesgerichtshof hat am 9.11.2011 über einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung entschieden:
Urteil vom 9. November 2011 - XII ZR 136/09 (liegt noch nicht vor).   Pressemitteilung Nr. 178/11 vom 9.11.2011
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. ...........

25.10.2011: Morgen 26.10 ZDF 22h55: Kampf ums Kind. Wenn Gutachten Familien zerstören. Dokumentationsreihe Deutschland 2011.30 min.
..DFzoom geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden? .....online: ZDF Mediathek
 
13.10.2011: TV Redaktion sucht:
    Für eine neue Sendung, die sich gezielt an getrennt lebende Väter richtet, denen der Umgang mit ihren Kindern versagt bleibt, suchen wir betroffene Männer, die bereit sind, über ihre Situation und den Kampf um ihre Kinder offen vor der Kamera zu sprechen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass in Deutschland – trotz neuer Rechtsprechung - Vätern häufig mit den verschiedensten Begründungen der Umgang mit ihren ehelichen oder unehelichen Kindern versagt bleibt.
Wir wollen dazu beitragen, Lösungen zu finden, um Kindern zu ihrem Anspruch auf Kontakt mit beiden Elternteilen zu verhelfen.
Wir versichern Ihnen, dass wir alle Informationen zunächst streng vertraulich behandeln. Falls Sie sich angesprochen fühlen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen und in einem persönlichen Gespräch Einzelheiten zu klären.
Sie erreichen uns (korrigiert 15.10.2011):
werner.semper@cnc-nrw.de Tel. 0221 456 76354
milagros.bolz@cnc-nrw.de Tel. 0221 456 76355

17.9.2011: EinsPlus, Dienstag | 20.09.2011, 20.15 - 21.00 (45 min.) leben! was Menschen bewegt: Können Scheidungskinder glücklich werden? Oder: Kinder wollen keine Scheidung!
  Das in der Sendung gezeigte Buch zum Thema ist: Remo H. Largo & Monika Czernin, "Glückliche Scheidungskinder. Trennungen und wie Kinder damit fertig werden". Piper, München, 9te   Auflage 2011. 9,95 € (Rezension folgt).

15.09.2011:
Entscheidung der deutschen Gerichte über Umgangsrecht eines Vaters mit seinem mutmaßlichen Sohn hätte Kindeswohlinteresse berücksichtigen sollen.
In seinem heute verkündeten Kammerurteil im Verfahren Schneider gegen Deutschland (Beschwerdenummer 17080/07), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die Weigerung der deutschen Gerichte, dem Beschwerdeführer Umgang mit seinem mutmaßlichen leiblichen Sohn zu gewähren, dessen rechtlicher Vater der Ehemann der Kindesmutter ist.......


22.08.2011: Wir haben folgende Medienanfrage erhalten, die wir gerne weitergeben:
Wir sind ein Team von engagierten Journalisten und recherchieren für eine TV- Reportagereihe zum Thema Internationaler Kindesentführung. Durch unsere bisherige Arbeit konnte bereits ein kleines Mädchen aus den USA aufgespürt und zu ihrer Mutter, die das alleinige Sorgerecht inne hat, zurückgeführt werden. Nun sind wir auf der Suche nach weiteren, verlassenen Elternteilen, deren Kinder vermisst werden und die Hilfe brauchen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an
Mark Recknagel
-freier Journalist-
Telefon: +49 (171) 6807570
E-Mail: mark.recknagel@web.de

16.08.2011 ZDF Kultur 20h35 Zeit ohne Eltern. Dokumentarfilm, 65 min, Deutschland 2006. Wiederholungen 17.08. 2011, 3h10 und 11h25.

09.08,2011: ZDF 22h15 37 Grad:
Nicht ohne meinen Enkel. Wie Großeltern unter einer Scheidung leiden. Wdh. am 09.08.2011 04:10 Uhr
Wenn Eltern auseinander gehen, leiden nicht nur die Kinder. Bei jeder Trennung sind Großeltern mit betroffen. Oft bricht der Kontakt ab, manchmal finden sich Ersatzgroßeltern, Ersatzenkel. Kinder brauchen Opa und Oma - ihre Erfahrung, ihre Gelassenheit und ihre Ruhe. Und Großeltern brauchen Enkel. Der Film begleitet Großeltern und Enkel bei ihren Versuchen, zueinanderzufinden. [Video starten]
 
Wiederholung 3sat 18. August 2011, um 0.25 Uhr, Beschreibung.

27.7.2011: Zur brasilianischen Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung, die am 27.8.2010 in Kraft trat, haben wir in Zusammenarbeit mit PAS-Eltern e. V. nun eine sprachlich und juristisch genaue deutsche Übersetzung erstellt: Brasilianischer Originaltext    Deutsche Übersetzung (pdf Datei, zuletzt leicht modifiziert 9.8.2011).   
Gegenüber ähnlichen Gesetzen aus mexikanischenTeilstaaten zeichnet sich das brasilianische Gesetz dadurch aus, dass es nicht nur Eltern-Kind-Entfremdung als besonderes elterliches Fehlverhalten (seelischen Missbrauch des Kindes und Verletzung der Rechte des anderen Elternteils) definiert, sondern auch sehr konkrete gerichtliche Gegenmaßnahmen festlegt, wie ein besonders beschleunigtes Verfahren (da Zeitablauf bekanntlich die Entfremdung verfestigt), aber auch einschließlich einer Abänderung des Sorgerechts oder Geldstrafen, Artikel 6. Artikel 9 und 10 der parlamentarischen Fassung wurden vom Präsidenten der Republik abgelehnt, weil das Justizministerium der Auffassung war, dass das Kindschaftsrecht laut Verfassung nicht außergerichtlichen Maßnahmen, wie der Mediation, unterliegen soll (Art.9) und ein weiterer Hinweis auf Sanktionen (Art. 10) angesichts der schon vorgesehenen Maßnahmen (insbesondere Art. 6) unnötig sei.

20.7.2011: Österreichischer Oberster Gerichtshof: Schmerzensgeldanspruch für Vater wegen seelischer Beeinträchtigung von Krankheitswert nach Kontaktabbruch durch seinen massivst gegen ihn beeinflussten Sohn. Dieser Beschluss vom 12.04.2011, mit dem die Entscheidungen des Erstgerichts und des Berufungsgerichts aufgehoben wurden und ein Anspruch nicht nur auf auf Schadensersatz für Verfahrenskosten sondern auch auf Schmerzensgeld gegen den anderen Elternteil wegen Verletzung der Wohlverhaltensklausel im Sorge-/ Umgangsrecht  grundsätzlich bejaht wurde, wird in Österreich als richtungsweisend gesehen, mit Einfluss auch auf die anstehende Verabschiedung einer Reform des Sorgerechts
(österr.: Obsorge) zum 1.1.2012 (Entwurf). Vgl. auch eine ausführliche parlamentarische Anfrage zur Durchsetzung des Besuchsrechts (noch nicht beantwortet).

Aus der rechtlichen Beurteilung des OGH:

Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt.
1. Nach § 145b ABGB hat (auch) der mit der Obsorge betraute Elternteil
„zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen nach diesem Hauptstück das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert.“
Diese Bestimmung wurde mit dem KindRÄG 2001 in das ABGB eingefügt. Nach den Gesetzesmaterialien (EB zur RV, 296 BlgNR 21. GP) betrifft diese „Wohlverhaltensklausel“
„ein breites Spektrum an denkbaren Verhaltensweisen, wie etwa herabwürdigende oder beleidigende Äußerungen oder gar Gewalttätigkeiten gegenüber dem anderen Elternteil, aber auch Vereinnahmungen, Aufwiegelungen oder gar Aufhetzungen des Kindes, Versuche, über das Kind Einzelheiten des Privatlebens des anderen Elternteils oder der mit der Obsorge betrauten Person zu erfahren, auf diese Lebensverhältnisse gar Einfluss zu nehmen und Ähnliches.“
2. Der Kläger behauptet, die Beklagte habe gravierend gegen ihre Pflichten aus § 145b ABGB verstoßen. Trifft das zu, sind Schadenersatzansprüche des Klägers nicht von vornherein ausgeschlossen.....

Dieser Wohlverhaltensklausel entspricht in Deutschland
§ 1684 BGB Abs. 2 zum Umgang: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Schmerzensgeldansprüche konnten bisher allerdings unseres Wissens nach nur im Rahmen einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vor allem wegen überlanger Verfahrensdauer geltend gemacht werden, deshalb leider vielfach erst nachdem das Kind schon "in den Brunnen gefallen" war und der lange Kontaktabbruch sich verfestigt hat und kaum wieder auch nur annähernd gut zu machen ist. Die Forderung aus Österreich von insgesamt 11.949,09 EUR, davon 9.000 EUR immaterielles Schmerzensgeld, dagegen richtet sich in einem auch im Berufungsfalle wesentlich kürzerem Verfahren direkt gegen den anderen Elternteil, statt gegen den Staat (uns Steuerzahler) und hätte damit auch eine erhebliche zusätzliche, abschreckende Wirkung.
Zu diesem Beschluss gibt es zahlreiche Medienberichte und Forenbeiträge, die weitere Details zu diesem Fall enthalten und vielleicht auch leichter lesbar sind. So ist es z.B. auch nicht uninteressant zu erfahren, dass es sich bei den Eltern um Ärzte handelt, was für uns wieder zu bestätigen scheint, dass gerade zwischen Eltern, die auf Grund ihres Bildungsstandes oder sogar spezifischen Ausbildung eigentlich besonders leicht erkennen müssten welcher lebenslanger Schaden dabei für das Kind in der Mitte eines Elternkonfliktes entsteht, dieser Konflikt oft besonders heftig ist (vgl. auch den nachfolgenden Entführungsfall). Vgl. z. B. die Berichte: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Vater-klagt-auf-Schmerzensgeld/813544, http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,623220, Interview mit Vater und Anwältin (Video 12 min), sowie weitere Videos,
Kommentar: Ein Urteil schützt Kinder vor Scheidungsfolgen.
Zu den psychosomatischen Auswirkungen auf den vom Kind ausgegrenzten Elternteil vgl. die empirische Untersuchung von Katona (2007) und die weiteren in unserer Literaturliste dazu zitierten Arbeiten.
 
14.07.2011: Neues zum Entführungsfall Luna Tinnemann. In 2005 trennten sich der jetzige Charite Kinderarzt Dr. Peter Tinnemann und seine Frau, Kinderpsychiaterin, in London. Das Sorgerecht wurde dem Vater zugesprochen. Die Mutter reiste in ihre Heimat Italien. Nach einem Osterurlaub bei der Mutter in 2006 kehrt die Tochter nicht mehr wie vereinbart zurück. Seither suchte der Vater weltweit nach dem Kind. Er fand es nach 2 Jahren schließlich in Guatemala. Von dort konnte die Mutter aber mit dem Kind nach Italien ausreisen, weil das Gericht dagegen, trotz Haager Abkommen, nichts unternommen hatte und für die Ausreise sogar neue Pässe ausgestellt worden waren. Erst im April 2011 findet der Vater das inzwischen 10 jährige Mädchen in einem Kinderheim in Andorra wieder (Die Mutter war, nachdem auch ein Gericht in Rom die Widerrechtlichkeit bestätigte, auf Grund eines internationalen Haftbefehls dort verhaftet worden). Der Vater durfte das Kind zwar sehen, die Ausreiseformalitäten sind aber bis heute noch nicht abgeschlossen, etwa weil die nötigen Dokumente noch nicht alle vollständig ins Katalanische übersetzt werden konnten. Offenbar hat der Vater jetzt nach Monaten die Nerven verloren und ist mit dem Kind ungenehmigt nach Berlin ausgereist: Bild Bericht vom 12.7.2011, 23h46.  Weitere Berichte: Bild 01.05.2011, Bild 27.04.2011, und Videoberichte, die auch die psychologische Situation und Haltung des Vaters sehr gut beleuchten: ZDF Mediathek Hallo Deutschland  17.5.2011
(13:20 min), Hallo Deutschland 28.4.2011 (6:18 min), sowie zahllose Berichte aus früheren Jahren dieser Odysee.

09.07.2011: 18 Publikationen aus 2010/2011 wurden in unsere kommentierte, internationale Publikationsliste zu Eltern-Kind-Entfremdung neu aufgenommen, die bis auf Dissertionen und Bücher vor Annahme zur Publikation auch von renommierten Fachkollegen extern begutachtet wurden, ein in Deutschland leider noch weitgehend unbekanntes wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. Die größte psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association nimmt nur Zeitschriftenartikel auf, die diesen strengen "peer review" Prozess durchlaufen haben, daher sind deutsche Zeitschriftenartikel zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung unter den vielen fremdsprachigen Arbeiten, bis auf einen einzigen, dort bisher nicht vertreten. Zu unserer deutschen Literaturliste gibt es nichts neues zu berichten.

08.07.2011: Gemeinsames Sorgerecht "zweiter Klasse" für nichtehelichen Vater, gegen den Willen der Mutter.
Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Zaunegger gegen Deutschland, 3.12.2009) und der dann durch das Bundesverfassungsgericht erfolgten faktischen Umkehr (21.07.2010) seiner früheren Entscheidung (30.1.2003), gibt es ja de facto schon die viel diskutierte "kleine Lösung" für das Sorgerecht nichtehelicher Väter, nämlich bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Sorge zu stellen, auch gegen den Willen der Mutter. Wie das aussehen kann zeigt  KG, Beschluss  vom 7.2.2011 - 16 UF 86/10, zusammengefaßt in NJW, Heft  13, 2011, Seite  389.  Nachdem das Amtsgericht den Antrag des Vaters auf ein gemeinsames Sorgerecht (hilfsweise alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht) abgelehnt hat und dagegen Beschwerde eingelegt wurde, stellt  das Kammergericht fest, dass gemeinsame Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht, weil Vater und Kind von Geburt an ein vertrauensvolles Verhältnis hätten, das vom Vater unter hohem zeitlichen und finanziellem Aufwand erhalten wird, und die Mutter zugestand ihn in Entscheidungen von erheblicher Bedeutung (z. B. Wahl von Schule, Religion, Beruf) einzubinden. ,,Das Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch ist der Mutter auf Grund ihrer engen Beziehung zum Kind und auch vor dem Hintergrund der Erwerbsobliegenheit zu belassen. Die gesetzliche Verpflichtung, in der Regel ab dem dritten Geburtstag des Kindes in den Beruf zurückkehren zu müssen, soll nicht durch Einschränkungen der Wahl des Lebensmittelpunktes wegen gemeinsamer elterlicher Sorge unterlaufen oder erschwert werden."
     Erstaunlich an diesem Beschluss ist für deutsche Verhältnisse allenfalls nur, dass hier das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines nichtehelichen Vaters (dem noch dazu ebenfalls eine enge Beziehung zum Kind vom Gericht bestätigt wird, und das sogar unter erschwerten Bedingungen, weil er ja als Umgangsberechtiger allein für die Logistik und die Kosten aufkommen muss) ausdrücklich anders gesehen wird, als das einer nichtehelichen Mutter, oder auch eines ehelichen Vaters, dem es ja normalerweise nach einer Scheidung alsTeil des gemeinsamen Sorgerechts verbleibt, obwohl sich doch exakt das selbe Problem bei einem Ortswechsel des Wohnelternteils stellen kann. Was z. B. in den USA und Kanada seit Jahrzehnten längst Standard ist, nämlich, dass die Freizügigkeit eines Ortswechsel (gegen den Willen des anderen Elternteils), wegen des dadurch oft erheblich erschwerten Umgangs sehr sorgsam gegen das Kindeswohl abzuwägen und deshalb bei nicht vom Gericht als absolut zwingend gesehenen Gründen auch einzuschränken ist (vgl. z. B. Chapter 1-2, Seiten 5-71 über "relocation" in B. J. Fidler et al.,Challenging Issues in Child Custody Disputes, 2008), diese Erkenntnis ist in Deutschland bisher nur in Ansätzen, in ganz wenigen Urteilen aus jüngster Zeit erkennbar, aber auch nur, weil der "Fehler" begangen wurde, dass die Absicht eines Ortswechsels über erhebliche Entfernungen vorher dem Gericht bekannt wurde. Von einer Beteiligung an den durch eine auch willkürliche Übersiedlung über größte Entfernungen wesentlich erhöhten Kosten ist erst recht nicht die Rede, obwohl ohne diese nicht selten der Umgang praktisch unmöglich gemacht wird.   
     Dieses Urteil zeigt zugleich, dass die "kleine Lösung", Antragsrecht statt "großer Lösung", d.h. gemeinsamer Sorge von Anfang an (die selbstverständlich aus Gründen des Kindeswohls jederzeit abgeändert werden könnte, wie bei ehelichen Eltern ja auch) eine erhebliche Ausweitung des Rechtstreites, hier über 2 Instanzen, bedeutet, den viele Väter gar nicht durchstehen können oder wollen. Genau diese "kleine Lösung", gemeinsame Sorgeerklärung oder gerichtlicher Antrag auf Ersetzung der mütterlichen Zustimmung, gab es in Großbritannien schon ab1989. Dass sie sich nicht bewährt hat und warum ist sehr ausführlich in der Dokumentation des parlamentarischen Prozesses dargestellt mit dem sie 2002 durch die "große Lösung" ersetzt wurde. Im selben Jahr hat auch Frankreich, nach ebenso gründlicher Analyse, das schon seit 1993 nach Eintrag in das Geburtenregister (der auch nicht gemeinsam, d.h. Hand in Hand, erfolgen muss) bestehende gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern dahingehend erweitert, dass ein Zusammenleben zum Zeitpunkt des Eintrags nicht mehr erforderlich ist. Auf beide Gesetzesänderungen hatten wir schon in unserer schriftlichen und mündlichen Stellungsnahme gegenüber dem BVerfG, vor der Entscheidung vom 30.1.2003 hingewiesen. Möglicherweise kommt man aber auch hier erst mit mehreren Jahrzehnten Verzögerung zu ähnlichen Erkenntnissen, obwohl sie eigentlich bei im wesentlich gleichen menschlichen Verhalten im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn naheliegen müssten (also etwa auch, dass
,,Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht", BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. 70, http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html, möglicherweise selbst auf eine deutsche Mutter nicht immer zutrifft). Für wirklich gleichwertige Elternschaft, auch nach einer Trennung, bevorzugt an ein Wechselmodell zu denken, wie es in z. B. auch in Belgien, Frankreich, oder Italien, und nicht nur etwa in den USA schon längst existiert, wagt hier ohnehin noch niemand ernsthaft.     


06.07.2011: Pressemitteilung Nr.251 vom 06.07.2011 des Statistischen Bundesamtes:

In 2010 ist die Zahl der Sorgerechtsentzüge in Deutschland um 4 % auf 12.700 Fälle gestiegen. In rund 9700 Fällen wurde das Sorgerecht ganz oder teilweise dem Jugendamt übertragen. In 2200 Fällen davon betraf dies nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weitere detailierte Angaben zu Kinder -und Jugendhilfe hier.
Dazu z. B.: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss II-8 UF 133/10  vom  17.01.2011, mit einer recht ausführlichen und grundsätzlichen Begründung:
Zum Umgangsrecht der Mutter eines vierjährigen Kindes, wenn dieses kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut genommen war und sich seit dem Alter von drei Monaten in einer Pflegefamilie befindet.

28.6.2011: Über PAS: Die Welt:
Blind Date mit dem eigenen Vater.  Wenn Eltern sich trennen, verlieren rund 40 Prozent der Kinder den Kontakt zu einem Elternteil - wie Annelie Simon aus Thüringen. von Miriam Hollstein. Erst als Erwachsene sah die 29-jährige Frau ihren Vater wieder.........
Auch Berliner Morgenpost.

24.6.2011: Neue Gesetzgebung zu Eltern-Kind-Entfremdung in Mexiko.
Während in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen immer noch eine in erster Linie ideologische / polemische Auseinandersetzung mit Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) stattfindet und das sogar mit Unterstützung von offiziellen Stellen und aus unseren Steuergeldern, vgl. etwa die Publikationsliste des BMFSFJ (**) mit dem Hinweis auf eine VAMV Broschüre, sowie einem  BMFSFJ Downloadlink (pdf Datei, 18.Auflage, Seite 36
) dazu, die eine durch nichts dokumentierte Behauptung über PAS als Strategie gegen den betreuenden Elternteil enthält, oder die Frankfurter Tagung vom 18-19.1.2008, mit dem Buch  Anita Heiliger und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?, Verlag Frauenoffensive, 2008 als Ergebnis, oder aktuell, VAMV April-Juni 2011, S. 8: Chimäre PAS (und wiedergegeben, wie wir erfahren haben, sogar in einem Antwortschreiben aus dem BMFSFJ, Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz, i. A. L. H. 9. März 2011, statt einer eigenen Stellungnahme) hat nach Brasilien (27.8.2010) gerade wieder ein Staat dieses Problem als sehr ernsthaft anerkannt, entsprechend beschrieben und in sein Zivilrecht aufgenommen: Gestern, 23.6.2011, wurde im Parlament des mexikanischen Staates Querétaro ein sehr ausführlich begründeter Vorschlag angenommen mit dem Eltern-Kind Entfremdung (Alienación Parental) in Art. 443 -449  des Zivilrechts als ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls definiert wird, die auch den juristischen Organen mitzuteilen ist. Die Gerichte haben bei Kenntnisnahme einer solchen Manipulation die in der Prozessordnung vorgesehenen Maßnahmen zum Schutze des Kindes zu ergreifen, auch einschließich eines Sorgerechtsentzugs (so angefügt als Grund IV in Art. 443 der Gründe für einen Sorgerechtsentzug): Gaceta Legislativa 058 vom 23.6.2011.
Bereits früher, am 19.11.2007, hat ein anderer mexikanischer Staat, AGUASCALIENTES, ganz ähnliche Erklärungen und Bestimmungen in sein Zivilrecht (CÓDIGO CIVIL DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES, Art. 439, 440) aufgenommen: PERIODICO OFICIAL DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES 19 de Noviembre de 2007 Núm. 47.
Wir werden möglichst bald Teilübersetzungen dieser Gesetzesiniativen nachreichen. Vorläufig hier nur unsere Übersetzung ins Englische der offiziellen Zusammenfassung der Parlamentssitzung.

  Inzwischen wohl schon weitreichend bekannt dürfte eine entsprechende Gesetzgebung Brasliliens vom 27.08.2010 sein. Dazu kamen anderswo auch heuer wieder offizielle Erklärungen zahlreicher Staaten und anderer offizieller Stellen zum
,,Parental Alienation Awareness Day". Wenn man ohne ideologische Scheuklappen die Berichte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhören würde, würde man auch in Deutschland genügend von Eltern-Kind-Entfremdung, d. h. vom effektiven Verlust eines Elternteils Betroffene finden, die vermutlich ,,Einelternfamilien" nicht als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) sehen, aber wegen der Langzeitfolgen der Entfremdung mit erhöhter Wahrscheinlichkeit ebenfalls von Problemen in ihrer Paarbeziehung betroffen sein werden (Transgenerationseffekt). Selbst wenn dann die Existenz eines ernsthaften Problems, gleichgültig wie man es nennen möchte, nicht mehr einfach bestritten werden könnte, kann und sollte selbstverständlich über den besten Umgang damit diskutiert werden.

    Vgl. dazu aber auch immerhin die Veranstaltung der
Kinderkommission des Bayerischen Landtages: 24.03.2011 - Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag.

**3.7.2011: Dieser Link zum VAMV Eintrag (19.Auflage, 2010) in der Online Liste des BMFSFJ funktionierte jedenfalls noch am 28.6.2011 und ist auch heute noch z. B. mit "alleinerziehend BMFSFJ" in Suchmaschinen zu finden. Der Eintrag der VAMV Broschüre ist noch in der pdf Version der BMFSFJ Publikationsliste vom Januar 2011, Seite 3, ersichtlich und obiger Downloadlink des BMFSFJ zur 2008 Version der VAMV Broschüre funktioniert heute auch noch (und auch dieser Link).


24.6.2011  Nach der Kinopremiere und einer gekürzten Fassung bei ARTE jetzt auch die Vollversion in der ARD, am Di 28.6.2011 um 22h45 Dokumentarfilm im Ersten:
Der entsorgte Vater, © SWR, Länge: 85 Minuten. Film von Douglas Wolfsperger.

24.6.2011: ARTE 20:15,  Gebt mir meine Kinder zurück (Niederlande, 2009, 83mn)
Als Hanne durchschaut, dass ihr Ex-Ehemann ihre Kinder nach Syrien verschleppt hat, beginnt für sie ein zweijähriger Kampf ...
Wiederholungen: 30.06.2011 um 14:45 und 09.07.2011 um 14:50. Probleme bei Kindesentführung, die besonders gravierend sind, wenn kein Abkommen, wie das Haager Abkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung besteht, dass die Staaten zu einer raschen Rückführung des Kindes in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthaltes gegenseitig verpflichtet.


14.06.2011: Morgen Mittwoch, Notizbuch Bayern2 Radio ab 10h05 (aus Anlass einer Fachtagung "Familien in Trennung und Scheidung", 6-8. Juni, in der Evangelischen Akademie Tutzing):
M I T T W O C H, 15.6.11

Die Themen der Sendung

  • Umgangsrecht & Sorgerecht
    - "Vater ohne Umgang" - Portrait eines Vaters, dem jahrelang das Umgangsrecht mit seinen Kindern verweigert wurde und der noch immer darunter leidet.
    - Gesetzesnovelle zum Sorgerecht: Neue Möglichkeiten für Väter
    - "Zum Wohle des Kindes": Trennung möglichst schmerzfrei für den Nachwuchs
  • .... 
  • Jetzt mit zusätzlichen Informationen zum Sorgerecht nichtehelicher Väter und zum Umgangsrecht von Großeltern, auch einem Podcast vom 10.6.
    "Wenn Großeltern ausgeschlossen werden" (mit Dipl. Psych. Hans Dusolt, RiAG Jürgen Rudolph und einer betroffenen Großmutter).
15.05.2011: ORF 2 17h05 Vera Exklusiv: Entführungsfall Zanger: Jetzt sprechen Vater und Sohn über das ganze Ausmaß des Dramas
Die Causa Sascha Zanger – ein trauriges Beispiel dafür, wie der Rosenkrieg zwischen den Eltern zum blanken Horror für die Kinder wird, in diesem Fall sogar mit tödlichen Ausgang. Denn der Vater, der um die von der brasilianischen Frau entführten Kinder kämpfte, bekam nur eines zurück. Seine Tochter starb in einer Favela von Rio, der Sohn wurde nur halbverhungert und verwahrlost gerettet. Nun erscheint die dramatische Kindesentführung in Buchform. Aus diesem Anlass sprach Vera zum ersten Mal mit beiden, Vater Sascha Zanger und mit dem 14-jährigen Sohn, über das Martyrium.
Silvia Gredenberg, Nur die Puppe blieb: Der Kampf um Sophie Zanger, Broschiert: 174 Seiten, Verlag: Ibera; Auflage: 1 (20. April 2011), ISBN-10: 3850522946, ISBN-13: 978-3850522946,
EUR 15,90.


12.05.2011: Wir haben folgendes Schreiben erhalten, mit der Bitte auf diese Umfrage hinzuweisen:
  Die Forschungsgruppe Entwicklungspsychologie der Uni Hamburg, führt zur Zeit eine Studie zur Vaterschaft durch
.
Väter werden in der Psychologischen Forschung und insbesondere in der Entwicklungspsychologie oft weder befragt noch berücksichtigt. Wird zu der Entwicklung des Kindes geforscht,
werden üblicherweise nur die Mütter befragt. Väter spielen aber in der Entwicklung des Kindes ebenfalls eine große Rolle. Ein Beispiel dafür ist die Elternzeit, die sowohl von Müttern als auch
von Vätern beantragt werden kann. Diese Studie möchte sich deshalb Väter junger Kinder, und insbesondere Väter die Elternzeit beantragt haben oder gerade in Elternzeit sind und deren Rollenüberzeugungen und Stressempfinden etwas genauer anschauen.  Projektbeschreibung
   Wir würden uns sehr freuen wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, diese kurze Umfrage (ca. 10 min.) auszufüllen. Die Umfrage ist selbstverständlich anonym.
Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen im vornherein schon einmal danken. Wenn Sie noch Rückfragen haben sollten, können Sie diese an Forschungsgruppe EP.UHH@googlemail.com senden, wir bemühen uns dann diese so schnell wie möglich zu beantworten. Die Umfrage finden Sie unter: http://ww3.unipark.de/uc/vaeter/
Teilnehmen können Väter mit Kindern im Alter von 0-4 Jahren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


1.4.2011: Zur Verfassungswidrigkeit der einem Elternteil durch das Familiengericht auferlegten Fortsetzung einer Psychotherapie.
BVerfG, 1 BvR 1572/10 vom 1.12.2010, Absatz-Nr. (1 - 27), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101201_1bvr157210.html
Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, ZKJ 2011(3), Seiten 98-100.
  Auch in Deutschland erlassen einzelne Familiengerichte von Zeit zu Zeit aus gut nachvollziehbaren Gründen Auflagen zur Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Damit soll die Erziehungsfähigkeit des betreuenden Elternteils (oder beider Eltern) verbessert und so schwerwiegendere, auch das Kind erheblich belastende Maßnahmen, wie ein Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) vermieden werden. Reichlich Erfahrung aus dem Ausland zeigt, dass bloße Hinweise auf Beratungsangebote, wie sie das Reformgesetz FamFGvom 1.9.2009 vorsieht, in Fällen etwa von besonders hartnäckiger Umgangsvereitelung oder Eltern-Kind-Entfremdung jedoch nicht genügen,sondern dazu strikte gerichtliche Auflagen erforderlich sind, die notfalls auch mit allen zu Gebote stehenden Mitteln durchgesetzt werden müssen. In Deutschland dagegen mangelt es nicht nur an der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, sondern wurden bisher Auflagen zu einer Psychotherapie regelmässig von der Beschwerdeinstanz (OLG) "kassiert". Im vorliegenden Fall dagegen wurde vom OLG Frankfurt, Entscheidung vom 6.5.2010 (3 UF 350/08) der Beschwerdeführerin aufgetragen eine bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen und diese Auflage dann vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Es lohnt sich wirklich die sehr ausführliche Begründung, auch mit umfangreichen Bezug auf frühere Entscheidungen, dieses Beschlusses zu lesen, nach der §1666 BGB etc keine Grundlage für die Anordnung einer Psychotherapie hergeben, auch wenn der vorliegende Fall einige Besonderheiten aufweist. So sah die Entscheidung des OLG vor, dass die vom Jugendamt geforderte Therapie bis zu einem Zeitpunkt fortzusetzen sei den ebenfalls das Jugendamt in Absprache mit dem Therapeuten bestimmen sollte. Das verletze, wie das BVerfG darlegt, wegen des bei einer Psychotherapie erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführerin, sondern möglicherweise auch die Schweigepflicht des Therapeuten nach §203 StGB. (Wir meinen übrigens auch, dass dies eine häufig zu findende Tendenz widerspiegelt, dass JugendamtsmitarbeiterInnen mit Aufgaben überfrachtet werden, für die sie als SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen gar nicht ausgebildet wurden, auch z. B. wenn Stellungnahmen des Jugendamtes wie wissenschaftliche Gutachten behandelt werden.) Einigermaßen kurios dagegen ist, dass, wie Richter am OLG Dr. Stefan Heilmann in der ZKJ Fassung anmerkt, vom OLG wohl überhaupt gar keine Auflage erteilt wurde ihre eigene Therapie fortzusetzen, gegen die sich die Beschwerdeführerin dann an das BVerfG wandte, sondern die Auflage die Fortsetzung der Therapie ihrer Tochter betraf (bei der allerdings auch die sorgeberechtigte und betreuende Mutter normalerweise einbezogen würde, insbesondere auch weil ihr, wie im OLG Urteil ausführlich dargestellt, wegen Kindeswohlgefährdung / Erziehungsunfähigkeit das Sorgerecht über den jüngeren Sohn bereits entzogen worden war).

Das BVerfG weist zwar darauf hin, dass es den Gerichten weiterhin unbelassen bleibe Beratung / Psychotherapie vorzuschlagen und Konsequenzen bezüglich Erziehungsfähigkeit daraus zu ziehen, wenn diese Ratschäge nicht befolgt werden. Die Cochemer Praxis zeigt, dass eine solche Vorgangsweise durchaus auch erfolgreich sein kann, wenn als weitere wichtige Voraussetzungen alle Trennungs- / Scheidungsbegleiter eng mit dem selben Ziel zusammen arbeiten, aber auch ein Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit bei den betreffenden Eltern noch vorhanden ist. Wenn diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind, werden solche Fälle die Gerichte weiterhin beschäftigen, wahrscheinlich sogar bis das Kind endgültig "in den Brunnen gefallen ist". Erfahrungen, insbesondere mit neuen Programmen in den USA bei massiver Eltern-Kind-Entfremdung (Warshak et al, Ward et al) zeigen, dass auch solche Fälle erfolgreich mit einer speziellen Psychotherapie gelöst werden können, die allerdings unbedingt von strikten gerichtlichen Auflagen gestützt werden muss. Das betrifft auch die erforderliche Nachbetreuung. Auch daran fehlt es in Deutschland, obwohl es sehr zu begrüßen ist, dass das FamFG nun statt einer reinen Statusdiagnostik auch eine sog. lösungsorientierte Begutachtung ermöglicht. Aber nach der Begutachtungsphase und dem Urteil sind selbst hochkonflikthafte Eltern allein gelassen, bis sie mit einiger Wahrscheinlichkeit wegen fortgesetzter Konflikte wieder vor Gericht ziehen.
Klarerweise wäre auch bei Sorge - und Umgangsrechtkonflikten einer Prävention der Vorzug zu geben. Auch hier reichen die an sich positiven Ansätze des FamFG nicht aus, weil Beratung über die Scheidungsfolgen für Kinder, wie in den USA
seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert, als Scheidungsvoraussetzung verpflichtend sein sollte, aber auch genau definierte Qualitätsanforderungen erfüllen müsste. Exakt dasselbe gilt auch für die im FamFG begünstigte Mediation, obwohl Mediation per se auf Freiwilligkeit beruht. Aber ein Mediationsversuch erscheint uns zumutbar, bei dem etwa, wie in den USA, ein gemeinsamer Sorgeplan erarbeitet werden soll. Ausgenommen von dieser Verpflichtung werden auch in Staaten der USA als unzumutbar Fälle massiver häuslicher Gewalt. Obwohl frühe Feldversuche mit einer gerichtsnahen Mediation (z. B. Regensburg, 1991) auch von anfangs skeptischen Eltern durchwegs positiv aufgenommen wurden, werden solche Ansätze in Deutschland aus primär ideologischen Gründen leider immer noch sogar als "Zwangsberatung" bzw. "Zwangsmediation" abgetan. Vgl. dazu unseren früheren Bericht Beratung, Familienmediation und das FamFG.
     
28.3.2011 Am Do 24.3.2011 wurde im Bayerischen Landtag eine Fotoaustellung zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung eröffnet und anschließend daran fand eine ausführliche Diskussion mit der Kinderkommission des Landtags statt. Die Staatsregierung war durch 8 Spitzenbeamte der 4 relevanten Ministerien (Familie, Justiz, Gesundheit, Unterricht) vertreten. Hier der Bericht aus den Webseiten des Bayerischen Landtags: 24.03.2011 - Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag   

10.02.2011: Wir haben folgenden Aufruf erhalten, den wir gerne unterstützen:
Interview-Partner gesucht! 2 Studentinnen der Universität Heidelberg führen eine Studie zum Thema Maskulinität und Vaterschaft durch. Hierfür suchen wir dringend von ihren Kindern getrennt lebende Väter, die bereit sind, in 2 Interviews über ihre Erfahrungen zu berichten. Die Anonymität der Teilnehmer wird garantiert und die Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Bei Interesse bzw. Fragen meldet euch einfach unter: Harles@stud.uni-heidelberg.de

04.02.2011:  Gerichtliche Gutachten und Privatgutachten: Es kommt häufig vor, dass Betroffene mit der gerichtlichen Bestellung von Sachverständigen nicht einverstanden sind, oder spätestens mit dem Result der Begutachtung. Die Frage, wie man die Auswahl von Gutachtern beeinflussen könne, hat ein erfahrener Anwalt einmal etwas sarkastisch so beantwortet: Man schlage dem Gericht diejenigen Sachverständigenvor, von denen man sicher sein möchte, dass sie abgelehnt werden. Von der Möglichkeit einer Stellungnahme zum erstellten Gutachten sollte man jedenfalls sorgfältig Gebrauch machen. Das kann auch durch ein selbst beauftragtes Privatgutachten geschehen, wobei aber immer noch große Unsicherheit darüber herrscht inwieweit ein solches vom Gericht beachtet werden muss. Dass das Gericht ein Privatgutachten beachten und den Einwänden darin ernsthaft nachgehen muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof (im Zusammenhang mit einer Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung) sehr deutlich herausgestellt: BGH, Beschluss IV ZR 190/08 vom 12.1.2011 (pdf Datei, 9 Seiten):

.... Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08,VersR 2009, 975 Rn. 7 m.w.N.). Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigenergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären. Dazu kann es den Sachverständigen zu einer schriftlichen Ergänzung seines Gutachtens veranlassen. Insbesondere bietet sich die mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO an. Ein Antrag der beweispflichtigen Partei ist dazu nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 aaO m.w.N.). Gegebenenfalls hat das Gericht den Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter anzuhören, um dann entscheiden zu können, wieweit es den Ausführungen des Sachverständigen folgen will (BGH, Urteil vom 14. April 1981 - VI ZR 264/79, VersR 1981, 576unter II 1 b). Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 aaO m.w.N.).
....
03.02.2011: Zum Sorgerecht nichtehelicher Väter: Kompromissvorschlag und Forschungsergebnisse, Berlin, 3. Februar 2011
In der Diskussion um das Sorgerecht lediger Väter hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach intensiven Gesprächen einen Kompromissvorschlag gemacht: "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht", erläutert die Bundesjustizministerin ihren Vorschlag. .....

30.12.2010: Hamurger Abendblatt: Justizministerin: Die Rechte lediger Väter stärken
. Mütter sollen Möglichkeit zum Widerspruch haben. Leutheusser-Schnarrenberger stellt Eckpunkte der Sorgerechtsreform vor.  Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals Eckpunkte der geplanten Sorgerechtsreform vorgestellt, die ledigen Vätern zu mehr Rechten verhelfen soll. Dem Hamburger Abendblatt (Silvesterausgabe) sagte die FDP-Politikerin: „Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten – es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein.“ Dann müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Mehr
Vgl. dazu Aussprache im Bundestag vom 28.01.2011 Top 23

22.12.2010: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21.12.2010 Pressemitteilung (Englisch, pdf Datei): CASE OF ANAYO v. GERMANY (Application no. 20578/07)
,,In denying biological father access rights, German courts failed to consider children’s best interest"(Durch Versagen eines Umgangsrechtes für einen biologischen Vater haben es deutsche Gerichte verabsäumt das Kindeswohl zu berücksichtigen). Verletzung des Artikels 8 (Recht auf Respektierung des Privat- und Familienlebens).
Die Kinder (Zwillinge, geb. Dez, 2005) entstammen einer außerehelichen Beziehung mit dem Kläger, einem nigerianischen Staatsbürger, der bis jetzt keinen Kontakt mit ihnen hatte, weil dies die Mutter und der (wegen der Geburt innerhalb einer bestehenden Ehe) rechtliche Vater ablehnen.
Die Entscheidung bedeutet eine Stärkung des Umgangsrechtes biologischer Väter und dem Recht eines Kindes seine Abstammung zu kennen. Sie ist von besonderer Bedeutung auch deshalb, weil eine Trennung der Eltern häufig kurz vor oder nach der Geburt eines Kindes erfolgt, so dass keine soziale Bindung zwischen Vater und Kind entstehen konnte.   

18.12.2010: Die kommenden Feiertage, Weihnachten, dem Kinder erwartungsvoll entgegen sehen,stimmen viele Eltern besonders traurig, weil sie ihre eigenen Kinder nicht sehen können und ihnen vom
Fest der Liebe und der Familie nur Erinnerungen verblieben sind. Sehr treffend wird das in der Pressemitteilung einer Selbsthilfegruppe davon betroffener Eltern beschrieben:

Kein Kinderlein kommt ... in der Stillen, Heiligen Nacht.

die u.a. auch von einer Regionalzeitung, http://www.wiesbadener-kurier.de/region/rhein-main/9746215.htm, übernommen wurde, allerdings gekürzt um  Aussagen, die leider auchsehr häüfig zu der traurigen Wirklichkeit gehören:

Es ist eine stille Nacht, die heilige Nacht. Kein Kinderlachen, keineKinderfreude, keine glänzenden Kinderaugen. Selbst gute Freunde können dann nur wenig über den Verlustschmerz hinwegtrösten. Während derWeihnachtsfeiertage dann vielleicht auch der Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme - nach den ersten gesprochenen Worten hören dieausgegrenzten Elternteile schon gleich das Klack der Verbindungsunterbrechung. An Silvester und Neujahr hoffen dann dieentfremdeten Eltern, dass im neuen Jahr alles besser wird. Doch Anfang des Jahres kommt dann das Weihnachtspäckchen mit dem Vermerk "Annahmeverweigert" oder "Nicht abgeholt" zurück. Und da ahnt schon jeder, dass auch das neue Jahr so vergehen wird, wie das letzte.

Den von einer solchen Ausgrenzung betroffenen Eltern möchten wir die Kraft wünschen, sich nicht entmutigen zu lassen. Oft wird ja dem Kind sogar eingeredet, dass sich der andere Elternteil gar nicht mehr für es interessiert. Deshalb ist es wichtig im Leben des Kindes irgend wie präsent zu bleiben, und sei es nur durch kleine Geschenke, neutrale Grusskarten von Reisen etc., selbst, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit deren Annahme verweigert werden sollte. Vielleicht erfährt das Kind dennoch davon. Dieses präsent bleiben ist vielfach sogar entscheidend für eine spätere Wiederaufnahme der Kontakte, sobald das Kind oder junge(r) Erwachsene(r) dazu aus eigenem Antrieb in der Lage ist. Wichtig ist dabei aber auch sich in die schwierige Lage des Kindes im Loyalitätskonflikt zwischen zwei verfeindeten Eltern zu versetzen, um zu vermeiden, dass sich das Kind bedrängt fühlt und statt dessen ihm mit Geduld die Zeit zu geben, die es für die innere Verarbeitung dieser Situation braucht. 

Ob es sich bei Kontaktschwierigkeiten zwischen einem Elternteil und den Kind jedoch immer um Parental Alienation oder gar ein Parental Alienation Syndrom (PAS) handelt, möchten wir in Frage stellen, erst recht, wenn dies mit einer einseitigen Schuldzuweisung an den anderen (den betreuenden) Elternteil verbunden ist. Letzteres schadet nur und hilfreich ist allein sich als ausgegrenzter Elternteil zunächst und auch fortgesetzt die Frage zu stellen, ob man selbst alles richtig gemacht und wirklich alles unternommen hat, auch mit dem geforderten Einfühlungsvermögen, um den Kontakt wieder herzustellen. Eine Diagnose von Parental Alienation sollte Fachleuten überlassen werden, denen die in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 und ICD 11 hoffentlich klare Richtlinien an die Hand geben werden. Diese Frage wird derzeit von den dafür zuständigen Gremien ernsthaft geprüft.             

18.11.2010: Heute 20h15:
3sat ZuschauerpreisDer verlorene Vater.Fernsehfilm, Deutschland 2009. 89 Minuten. Trailer in der 3sat Mediathek:
Der Film beschäftigt sich mit einem Thema, mit dem wir auch konfrontiert werden, und zwar auf eine andere Weise, die uns zunächstv erwunderte: Es wendet sich nicht selten die neue Partnerin / Ehefrau an uns um Rat, und (zunächst) nicht ihr Partner / Ehemann, weil dieser Umgangsprobleme mit seinen Kindern aus einer früheren Beziehung hat. Das zeigt auch, dass Umgangsprobleme eines der Partner eine neue Beziehung belasten können, aber in diesen Fällen vom anderen Partner damit positiv, unterstützend umgegangen wird.  

09.11.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten,  die wir gerne hier weitergeben:
 ML Mona Lisa (ZDF) plant demnächst einen TV-Beitrag zum Thema "Wenn sich der Vater neu verliebt".
Hauptaugenmerk sollen hier Aussagen von Vätern und Kindern bilden, die selbst erlebt haben, wie es ist wenn sich der Vater, nach einer Scheidung oder dem Tod der Partnerin, wieder in eine neue Frau verliebt.
-  Wie gehen die Kinder mit der "neuen" Mutter um?
-  Welche Schwierigkeiten ergeben sich dabei für alle Beteiligten?
-  Was muss in dieser Situation beachtet werden?

Als Interviewpartner könnten wir uns Väter mit ihren Kindern vorstellen, die uns von ihren Erfahrungen berichten. Schön wäre es, am Ende einen positiven Ausblick auf das Thema zu finden und von den Interviewpartnern zu erfahren, wie sie diese Situation gelöst haben.
Der Zeitaufwand für die Interviewpartner würde zwischen 3-4 Stunden betragen, unser Filmteam würde dafür zu Ihnen kommen. Möglicher Drehtermin wäre ab sofort bis Ende November. Eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmer ist selbstverständlich.
Wenn Sie sich vorstellen können, uns Ihre Geschichte zu erzählen, freue ich mich über Ihre Nachricht!
Herzliche Grüße,
ML Mona Lisa
Kontaktdaten:   Manuela Pecoraro,  Pecoraro.m@zdf.de,  089/9955-1632

07.11.2010: Am Mittwoch, 10. November 2010 um 21.50 Uhr  bringt ARTE den Film von Douglas Wolfsperger "Der Entsorgte Vater" in einer 52 min Fassung. In der Originallänge, 86 min, soll er 2011 von der ARD ausgestrahlt werden. Der Film lief bereits bundesweit in ausgewählten Kinos und ist auch auf DVD erhältlich. Zusätzliche Information bei ARTE und auf
www.der-entsorgte-vater.de .

21.9.2010:  Wir haben gerade (Dank an Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São  Paulo, Brasilien ) die englische und französische Übersetzungen der endgültigen, vom Präsidenten LUIZ INÁCIO LULA DA SILVA unterzeichneten Fassung der brasialianischen Gesetzesnovelle zu Eltern-Kind-Entfremdung (Parental  Alienation) erhalten, die am 27.8. 2010 dann sofort in Kraft trat:
Originaltext: https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2007-2010/2010/lei/l12318.htmenglische Übersetzung (pdf Datei), französische Übersetzung  (pdf Datei).

21.9.2010: Zwei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Deutschland:

1. AFFAIRE DÖRING c. ALLEMAGNE (Requête no 40014/05) Urteil vom 8.7.2010 wegen Verletzung des Artikels 6 §1 (bzgl. Verfahrensdauer zu Umgang seit2002, Kind geb. 1995, nichtehelich, Missbrauchsvorwurf)

2. CASE OF AFFLERBACH v. GERMANY (Application no. 39444/08) Urteil vom 24.6.2010 wegen Verletzung der Artikel 6 §1 und 13 (fehlender Rechtsbehelf). Kind geb. 1997, nichtehelich, Umgangsboykott seit 1999, Missbrauchsvorwurf 2000. Zusammenfassung und Kommentar von RA. Rixe in ISUV Urteilsbank September 2010. S. 17

Die Fälle zeigen wieder einmal wie einfach es hier ist das Umgangsrecht beliebig lange zu sabotieren und das ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Im Gegenteil, die Eskalation und Verfahrensdauer arbeiten für den sabotierenden Elternteil, weil es dadurch, wie auch der Gerichtshof immer wieder betont, zu einer fortschreitenden, oft nicht wieder gut zu machenden Entfremdung des Kindes vom ausgegrenztenElternteil kommt. Deutsche Gerichte helfen dabei leider immer noch häufig mit, nicht nur durch überlange Verfahrensdauer, sondern auch indem sie den Umgang aussetzen ("Kind muss zur Ruhe kommen"), obwohl erwiesen ist, dass dadurch die Entfremdung nur zementiert wird (vgl. Umgangsausschluß im Sinne des Kindeswohls?; Karle & Klosinski, ZfJ 9/2000: Ausschluss des Umgangs — und was dann?). Besonders wirksam und faktisch risikolos erweist sich immer noch der Vorwurf eines sexuellen Kindesmissbrauchs, besonders dann, wenn dazu noch die Teilnahme an der meist dann angeordneten psychologischen Begutachtung verweigert wird (und auch der dann meist angeordnete begleitete Umgang ebenfalls boykottiert wird). Das funktioniert sogar, wie Fall 1 zeigt, in den seltenen Fällen wo es zu staatsanwaltlichen Ermittlungen kommt (obwohl man eigentlich das beim Vorwurf eines von Staats wegen auch ohne Antrag zu verfolgenden Offizialdelikts immer erwarten möchte) und diese, wie meist, relativ rasch eingestellt werden. Mit dem Vorwurf (und dem immer noch fehlenden Gutachten) begründete das Gericht dessen ungeachtet weiterhin, dass keine endgültige Entscheidung zum Umgang erfolgte. Und wenn der Beschwerdeführer dann, wie in diesem Falle auch, die Untätigkeit des Gerichts anmahnt, wird das Verfahren erst recht weiter verzögert.
Von den Möglichkeiten eine Befolgung von Gerichtsbeschlüssen zu erzwingen wird hier, im Vergleich zu den USA etwa (Verfahren wegen "contempt of court"=Missachtung des Gerichts) kaum Gebrauch gemacht. Im Fall 1 versuchte das Familiengericht aber immerhin die Mitwirkung an der Begutachtung durch Androhung einer Geldstrafe von 2000 € zu "fördern", was aber vom Beschwerdegericht sofort aufgehoben wurde. Im Fall 2 wurde sogar notfalls der Einsatz von Gerichtsvollziehern bewilligt, um den Kontakt zwischen Ergänzungspfleger und Kind herzustellen und die Begutachtung zu ermöglichen, ebenfalls erfolgslos.        
  
05.09.2010: Bericht der Gießener Zeitung (der ersten Mitmachzeitung): Brasilien zeigt wie einfach es sein kann elterliche Entfremdung zu definieren!
von Nicole Freeman.
Das ist eine deutsche, allerdings wie es scheint nur maschinelle Übersetzung des brasilianischen Gesetzes, über das wir bereits am 27.8.2010 (siehe unten) berichteten. Wäre schön, wenn es bald eine deutsche Fachübersetzung gäbe, um das Gesetz den deutschen Stellen zur Nachahmung zu empfehlen (selbstverständlich erst nach ebenso gründlicher, jahrelanger eigener "Erforschung", wie beim anstehenden nichtehelichen Sorgerecht, zu dem es ja auch entsprechendes anderswo längst gab.)
05.09.2010: Neues Buch zu Eltern-Kind Entfremdung:
Parental Alienation, DSM-5, and ICD-11, herausgegeben von William Bernet, M.D., Professor, Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of Medicine.cover
Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010),  264 Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:978-0398079451, 22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober, ISBN-10: 0398079447, ISBN-13: 978-0398079444, 53,99 Euro.
Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf.
Wegen der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang 2009 verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das Projekt entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung Aufnahme in die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric Association und ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden mögen, nicht unbedingt als neue psychiatrische Störung, sondern was viele eher unterstützen (wir auch) als Erweiterung der schon bestehenden Einträge zu Eltern-Kind Beziehungsproblemen. Solche Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das natürlich auch in Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch motivierten Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental Alienation Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es gar nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata enthalten ist.
   Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in diese medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das Thema erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und Jugend Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch vermehrt in wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe niederschlagen würde. Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema überwiegend aus der psychologischen Fachwelt, wie die wohl wichtigste psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA) zeigt. Sie hat derzeit etwa 150 Einträge zum Thema "Parental Alienation Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed articles) Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von den Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame Methode der Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große Aufmerksamkeit das Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten" dazu gar erklärt haben, es fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung) wurde die sicher derzeit umfangreichste Bibliographie, mit etwa 600  Zitaten aus aller Welt, in dem Buch zusammen getragen. Dabei sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers und Mitautors) auch einige Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema große Aufmerksamkeit findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die überwiegend polemisch sind und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet werden können, sofern das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist (solche Arbeiten gibt es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in Fachzeitschriften). Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser gedient, wenn man solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik, die aber sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich für wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome und unsere eigene Bibliographie zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen Literatur.
   Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so vielen mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet werden kann. Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich und so darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen entstehen können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur schaden, vermieden werden. Bei all dem großen Verdienst von Prof.Richard Gardner, der die Bezeichnung Parental Alienation Symptome etwa 1985 prägte (deutlich beschrieben wurde das Phänomen allerdings schon vorher, in der deutschsprachigen Literatur schon durch Theodor Fontane im berühmten Roman "Effi Briest" und dann durch den Wiener Psychiater Wilhelm Reich etwa 1945 als "emotionale Pest".) und ohne den es die heutige weltweite Literatur zum Thema vermutlich gar nicht gäbe, muss leider auch gesagt werden, dass einige seiner Formulierungen, obwohl er das ganz sicher nicht wollte, heftige Kontroversen auslösten, ja sogar zu zahlreichen persönlichen Angriffen führten (und das sogar nach seinem Tode!), die auf keinem Fall gerechtfertigt sind. Was unserer Meinung nach besonders wichtig ist und was auch im Buch deutlich zum Ausdruck kommt, ist, dass die Situation des Kindes und seine äußerst schwierige Bewältigungsaufgabe in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes im Mittelpunkt stehen sollte. Wir hoffen, dass dieses Buch dazu beiträgt und weitere wissenschaftliche Arbeiten in dieser Richtung anregt.  

In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung an Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland erreicht haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen für die Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie bereits von vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es sollte eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf reagieren. DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher, erheben aber dennoch den Anspruch  allein auf strengen wissenschaftlichen Grundlagen zu basieren und keineswegs auf einem Plebiszit politischen Stiles.    


27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung durch den Präsidenten Brasiliens trat ein Gesetz über Parental Alienation (Gesetzesprojekt 4053 / 2008) unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von Eltern,Großeltern oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind obliegt, Akte von Parental  Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) darstellen. Wenn Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die Gerichte den Fall beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine Beziehung zum entfremdeten Elternteil zu schützen. PsychologischeFachgutachten müssen innerhalb von 90 Tagen vorgelegt werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen definiert, die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil, Ausweitung des Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu Sorgerechtswechsel und Gefängnis reichen. Es liegt uns bisher nur eine inoffizielle (offensichtlich nicht ganz perfekte) englische Übersetzung des Gesetzestextes vor. Die Schritte von der Einbringung des Gesetzesvorschlags in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten des brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. (Wir danken Dr.Tamara Brockhausen, forensische Psychologin, São  Paulo, Brasilien, für diesen Hinweis.). 
      
23.08:2010: Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET) von heute: Feindbild Vater. Das entfremdete Kind.
Weil die Mutter es nicht will, sieht Timo seinen Vater viele Jahre lang nicht. Sie redet ihm ein, dass dieser Mann ein Schuft ist. Erst mit achtzehn sieht Timo ihn wieder. Und fällt aus allen Wolken: Die Mutter hat ihn angelogen.
Von Katrin Hummel.
 Vgl. dazu auch unsere Rezension ihres Buches zu diesem Thema: Entsorgte Väter. Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen.
   Und hier ist ein Extremfall aus England (wir danken Lisa Cohen, London, für den Hinweis), bei dem nicht die bei uns so beliebte "Patentlösung" eines Umgangsausschlusses, sondern ein Übergang zum bisher vom Kind abgelehnten Elternteil durch vorübergehende Fremdunterbringung versucht wurde, ähnlich wie es Richard Gardner für schwere PAS Fälle vorgeschlagen hatte, und das leider ebenfalls mit katastrophalem "Erfolg":  Re S (A Child - Transfer of Residence). Transfer of residence ordered in January 2010. Attempts to implement the transfer failed. The father consented to indirect contact only. Review of the case and issues arising from situations where a child is ‘alienated’ from one parent.
   Kommentar: Eltern-Kind-Entfremdung  (PAS) ist eine Realität, aber sie und ihr Verlauf kann nicht immer einfach allein auf die Programmierung durch einen Elternteil (das kann natürlich genau so gut der Vater sein, so er dazu als Wohnelternteil die "Macht" hat) zurückgeführt werden, sondern man muss das gesamte Familiensystem sehen. Für einen entfremdeten Elternteil ist es vielleicht auch hilfreich sich vorzustellen zu versuchen, wie man selbst als Kind mit dieser äußerst schwierigen Situation, in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes, umgegangen wäre. Wir glauben solche Betrachtungen sind wichtig bei der Frage, wie es am ehesten zu einer (spontanen) Wiederannäherung zwischen entfremdeten Kind und Elternteil kommen kann, einem Thema mit dem wir uns in nächster Zeit näher befassen möchten. Natürlich wäre es immer am besten, wenn es durch prompte persönliche und gerichtliche Maßnahmen gar nicht erst zu einer starken Entfremdung kommen würde.
    

17.8.2010: Dauerthema Jugendamt:  in ZDF  Frontal 21 von heute: Heim statt Hilfe- Eltern kämpfen um ihre Kinder. (Wdh. am 17.08.2010 03:40 Uhr, ZDF Mediathek Frontal 21 ab Minute 9:50)
Seit spektakuläre Fälle von Verwahrlosung und Kindestod in die Öffentlichkeit drangen, herrscht Verunsicherung in vielen Jugendämtern. Die Folge: Immer häufiger werden im Namen des Kindeswohles Familien auseinandergerissen, die Kinder in Heimen untergebracht. In nur fünf Jahren, von 2004 bis 2009, ist die sogenannte Inobhutnahme um dreißig Prozent gestiegen - darunter viele Fälle, bei denen es sich um alltägliche Konflikte und Erziehungsschwierigkeiten handelte, die Kinder nicht in Gefahr waren, kritisieren Experten.  Frontal21 begleitet Eltern, die seit langem für eine Rückkehr ihrer Kinder kämpfen - gegen Ämter, Gutachter und Heimleitung.

13.08.2010: Heute,  SWR2 (Radio)
(live auch über Webradio und sollte dann auch zum Nachhören als Podcast verfügbar sein:http://www1.swr.de/podcast/xml/swr2/forum.xml):
SWR2 Forum Der Realitäts-Check – Sendung am Freitag, 13.08.2010, 17.05 bis 17.50 Uhr
Welches Sorgerecht dient den Kindern?
Es diskutieren:
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin
Ursula Kodjoe, Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen
Dr. Angelika Nake, Familienanwältin, Darmstadt
Moderation: Gábor Paál
Als ein "Sieg der Väter" wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann. Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss - selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?
Nachtrag  18h: Die Sendung (46 min) kann bereits als mp3 Datei heruntergeladen werden.

03.08.2010:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010

BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 78), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html


Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

vgl. auch: ARD: Sorgerecht für Väter Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter
VfK Kommentar: Eigentlich kann man nur mit völligem Unverständnis (Kopfschütteln) darauf reagieren, dass es fast ein Jahrzehnt brauchte um auch in Deutschland zu "erforschen", was man schon damals nicht nur auf Grund ausländischer Erfahrungen (in Frankreich, Grossbritannien.. ), sondern sicher auch ganz leicht aus Erfahrungen im Inland hätte wissen können (wenn man es nur wollte), nämlich, dass die Annahme Mütter würden ausschließlich aus Gründen des Kindeswohls ihr Veto gegen ein gemeinsames Sorgerecht einlegen, völlig unrealistisch war. Oder waren den "Experten" vielleicht auch nicht die zahllosen Fälle ehelicher Eltern bekannt in denen Alleinsorge beantragt oder der Umgang verhindert wird und die nicht vom Motiv des Kindeswohls getragen sind?
Jetzt geht es darum, auch die anderswo schon längst vollzogene Erkenntnis zu übernehmen, dass auch eine "kleine Lösung"mit einem gerichtlichen Antragsrecht des Vaters, wie es ab heute gilt, nicht adequat ist und deshalb gegen die zahlreichen "BedenkenträgerInnen" und IdeologInnen eine unbürokratische Lösung (ohne vorprogrammierten Rechtsstreit) durchzusetzen: ein gemeinsames Sorgerecht von Anfang an, wie bei ehelichen Eltern, dessen Beibehaltung auch nach einer Scheidung sich entgegen den Bedenken und dem Widerstand gegen die Reform von 1998 sich ja sehr rasch bewährte. Selbstverständlich muss es möglich sein davon im Einzelfall abzuweichen, wenn konkrete Gründe dem Kindeswohl widersprechen. Vgl. dazu unsere schriftliche und mündliche Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht aus 2002. 

24.7.2010: SPIEGEL Online von heute: Bundesjustizministerium: Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten.
Die schwarz-gelbe Koalition will die Rechte lediger Väter stärken. Unverheiratete Elternsollen von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten - es sei denn, die Mutter widerspricht. Noch im Herbst soll ein Gesetzentwurf fertig sein.  .....Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht.

17.7.2010: In Deutschland betrachten es viele getrennte Eltern noch als ihr selbstverständliches Recht bei einem Umzug Kinder auch ohne Absprache mit dem anderen Elternteil einfach "mitzunehmen".  Selbst wenn dies heimlich und / oder unterVerletzung des gemeinsamen Sorgerechts geschieht haben hiesige Gerichte bisher wenig dagegen übernommen. Sie haben sich bisher auch der Problematik des durch einen Umzug bedingten oft gravierenden Einfluss auf das Umgangsrecht des anderen Elternteils weitgehend verschlossen, selbst wenn der Umzug in den  entferntesten Winkel Deutschlands oder gar der Welt erfolgen sollte. Weil nach deutschem Recht der Umgangsberechtigte noch dazu allein für die Logistik und die Kosten des Umgangs verantwortlich ist bedeutet dies nicht selten praktisch sogar das Ende  des Umgangs. Deshalb erreichen uns auch immer wieder verzweifelte Anfragen von  zurückgelassenen Eltern und wir haben wiederholt schon zu diesem Thema berichtet (z. B. 29.6.2009, 23.4.2009 und 21.4.2009), insbesondere über Entscheidungen bei denen sich nun doch ein Trend zur besseren Berücksichtigung dieser Problematik abzeichnet, auch wenn man hier noch sehr weit von dem entfernt ist was z. B. in Nordamerika (USA, Kanada) weitgehend Standard ist, vgl. dazuz. B. die sehr ausführliche und ausgezeichnete Darstellung in .Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala, Rachel Birnbaum,Katherine Kavassalis, Challenging Issues in Child Custody Disputes. A Guide for Legal and Mental Health Professionals, Carswell, Toronto 2008, Kapitel 1, 2 über "relocation".
Hier ist nun eine weitere Entscheidung mit ausführlicher Begründung: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 Aktenzeichen: 11 UF 149/10.

Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils  ins Ausland

-Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) über zu siedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren verneint.

Bei einem eigenmächtigen Umzug ins Ausland unter "Mitnahme" des Kindes hätte dieser Elternteil (Mutter), anders als im Inland, allerdings damit rechnen müssen, dass das Kind nach den Abkommen über internationale Kindesentführung (HKÜ und Brüssel IIa)  schleunigst  an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts (in Deutschland) rückgeführt würde.

15.7. 2010: Dauerthema Jugendamt: Süddeutsche Zeitung vom 15.7.2010, Wenn Mütter und Väter versagen. Im vorigen Jahr wurde Eltern mehr als 12 000 Mal das Sorgerecht entzogen – die Gerichte sehen das kritisch. Bericht von Felix Berth, Umfrage der Südddeutschen Zeitung bei den 16 statistischen Landesämtern. In mehr als 15000 Fällen forderten Jugendämter in 2009 den Sorgerechtsentzug. Während die Familengerichte vor einigen Jahren fast alle Anträge akzeptierten, lehnen die Richter inzwischen jeden fünften ab. Im Jahr 2009 wiesen sie insgesamt 3110 Anträge der Jugendämter zurück – mehr als je zuvor. Das Bundesverfassungsgericht rügte in den vergangenen Monaten mehrmals, dass Jugendämter das Recht der Eltern „auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder“ missachtet hätten: „Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen“, Entscheidung vom 19. Januar 2010 (1 BvR 1941/09 ) und ähnlich: „Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen,
dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.“ [BVerfG, 1BvR 374/09 vom 29.1.2010, Absatz-Nr. (1 - 61),
  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html) Die Zahl der Sorgerechtsentzüge hat damit erstmals leicht abgenommen, aber liegt 50% über dem Niveau von 2003. Die Zahl der Anträge durch das Jugendamt hatte dagegen wieder zugenommen, ebenso wie die Zahl der "Inobhutnahmen"  (34000 Kinder in 2009). Vgl dazu einen ähnlichen Bericht aus 2009, Sorgerecht: Dem Entsetzen folgen Taten. Familiengerichte und Jugendämter greifen nach Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch - immer häufiger wird Eltern das Sorgerecht entzogen. Von Felix Berth, 15.06.2009.,
 
23.6.2010: Zur parlamentarischen Anfrage  (15.6.2010) von Katja Dörner, MdB, Obfrau im Ausschussfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend,  Kinder- und Familienpolitische Sprecherin erhielten wir (als Kopie) die Antwort des Bundesjustizministeriums (Staatssekretär Dr. Max Stadler, MdB) von heute, 23.6.2010:
Darin heißt es u.a.:, ,Mit den Ergebnissen des Forschungsprojekts  "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits im September d. J. zu rechnen. .......Weil sich wegen dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet".
Kommentar: Ein Hinweis, wann ein entsprechender Gesetzesentwurf, wie ihn ja inzwischen auch das Urteil aus Straßburg fordert, dem Parlament zugeleitet werden soll, wurde nicht gegeben.
Vielleicht kann man dann endlich doch z. B. die sehr gründlichen Untersuchungen aus Großbritannien und Frankreich anläßlich deren Reformen heranziehen, die schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 vorlagen. Daraus geht klar hervor, dass sich auch eine  "kleine Lösung", nach der wenigstens ein gerichtlicher Antrag auf Zuerkennung der gemeinsamen Sorge möglich sein soll, nach den Erfahrungen in Grossbritannien nicht bewährt hatte. In diesen Staaten, wie in den meisten anderen Staaten auch, besteht daher eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern von Anfang an (sobald die Vaterschaft anerkannt wird). Wenn das dem Kindeswohl widersprechen sollte, kann sie selbstverständlich, wie bei verheirateten Eltern ja auch, aufgehoben werden. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 16.12.2009.

21.6.2010: The White House Blog: President Obama Promotes Responsible Fatherhood: "No Excuses"  (Video & Transkript).The President spent his day today reflecting on fatherhood, how it shapes our kids, and the responsibilities fathers face. He spoke this morning at an event in Washington, DC before hosting a Father’s Day Mentoring Barbeque on the South Lawn later on.
20.6. 2010: The Most Important Job. President Obama delivers a father's day message.   -- ThePresident's Fatherhood and Mentoring Initiative. You can learn more at http://www.fatherhood.gov.
19.6.2010: Morgen So. 20.6. 2010 ist amerikanischer Vatertag. Ganz anders als in Deutschland, wo nur über Saufgelage am Vatertag berichtet wird, ist dies in den U.S.A. ein Anlass für eine offizielle Proklamation des Präsidenten und die Beflaggung aller Regierungsgebäude, sowie zu zahlreichen Veranstaltungen. Präsident Obama wird am Montag Father’s Day feiern und über das Thema Väter diskutieren, ähnlich wahrscheinlich wie letztes Jahr in einem "town hall meeting", bei dem er sehr persönliche Worte fand, als er Fragen aus dem Publikum beantwortete.  Er selbst ist ja ohne Vater aufgewachsen. In einem Interview  'We Need Fathers To Step Up' (21.6.2009) sagt er dazu :  ,,In many ways, I came to understand the importance of fatherhood through its absence—both in my life and in the lives of others. I came to understand that the hole a man leaves when he abandons his responsibility to his children is one that no government can fill. We can do everything possible to provide good jobs and good schools and safe streets for our kids, but it will never be enough to fully make up the difference."  Und an anderer Stelle : "I resolved many years ago that it was my obligation to break the cycle, that if I could be anything in life, I would be a good father to my children; that if I could give them anything, I would give them that rock, that foundation, on which to build their lives." Er findet mit seinen Töchtern, dass es nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein Privileg ist Vater zu sein. Kurz vor seiner Inauguration als Präsident schrieb er diesen Brief an seine Töchter (18.1.2009) : 'What I Want for You — and Every Child in America'
Wann werden wir ähnliches zur Rolle von Vätern und Familie von einem deutschen Präsidenten oder anderen offiziellen Repräsentanten hören?

18.6.2010: Interessanter Link zum Thema Trennung / Scheidung: Divorce Source Radiois your FREE Audio Source for help and support if you are in the process of divorce.  We interview leading divorce attorneys, psychologists, family counselors and experts in the field of divorce to provide you advice and support during and after your divorce. Das aktuelle Interview (45 min),  Program #32   "A Family's Heartbreak. A Parent's Guide to Parental Alienation",  ist mit Michael Jeffries, dem Autor des gleichnamigen Buches (vgl. unsere Rezension), der auch als selbst ausgegrenzter (entfremdeter) Elternteil darin für ähnlich Betroffene sicher wertvolle Erfahrungen und Einsichten zum Ausdruck bringt.  

17.6.2010: Aus einer der renommiertesten amerikanischen Zeitungen (und das nicht nur für die Börsenberichte), dem Wall Street Journal vom 15.6, zur Vater-Tochter Beziehung (Auch Väter haben Gefühle):
Finding Dad's Softer Side By ELIZABETH BERNSTEIN
und dazu ein ausführliches Interview (podcast, 17:34  min) mit der Psychologin Dr. Linda Nielsen, Professor of Adolescent & Educational Psychology, Wake Forest University  Winston Salem, NC.  Sie  hält im Gegensatz zu den zahlreichen Kursen über die Mütter-Tochter Beziehung die einzige U.S. Vorlesung über die Vater-Tochter Beziehung, und zwar vornehmlich zu jungen erwachsenen Töchtern (18-35). Sie versucht darin auch mit den zahlreichen Vorurteilen (auf beiden Seiten), die sehr oft diese Beziehung prägen (wesentlich auch aus den Medien), aufzuräumen. Ihr neuestes Buch Between Fathers & Daughters. Enriching and Rebuilding Your Adult  Relationship(2008) richtet sich insbesondere an Väter und ihre Töchter nach einer Scheidung, wenn diese Vorurteile im besonderem Maße zum Tragen kommen.(vgl. Quizzes).  Auf der AFCC Tagung "Traversing the Trail of Alienation" in Denver (vgl. 12.6.2010) hielt sie den Workshop 61: Divorced Fathers and Their Daughters: Strenghthening or Rebuilding Relationships.  Vgl auch das Interview von Gina Stepp mit Linda Nielsen:
Väter und Töchter -die verlorene Beziehung.(Am So 20.6. ist amerikanischer Vatertag.)
16.6.2010: Von einer Webseite für Mütter (Momlogic. What mothers are talking about) mehr Details und ein Kommentar zu dem neuen "PAS Urteil" aus New York (vgl. 10.6.2010):

Parental Alienation IS a Crime!
by dr. michelle golland 
 A Nassau County Supreme Court justice has sentenced a mother to six weekends in jail for civil contempt. Per the judge, the guilty mom -- Lauren Lippe -- engaged in a pattern of "alienating" behavior wherein she made false allegations of sexual abuse against her children's father, Ted Rubin -- allegations that were calculated to interfere with her ex-husband's scheduled time and relationship with their children....Mehr

12.6.2010:  Morgen  13.6. 3 sat 6h:45: Tele-Akademie, Prof. Dr. Matthias Franz: Der vaterlose Mann
Dass die Beziehung zum Vater wichtig für die kindliche Entwicklung ist, kann heute niemand mehr infrage stellen. Sie stärkt das Selbstverständnis und die Beziehungsfähigkeit. Jungen brauchen den Vater für den Aufbau einer männlichen Identität und sind von einem Verlust des Vaters besonders stark betroffen. Die 1975 begonnene Mannheimer Kohortenstudie untersuchte Kriegskinder der Geburtsjahrgänge 1935 und 1945 über einen langen Zeitraum hinweg. Dabei zeigten sich bis heute bestehende gravierende Langzeitfolgen der kriegsbedingten Vaterlosigkeit.Vor dem Hintergrund dieser Studie und aktueller entwicklungspsychologischer Konzepte analysiert Matthias Franz die Situation der heutigen Vaterlosigkeit vieler Jungen mit immer mehr Scheidungen und Trennungen unverheirateter Paare. Professor Dr. Matthias Franz ist stellvertretender Direktor des Instituts für Psychosomatische Medizinund Psychotherapie der Universität Düsseldorf. Er entwickelte ein Präventionsprogramm für psychisch belastete alleinerziehende Mütter und ihre Kinder.(ARD/SWR)  Wiederholung 14.6., 5h10   Videodownload: http://mediaserver.planet-schule.de/data/tele-akademie/streams/video/ta_2010_06_06.mp4Vgl. dazu unseren Bericht über die Veröffentlichung:
"Wenn der Vater fehlt. Epidemiologische Befunde zur Bedeutung früher Abwesenheit des Vaters für die psychische Gesundheitim späteren Leben"
(Zsch. psychosom. Med 45, 260-278, 1999.)


12.6.2010: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdisziplinäre Vereinigung von Fachleuten (Psychologen, Anwälten, Richtern...), die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch die Lösung von Konflikten widmen.  [conciliation=Schlichtung, Versöhnung]  Sie hat  über 4000 Mitglieder aus den USA, Kanada  und vielen anderen Staaten.  Über 1000 Mitglieder versammelten sich vom  2-5.Juni in Denver, Colorado zur 47 igsten Jahreskonferenz. Sie stand unter dem Motto "Traversing the Trail of Alienation" (Programm, pdf Datei), widmete sich also ausschließlich dem Thema Eltern-Kind Entfremdung bei hochkonflikthafter Trennung / Scheidung und wie solchen Familien geholfen werden kann. Die Frage "Entfremdete Scheidungskinder?"(ZKJ,  Heft 6/2007, S. 218 -224), wie sie manche in Deutschland noch für nötig halten, stellte sich also nicht. Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) wurde allgemein als sehr ernstes Problem gesehen, obwohl die Frage, ob in welcher Form Parental Alienation in die Neufassungen der medizinischen Klassifizierungsschemata DSM und ICD aufgenommen werden sollte durchaus kontrovers diskutiert wurde (Bernet, Baker, Jaffe, Johnston, Plenarsitzung 1). Wie zu erwarten, fehlte aber auch ein Workshop nicht (Nr. 63, Meier, Field), in dem die bekannten persönlichen Angriffe auf Richard Gardner und seine Formulierung des Parental Alienation Syndroms-PAS, sowie die Behauptungen das PAS in erster Linie als Argument von gewalttätigen Vätern gegen ihre misshandelten Frauen benützt würde, wiederholt wurden (ähnlich z. B. Bruch, FamRZ 2002, Heft 19, S. 1304-1315). Ganz besonderes Interesse fanden aber die Workshops, die sich mit  ganz neuen Methoden befassten, für Fälle hochgradiger Eltern-Kind-Entfremdung,  in denen die konventionellen Therapiemethoden und gerichtlichen Massnahmen sämtlich versagt haben. Das Program "Family Bridges" (Warshak & Otis, Workshop 1) ist für Fälle in denen das Gericht deshalb bereits den Wechsel des Kindes zum bisher abgelehnten Elternteil  beschlossen hat, während  "Overcoming Barriers"  (Ward,  Deutsch, Sullivan, Workshop25)  durch sehr intensive Intervention in einem einwöchigen Family Camp oder auch einem Wochenende versucht unter Beteiligung des gesamten Familiensystems eine Lösung herbeizuführen und das bisher sehr erfolgreich. Beide Verfahren bedürfen allerdings im Allgemeinen einer strengen gerichtlichen Anordung, die zur Teilnahme verpfichtet.
Ingesamt gab es 4 Plenarsitzungen und 80 einzelne Workshops (jeweils 90 min), von denen jeweils bis zu 12 parallel stattfanden. Deshalb werden wir auch erst nach Austausch mit anderen Teilnehmern detaillierter über die einzelnen Workshops berichten können.

10.6.2010: New York: Jedes zweite Wochenende diesen Sommer im Gefängnis wegen fortgesetzter Umgangsvereitelung und  negativer Beeinflussung des Kindes gegen den Vater (mit Videoclip)
Judge Orders Jail Time In Divorce Case
Updated: Thursday, 10 Jun 2010, 12:54 PM EDT
Published : Thursday, 10 Jun 2010, 12:53 PM EDT
http://www.myfoxny.com/dpp/good_day_ny/judge-orders-jail-time-in-divorce-case-20100610

MYFOXNY.COM - A woman from Long Island was ordered by a judge to report to Nassau County jail every other weekend this summer for violating acourt order by deliberately alienating her school-age daughters from her ex-husband. Lauren Lippe's sentence was stayed pending an appeal.
Good Day NY spoke with attorney Raoul Felder about the unusual sentence for a civil case.
"In divorce cases you get this alienation business all the time.. it's called parental alienation syndrome.  It is not a diagnosis. It's not a disease. It's a fact of life. It's junk science. People like this who go to jail and get out will likely do it again. Alienators believe hey are protecting their children."
The judge said the following in his decision: The extensive record is replete with instances of attempts to undermine the relationship between the children and their father and replace him with her new husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and unfettered vilification of the defendant to the children, false reporting of sexual misconduct without any semblance of  'good faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and punishment if they embrace the relationship they want to have with their father."
As for the unusual sentence, Felder says the judge had no alternative as the custody battle and the violation of the court order went on for several years.


18.5.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
      Für eine Recherche bin ich auf der Suche nach Eltern und Kindern, die über große Entfernungen voneinander getrennt leben müssen, weil einer der Eltern aus beruflichen (oder anderen) Gründen den gemeinsamen Wohnort verlassen hat. Dies wird in erster Linie nach einer Trennung der Eltern der Fall sein.
     In meiner Reportage, die ich im Auftrag der Zeitschrift Das Magazin (dasmagazin.de) schreibe, soll es um die Problematik dieser großen Trennung gehen. Möglicherweise müssen Sie sehr viel Geld aufbringen, Ihr Kind zu sehen und / oder es bleibt Ihnen nur der Urlaub, um Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wie gehen Sie mit dieser Situation um? Wie stark belastet Sie das? Mussten Sie um das Recht, Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen, kämpfen? Fühlen Sie sich von dem ehemaligen Partner und seiner neuen Familie (evtl.) fair behandelt?
Ich möchte auch gern mit den betroffenen Kindern sprechen. Mir ist klar, dass ich dafür das Einverständnis beider Elternteile brauche. Aber ich möchte zeigen, was eine solche Trennung für die Kinder bedeutet, wie sie damit umgehen, umzugehen lernen.  Ich halte es für dringend, über diese Situation für Kinder und Eltern zu sprechen, auch, weil ich überzeugt bin, dass immer mehr Familien in Zukunft davon betroffen sein werden und wir uns dafür einsetzen müssen, dass in Europa Rechtsgrundlagen, ähnlich wie in den USA, für diese Fälle geschaffen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen, indem Sie über ihre Situation sprechen.
   Ich lebe in Berlin, arbeite als freie Autorin u.a. für die Berliner Zeitung und die taz. Bitte schicken Sie mir eine Mail oder rufen Sie mich an. Vielen Dank!
Ihre Kathrin Schrader
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17.5.2010: Anschuldigungen von häuslicher Gewalt, sexuellem Kindesmissbrauchetc. etc. sind häufig im Zuge hochstrittiger Auseinandersetzungen um das Sorge- oder Umgangsrecht. Auch wenn zu erkennen ist, dass es sich um mutwillige, falsche Anschuldigungen handelt, kommt es in Deutschland äußerst selten zu Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Selbst bei Anschuldigungen, die ein Offizialdelikt darstellen, d. h. die von Staats wegen (auch ohne Antrag eines Geschädigten) zu verfolgen sind,  wie sexueller Kindesmissbrauch (§§ 176, 176a  StGB), kommt es meist auch nicht einmal zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Beschuldigten, sondern sie "erledigen" sich einfach, wenn sich die Vorwürfe z. B. nach einem vom Familiengericht in Auftrag gegebenen Glaubhaftigkeitsgutachten nicht bestätigen lassen, aber wirksam zumindest den Umgang eingeschränkt hatten.. Wir meinen, dass sowohl ein Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, statt des Familiengerichts, bei solchen Anschuldigungen, als auch eine Bestrafung wegen vorsätzlicher, nicht gutgläubiger Anschuldigungen eine deutliche abschreckende Wirkung auf falsche Anschuldigungen im Zuge von Sorge-/Umgangskonflikten hätten. In den USA gibt es dazu spezielle strafrechtliche  Bestimmungen, mit Konsequenzen dann auch für das Sorgerecht. Verurteilungen wegen falscher Missbrauchsanschuldigungen und Gefälligkeitsgutachten von Ärzten sind aber auch z. B. aus Frankreich bekannt. Zu den ganz wenigen Verurteilungen aus Deutschland ist uns nun eine weitere bekannt geworden, wenn auch nur zu einer Bewährungsstrafe (Thüringer Allgemeine):
Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt.
 Vor dem Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine Frauzu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen vorgeworfen. Eisenach. Das Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009 wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen "nicht gegeben" habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen. .......

13.5.2010: Väter für Kinder e. V. Buchrezension:  Katrin Hummel, Entsorgte Väter. Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen. (2010).
Die Autorin war übrigens am 3.5.2010 auch Gast in der Sendung Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der Strecke bleiben,  in der zwar  kein betroffener Vater, aber wenigstens ein inzwischen erwachsenes "PAS Kind" ebenfalls ausführlich zu Worte kam (vgl. auch http://www.eskhilfe.de.vu/).  Zu der Sendung gibt es auch zahlreiche Kommentare, die Sendung selbst ist aber leider in der Mediathek schon nicht mehr verfügbar (warum eigentlich?). Weiterer Aufsatz (FAZ 21.12.208) von Katrin Hummel : Amtlicher Größenwahn. Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es nicht.
 Heute ist übrigens Vatertag. Weil der in Deutschland aber zu Berichten über Saufgelage verkommen ist, sparen wir uns schon seit längerem Kommentare dazu. Aber wir sind gespannt, ob und welche offizielle Deklaration, ähnlich denen der früheren Präsidenten, Präsident Obama zum amerikanischen Vatertag am 20. Juni abgeben wird (siehe oben).

6.5.2010: 3sat, heute 21h: Mythos Mutter. Frauenbilder damals und heute.
Vom Blumenhandel ins Leben gerufen und von den Nazis zum offiziellen Feiertag gemacht: der Muttertag. Am 9. Mai 2010 ist es wieder soweit. Kinder basteln und sagen Gedichte auf und die Blumenbranche erlebt ihren umsatzstärkstenTag im Jahr. Stecken Restbestände dieser Mütterüberhöhung aus vergangenen Tagen noch heute in unseren Köpfen? Wir beleuchten den"Mythos Mutter".
Wiederholung: 11. Mai 2010, 4.10 Uhr  und online in der Mediathek  (obiger link, 60 min).
Anmerkung VfK: Es kann zumindest vermutet werden, dass der deutsche Muttermythos auch seine Auswirkungen auf die deutsche Kindschaftsrechtspraxis und das eigenwillige,  bisherige absolute Vetorecht (als "natürliches Recht" und ohne irgend eine Begründung abgeben zu müssen!) beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hatte.
Vgl. auch, Barbara Vinken (Gast der Sendung), Die deutsche Mutter. Der lange Schatten eines Mythos. Piper Verlag, München 2001.  Rezensionen des Buches.
6.5.2010: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai die Rücknahme der Erklärungen (1992) zur UN Kinderrechtekonventionder Vereinten Nationen beschlossen.  Das scheiterte bisher immer wieder am Widerstand einzelner Bündesländer. Diese Vorbehalte betrafen nicht nur das Ausländerrecht (Flüchtlingskinder) und Kindersoldaten, sondern auch das Kindschaftsrecht. Zu letzterem erklärte die Bundesministerin Sabine Leuthäuser-Schnarrenberger in der parlamentarischen Aussprache (Video 37:30 min), dass durch die Rücknahme der Vorbehalte kein neuer Gesetzgebungsbedarf auf Bundesebene entstehe, da nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch bereits an einem Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern gearbeitet werde. Die UN Kinderrechtekonvention mache zu diesem Entwurf keine spezifischen Vorgaben.

6.5.2010: Vom Büro der Kinderbeauftragten, Landeshauptstadt München, Sozialreferat, haben wir eine Einladung ins „Zentrum Kinder“ beim 2. Ökumenischen Kirchentag und speziell
zur großen „Kinderversammlung“: Samstag, 15.05.2010, 14 Uhr bis ca. 16.30 Uhr, Sebastiansplatz,Hauptbühne  (pdf Datei)
erhalten, die wir gerne unserem Leserkreis bekannt machen.

3.5.2010: Fakt ist ...! | MDR FERNSEN | 03.05.2010 | 22:10 Uhr  (Wiederholung 4. Mai 2010, 12:30 Uhr) Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der Strecke bleiben.  Moderation Dr. Andreas Menzel und Ines Klein.
 Video online in der MDR Mediathek verfügbar (45 min).
"Was Erwachsene ihren Kindern antun, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil nicht mehr zulassen, ist emotionaler Missbrauch." Das sagt Hans-Otto Burschel, Direktor und Familienrichter am Amtsgericht Bad Salzungen. Dabei gehe es nur um die Macht, dem Expartner übel mitzuspielen. Dass Kinder unter diesen "Machtspielen" ein Leben lang leiden, belegen entsprechende Langzeitstudien. Nach Recherchen der Journalistin Katrin Hummel können gerade in Deutschland Väter zu einfach "entsorgt werden". Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg so bewertet. Im Dezember 2009 urteilte er, dass bei der Vergabe des Sorgerechts ledige Väter diskriminiert werden. Die deutsche Regierung wurde aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Bis jetzt hat sich nicht viel getan. Unter welch dramatischen Folgen Kinder leiden, belegt das Schicksal von Edgar P. – einem heute erwachsenenTrennungskind. Er betreibt ein Forum für erwachsene Scheidungskinder.  Wie kann man die Rechte der Kinder bei Trennungen und Scheidungen der Eltern besser schützen? Wie müsste das deutsche Umgangs- und Sorgerecht reformiert werden? Welche Möglichkeiten haben Familienrichter und Anwälte? Diese und andere Fragen diskutieren:Monika Hofmann, Rechtsanwältin; Hans-Otto Burschel, Familienrichter; Katrin Hummel, Journalistin und Buchautorin; Edgar P., erwachsenes Scheidungskind.


3.5.2010: Bericht in STERN.de: Sexueller Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen. Nicht nur Männer missbrauchen Kinder. In Bayern wird einer 51-Jährigen vorgeworfen, sich jahrelang an ihrem nun acht Jahre alten Sohn vergangen zu haben. Für Experten ist das kein Randphänomen. Von Malte Arnsperger.
Auch wir haben bisher ausschließlich über Vorwürfe sexuellen Kindesmissbrauchs gegen Männer berichtet, und zwar über Vorwürfe gegen Väter, die überwiegend erst im Verlaufe einer hoch konflikthaften Trennung /Scheidung und dem Streit über den Umgang mit dem Kind erhoben wurden. Das ist das  häufigste an uns herangetragene Problem dieser Art, mit ernsten und langfristigen Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung, so häufig auch allgemein, dass es schon 1987 in der amerikanischen psychologischen Fachliteratur als Syndrom bezeichnet wurde: Sexual Allegation in Divorce Syndrome (SAIDS). Dabei geht es inerster Linie um Vorwürfe, die sich letzten Endes nicht bestätigen lassen und um Fragen, wie damit die Justiz, Jugendämter und diversen, selbsternannten  "Kinderschützer" und "Aufdecker" umgehen. Gerade über letztere, einschließlich auch mancher Jugendämter, psychologischer Sachverständiger und Ärzte, wird ja oft berichtet, dass sie voreilig und nicht ergebnisoffen, sondern ideologisch motiviert statt qualifiziert handeln und durch suggestive Befragung ("Aufdeckungsarbeit") sogar die besonders wichtigen Erstaussagen unbrauchbar machen.  Es ist daher aufschlussreich zu erfahren, wie und möglicherweise anders mit diesem Fall umgegangen wird, der sich wesentlich darin unterscheidet, dass die Vorwürfe gegen eine Mutter erhoben werden und das nicht erst im Verlaufe eines heftigen Streits um das Sorge -/ Umgangsrecht, sondern das am Anfang der Verfahren steht. Im Bericht wird schon dargestellt, dass das Kind nicht etwa, wie sons toft berichtet wird, voreilig "in Obhut" genommen wurde, sondern das Kind trotz der auch dem Jugendamt seit Sommer 2009 schon bekannten massiven Vorwürfe und der Strafanzeige weiterhin bei der Mutter verbleiben durfte und erst vor kurzem, nach Wiederaufnahme der staatsanwaltlichen Ermittlungen und schließlichen Untersuchungshaft der Mutter, eine "Inobhutname" erfolgte. Dem Vater geht es jetzt natürlich in erster Linie darum, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind wieder zu erlangen und so die schon erhebliche Traumatisierung des Kindes möglichst rasch zu beenden. Wir werden weiter berichten.

30.4.2010: Wenn ein Partner Probleme aus einer früheren Beziehung hat, z. B. mit dem Kontakt zu den Kindern aus der früheren Beziehung,  wird der andere, neue Partner praktisch immer da hineingezogen. Damit werden wir auch recht häufig in Anfragen an uns konfrontiert. Was uns zunächst erstaunte, sind es zu einem erheblichen Teil Anfragen der neuen Partnerin / Frau, die sich für die Umgangsprobleme ihres Partners / Mannes einsetzt, statt dass die Anfrage vom betroffenen Vater selbst kommt. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der heutige Film auf Arte, Der verlorene Vater, 20h15 (Wiederholung, 04.05.2010 um 14:45): Als Elke sich in Arndt verliebt, glaubt sie an die große Liebe. Mehr undmehr jedoch wird ihre Beziehung überschattet von Arndts Streit mit seiner Ex-Frau Bettina...
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich dann mit Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen.

30.4.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ein Fotoprojekt für „GEO Wissen“ (Magazin) zum Thema Väter bin ich auf der Suche nach Männern, die ein ganz besonderes Verhältnis zu ihrem Kind/ihren Kindern haben, sich also von den „klassischen“ Vater-Kind-Konstellationen unterscheiden.  In Gedanken bin ich schon einmal mehrere Möglichkeiten an besonderen Vatertypen durchgegangen und dabei auf folgende, teils vielleicht utopische Beispiele gestoßen:
1. Alleinerziehende Väter 2. Väter in Elternzeit 3. Väter als Hausmann 4. Teenager-Väter 5. Alte Väter, späte Vaterschaft (wichtig!) 6.Adoptivväter 7. Leihväter (als Pendant zur Leih-Oma. Sprich, jemand, der keine Kinder  hat, sich aber manchmal als Vater zur Verfügung stellt) 8. Väter, die das Sorgerecht verloren haben 9. Väter, die das gemeinsame  /alleinige Sorgerecht nie bekommen haben 10.Väter mit behindertem Kind
11. Opa in der Vaterrolle 12. Bruder in der Vaterrolle 13. Schwangere Väter (z.B. bei Transsexualität) 14. Mit einem Preis ausgezeichnete Spitzenväter...15. ... und gerne weitere Ideen
Interessierte Väter können sich auf den Webseiten http://www.geschejaeger.de  ein Bild vom fotografischen Stil machen und möchten sich dann bitte unter 
info@geschejaeger.de oder geschesdesign@gmx.de melden.

30.3.2010:  ZDF  37 Grad am 30.03.2010, 22:15 - 22:45 Uhr: Väter wider Willen ... und trotzdem ist es Liebe
Geborgenheit, Orientierung, Stärke: Das will jeder gute Vater seinem Kind mit auf den Weg ins Leben geben. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dafür heutzutage schon längst keine Voraussetzung mehr, ganz im Gegenteil: Besuchszeitenregelung und Sorgerechtdiskussionen - so sieht der Alltag vieler Väter aus. Besonders hart trifft es dabei jene Männer, die wie aus heiterem Himmel mit einer Schwangerschaft konfrontiert werden.
Mit weiteren Hintergrundinformationen: u.a. ausführlicher Recherchebericht der Regisseurin Chiara Sambuchi. Wiederholungen des Film bei ZDF_NEO und auch in der ZDF Mediathek verfügbar.
 
29. 3.2010: Von der Konferenz "Das Parental Alienation Syndrom (PAS). Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Internationale Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002"
sind jetzt die Vorträge, einschließlich der Diskussionen, zum Anhören und Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.

16.2.2010:  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Februar eine Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in seiner Problematik  auch an den gerade geschilderten Fall aus Frankreich erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche Fälle):  Durchsetzung von Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt  gegen einen Elternteil  (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE OF DĄBROWSKA v. POLAND  (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006), nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrecht erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind), obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck vorgegangen wurde (14.8.2008).  Am 2.4.2009  wurde dann dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters, nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him from the applicant"), und sie deshalb die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter empfehlen, der auch im Scheidungsurteil zunächst entsprochen wurde. Der Gerichtshof weist, wie schon wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8 auch den Anspruch auf Maßnahmen zur Durchsetzung eines Umgangsrechts beinhaltet, und zwar durch entschlossene und zügige Verfahren, weil sonst der  Ausgang und die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch die Verfahrensdauer praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach gegen Artikel 8 verstoßen.

Am  1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4 Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 - 145 Euro: CASE OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-

12.2.2010: Bei unserem Nachbarn Frankreich (und ähnlich in anderen Staaten auch) kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5(früher nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5  (Ordonnance nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002)  Le fait de refuser indûment de représenter un enfantmineur à la personne qui a le droit de le réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 eurosd'amende.

Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute, 12.2.2010, berichtet über so einen Fall,  in dem  2 Monate Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis):
Vendredi 12 Février 2010THIERACHE (02) Une mère de famille en prison.

Jeudi, une femme de trente ans est partie en prison pour deux mois ; elle avait refusé le droit de visiteet d'hébergement de ses deux premiers enfants au père de ces derniers.
La sanction peut sembler lourde mais un père a des droits. Et l'équilibre des enfants passe aussi par laprésence du père biologique lorsqu'une décision de justice est en sa faveur.  C'est le message qu'a voulu faire passer le tribunalcorrectionnel de Laon, jeudi. [Übers.: Das Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon vermitteln will.] Un jugement qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de leursenfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté d'assumer leur rôle de parent..

Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre in einer nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der  2 Kinder hervorgingen (2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann und heiratete ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate altist. Sie bekam das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren Vater bekam ein  Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung die Mutter und ihr Ehemann jedoch systematisch  verhinderten.  Der Vater brachte Beschwerden ein, die  zu 2 Verurteilungen führten, das 2te Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt durch das Beschwerdegericht,  cour d'appel d'Amiens, am 13.  Mai, 2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte ignoriert und wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu militari, vor das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise gleich in das Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner, die sie aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten das Gericht und den Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt.  Letzterer hatte ihr vorgeworfen, den beiden älteren  Kindern psychologischen Schaden zuzufügen und  4 Monate Gefängnis unbedingt + 6 Monate aus der früheren Verurteilung mit sofortiger Vollstreckung gefordert.
Kommentar: Das Urteil mag hart erscheinen, auch wenn es vermutlich wegen des noch sehr jungen dritten Kindes deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts und dem Strafrahmen blieb. Aus anderen Staaten und ausanderen Fällen ist bekannt, worauf z. B. Richard Gardner hinwies, dass oft auch wenige Tage Gefängnis oder andere deutliche Maßnahmen ausreichen, um eine Umkehr zu bewirken.  Der wesentliche Punkt ist, solchen Eltern sehr deutlich zu machen, dass sie die Rechte des anderen Elternteils -und des Kindes- und entsprechende gerichtliche Anordnungen nicht einfach ignorieren können ( wie das bei uns oft über viele Jahre geschieht, besonders, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um nichteheliche Kinder handelt, wo derzeit auch nicht mit einem Sorgerechtsentzug gedroht wird oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am besten erfolgt dies durch präventive Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch entschlossenes, möglichst frühzeitiges Eingreifen.
Nachtrag 16.2.2010: Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater der Kinder die elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der Mutter übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu verhindern. Die Kinder sind nicht auffindbar.  Bericht vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA.
Kommentar: Kindesentzug (Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich, anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article 227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9).  Diese Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht entzogen worden war ( Article 227-10).  Die Strafen verfünfachen sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt, durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß  6  Monate / 7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc.
Neueste Entwicklung, Dienstag 16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es in einem halbstündigen Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur Herausgabe der Kinder zu bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama, bereits bei ihrem Vater. Der Vater sagte, dass er  sich dem Wunsch des Lebensgefährten nach Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen werde. (Bericht, der am 17.2  im Le Courrier picard erscheinen wird.).

10.2.2010: Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010  über das Family Bridges Modell zur  Wiederherstellung der Beziehung zwischen Kind und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung:
DIVORCE: Tough love from Texasvon ARA WALTON/TORONTO STAR.
Psychologist Richard Warshak offers intensive and controversial programs to helpchildren who have suffered parental alienation during divorce. “Love your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und Veranstaltungen zu PAS. Richard Warshak ist einer der führenden Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes Programm "Family Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter Fachleuten anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehören, wie der Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die  ein möglichst breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten zwischen Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog. "Alienated Child " Modell von Kelly & Johnston, 2001) und entsprechend eine systemische Therapie unter Einbeziehung aller Familienmitglieder bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei Kooperatiuonsunwilligkeit und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen des entfremdenden Elternteils sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem nachfolgend erwähnten Sonderheft von Family Court Review 48 (1), 2010.  Das primär auf Unterrichtung in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende Program Family Bridges ist auch in der gerade erschienenen, erweiterten  Neuauflage seines Buches "Divorce Poison" beschrieben. In Deutschland freilich müsste noch ein sehr langer Weg zurückgelegt werden, bevor solche Programme zum Einsatz kommen könnten, schon weil es an klaren richterlichen Anordnungen und deren Durchsetzung fehlt, die dafür unbedingt nötig sind.

17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zumThema Eltern-Kind-Entfremdung zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete Scheidungskinder?" abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe, ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift erschienen, das sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIESAND COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada).
Inhaltsverzeichnis und Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar.  Die Artikel selbst oder das gesamte Heft sind kostenpflichtig erhältlich. Wir werden Kurzbeschreibungen in unsere PAS Bibliographie aufnehmen und versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu besprechen. Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze zu sehr erfolgversprechenden neuen Programmen, die der Wiederherstellung der Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und Kind dienen sollen. Aus juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze erwähnt werden, die sich mit der Handhabung solcher Fälle durch die Gerichte (Richterin Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.) befassen. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 28.12.2009 (unten).  AFCC ist mit der Hofstra University (New York) Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in diesem Heft vertreten).  

09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären Buches "Divorce Poison" von Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung / Scheidungbetroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders empfohlen werden, vgl. unsere Rezension "Scheidungsgift"der Erstauflage von 2001.  Gegenüber dieser Auflage wurde es erweitert um eigene Kapitel, die sich speziell mit der Wiederherstellung der Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen, darunter eines zu inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neuentwickeltes und schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und begleiteten Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und einem Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des Autors. ( Wir wissen zwar  u.a. von einer tschechischen Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde,wie auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene Bücher zeigen.)

06.01.2010: Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der Staatskanzleiv on Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir sicher sind, dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft, sondern von großem Interesse ist und auch glauben, dass die Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt und Unterstützung der beschriebenen Initiativen unabhängig von jeder parteipolitischen Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei um :

1. Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention

 2. Antrag von Rheinland-Pfalz im Bundesrat (Nov.  2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage — gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen". 

Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings nicht formatgetreu) in eine Webseite umgewandelt.

28.12.2009: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdiszipläre und internationale Vereinigung von derzeit etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte, Psychologen etc) die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch Beilegung von Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste Jahreskonferenz (Denver,Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr umfangreiche Programm umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle Aspekte dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen Formulierungen desvon Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes Parental Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei derKonfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile.Eröffnet wird das Programm aus aktuellem Anlass mit Vorträgen zum Thema Parental Alienation and the DSM-V, eingeleitet von Prof. William Bernet, Vanderbilt University, Nashville,TN. Er leitet derzeit eine inzwischen auf über 60 Mitglieder angewachsene internationale Arbeitsgruppe, mit dem Ziel Parental Alienation in die anstehenden Neufassungen des Diagnostic and StatisticalManual  (DSM) der American Psychiatric Association und der International Classification of Diseases (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Das sind Standardwerke mit Kurzbeschreibungen aller anerkannten psychischen Störungen bzw.aller Krankheiten, die medizinischen Fachleuten zur Klassifizierung und auch zu Abrechnung von Versicherungsleistungen dienen. Obwohl das vielfach immer noch wiederholte Argument, dass Eltern-Kind-Entfremdung nicht existiere, weil es auch nicht in DSM enthalten ist, völlig absurd ist, würde seine Aufnahme in diese Standardwerke nicht nur sinnlose Kontroversen beenden, sondern zu mehr empirischer Forschung anregen und die Arbeit von Therapeuten und psychologischen Gutachtern erleichtern. Entsprechende Vorschläge,  mit einer sehr umfangreichen Dokumentation aus weit über 600 wissenschaftlichen Veröffentlichungen,  wurden Nov. 2009 bei beiden Organisation eneingereicht und werden jetzt von den dafür eingesetzen Fachkommittees geprüft. Veröffentlichungen zu diesem Projekt werden im Frühjahr 2010 erscheinen. Vgl. dazu auch unsere Meldungen vom 30.10 und 3.11.2009.
Wir denken, es wäre Zeit, dass man sich endlich auch in Deutschland auf breiter wissenschaftlich-akademischer Ebene mit diesem Themenkreis ernsthaft beschäftigt, statt,  von wenigen "Einzelkämpfern" abgesehen, überwiegend nur zu polemisieren und uralte  Kontroversen zu wiederholen, mit einer darin sich allein "auszeichnenden" Arbeit einer amerikanischen Frauenrechtlerin quasi alsStandardwerk, das nicht nur in Gutachten sondern sogar in Urteile deutscher Familiengerichte Eingang gefunden hat, trotz der wahrlich vernichtenden Kritik international anerkannter Fachleute, und das nicht nur von Richard Gardner, gegen den sich ihre persönlichen Angriffe richteten.    


27.12.2009: Seit 1.3.2005 ist  die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates der Europäischen Union  über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, das sog. Brüssel IIa Abkommen, in Kraft. Es soll u.a., ähnlich wie das weltweite Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtliche Aspekte internationaler  Kindesentführung  (HKÜ),  innerhalb der Europäischen Union bei internationaler Kindesentführungfür eine rasche Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes sorgen. Nur dort darf auch dann über anhängige Sorgerechtsfragen entschieden werden. Gegen beide Prinzipien wird leider von Signatarstaaten vielfach verstoßen, eine Rückführung unter Berufung auf eine Ausnahmesituation abgelehnt oder Verfahren zumindest erheblich verzögert. Brüssel IIa soll innerhalb der Europäischen Union für einfachere und wirkamere Verfahren sorgen und schafft mit der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Zugang zu internationaler Gerichtsbarkeit,  zusätzlich zu der Möglichkeit von Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) des Europarates. Die Verfahrensdauer ist ja gerade in Fragen des Kindschaftsrechts von so entscheidender Bedeutung, dass sie rein praktisch gesehen einer wirksamen Entscheidung vorgreifen kann. Am 23.12.2009 erging eine als examplarisch zu betrachtende Entscheidung des EuGH zu dieser Problematik und Anwendung des Brüssel IIa Abkommens  und ist deshalb auch sehr ausführlich in der Fachpresse und anderen Medien dargestellt worden. Die Pressemitteilung des EuGH enthält die Leitsätze:

Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den anderen Elternteil übertragen hat. In einem solchen Fall Dringlichkeit anzunehmen, verstieße gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Entscheidungen der Mitgliedstaaten und gegen das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu widerrechtlichem Verbringen und Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten kommt.

Das Urteil vom 23.12.2009und die Schlussanträge vom  9.12.2009 sind derzeit auf den Webseiten des Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aberu.a. in Englisch bzw. Französisch.  Zu beachten ist dabei, dass es sich um ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) einesslowenischen Gerichtes betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden italienischenEntscheidung handelt und nicht um eine Individualbeschwerde eines betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.

 
16.12.2009: Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich" Petitionsausschuss - 16.12.2009:
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheiratetenVaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmenderSorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten. ...
...
Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.

Es soll also jetzt, sechs Jahre nach der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in sehr deutscher Manier "dringend erforscht" werden, was man damals schon z. B. aus den den sehr ausführlichen parlamentarischen und sonstigen Untersuchungen von Staaten mit so langer demokratischer Tradition wie Großbritannien und Frankreich längst zum exakt gleichen Sachverhalt hätte wissen können. Darauf haben wir damals auch in unserer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht direkt hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hätte sicher noch  viel weitreichendere Mittel zur Information darüber gehabt, wovon aber dennoch nichts in das Urteil einfloss. Wir jedenfalls gehen immer noch davon aus, dass sich Menschen in Deutschland bei Trennung / Scheidung sehr ähnlich verhalten wie in anderen Staaten auch, die schon längst die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen haben, und das auch ohne ein vorheriges sehr deutliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wie lange kann man diese Schlussfolgerungen dann in Deutschland noch hinauszögern?

14.12.2009: Manche werden sich noch daran erinnern, dass der bekannte Schauspieler Mathieu Carrière sich vor 5 Jahren aus Prinzip weigerte ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu zahlen. Statt dessen ging er in einer spektakulären Aktion für 10 Tage in Haft. Das Ordungsgeld war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin hatte ihn seine frühere Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden war. Um ein (etwa acht Jahre altes) Bild seines Kindes ging es ähnlich auch in einer Klage gegen  Regisseur Douglas Wolfsperger, der das Bild in seinem Film "Der entsorgte Vater" kurz zeigte. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes will er, was er als Musterprozess sieht, in Berufung gehen. Um das finanzielle Risiko eines Unterliegens tragen zu können, erfolgte ein Spendenaufruf. Darauf weisen wir hin, wie gebeten, selbstverständlich ohne hier eine eigene Beurteilung vorzunehmen, die ja auch der potentieller Spender und der gerichtlichen Entscheidung vorgreifen würde. Der Spendenaufruf ist auf der Webseite  http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/ zu finden.

9.12.2009: MARKUS LANZ, ZDF morgen 10.12. 2009,  23:30 - 00:35 Uhr, u.a. Mehr Rechte für unverheiratete Väter.

4.12.2009: Erwartungsgemäß sind heute eine ganze Reihe von Meldungen und Kommentaren in den Medien zum gestrigen Urteil aus Strasbourg zu finden. Hier eine kleine online Auswahl:
Süddeutsche Zeitung:
Schluss mit Diskriminierung. Urteil zum Sorgerecht. Schluss mit Diskriminierung.Ein Kommentar von Helmut Kerscher
Mehr Rechte für ledige Väter: Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.Reform des Kindschaftsrechts geplant: Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (Foto: ddp)Das Straßburger "Vatertags-Urteil" ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schlussmit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller ledigen Väter. Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt....mehr
Frankfurter Allgemeine: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter.
Kommentare: Straßburger Urteil zum Sorgerecht. Ein guter Tag für Väter.  Von Reinhard Müller.  4 Weitere Kommentare.
Zeit-Online: Väter-Rechte. Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht. Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Mehr zum Thema:
    * Sorgerecht für unverheiratete Väter Fällt das Monopol der Mütter?
    * Kindeswohl Bei Streit kein Sorgerecht

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.: Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick.

3.12.2009: Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strasbourg:

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil
 
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des  Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Das Urteil ist mit einer einsamen Gegenstimme ergangen - der des deutschen (ad hoc) Richters Bertram Schmitt -  und widerspricht auch ganz klar der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Der Gerichtshof weist in einem Vergleich europäischer Rechtssysteme darauf hin, dass die Mehrheit der Staaten die Beteiligung nichtehelicher Väter an der elterlichen Sorge vorsieht, entweder unabhängig vom Willen der Mutter oder wenigstens auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung nach Prüfung des Kindeswohls, wogegen nach noch geltendem deutschen Recht nichteheliche Mütter ein absolutes Vetorecht besitzen, d. h. für eine Ablehnung auch keinerlei Gründe angeben müssen. Wir hatten in unserer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schon damals auf die nach sorgfältigen und sehr ausführlich dokumentierten Erwägungen erfolgten Reformen in Frankreich und Großbritannien hingewiesen, wobei in Großbritannien ausschlaggebend war, dass sich auch eine Regelung, die über die deutschen Gesetzeslage hinaus auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung vorsah, nicht bewährt hatte. Eine eigene "Erforschung" der Situation, die erst vor kurzem gemäß dem damaligen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts endlich in Gang gekommen ist, hätte sich also wenigstens unserer Meinung nach schon damals ganz erübrigt. Seither sind noch eine Reihe von Staaten dazugekommen, die gemeinsame Sorge auch bei nichtehelichen Eltern als Regelfall vorsehen (wobei ein Ausschluss wegen Kindeswohlgefährung selbstverständlich jederzeit möglich ist), was uns wenigstens hoffen läßt, dass sich ihnen Deutschland bald anschließt.  Wie schnell  das geht wird allerdings vermutlich weiter vom öffentlichen Druck, auch durch die Medien, und davon, dass möglichst viele betroffene Väter unter Berufung auf dieses Urteil jetzt ebenfalls ihr Menschenrecht einklagen, abhängen. Zu beachten ist auch, dass gemäß Artikel 43 der Konvention jede Partei (also hier wohl ev. die Bundesregierung) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen kann. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

Aus der Presserklärung:

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann,dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichenSorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung inTrennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte. 

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 inVerbindung mit Artikel 8 vorlag. 

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzle ierstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).



2.12.2009: Über eine weitere für Deutschland wenigstens sensationelle Entscheidung zum Sorgerecht berichten heute verschiedene Medien, u.a.die Süddeutsche Zeitung im Münchner Lokalteil, S. 38:
Weil sie den Wunsch des Vaters torpedierte, seinen Sohn öfter zu sehen
Gericht entzieht renitenter Mutter Sorgerecht.
Zehnjähriger lebt ab sofort beim Papa, obwohl das Kind das selbst nicht herbeisehnt – Urteil ist Präzedenzfall
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
Mit ihrer ungewöhnlichen Entscheidung dürfte eine Münchner Amtsrichterin für Aufsehen sorgen: Sie hat einer Mutter das Sorgerecht entzogen, weil diese immer wieder grundlos den Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater verhindert habe. Das Sorgerecht hat nun der Vater. Sollte diese Entscheidung in nächster Instanz beim Oberlandesgericht bestätigt werden, wäre das ein großer Schritt zur Stärkung der Rechte geschiedener Väter........

In Extremfällen gab es aber auch in Deutschland schon solche, dann auch vom OLG bestätigte Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel, allerdings leider meist erst  nach langen Verfahren, weit länger als die 2 Jahre die seit der Trennung der Eltern im vorliegenden Falle vergangen sind, unberechtigten Missbrauchsvorwürfen  etc. etc. Ungewöhnlich ist auch, dass die Entscheidung und Begründung vom Amtsgericht in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, natürlich anonymisiert, aber auch ohne Aktenzeichen. Demnach besonders interessant die Passagen (in der Fassung des SZ Berichts): Zur Begründung hieß es, dass beim Vater keinerlei Erziehungsdefizite bestünden – vielmehr bestehe eine enge vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung, die für die positive Entwicklung des Jungen unverzichtbar sei. Die Mutter sei dagegen nicht in der Lage, das Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zum Vater – „unter Hintanstellung ihrer eigenen Probleme“  – zu respektieren und zu unterstützen. ........Da im Gegensatz zur Mutter der Vater bereit sei, den Umgang des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen, gebiete es das Kindeswohl, solch eine Entscheidung zu treffen. Dem stünde auch nicht entgegen, dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle: Denn dies sei nicht sein wirklicher Wunsch, sondern resultiere nur aus dem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt, analysiert das Gericht.

Aus den USA und insbesondere Kanada, aber auch Spanien etc., haben wir schon wiederholt über ähnliche Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) berichtet, vgl. dazu unsere Zusammenfassung entsprechender Gerichtsentscheidungen, einschließlich deutscher Urteile und Entscheidungen des EuropäischenGerichtshofes für Menschenrechte.  
In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren auch spezielle psychologische Programme entwickelt, die den Übergang von stark entfremdeten Kindern zum bindungstoleranten Elternteil erleichtern sollen. Darüber wird Anfang nächsten Jahres ein Sonderheft einer U.S.Fachzeitschrift erscheinen. Wir werden berichten.

Einige online Medienberichte zu obiger Entscheidung:

Merkur-online.de:Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich....

Abendzeitung:Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. Sie verliert das Sorgerecht, weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter ist fassungslos. ....

1.12. 2009: Deutschland wird sich im Sorgerecht wohl bald dem Rest Europas und der Welt anschließen müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wird am  Donnerstag den 3.Dezember seine Entscheidung im Falle 

Zaunegger v. Germany (no. 22028/04) schriftlich mitteilen.
The applicant, Horst Zaunegger, is a German national who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). His daughter having been born out of wedlock, he complains about the fact that, unlike divorced fathers and mothers, German law does not provide him with the opportunity to be granted joint custody without the mother’s consent. He essentially relies on Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction with Article 8 (right to respect for private and family life).

Kommentar dazu von Heribert Prantl  auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:Vatertag im Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht.
Für viele Väter von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember; und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht. Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........

17.11.2009: Die Zeichnungsfrist für die öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung läuft morgen ab!.

12.11.2009: Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(VAMV) bietet zum kostenlosen Dowload (pdf Datei, 15 Seiten) an:
Das neue FamFG: Leitfaden des VAMV zur Umsetzung des neuenfamilienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis.
Darauf möchten wir hinweisen, obwohl wir uns für eine möglichst gleichwertige Elternschaft von Mutter und Vater, auch nach Trennung / Scheidung, einsetzen, damit auch für eine tatsächlich mögliche Ausübung (Durchsetzung) des Umgangsrechts, statt gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder  ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) zu sehen, und uns auch nicht bedingungslos den sog. "Frankfurter Thesen" anschließen möchten. Daher sehen wir ganz anders als der VAMV die deutliche Abschwächung des FGG-Reformgesetzes gegenüber dem ohnehin im Vergleich zum Ausland sehr zaghaften Referentenentwurf und sogar der Regierungsvorlage nicht als Erfolg, sondern wären selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gerichte alle ursprünglich vorgesehenen neuen Maßnahmen auch im Interesse gleichwertiger Elternschaft verantwortungsvoll einsetzen und insbesondere natürlich auch im Falle tatsächlicher häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung entsprechend handeln würden. Selbstverständlich ist auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig möglichen Alternativen sein können.

08.11.2009: Wir wurden dankenswerterweise auf einen wirklich hervorragenden Bericht aufmerksam gemacht der gestern im kanadischen Fernsehen ausgestrahlt wurde und jetzt als Onlineversion verfügbar ist:
 "W5 investigates: Children on the frontlines of divorce", mit zwei Videos über Parental Alienation (PAS):
W5: Poisoned Minds, part one
There is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking upthere is now a whole new battleground -- parental alienation. It is a proxy war that can produce poisoned minds.

W5: Poisoned Minds, part two
Family courts and social workers are grappling with how to makedivorcing parents cooperate, and heal the children. Even in a legal system where kids have all the rights, harmony doesn't come easy.
aufmerksam gemacht. Im Film beschreibt unter anderem Pamela Richardson ihren extrem tragischen Fall, in dem das durch den Vater entfremdete Kind sich schließlich mit 16 von einer Brücke in den Tod stürzte. (Sie hat darüber ein Buch geschrieben). Aber es wird auch übereinen sehr positiven Fall berichtet, in dem die geschiedenen Eltern nach einer Entfremdungskampagne mit dem gesamten Spektrum von Vorwürfen, einschließlich sexueller Kindesmissbrauch, jetzt bestens zum Wohle ihrer Kinder zusammenarbeiten. Wohl einmalig ist, dass auch die (allerdings ehemals) ausgrenzende Mutter zu einem Interview bereit war.  Das "Wunder" wurde in einem Sommercamp für Scheidungsfamilien bewirkt. [Die Leiterin dieses Programms ist Peggie Ward, deren Aufsatz als kommentierte Übersetzung als eine der ersten Publikationen zu PAS in Deutschland erschien, "Familienkriege", 1998. Über dieses Programm und auch ein weiteres ähnliches zur "Wiedervereinigung" entfremdeter Kinder-Eltern wird Anfang nächsten Jahres in U. S. Fachpublikationen berichtet werden. Wir werden zu gegebener Zeit darüber im Detail berichten.] Hervorragend an den Filmen ist auch, dass betroffene Kinder zu Wort kommen. Sehr zu empfehlen!.

03.11.2009:  Als Reaktion auf den Artikel im U.S. News & WorldReport erschien folgender Aufsatz:
Group of 50 Mental Health Experts Pushing to Add Parental Alienation to DSM November 2nd, 2009 by Glenn Sacks, MA, Executive Director

Now 23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only recently that she was manipulated, that her long-held view of her father isn’t accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak daily. “I’ve missed out on a great friendship with my dad,” she says. “It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, the American Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According to psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage, stimulate more systematic research, lend credence to a charge of parental alienation in court, and raise the odds that children would get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS Inclusion in DSM. October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.
Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten. Glenn Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in Radio - und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.

30.10.2009: Im wichtigen amerikanischen Nachrichtenmagazin U.S. News & World Report (gegr. 1933, konservativ) erschien gerade folgender Beitrag:
Parental Alienation: A Mental Diagnosis?
Some experts say the extreme hatred some kids feel toward a parent in a divorce is a mental illness.

By Lindsay Lyon
Posted October 29, 2009

   From an early age, Anne was taught by her mother to fear her father. Behind his back, her mom warned that he was an unpredictable and dangerous; any time he'd invite her to do anything—a walk in the woods, a trip to the art store—she would craft an excuse not to go. "I was under the impression that he was crazy, that at any moment he could just pop and do something violent to hurt me," says Anne, who prefers that only her middle name be used to guard her family's privacy. Typical of a phenomenon some mental-health experts now label "parental alienation," her view of him became so negative, she says, that her mother persuaded her to lie during a custody hearing when the couple divorced. Then 14, she told the judge that her dad was physically abusive. Was he? "No," she says."But I was convinced that he would [be]." After her mother won custody, Anne all but severed contact with her father for years.
   If a growing faction of the mental-health community has its way, Anne's experience will one day soon be an actual diagnosis.   ..mehr

29.10.2009: Von einem Leser wurden wir dankenswerterweise auf einen ausführlichen Bericht über ein Wochendseminar  ,,Familien brauchen selbstbewusste Väter. Ein Männeraufbruch ist überfällig!" aufmerksam gemacht, der immer noch wegen seiner Zusammenfassung der Beiträge interessant ist, obwohl die Veranstaltung längst stattgefunden hat.

07.10.2009: Wir wurden heute auf eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung aufmerksam gemacht. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 18.11.2009. Ein weiterer Schreiber schlägt jetzt eine Postkarten -oder Unterschriftenaktion im Internet  zu einem gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Eltern vor um damit möglicherweise Einfluss auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zu gewinnen.
   Zu beiden leidigen Themen, bei denen Deutschland mit seinen Bedenkenträgern ziemlich einsam in Europa und der Welt dasteht, haben wir auf unseren Webseiten wiederholf berichtet. Was das Wechselmodell betrifft so haben wir z. B. über das französische Modell der  "résidence alternée" (Gesetz seit 4.3.2002), das  belgische ,,hébergement égalitaire" von 2006 und das italienische "affidamentro condiviso" ebenfalls aus 2006 berichtet, wonach gleichwertige Elternschaft auch im Sinne der Unterbringung des Kindes als erwünschter Regelfall gilt oder sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In Deutschland ist ein Wechselmodell zwar nicht "verboten", wenn sich die Eltern darauf selbst einigen, wird aber vielfach schon dadurch unmöglich gemacht, dass ein Elternteil ungeachtet der Zeit, die das Kind mit ihm verbringt und dem Einkommen des anderen Elternteils nicht nur sämtliche Umgangs- und Aufenthaltskosten zu tragen hat, sondern auch ungeschmälert den vollen Barunterhalt an den anderen Elternteil zu zahlen hat, außer im praktisch völlig unrealistischen Fall einer exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes eines minderjährigen Kindes. Diese Regelung wurde zuletzt in der Entscheidung XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007 entgegen der z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten üblichen Kostenaufteilung je nach relativer Verweildauer des Kindes und relativem Einkommen der Eltern (Siehe unsere Modellrechnung vom 1.3.2007) erneut bestätigt.
Und was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft, so soll ja gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003  jetzt endlich erst "erforscht" werden, was man vor dieser Entscheidung schon längst z. B. aus der sehr umfangreichen Dokumentation aus Großbritannien und Frankreich hätte wissen können, als diese Staaten ein zeitgemäßes gemeinsames Sorgerecht einführten, weil sich selbst gegenüber der noch gültigen deutschen Regelung aus1998 wesentlich erweiterte Regelungen nicht bewährt hatten.

30.9.2009:  Das Erste, Heute | 30.09.2009, 21.45 - 22.15 Trennung von Staats wegen. Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation
Der Film erzählt die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder gegenüberstanden. Nach Jahren der Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindungan die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert, viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb "ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und wo er wohnt."----Mehr[Anmerkung: Vermutlich hatten diese Kinder auch Väter, von denen sie ebenfalls getrennt wurden?]

28.09.2009:  Wir haben folgende  Information zu einer neuen Webseite bekommen:
 Pressemitteilung zum Launch der Website Portraits-Alleinerziehender.de
Berlin, 23.09.2009
eBook „Portraits Alleinerziehender“ im Zentrum der gleichnamigen Website
  Angeregt durch die gesellschaftliche Debatte über zunehmende Kinderlosigkeit in Deutschland ist ein Buch entstanden, das den Lebensalltag, die Ansichten, Träume und Schwierigkeiten alleinerziehender Mütter und Väter in den Mittelpunkt rückt. Mit dem Launch der Website www.portraits-alleinerziehender.de ist das eBook „Emanzipiert Stark Frei? – Portraits Alleinerziehender“ nun als Download verfügbar.
   In Interviews mit 17 Männern und Frauen geht die Herausgeberin der Frage nach, wie alleinerziehende Eltern ihr Leben ohne die traditionelle Rollenverteilung gestalten. Anhand von O-Ton-Aufzeichnungen wurden die Interviews protokolliert und im Nachhinein wie eine Erzählung aus der Ich-Perspektive der Interviewten niedergeschrieben. Des Weiteren arbeitet der Berliner Fotograf Patryk Witt derzeit an einer Bebilderung der literarischen Portraits – in Kürze ebenfalls einsehbar auf portraits-alleinerziehender.de.
  Das eBook „Portraits Alleinerziehender“ bildet die Basis der gleichnamigen Webpräsenz, die in den nächsten Monaten zu einerPlattform ausgebaut wird, auf der sich alleinerziehende Mütter und Väter austauschen und Informationen sammeln können. Die Plattform wird Foren und andere Kommunikationstools bieten und mit Texten und News zahlreiche Infos und Tipps rund um die Themen Trennung, Erziehung,Arbeitsmarkt uvm. geben.
Leseproben auf www.portraits-alleinerziehender.de

Es ist zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu vertreten oder gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positiveSozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder  ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilungvom 24.1.2007) darstellen. Dabei ist selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang mit dem anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßen gravierendenUmständen die einzig mögliche Alternative sein kann. Für diejenigen, die die reale Situation des Alleinerziehens nicht aus eigener Anschauung kennen bieten die Interviews im e-book bereits einen guten Einblick. Wir wünschen diesem Projekt viel Erfolg!


22.09.2009: Heute, Dienstag, 22.09.2009 22:15 - 22:45 Uhr, VPS 22.09.2009 22:15,ZDF, 37 Grad (Wdh. am 22.09.2009 02:00 Uhr Nachtprogramm, VPS 23.09.2009 02:00): 37 Grad
Wo bist du, mein Kind? Zwangsadoptionen in der DDR. Dokumentationsreihe Deutschland 2009. Die Aufarbeitung scheitert auch an fehlender Einsicht mancher Ämter. Das Thema Zwangsadoption ist heute immer noch aktuell. Noch immer leiden die Kinder und ihre Familien darunter, die zur zeit des SED-Regimes willkürlich getrennt wurden. Auch einige Jugendämter verweigern den Betroffenen bis heute eine umfassende Unterstützung. [mehr]
18.9.2009: Falls Sie den kontrovers diskutierten und zeitweilig per Einstweiliger Verfügung aus den Kinos verbannten Film von Douglas Wolfsperger, DER ENTSORGTE VATER, noch nicht gesehen haben, besteht dazu am 20.September um 20 Uhr im Kino Casablanca in Dresden Gelegenheit.  Der Regisseur wird anwesend sein und zu einem Gespräch zur Verfügung stehen. Filminfos, Hintergründe und Fotos zum Downloaden finden Sie unter www.Der-Entsorgte-Vater.de.
 
17.9.2009: Wie bereits am 1.9.2009 angekündigt, wollen wir in unserer Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Kindschaftsrechts die der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend dem mit diesem Tage in Kraft  getretenen FGG-Reformgesetz aktualisieren. Zumindest soweit das besonders wichtige Bestimmungen betrifft, auf die wir seit dem frühen Stadium des Entwurfs hingewiesen hatten, ist dies jetzt geschehen: Logo
 Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen des  FGG-Reformgesetzes. Im übrigen muss auf die zahlreichen dazu erschienenen Bücher hingewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich gegenüber den ersten Referentenentwürfen, aber auch nach dem vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf einiges geändert hat, was nicht nur rein redaktioneller d.h. sprachlicher Natur ist, oder die Gliederung (Nummerierung) der einzelnen Paragraphen betrifft. Das sollte nicht überraschen, wenn die Stellungnahmen zum Referentenentwurf (an denen wir als Verband auch beteiligt waren) angemessen berücksichtigt werden und schließlich das Parlament nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, besonders dann nicht, wenn, wie in diesem Falle, Einzelheiten des Gesetzentwurfs sehr kontrovers diskutiert wurden, das zum Teil sogar noch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. über Aufgaben und Vergütung von Verfahrensbeiständen, vgl. z. B. ZKJ 2/2009, das ganz diesem Themagewidmet ist)

13.09.2009: Unsere Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde wieder aktualisiert. Die letzten Urteileg egen Deutschland betreffen wieder die überlange Verfahrendauer in Umgangsverfahren, bei denen der Weisheit letzter Schluss dann immer noch sehr häufig ein Umgangsauschluss ist (,,Kind muss zu Ruhe kommen"). Der Gerichtshof geht zwar nicht auf dieses "Wundermittel" ein, betont aber immer wieder, wie wichtig eine besonders beschleunigtes Verfahren gerade bei Umgangsproblemen ist, weil sonst sich die Aussichten auf eine Wiederannäherung zwischen Kind und ausgegrenztem Elternteil rasch verringern und schließlich ganz zerstört würden. Eine überlange Verfahrensdauer würde also praktisch den Ausgang des Verfahrens schon vorausbestimmen. Bleibt sehr zuhoffen, dass das FGG-Reformgesetz, bei dessen Formulierung diese Problematik beachtet wurde, da bald eine praktische Wirkung entfaltet. Es ist seit dem 1.9.2009 in Kraft, vgl. unsere Meldung von diesem Tage.

12.09.2009: Morgen 13.9. 2009, 18:00h,   ZDF Mona Lisa: Für immer zerrissen? Scheidungskinder leiden oft ein Leben lang.
Eine Scheidung ist ein einschneidendes Erlebnis, vor allem für die Kinder. Und sie hat Auswirkungen auf ihr Leben als Erwachsene, wie neue Studien über die längerfristigen Folgen für Scheidungskinder zeigen. Das Verhalten der Ex-Partner als Eltern nimmt großen Einfluss auf die zerrissenen Kinderseelen. .....
Mit weiteren links zu anderen Sendungen, einem Forum, http://www.scheidungskinder.de, das z. T. sehr bewegende Einblicke in die Seelen betroffener Jugendlicher gewährt, etc. Die Sendung ist aus der ZDF Mediathek abrufbar.

10.09.2009: Wir haben jetzt auch eine deutsche Übersetzung (mit weiteren Literaturhinweisen) der Rezension von AFamily's Heartbreak [wörtlich: Herz zerbrechender Schmerz einer Familie] A Parent's Introduction toParental Alienation [Eine Einführung in Eltern- Kind-Entfremdung durch einen betroffenen Elternteil] von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies.

04.09.2009: Buchrezension: Zu einem neuen Buch, A Family's Heartbreak. A Parent's Introduction to Parental Alienation von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies, haben wir eine ausführliche Rezension zur Verfügung, in Englisch, wie auch das Buch bisher nur im Original erhältlich ist. Wie bemühen uns aber baldmöglichst eine deutsche Übersetzung der Rezension nachzureichen. Das Buch zeichnet sich dadurch aus, dass der Autor als betroffener Vater seine Leidensgesschichte auf die zu Eltern-Kind-Entfremdung wesentlichen Aspekte beschränkt, diese aber präzise an Hand von Tagebuchaufzeichnungen (wie sie allen Eltern in dieser Situation zu empfehlen sind) darstellt, und vor allem dadurch, dass er an jeder Stelle dazu Fragen stellt, wie sie sich allen von Entfremdung betroffenen Eltern immer wieder aufdrängen werden (oder sollten) und diese Fragen dann direkt von mit Eltern-Kind-Entfremfung (PAS) sehr erfahrenen Fachleuten beantwortet werden. 
 
01.09.2009: Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -FGG-RG) vom 17.Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 22.Dezember 2008 ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es kann als pdf Datei (158 Seiten) eingesehen oder heruntergeladen werden (aber nicht gedruckt oder daraus kopiert werden) unter
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl108s2586.pdf%27]
Wir werden uns bemühen, ähnlich wie auch nach der Reform des Kindschaftsrechtes in 1998, unsere Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Bestimmungen dem neuen Gesetz baldmöglichst anzupassen. Während der Gesetzgebungsphase, in der wir auch als Verband zum Regierungsentwurf Stellung genommen hatten, haben wir bereits ausführlich über diese Bestimmungen, speziell zu Beratung und Familienmediation, berichtet (auch wiederholt unter Aktuelles, mit der damaligen Bezeichnung FamFG). Einige Einzelheiten wurden jedoch vom Parlament (Bundestag, Bundesrat) noch im Detail abgeändert.

07.08.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter geben:
      Ich bin freie Autorin in Berlin und schreibe für dasWochenend-Feuilleton einer großen überregionalen Zeitung an einer Geschichte über Väter, die erfahren haben, dass sie nicht (wie angenommen) der leibliche Vater ihres Kindes sind. Vielleicht fällt Ihnen ein Vater ein, der bereit wäre, sich mit mir zu treffen und mir von seinen Erfahrungen und Erlebnissen zu erzählen. Das ist, ich weiß es, eine große Bitte, aber ich verspreche dem Vater, dass ich mit seiner Geschichte respektvoll umgehen würde - ich würde in meinem Text Pseudonyme verwenden und die Geschichte selbstverständlich gegenlesen lassen.      Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten, einen Vater zu finden, der zu einem Gespräch bereit wäre. Sie erreichen mich über Email: okrohd@gmail.com.
30.7.2009: Kindesentziehung: Kinderkommission fordert bessere Zusammenarbeit
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 1.000 Kinder dauerhaft vermisst. In vielen Fällen handelt es sich dabei um internationale Entführungen,bei denen ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland bringt. Die Kinderkommission wird immer wieder von betroffenenEltern um Hilfe gebeten und hat sich deswegen in einer vergangenen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Verschwindet ein Kind spurlos, ist schnelle und konzentrierte Hilfe entscheidend. Jede Stelle, an die sich betroffene Eltern wenden können, sollte kompetente Kontaktpersonen ausweisen, die schnell die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Kinderkommission fordert deswegen ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und Botschaften. Insgesamt muss die Vernetzung und Kooperation aller involvierten Stellen insbesondere der zuständigen Ministerien verbessert werden. Ziel muss es sein, dem verlassenen Elternteil mit allen staatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen. Zudem hält die Kinderkommission den Aufbau eines Alarmsystems für vermisste Kinder in den Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens für notwendig. Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich unter www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/kindesentziehung_ausland.pdf.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.7.2009.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Internationale  Kindesentführung und den internationalen Abkommen dagegen auf unseren Webseiten dazu. Kindesentzug im Inland durch einen Elternteil, unter Verletzung des Umgangsrechtes oder auch des Sorgerechtes des anderen Elternteils ist dagegen in Deutschland, wie wir schon oft beklagt (zuletzt 29.6.2009) haben, leider, im Gegensatz  auch zu Nachbarstaaten wie Frankreich, immer noch praktisch erlaubt. Mit der FGG Reform ab September 2009 kann (muss aber nicht!) lediglich eine "Belohnung" für"eigenmächtige Mitnahme" des Kindes wegfallen, nämlich die des automatischen  Gerichtsortwechsels zum neuen Wohnort des Kindes. Konsequenzen für den Umgang und das Sorgerecht (z. B. nach dem sog. "Kontinuitätsprinzip") hat aber wenigstens bisher fast immer allein der zurückgelassene Elternteil zu tragen gehabt. Vielleicht sollte der parlamentarischen Kinderkommission auch dieses rein innerdeutsche Problem verdeutlicht werden, bei dem sich im Gegensatz zu Kindesentführungen aus dem Ausland  (in das frühere"Entführungsparadies" Deutschland) bisher noch nichts wesentlich verbessert hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich diesbezüglich, auch ohne neue Gesetzesmaßnahmen, die Rechtspraxis wenigstens allmählich ändert.
 
10.7.2009: Unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher Literaturüber Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Syndrom - PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst derzeit 195 Einträge. Unsere Bibliographie strebt nicht an diekomplette, bereits sehr umfangreiche weltweite Literatur einfach aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten derzeit schon biszu über 400 Einträge, dazu kommen fast zahllose Kurzdarstellungen, "Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen gezielt Arbeiten heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter Fachleuten Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhaltmöglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens hinreichend genau für eine Kurzbeschreibung kennen. (Wenn irgend möglich versuchen wir auch einen Internet Link einzufügen, zu einem Download oder zumindestens weiteren Informationen). Das bedeutet natürlich auch eine Einschränkung auf die vorhandene Sprachenkenntnis, eine Einschränkung, die aber bei unseren Lesern, wenn auch unterschiedlich, ebenfalls vorhanden sein dürfte. Wir haben deshalb und weil wir größere Erweiterungen auch der nicht Englisch sprachigen Literatur vorgenommen haben, die Literaturliste jetzt nach Sprachen aufgeteilt, was ja zugleich auch die Entwicklung in den jeweiligen Staaten deutlicher macht. Zugleich bitten wir unsere Leser uns auf wichtige Arbeiten aufmerksam zu machen, die wir möglicherweise etwa aus sprachlichen Gründen bisher übersehen haben. Diese Unterscheidung nach Sprachen / Staaten macht zugleich auch deutlich, dass das Parental Alienation Syndrome nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte ExpertInnen gerne behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen (und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod) auf Gardner, der diesen Begriff etwa 1985 prägte, nicht zürückscheuen. Auf den Namen kommt es überhaupt nicht an. Das Phänomen selbst wurde schon lange vor Gardner beschrieben, wenn auch ohne seine Kategorisierung, über die man durchaus kritiisch diskutieren kann. Aber Gardner kommt zumindest dasVerdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die ziterte Literatur überzeugend zeigt.

   Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium ist für uns ein sog. "peer review", d.h. eine Begutachtung durch Fachkollegen / Fachkolleginnen auf wissenschaftlicheOriginalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in Deutschland bei psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den entsprechenden Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst auch hier Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl. Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.) Die wohl wichtigste professionelle psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA) unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Warshak, Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und einer ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist das durchaus auch verständlich. Warum gibt es hier beispielsweise kein einziges Fachbuch, dass sich wissenschaftlich und systematisch mit allen Aspekten des Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente,neue (Okt. 2008) Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist, Psychologe, Ordinarius f. Forensische Psychologie, Univ. Turin) et al.,La Sindrome da Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione deiFigli in Danno dell'altro Genitore [Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]? Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich sicher an "politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das Buch selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse eingeht, die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich der Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.Vgl. Inhalt des Buches. Unsere Bibliographie enthält auch weitere allein dem Thema PAS gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus verschiedenen Staaten. Dennoch muss es erstaunen, dass, wie wir erfahren haben, vor nicht allzu langer Zeit im Namen einer für Information über die aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten Institution die Auskunft erteilt wurde: „... das theoretische Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine Beachtung ...“. Das ist angesichts der umfangreichen Fachliteratur nicht nur völlig unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber den noch wenigen die sich auch in Deutschland ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit demThema auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende Zahl von Studentinnen / Studenten die sich mit dem Thema in einer Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche PAS Literatur. Angesichts dieser Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens vereinzelt immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den Sachverhalt klar erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist viel zu spät geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird oder nicht ist unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die auslösenden Faktoren für die "Kontaktverweigerung des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist, sondern die "Kindschaftssache" dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt" werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile, insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer, sowie  unseren Bericht zum Umgangsausschluss, mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.    02.07.2009: Wir erhielten folgenden  Aufruf, den wir gerne weitergeben:
TV Produktion sucht Eltern, deren Kind vom Ehepartner / Lebensgefährten / sonstigenVerwandten entzogen wurde. Der Film ist für das ZDF in Planung. Bei Interesse, setzen Sie sich mit Britta Marks 089-92334314 in Verbindung.
Dazu möchten wir gerne noch auf eine wirklich hervorragende und spannende Reportage aus dem selben Hause hinweisen, in deren Verlauf erst ein von den mütterlichen Großeltern aus Deutschland entführtes Kind nach 13 Jahren  in England schließlich aufgefunden wurde, allerdings völlig entfremdet und den Kontakt mit den Eltern und der jüngeren Schwester ablehnend. Hier ist unsere damalige Meldung zu diesem Bericht mit großer Resonanz:

14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad: Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.
Um das Studium rasch zu beenden, entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [mehr]  Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr Nachtprogramm VPS 22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar. Auf der Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung, sowie ein  Forum zu diesen Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom  23.9.2008 (unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.

Die Links zum umfangreichen Hintergrundmaterial funktionieren noch und der Film, sowie ein weiterer Bericht vom 11.11.2008 sind aus der ZDF Mediathek z. B. mit dem Suchbegriff "geraubtes Kind" abrufbar.
Die Eltern berichteten über ihr Schicksal später auch in der Sendung "KERNER".

29.6.2009: Uns erreichen immer wieder verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen  Elternteilen die meist sehr zu Recht um ihren Kontakt zu ihren Kindern bangen, wenn der andere Elternteil mit den Kindern in den fernsten Winkel der Bundesrepubliko der gar der Welt zieht. Bisher haben wir kaum Maßnahmen gesehen, die diese "Freizügigkeit" im Interesse des Kindeswohls einschränken, anders als etwa seit Jahrzehnten schon in den USA,  wo ein begründeter gerichtlicher Antrag bei einem Umzug nötig ist (z. B. 50 Meilen Regelung), vgl. auch unsere letzten Berichte dazu, vom 23.4. und 21.4.2009. In Deutschland dagegen betrachten es viele Elternteile bei einem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, trotz Verletzung eines gemeinsamen  Sorgerechts und des Umgangsrechts, sogar als ihr selbstverständliches Recht die Kinder einfach "mitzunehmen". Diese eigenmächtige "Mitnahme" der Kinder wird dann nicht etwa nach §235 StGB [Entziehung Minderjähriger] als Straftat verfolgt, sondern sogar u.a. noch dadurch "belohnt", dass der neue Wohnort der Kinder automatisch auch Gerichtsort wird. Das wird sich mit Inkrafttreten der FGG Reform im Herbst nur insoweit ändern, dass dann die gerichtliche Zuständigkeit beim bisherigen Wohnort der Kinder verbleiben kann, d.h. allerdings nicht verpflichtend, sondern nur als bloße Kannbestimmung. Die wesenlich erhöhten Umgangskosten trägt aber, soweit, wie nicht selten, weit über der Leistungsgrenze und der verfügbaren Zeit, weiterhin allein der dann umgangsberechtigte Elternteil. Letzteres gilt genau so bei einem legalem Umzug des Wohnelternteils ins Ausland, der bisher auch bei noch so großen Entfernungen kaum von den Gerichten aus Kindeswohlgründen verwehrt wurde. Dazu deshalb wieder eine sehr interessante und wichtige Entscheidung, mit sehr ausführlicher Begründung:
Elterliche Sorge/Abänderungsverfahren: Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aufgrund einer von der Mutter geplanten Übersiedlung nach Peking. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 5. September 2008- 18UF 83/08 in ZKJ 5 (2009), Seiten 211-214.

Im selben Heft, Seiten 207 -211, Umgang: Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei einem Umgangsausschluss,  auch die Wiedergabe einer sehr deutlichen Kritik des Bundesverfassungsgericht an den üblichen gerichtlichen Verfahren bei einem Umgangsauschluss, den wir in den meisten Fällen, wenn keine körperliche oder psychische Gefahr vom Umgangsberechtichtigten ausgeht oder sogar, wie im vorliegenden Fall das Gegenteil und psychische Gefährdung durch Umgangsvereitelung und Entfremdungsbestrebungen des Wohnelternteils klar erwiesen ist, als ein Zeichen der völligen Hilflosigkeit nach einem viel zu lange verschleppten Verfahren sehen, keineswegs als "Wundermittel" (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), weil es die Entfremdung erwiesenermaßen nur vertieft, vgl. z. B. unseren Bericht  u.a. zu der empirischen Untersuchung von Karle & Klosinki (1999). Diese Gefahr sieht auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss BVerfG 1 BvR 746/08 vom 5.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 67), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr074608.html. Die ganze "Unendliche Geschichte" (seit 2001, aber es gibt durchaus auch noch weit längere ähnlich erfolglose Verfahren, z. B. den Fall G., und manche werden sich vielleicht noch an einen Fall erinnern bei dem nach 7 Jahren noch überhaupt keine Entscheidung zum Umgangsantrag des Vaters gefallen war,1997.) einer Umgangsvereitelung und Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, aber ohne adequate gerichtliche Maßnahmen gegen die sich mit der Zeit immer weiter vertiefende Entfremdung,  ist ebenfalls absolut lesenswert, weil sie sich fast genau so immer noch, trotz klarer psychologischen Erkenntnisse, an deutschen Gerichten ständig wiederholt und dann nicht selten die "Kindschaftssache" durch Umgangsausschluss "erledigt" wird. Vgl. dazu auch unsere Berichte über Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie zur Eltern-Kindentfremdung.  

10.6.2009: Heute, 3sat, 21:05 Uhr:  Meine, deine, unsere Kinder. Experiment Patchworkfamilie. Film von Annina Furrer (Erstsendung 26.2.2009).
Viele Ehen scheitern, doch auch nach einer Trennung sehnen sich manche Ehepartner und Kinder nach Glück in der Familie. - Der Film erzählt die Geschichte zweier Patchworkfamilien, die den Traum der harmonischen Familie auf ganz unterschiedliche Art verwirklichen wollen.

26.5.2009: Morgen, Mittwoch 27.5.  RTL, 22h15, STERN TV: "Du wirst Dein Kind nie wieder sehen": Das Drama der Scheidungsväter.
Etwa 150.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer Ehescheidung betroffen. Wenn Papa und Mama sich trennen, ist das für die Kids immer ein Drama. In vielen Fällen herrscht zu allem Überfluss Zank und Streit zwischen den Ex-Partnern. Douglas Wolfsperger hat erlebt, was ein solcher Rosenkrieg anrichten kann. Im Streit um das Umgangsrecht für seine Tochter hat Wolfsperger verloren und seine Tochter seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Jetzt hat er über seine Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter einen Film gemacht: "Der entsorgte Vater." stern TV berichtet darüber - und über Wege, in denen es nach der Scheidung doch noch ein Miteinander gibt.
Der Film kommt ab 11.Juni in die deutschen Kinos.

11.05.2009: Die Hamburger Fernseh-Produktionsfirma „SPIEGEL TV“ plant für das ZDF eine mehrteilige Dokumentation zum Thema Familie und Erziehung. In der Sendung soll ein „Coach“ bei Problemen helfen, wie sie in jeder Familie auftauchen können: „Ständig streiten sich die Geschwister“, „Mein Sohn vernachlässigt die Schule“, „Meine Eltern sind viel zu streng“ oder „Der Stress nach der Scheidung“. Für die Serie suchen wir Familien, die beweisen, dass man seine Probleme in den Griff bekommen kann.  Mehr Information und Kontakt.

23.4.2009: Praktisches Zusammentreffen: Zu den im untenstehenden Bericht von uns gerade erst wieder angesprochenen Themen (zu denen oft Anfragen an uns kommen) bringt das neue Heft  2009/4 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) eine Reihe interessanter Beiträge. Ihnen gemeinsam ist die schwierige Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 GG) und dem dadurch vielfach tangiertem Recht eines Elternteils auf Umgang mit seinem Kind (Artikel 6, Abs1, 2 GG). Anders als leider so oftder Fall ist, geht es in den besprochenen Fällen jedoch nicht um einen (heimlichen) eigenmächtigen Umzug im Inland oder eine Kindesentführung ins Ausland.
   Im ersten Fall  ,,Elterliche Sorge: Untersagung eines eigenmächtigen Wegzugs unter Mitnahme des gemeinsamens Kindes"  (AG Bensheim, Beschluss vom 9. Juli 2008 -72 F 223/08 SO) hatte die Mutter in der mündlichen Verhandlung vom 6.5.2008 über ihren Antrag auf Aussetzung .des Umgangs und des Vorwurfs eines sexuellen Kindesmissbrauchs durch den Vater erstmals angekündigt, dass sie ab 1. 8.2008 mit dem Kind nach Nordeutschland (500km Entfernung) ziehen will, und dort wieder eine ähnliche Stelle (halbe Stelle als Staatsanwältin) antreten könnte.  Das AG hatte vorläufig begleiteten Umgang angeordnet und zugleich ein psychologisches Fachgutachten in Auftrag gegeben. Es hat der Mutter bis zum Abschluss des Sorge- (Aufenthaltsbestimmungs-)rechtsverfahren und insbesonderesder Begutachtung einen Umzug untersagt. Dieser Beschluss des AG ist auf Seiten 175-176 abgedruckt, ebenso wie der redaktionelle Hinweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M  vom 2.10.2008 - 6 WF 138/08  mit dem der Mutter auf deren Beschwerde hin im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das 3 jährige Kind übertragen wurde und so den Weg für den Umzug freimachte (mit weiteren Hinweisen auf Fälle des Herausnehmens eines Kindes aus seinem bisherigen sozialen und örtlichen Umfeld)  Mit einer ausführlichen rechtlichen Würdigung an Hand dieses Falles setzt sich RA Jürgen Riek auf Seiten 165-168 auseinander: Freizügigkeit, Elternrecht und Kindeswohl. Was hat den Vorzug?.
   Im zweiten Fall, S. 171 -174, geht es um ,,Elterliche Sorge: Sorgerechtsregelung bei Umzug in das Ausland" (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 2008 -2 UF 88/08). Die Mutter wollte nach derTrennung (2004) und rechtskräftigen Scheidung (2006) endgültig in ihre amerikanische Heimat  umziehen (wo sie auch bereits wieder geheiratet hatte) und begehrte dafür die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht, wogegen sich der Vater in Deutschland wegen der Erschwerung des bisher gut funktionierenden Umgangs wandte. Beide Eltern hielt das Gericht für voll erziehungsfähig, zu beiden hat das Kind eine gute Beziehung, die Mutter hatte  jedoch,  wie so oft ( beruflich bedingt), den Hauptanteil an Erziehung und Betreuung übernommen. Sie konnte das Gericht auch davon überzeugen, dass die besseren Betreuungsmöglichkeiten auch nach einem Umzug eher bei ihrl iegen und  der Umzug  keineswegs aus Gründen der Umfangsvereitelung, sondern aus gut nachvollziehbaren Gründen erfolgen sollte. ,,Soweit es dem Kindeswohl von A. noch besser entsprechen würde, wenn sie weiterhin mit ihrer Mutter in Deutschland leben würde und engen Umgangskontakt zum Vater hätte, reicht dies allein nicht aus, um den nachvollziehbaren Wunsch der Mutter auf Rückkehr in ihre Heimat nicht zu respektieren (so z. B. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004,1588). Dem Anliegen von A. ist durch die vom AG getroffene Umgangsregelung Rechnung getragen, deren freiwillige Ausweitung durch die Eltern jederzeit möglich ist.  Ein für das Kind A. wichtiger regelmäßiger  Umgang mit dem Vater und ihren  Wurzeln hier in Deutschland  ist durch die getroffene Umgangsregelung sichergestellt." Das OLG hat damit die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter (unterZurückweisung ihres weiteren Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge und des gegenläufigen Antrags des Vaters) durch das AG bestätigt.(Mit redaktionellen Hinweisen auf weitere Entscheidungen zu diesem Problembereich).
  Wir hatten schon am 23.9.2008 ebenfalls wieder Anlass auf das leidige Thema "eigenmächtige Kindesmitnahme" einzugehen, die in Deutschland gängige Praxis ist, weil im Gegensatz zu anderen Staaten ohne ersthafte Folgen (wie z. B. Übernahme der zusätzlichen Umgangskosten, Sorgerechtswechseloder sogar strafrechtliche Konsequenzen,  entsprechend  der Gesetzeslage z. B. in Florida oder Frankreich, wie schon von uns erwähnt), ja  sogar von Vorteil bei beabsichtigter Umgangsvereitelung ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar (aus formalen Gründen) eine Beschwerde dagegen nicht angenommen aber denooch sehr deutliche Worte gefunden:  - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27. Juni 2008, veröffentlicht ebenfalls in  ZKJ 9, 2008, S. 378-380.
 
  Wir möchten auch auf einen weiteren sehr interessanten Aufsatz ,,Kindschaftsrecht des 21.Jahrhunderts. Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven" von Prof. Dr. Nina Dethloff, S. 141-147, im aktuellen Heft von ZKJ hinweisen. Er geht insbesondere sehr ausführlich, verleichend und kritisch auf das an uns oft herangetragenen Thema "Nichteheliche Elternschaft und Sorgerecht" ein, mit der Feststellung dass hier dringender Reformbedarf, mit Anpassung an die Praxis im Rest der Welt besteht. ,,Angesichts des insoweit bestehenden europäischen Standards dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis der Europäische Gerichtshof das mütterliche Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder ansehen wird." (Zitiert dazu Rixe, FPR 2008, 223-226, vgl. auch unseren Bericht vom 29.1.2009 zur "Vernehmlassung" über eine entsprechende Anpassung an den europäischen Standard in der Schweiz). Das Bundesjustizministerium (vgl. unsere Meldung vom 28.10.2008) hat sich jedoch erst vor kurzem zu einem Forschungsauftrag entschlossent, der bis Ende 2010 vermutlich herausfinden wird, was man entsprechend unserer Stellungnahme für das Bundesverfasungsgericht vor der Entscheidung vom 29.1.2003 schon damals in allem nötigen Detail aus den einschlägigen Erfahrungen und Untersuchungen anderer Staaten (z.B. Frankreich, Großbritannien) zur exakt derselben Frage ohne weiteres hätte wissen können. Die Autorin begrüsst in ihrem Ausblick das Beschleunigungsgebot der FGG Reform (§158 FamFG), betont die Wichtigkeit neuer Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der Mediation, bei der jedoch die Kosten noch eine große Hürde darstellen. Das FamFG sieht in  §135 I lediglich eine kostenfreie Information darüber vor, aber keine Verpflichtung auch nur eine Versuch zu unternehmen, wie schon seit vielen Jahren in Staaten der USA (selbstverständlich nicht im Falle häuslicher Gewalt und ohne Erzwingung eines Abschlusses, womit Interessensgruppen hier gegen "Zwangsmediation und "Zwangsberatung" auftreten) oder der gerichtsnahen Co-Mediation durch ein Psychologen-Anwaltsteam (möglichst auch männlich-weiblich) mit einem hohen, genau spezifierten Qualifizierungsprofil und entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren, wie schon lange in Österreich.
           
21.4.2009: Report München, ARD 20.4,2009 (Bericht und Video noch online abrufbar): Kindesentführung ohne Folgen. Der verzweifelte Kampf einer Mutter.  Ein erstaunlicher Fall von Kindesentführung. Mitten im Sorgerechtsstreit der verfeindetenEltern setzt sich der deutsche Vater mit der gemeinsamen Tochter in die Türkei ab. Obwohl die Mutter das Aufenthaltsrecht für ihre Tochter zugesprochen bekommen hat, wurde das Kind nach mehr als einem Jahr noch immer nicht nach Deutschland zurückgeführt.

So erstaunlich ist der Fall allerdings leider nicht. Zunächst zeigte eine frühe Untersuchung der Royal Canadian Mounted Police schon, dass Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines Sorgerechtsverfahrens entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen Ausgang erwarten, Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch enttäuschenden Entscheidung. Und dass sich Signaturstaaten des Haager Übereinkommens über die Zvilrechtlichen Aspekte  Internationaler Kindesentführungen von 1980 (HKÜ) dann an so fundamentale Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1.rasche Rückführung des Kindes, möglichst innerhalb von sechs Wochen in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes, 2. dass nur dort eineSorgerechtsentscheidung getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt, nach diesem Bericht, die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich. Deutschland selbst galt jahrelang als wahres "Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter exzessiver Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern entführende Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem Scheitern ihrer Ehe im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und deshalb menschlich zwar verständlich, aber in Hinblick auf die Sorgerechtslage widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes nach Deutschland zurückkehren wollten) auch gleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht schon mit dem alleinigen Sorgerecht "belohnt" wurden.  Anders als im vorliegenden Fall aus der Türkei, wurden die Entscheidungen einer Nichtrückführung des Kindes dann auch nicht revidiert (wobei allerdings der türkischen Revision bisher noch keine Rückführung folgte und deshalb das Kind der Mutter bereits erheblich entfremdet wurde). Das hat sich in Deutschland erst nach ganz massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte über zahlreiche solche Fälle) entscheidend geändert, auch dadurch, dass, wie es z. B. in England schon längst der Fall war,  jetzt nicht mehr jedes beliebige Amtsgericht über solche Fälle entscheidet, sondern sie in Erwartung einer besseren Erfahrungsbildung und Schulung bei weit weniger dafür designierten Gerichten (meist OLGs) gebündelt werden. Innerhalb der EU traten wesentliche Verbesserungen, vor allen bzgl. kollidierender Sorgerechts -und Rückführungsentscheidungen auch durchdas sog. Brüssel II a Abkommen ab 1.3. 2005 ein.

Nichts wesentliches geändert  hat sich bisher leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht  und auch keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z. B. in Frankreich, oder den teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B. Florida Statutes 61.13001  Parental relocation with a child, hat dies in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil. Lediglich der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme" des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.  


26.03.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier weitergeben:
,,Mein Name ist Almut Steinecke, ich bin Journalistin und schreibe für verschiedene Redaktionen (Spiegel Online, Zeit Online, Unicum, JungeKarriere). Für das Job- und Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere" für Berufstätige, Absolventen und Studenten, Verlag Handelsblatt, recherchiere ich derzeit eine Reportage über alleinerziehende männliche Studenten. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Suche nach männlichen Studenten, die ihr Kind ganz alleine großziehen und Lust hätten, mir Ihre Geschichte zu erzählen: wie sie ihren Alltag meistern und gestalten und ihr Aufgabe als alleinerziehender Papa, für die sie sich bestimmt vielen Herausforderungen stellen müssen. Die studentischen Väter sollten sich auch mit ihrem Kind fotografieren zu lassen. Die Väter haben die Möglichkeit, ihre jeweiligen Erfahrungsberichte vor Veröffentlichung zu autorisieren. Über rasche Rückmeldungen an meine E-Mail-Adresse würde ich mich freuen: almut_steinecke@gmx.de. Lieben Dank!"

22.03.2009: Wir haben unsere Sammlung von Gerichtsbeschlüssen mit Bezug auf Eltern-Kind- Entfremdung (PAS)wieder durch Urteile erweitert, die sich nicht scheuen dieses Geschehen genau zu dokumentieren, den auslösenden Elternteil zu benennen und mit sehr deutlichen Worten auf dessen Erziehungsdefizite hinzuweisen. Nur nach einer solchen gründlichen Analyse können nämlich die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Dass die Mittel dazu verhältnismäßig sein müssen, aber zugleich auch möglichst prompt eingesetzt werden sollten, um eine weitere Verhärtung und mögliche Langzeitfolgen für das Kind tunlichst zuvermeiden, erfordert in solchen Fällen immer eine sehr schwierige Abwägung. Wie schwierig diese Abwägung ist und welche Möglichkeiten bestehen lässt sich sehr gut an den aufgeführten Urteilen erkennen, die sogar z. T. im Volltext von offiziellen Servern im Internet verfügbar sind.
Allerdings stammen diese neueren Entscheidungen, die sich auch ausführlich mit der umfangreichen Literatur zum Parental Alienation Syndrome und insbesondere den immer zahlreicheren früheren Entscheidungen die darauf und auf entsprechende Aussagen von Sachverständigen Bezug nehmen, auseinandersetzen zwar nicht aus Deutschland, sondern in letzter Zeit besonders häufig u.a. aus Kanada. Wir weisen aber z. B.auch auf Entscheidungen aus Spanien hin (einschließlich entsprechender Fachliteratur), ebenso auf solche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, selbst wenn, anders als in einigen Entscheidungen bereits, der Gerichtshof die PAS Diagnose verständlicherweise nicht direkt aufgreift, weil sie nicht durch Sachverständige und nationale Gerichte Teil des Verfahren war, sondern lediglich von den Beschwerdeführern eingebracht wurde. Auf die  zwar handliche, wei lzusammenfassende Bezeichnung "PAS" kommt es da überhaupt nicht an. Da sich zwar die rechtlichen Rahmen in den einzelnen Staaten etwas unterscheiden, aber das menschliche Verhalten überall gleich ist, sind diese ausführlich dokumentierten Fälle und der Umgang mit ihnen selbstverständlich auch für Deutschland relevant, insbesondere für die damit befasste Forschung und Literatur. Sie sollten eigentlich schon ausreichen um mit dem zwar angesichts mächtiger Lobbies politisch korrektem Herunterspielen der Problematik, sogar Infragestellen ob es überhaupt entfremdente Trennungs-/ Scheidungskinder gibt, und vor allem Vermeidung der Benennung des auslösenden Elternteils mit Umschreibungen, wie Kontaktverweigerung (obwohl in diesen Fällen zumindest im Frühstadium nicht unabhängiger Kindeswille), aufzuräumen. Unsere Literaturübersicht zu Eltern-Kind-Entfremdung wurde ebenfalls wieder etwas erweitert.  

18.03.2009: Obwohl die Eltern-Kind-Beziehung und nicht Unterhaltfragen der Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit sind, ist uns selbstverständlich bewusst, dass letztere sehr oft eine ganz wesentliche Rolle spielen. Sie können ja durch  eigentlich unverständliche deutsche Regelungen, die einem umgangsberechtigen Elternteil allein die Kosten (und auch Logistik) für den Umgang aufbürden, ganz unabhängig vom eigenen Einkommen des Wohnelternteils und unabhängig auch davon ob dieser selbst mehr oder weniger willkürlich mit dem Kind über eine sehr große Entfernung verzogen ist, Umgang sogar nicht selten effektiv verhindern. Sie wirken zumindest dadurch, dass Barunterhalt auch ganz unabhängig von der Verweildauer des Kindes beim Umgangsberechtigtenzu zu leisten ist, statt anteilmässignach Verweildauer beim jeweiligen Elternteil und den relativen Einkommen, auch einer in anderen Staaten angestrebten möglichst gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern entgegen, mit der einzigen Ausnahme eines exakten, aber deshalb wohl fast immer unrealistischen 50:50 Wechselmodells, laut Urteil XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007, vgl. dazu unsere Berichte vom 31.3.2007und 1.3.2007, mit einer Modellrechnung nach amerikanischen Unterhaltsrichtlinien für ein Wechselmodell. Grundlage für eine verhältnismässige Aufteilung der Betreuungskosten wäre natürlich auch, dass Einkommen bei beiden Elternteilen vorhanden ist, also entsprechend ab einem gewissen Kindesalter auch für beide eine Erwerbspflicht besteht. Heute nun hat der Bundesgerichtshof erstmals mit Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 - XII ZR 74/08 im Zusammenhang mit dem auf Grund von Verfassungsbeschwerden zum 1.Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zur Dauer dieses Anspruches entschieden, worauf wir schon aufmerksam machen wollen, obwohl erst die Pressemitteilung Nr. 62/2009 dazu vorliegt. Damit wird der Verantwortung auch des Wohnelternteils für den eigenen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes deutlich Nachdruck verliehen.
 . 
10.03.2009: Heute, ZDF 22h15 37 Grad: Mama, das war's! Auszeit zwischen Kindern und Eltern  (30 min).  
Wenn eine Tochter oder ein Sohn sich plötzlich im Erwachsenenalter von Mutter oder Vater abwendet, dann geht diesem Entschluss eine lange und belastende Entwicklung voraus. Doch eine Auszeit muss keine Trennung für immer bedeuten, wenn sich die erwachsenen Kinder entscheiden, eine Annäherung zu wagen... [mehr]
Auf dem ZDF Dokukanal: Die Reportage "Mama, das war's!" am Mittwoch, 11.3.2009 um 19.30. Im Anschluss um 20 Uhr die Diskussion bei 37 Grad plus.
Anmerkung: Entfremdung und Kontaktverweigerung zwischen Kindern und Eltern kann mannigfache Ursachen haben, wie auch dieser Film zeigen wird. Diese Tatsache muss selbstverständlich auch im Zusammenhang mit Trennung/ Scheidung der Eltern beachtet werden, sollte aber nicht dazu benützt werden von einer Untergruppe "Parental Alienation Syndrome  (PAS)"abzulenken, die besondere Aufmerksamkeit erfordert, auch wenn  man durch ein sehr breit gefasstes Konzept "entfremdetes Kind" oder "Kontaktverweigerung" und vor allem durch Weglassen der aber ursächlich sehr wesentlichen Komponente "entfremdender Elternteil" Kontroversen.um das  PAS Konzept vermeidet. Die Untergruppe PAS ist nach Warshak (2005 ) durch 3 Elemente gekennzeichnet, die alle gleichzeitig vorhanden sein müssen:1. Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die das Ausmaß einer Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt aufgelegentliche Episoden beschränkt zu sein.
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste Reaktion des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils zurückzuführen

    

8.3.2009: Sehr passend zu unseren aktuellen Berichten über Trennungsväter haben wir ein Buch eines namhaften österreichischen Autors zur Rezension erhalten das dieses Problem literarisch gekonnt aufgreift. Das kleine Buch wird eingeleitet von einer interessanten, aber auch sehr kritischen Darstellung des deutschen (und des in vielen Grundzügen ähnlichen österreichischen) Familienrechts vom Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794, über den Nationalsozialismus, bis heute: VfK Buchrezension: Wolfgang Mayer König, Das zerissene Kind (2009).

4.3.2009:  Hamburger Abendblatt: Gericht enthüllt Hintergründe zum Martyrium Fall Lea-Marie: Schwere Versäumnisse im Jugendamt. Kind von der Mutter misshandelt - doch dann verschwand die Notiz mit der Warnung. Das Martyrium der kleinen Lea-Marie aus Teterow dauert mehr als drei Jahre, von April 2003 bis Juni 2006. ....

3.3.2009: Trennungsväter: Weil die Mutter es nicht will.  Von Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine, FAZ.NET, 2.3.2009.
Historie einer Trennung, Ausgrenzung des Nichtwohnelternteils und  zunehmender  Eltern-Kind-Entfremdung, wie sie inbesondere nichteheliche Väter in Deutschland sehr häufig erfahren. Diese Väter sind, wenn sie, wie meist kein Mitsorgerecht besitzen, faktisch rechtlos, weil sie ohne nennenswertes rechtliches Risiko für die Mutter von dieser auch vollkommen willkürlich aus dem Leben des gemeinsamen Kindes komplett ausgeschlossen werden können. Der  im Bericht erwähnte Film von Douglas Wolfsperger "Der entsorgte Vater -das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg" zeigt das sehr drastisch an einer Reihe von realen Fällen. Der Film soll  im Juni in die Kinos kommen. 

Seit der Reform von 1998 gibt es zwar die Möglichkeit einer übereinstimmenden, gemeinsamen Sorgererklärung und man mag sich wundern, warum davon (in guten Zeiten) immer noch so wenig Gebrauch gemacht wird. Außer Unwissenheit der Väter, spielt dabei möglicherweise auch die Erfahrung eine Rolle, dass nichteheliche Beziehungen häufig nach Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt eines Kindes auseinanderbrechen..Auch wird manchmal berichtet, dass nichteheliche Mütter dahingehend beraten werden, ihr "natürliches Recht" auf das Kind nicht aufzugeben. Was immer die Gründe sein mögen, sie müssten für eine Reform der Reform von 1998 jetzt nicht noch lange erforscht werden, weil sie an der Tatsache, dass die bestehende Gesetzeslage unzulänglich ist nichts ändern und das aus den Erfahrungen vieler anderer Staaten längst detailliert bekannt ist. Darauf hatten wir sogar schon in unserer Stellungnahme vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 zum Nichtehelichenrecht am Beispiel Großbritannien und Frankreich deutlich hingewiesen. In Großbritannien gab es die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung schon seit 1989 und das sogar, anders als bei der deutschen Regelung mit absoluten Vetorecht der Mutter (auch ohne Angabe irgend eines Grundes),  mit der Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung ihrer Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Alle Details dazu, dass auch eine solche erweiterte Regelung unzulänglich ist konnten spätestens seit dem Gesetzesantrag von 2001 (Verabschiedung der Reform in 2002) der umfangreichen parlamentarischen Dokumentation dazu entnommen werden und ganz ähnlich auch der zur Reform des französischen Code civile von 1993 (verabschiedet ebenfalls in 2002). Dabei geht es nicht um geschlechtsspezifische Probleme (von Vätern), sondern schlicht um eine wirkliche rechtliche Gleichstellung von Müttern, Vätern und nichtehelichen Kindern, und das selbst in einem Staat in dem nach Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz zwar nur Mütter, nicht Eltern, ausdrücklich Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft haben, aber nach Abs. 5 nichtehelichen Kindern auch die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelischeEntwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft durch die Gesetzgebung zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern. Durch die Duldung der Ausgrenzung eines Elternteils (und nicht selten sogar deren gerichtlicher Förderung durch das "Wundermittel" Umgangsauschluss -,,Kind muss zur Ruhe kommen" ) wird ja gerade besonders häufig nichtehelichen Kindern das Recht auf beide Eltern vorenthalten.

Die Entwicklung von Kindern ist, wie die psychologische Forschung eindrucksvoll zeigt, durch die Ausgrenzung eines Elternteils, ganz unabhänging davon ob Vater oder Mutter, erheblich gefährdet, und das mit Auswirkungen weit in das Erwachsenenalter. Wie Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung primär mit der Rechtspraxis, statt mit dem Geschlecht zusammenhängen, wird an einem Beispiel aus der klassischen Literatur, Effi Briest von Theodor Fontane, sehr deutlich, auf das Christine Brinck 2002 in einem Zeitungsartikel hinwies: ,,Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete", aus Zeiten in denen die "elterliche Gewalt" ausschließlich beim Vater lag. Es ist auch heute daran zu erkennen, dass mit einer zunehmenden (aber immer noch sehr geringen) Zahl von Vätern als Wohnelternteil, zunehmend auch Mütter von Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind.  Das muss hier deutlich zu anscheinenden Bestrebungen gesagt werden, die Eltern-Kind-Enfremdung und deren Langzeitfolgen herunterzuspielen oder das Parental Alienation Syndrom (PAS) gar nur als eine missbräuchliche Taktik von Vätern im Trennungs / Scheidungkonflikt sehen zu wollen, auch in Deutschland, mit willkürlich abgewandelten Titeln wie ,,Entfremdete Scheidungskinder ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224), oder der Umdeutung ,,Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7; 2/2001, S. 39-42).  Das ist nicht einmal originell.  Zu letzterem, der Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von PAS Entfremdung (obwohl es solche Anschuldigungen auch geben mag. Von Entfremdung betroffene Eltern sollten sich jedenfalls auch immer zunächst selbstkritisch fragen, was sie möglicherweise selbst dazu beitragen) und das mit breiter Unterstützung durch  Interessengruppen und Medien, gibt es ein sehr drastisches aktuelles Beispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten, weil es den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne des anderen Elternteils (und zusätzlich Kindesentführung ) durch umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt dokumentiert ist:  Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen:Glenn Sacks, The Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?(26.1. 2009). Sehr lesenswert!

29.1.2009: Bald wird Deutschland praktisch ganz allein als einsame Insel im europäischen Kindschaftsrecht dastehen, speziell auch was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft. Hier soll ja jetzt erst über 2 Jahre erforscht werden, was man schon seit vielen Jahren aus den Erfahrungen anderer Staaten detailliert wissen könnte, bevor überhaupt dann, hoffentlich ernsthaft und nicht fast endlos, über mögliche Änderungen der Gesetzeslage nachgedacht werden soll.(Vgl. dazu unsere Mitteilungen vom  28.10.2008und  21.11.2008).
Die Schweiz, die ja  bisher auch nicht gerade als Vorreiter in Sachen Kindschaftsrecht galt (aber wo es immerhin z. B. schon längst, unabhängig vom Sorgerecht, ein eigenständiges Auskunftsrecht jeden Elternteils bei Schulen etc, gibt, ganz anders als die deutsche Regelung, die es einem allein Sorge berechtigtem Elternteil ein leichtes macht den anderen willkürlich völlig auszuschließen, ja das faktisch fast garantiert) hat von einer ähnlichen Gesetzeslage ausgehend (gemeinsame Sorge nur bei einer Verständigung der Eltern) gestern ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die gemeinsame Sorge nach Scheidung, aber auch bei nichtehelichen Eltern, zum Regelfall machen soll. Außerdem soll die Verletzung des Besuchsrechts ein Straftatbestand werden, wie das ja auch bei unserem gemeinsamen Nachbar Frankreich schon längst der Fall ist (Art. 227-5 - Art. 227-11.des  Code Pénal), wiederum im Gegensatz zu Deutschland, wo Umgang faktisch vielfach über Jahre sabotiert werden kann, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen, insbesondere das Umgangsrecht nichtehelicher Väter, bei alleinigem Sorgerecht der Mutter nach § 1626a BGB, das anders als möglicherweise doch bei früher bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (ehelicher Eltern) auch in Extremfällen kaum gefährdet  ist, jedenfalls bisher nicht durch Übertragung auf den leiblichen Vater (vgl. dazu aber die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Oktober 2008 -1 BvR 2275/08 gegen die gängige Praxis im Falle eines Entzugs des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung dieses auf das Jugendamt, statt auf den leiblichen Vater zu übertragen, selbst wenn dieser zwar nicht rechtlich, aber faktisch für das Kind gesorgt hatte, vgl. auch ZKJ1/2009, Seiten 34-36.).

Hier nun die offizielle Information des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 28.1.2009.
Elterliche Sorge

Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches

Worum geht es?
Für die harmonische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, soweit wie möglich mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die gemeinsame elterliche Sorge soll deshalb im Interesse des Kindeswohlsfür geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden.
Was ist bisher geschehen?
Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
 Dokumentation
 Vernehmlassungsverfahren
Beim sog. Vernehmlassungsverfahren fordert der Schweizerische Bundesrat die Kantone, politischen Parteien und die verschiedenen Verbände auf zu Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen..
Medienberichte / Fallgeschichten dazu u.a. bei swissinfo.ch, einschließlich Videos (wenn Sie Schweizerdeutsch ausreichend verstehen) und den Schweizerischen Tageszeitungen, z. B. : 
29. Januar 2009, Neue Zürcher Zeitung Väter sollen bei Scheidungen bessergestellt werden. 
Bundesrat schickt Vorlage über gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall in die Vernehmlassung. Die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder soll für geschiedene und unverheiratete Paare zur Regel werden. .... entsprechende Änderung ist in der Vernehmlassung.
Tagesanzeiger: Die Väter werden den Müttern gleichgestellt.  Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 28.01.2009 (Kommentare)
Geschiedene und unverheiratete Eltern sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft werden. .

28.1.2008: Schon wieder Dauerthema Jugendamt: Süddeutsche Zeitung von heute Nr 22 / Seite 3, Verfolgt von einem Verdacht. Ein Ehepaar äthiopischer Herkunft lebt gut integriert in einer badischen Kleinstadt– bis plötzlich das Jugendamt und ein Gericht der Familie pauschal unterstellen, sie wolle die Tochter beschneiden lassen. Wie sollen die Eltern je beweisen, dass sie diese Absicht nie hatten?
Obwohl diese Geschichte wirklich bizzar erscheint (die Eltern stammen aus dem äthiopischen Bildungsbürgertum und hatten schon viele Jahre in Europa gelebt, bevor sie sich in einer südbadischen Kleinstadt niederließen), so erinnert sie doch in erschreckender Weise an nicht wenige Vorkommnisse, bei denen selbsternannte "Kinderschützer" über das Jugendamt einen fatalen Vorgang, meist zum Kindesentzug, in Gang setzen, der dann vom Familiengericht fast automatisch, wie es oft scheint, "abgesegnet" wird, ohne dass die Berichte und "Expertisen" des Jugendamtes entsprechend der Amtsermittlungspflicht des Gerichts kritisch und fachlich wirklich qualifiziert überprüft werden. Besonders häufig betrifft dies Anschuldigungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die selbstverständlich sehr ernst genommen werden müssen, aber meist sehr schwierig und deshalb nur durch besonders dafür qualifizierte Fachleute überprüfbar sind, keineswegs aber durch suggestive "Aufdeckungsarbeit" oder Kinderzeichnungen und Symptomlisten, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Symptomnlisten sind nicht nur be iselbsternannten "Kinderschützern" weit verbreitet (vgl. dazu z. B. Endres, 1996). Eine solche Liste ist uns sogar als "Orientierungshilfe" des "AK Sexuelle Kindesmisshandlung" des Allgemeinen Sozialdienstes einer deutschen Großstadt bekannt. Wir erinnern dazu unter den fast zahllosen Beispielen nur an die fatalen Folgen bei den sog. "Wormser Prozessen", oder aus neuerer Zeitan die ausgezeichneten Berichte  in der "ZEIT" von Sabine Rückert über den Fall "Müller" und ihr Buch über einen weiteren, sehr tragischen Fall einer Falschbeschuldigung.
Im vorliegendem Fall begann die fatale Verkettung damit, dass die Mutter voller Freude ihren Kolleginnen im Krankenhaus vom bevorstehenden Besuch ihrer Kinder bei den Großeltern in Äthiopien erzählte. Das landete schließlich bei einer  „Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die das Jugendamt in Lörrach einschaltete. Zwei Monate später entzieht das Amtsgericht den Eltern teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Verbot die Kinder ins Ausland reisen zu lassen, das aber in diesem Dreiländereck praktisch vor der Haustüre beginnt. In seiner Begründung geht das Gericht  ,,...zwar von einem „untadeligen“ Ruf der Familie aus, bezieht sich in seiner schriftlichen Begründung aber auf Informationen des Onlinelexikons Wikipedia, wonach Äthiopien eine sehr hohe Quote von beschnittenen Frauen habe. Ein Gericht urteilt nach Wikipedia. „Ob es Gesichtspunkte gibt, die in diesem konkreten Fall das allgemein in Äthiopien bestehende Risiko vermindern oder gar ausschließen, kann von hier aus nicht beurteilt werden“,schreibt das Gericht. Das sei letztlich nichts weniger als die Umkehr der Beweispflicht, sagt der Anwalt der Familie, Claus Huber. Das Jugendamt schickt der Familie ein Formblatt,  in dem sie sich verpflichten sollte, einmal im Jahr mit der Tochter einen Arzt aufzusuchen, um die Unversehrtheit des Mädchens bestätigen zu lassen. Yacob H. verweigert die Unterschrift, fühlt sich in seinen Rechten verletzt. „Fehlende Mitwirkung“, notiert das Jugendamt. ..."

22.1.2009: Dauerthema Jugendamt:

  ARD, Panorama, heute 22.1.2009, 21h45, geplant u.a.:  Kindesentzug - die Allmacht der Jugendämter.
 
 Mit den Praktiken deutscher Jugendämter hat sich auch wieder der Petitionsauschuss des Europaparlaments beschäftigt, vgl. z. B.Süddeutsche Zeitung von heute, S. 7: EU rügt Jugendämter. Brüssel – Der Petitionsausschuss des Europaparlaments  hat die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter besser zu kontrollieren. ....
Anlass sind die etwa 250 Petitionen an das EU Parlament von Eltern, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien beschweren, sowie,  insbesondere von polnischen Eltern, wegen der Verweigerung des Rechtes mit ihren Kindern in der Muttersprache zu sprechen. Bedenklich sei auch, sagte der Vorsitzendes des Petitionsauschusses, Libicki, dass die Jugendämter einerseits die Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch  die Stellungnahmen für diese Urteile erstellten.
Anmerkung: Es wird immer wieder von "Gutachten" gesprochen, obwohl diese Stellungnahmen generell nicht die Anforderungen an ein Gutachten erfüllen und JugendamtsmitarbeiterInnen (SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen) dafür auch nicht über die nötige wissenschaftliche Ausbildung verfügen und unserer Meinung nach auch nicht müssen, weil ihre Aufgaben eigentlich ganz andere sein sollten. Dazu gehören unbestritten die Verwaltung der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen, hervorragenden Förderungsmaßnahmen, aber auch die  prompte Veranlassung von Maßnahmen (Anrufung der Justiz) zum Schutz von Kindern bei offensichtlicher Vernachlässigung oder Misshandlung, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen, die eine frühestmögliche Rückkehr von "in Obhut" genommenen Kindern in ihre Familie erlauben. Psychologische und medizinische Gutachten sollten jedoch den dafür speziell ausgebildeten Fachleuten vorbehalten bleiben.
 
Die Pressekonferenz fand am Di. 20.1. 2009 in Brüssel statt, 13.00 - The petitions received by the EP on the "Jugendamt" - Marcin LIBICKI (UEN, PL).  Ein Bericht mit dem Titel „Angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der Jugendämter in Deutschland“ liegt als Arbeitsdokument (PE418.136v01-00 /9 DT\760500DE.doc) des Europäischen Parlaments vom 22.12.2008 vor. Der Bericht geht unter anderem auf Forderungen der Jugendämter ein, bei einem begleiteten Umgang mit den Kindern Deutsch zu sprechen. Diese "fachlich-pädogische Sicht" widerspricht jeder praktischen Erfahrung binationaler oder ausländischer Eltern, aus der man wissen müsste, dass die gemeinsame Sprache zwischen einem Elternteil und dem Kind ein intimes und ganz wesentliches Bindungselement ist, selbst wenn alle der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, und daher geradezu entscheidend bei einem begleitenden Umgang ist, der ja in erster Linie dem Erhalt dieser Bindung oder der Wiederannäherung nach Entfremdung dienen soll.  

Besonders scharfe Kritik an den Jugendämtern kommt immer wieder aus dem Ausland, und das sehr oft mit Hinweisen auf die deutsche Vergangenheit. Dafür, was insbesondere den Sprachenstreit betrifft, warb die Süddeutsche Zeitung in einem ausgezeichneten Bericht um Verständnis, indem sie auf sprachliche Diskriminierung während des "Dritten Reiches" hinwies.  Wir berichteteten.  
Von  Berichten dagegen, die die heutigen deutschen Jugendämter direkt mit der Nazi Vergangenheit in Verbindung bringen, wie sie reichlich im Internet zu finden sind,  wollen wir uns auch in Zukunft deutlich distanzieren, weil das, anders als sachliche Kritik an der heutigen Situation, zumindest nicht konstruktiv ist. Deshalb sind wir auch nicht auf einen Bericht des Corriere della Sera vom 22.12.2008 über die Auseinandersetzungen um eine Kindesentführung von München nach Italien eingegangen und finden es in erster Linie enttäuschend, aber auch besorgniserregend, dass selbst eine so angesehene und führende Zeitung in der Schlagzeile dazu vom deutschen Jugendamt als einer von Himmler gegründeten Einrichtung spricht (La donna separata rischia cinque anni. Porta a Milano i figli: la Germania vuole l'arresto della madre. Lo Jugendamt, istituito da Himmler, aveva negato il trasferimento. I bimbi considerati latitanti.), abgesehen davon, dass die zu große und nicht genügend kontrollierte Machtfülle der Jugendämter in diesem Bericht doch überschätzt wird.

Zu "Inobhutnahmen" aus neuerer Zeit vgl. u.a.  z. B. Frankfurter Allgemeine, FAZ.net: (21.12.2008):  Sorgerecht. Amtlicher Größenwahn. Von Katrin Hummel.  Mit Links zu weiteren Berichten.

20.1. 2009: ZDF, 22h30 -23h, 37 Grad:  Kuckuckskinder. Gut gehütetes Familiengeheimnis. Mit  weiteren Hintergrundberichten. Wdh. am 03.02.2009 01:50 Uhr


9.1.2009: Gut, dass sich die Eltern dagegen schließlich doch wirksam wehren konnten!. Ansonsten ohne Kommentar:

tz, 9.1.2009: Kleine Derya stößt sich Kopf beim Spielen an – Ärzte glauben an MisshandlungJugendamt nimmt Eltern grundlos Tochter weg. (Zum Jugendamt und seinen Vollmachten, vgl.  www.vaeterfuerkinder.de/juamt.htm)

sz, 30.12.2008: Familie zu Unrecht beschuldigt. Falscher Verdacht mit schlimmen Folgen. Es gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.Von Ekkehard Müller-Jentsch.

sz, 8.1,2009: Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler". Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg. Von Ekkehard Müller-Jentsch

Abendzeitung, München, 8.1.,2009: Nach grundlosem Kindesentzug: Klinik muss 20 000 Euro zahlen.

Das Urteil, Landgericht München I; Urteil vom 07.01.2009,  AZ.: 9 O 20622/06, ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hauner Kinderschutzgruppe. Karl Heinz Brisch.


8.1. 2009: Väterzentrum Berlin ist Aushängeschild für Deutschland. Pressemitteilung von: Väterzentrum Berlin.  (openPR) - Standortwettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ zeichnet Väterzentrum Berlin aus

 

 

   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2008
  
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