Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010vgl. auch: ARD: Sorgerecht für Väter Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
Parental Alienation IS a Crime!
by dr. michelle golland
A Nassau
County Supreme Court justice has sentenced a mother to six weekends in
jail for civil contempt. Per the judge, the guilty mom -- Lauren Lippe
-- engaged in a pattern of "alienating" behavior wherein she made false
allegations of sexual abuse against her children's father, Ted Rubin --
allegations that were calculated to interfere with her ex-husband's
scheduled time and relationship with their children....Mehr
12.6.2010: Morgen 13.6. 3 sat 6h:45: Tele-Akademie, Prof. Dr. Matthias Franz: Der vaterlose Mann
Dass die Beziehung
zum Vater wichtig für die kindliche Entwicklung ist, kann heute niemand
mehr infrage stellen. Sie stärkt das Selbstverständnis und die
Beziehungsfähigkeit. Jungen brauchen den Vater für den Aufbau einer
männlichen Identität und sind von einem Verlust des Vaters besonders
stark betroffen. Die 1975 begonnene Mannheimer Kohortenstudie
untersuchte Kriegskinder der Geburtsjahrgänge 1935 und 1945 über einen
langen Zeitraum hinweg. Dabei zeigten sich bis heute bestehende
gravierende Langzeitfolgen der kriegsbedingten Vaterlosigkeit.
Vor dem
Hintergrund dieser Studie und aktueller entwicklungspsychologischer
Konzepte analysiert Matthias Franz die Situation der heutigen
Vaterlosigkeit vieler Jungen mit immer mehr Scheidungen und Trennungen
unverheirateter Paare. Professor Dr. Matthias Franz ist
stellvertretender Direktor des Instituts für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie der Universität Düsseldorf. Er entwickelte ein
Präventionsprogramm für psychisch belastete alleinerziehende Mütter und
ihre Kinder.
(ARD/SWR) Wiederholung 14.6., 5h10 Videodownload: http://mediaserver.planet-schule.de/data/tele-akademie/streams/video/ta_2010_06_06.mp4
Vgl. dazu unseren Bericht über die Veröffentlichung:
"Wenn der Vater fehlt.
Epidemiologische Befunde zur Bedeutung früher Abwesenheit
des Vaters für die psychische Gesundheit im späteren
Leben" (Zsch. psychosom. Med 45,
260-278, 1999.)
info@geschejaeger.de oder geschesdesign@gmx.de melden.
Jeudi, une femme de trente ans est partie en prison pour deux mois ;
elle avait refusé le droit de visite et d'hébergement de ses deux
premiers enfants au père de ces derniers.
La sanction peut sembler lourde mais un père a des droits. Et
l'équilibre des enfants passe aussi par la présence du père biologique
lorsqu'une décision de justice est en sa faveur. C'est le message qu'a
voulu faire passer le tribunal correctionnel de Laon, jeudi. [Übers.: Das
Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das
Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen
Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten
ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon
vermitteln will.] Un jugement
qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de leurs
enfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté d'assumer
leur rôle de parent..
Das Urteil vom 23.12.2009
und die Schlussanträge vom 9.12.2009 sind derzeit auf den
Webseiten des Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aber
u.a. in Englisch bzw. Französisch. Zu beachten ist dabei, dass es
sich um ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) eines slowenischen Gerichtes
betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden italienischen
Entscheidung handelt und nicht um eine Individualbeschwerde eines
betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.
Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.
Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.
***
Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).
Zaunegger
v. Germany (no. 22028/04) schriftlich mitteilen.
The applicant, Horst Zaunegger, is a
German national
who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). His daughter having
been born out of wedlock, he complains about the fact that, unlike
divorced
fathers and mothers, German law does not provide him with the
opportunity
to be granted joint custody without the mother’s consent. He essentially
relies on Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction
with Article 8 (right to respect for private and family life).
Kommentar dazu von Heribert Prantl auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:Vatertag im Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht.
Für viele Väter
von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember;
und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster
Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht.
Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter
waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........
Now
23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only recently
that she was manipulated, that her long-held view of her father isn’t
accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak daily. “I’ve
missed out on a great friendship with my dad,” she says. “It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an
effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders,
the American Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According
to psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage,
stimulate more systematic research, lend credence to a charge of
parental alienation in court, and raise the odds that children would
get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS
Inclusion in DSM
October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.
Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten.
Glenn Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in
Radio - und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.

VPS
22.10.2008 03:20.So erstaunlich ist der Fall allerdings leider nicht. Zunächst zeigte eine frühe Untersuchung der Royal Canadian Mounted Police schon, dass Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines Sorgerechtsverfahrens entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen Ausgang erwarten, Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch enttäuschenden Entscheidung.Und dass sich Signaturstaaten des Haager Übereinkommens über die Zvilrechtlichen Aspekte Internationaler Kindesentführungen von 1980 (HKÜ) dann an so fundamentale Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1. rasche Rückführung des Kindes, möglichst innerhalb von sechs Wochen in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes, 2. dass nur dort eine Sorgerechtsentscheidung getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt, nach diesem Bericht, die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich. Deutschland selbst galt jahrelang als wahres "Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter exzessiver Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern entführende Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem Scheitern ihrer Ehe im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und deshalb menschlich zwar verständlich, aber in Hinblick auf die Sorgerechtslage widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes nach Deutschland zurückkehren wollten) auch gleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht schon mit dem alleinigen Sorgerecht "belohnt" wurden. Anders als im vorliegenden Fall aus der Türkei, wurden die Entscheidungen einer Nichtrückführung des Kindes dann auch nicht revidiert (wobei allerdings der türkischen Revision bisher noch keine Rückführung folgte und deshalb das Kind der Mutter bereits erheblich entfremdet wurde). Das hat sich in Deutschland erst nach ganz massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte über zahlreiche solche Fälle) entscheidend geändert, auch dadurch, dass, wie es z. B. in England schon längst der Fall war, jetzt nicht mehr jedes beliebige Amtsgericht über solche Fälle entscheidet, sondern sie in Erwartung einer besseren Erfahrungsbildung und Schulung bei weit weniger dafür designierten Gerichten (meist OLGs) gebündelt werden. Innerhalb der EU traten wesentliche Verbesserungen, vor allen bzgl. kollidierender Sorgerechts -und Rückführungsentscheidungen auch durch das sog. Brüssel II a Abkommen ab 1.3. 2005 ein.
Nichts wesentliches geändert hat sich bisher leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht und auch keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z. B. in Frankreich, oder den teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B. Florida Statutes 61.13001 Parental relocation with a child, hat dies in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil. Lediglich der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme" des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.
Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2005
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2004
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2003
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001
Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000