KIND - FAMILIE - MENSCHENRECHTE

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                                 Väter für Kinder e.V.
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Nummer 12/92
verantwortlich i. S. d. P.: Prof. Dr. M. Reeken / Vorsitzender


OLG Celle:
(12.ZS - FamS -, Beschl. v. 23.7.1984 - 12 UF 97/84); FamRZ 1984, 1035f.)
  und Auf unserer jahrelangen Suche nach einer Sorgerechtsentscheidung, die sowohl der familienvölkerrechtlichen Vorgabe des Art. 23 IV IPBPR als auch den kinderpsychologischen Erkenntnisse (vgl. z.B. die in unseren Infoblatt Nr. 19 vorgestellte Aussage von Papousek) gerecht wird, sind wir fündig geworden.

Das OLG Celle befand bereits 1984:
 

Wir zitieren aus den Gründen:
"Die Beschwerde des Vaters führt dazu, daß für die Zeit des Getrenntlebens ihm die elterliche Sorge für Martin übertragen wird (§1672 BGB).

..abzustellen, wie die bestmögliche Entwicklung des Kindes gewährleistet werden kann. Dabei sind die Persönlichkeit und die erzieherische Eignung der Eltern, ihre Bereitschaft, Verantwortung für das Kind zu tragen, und die Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung zu berücksichtigen. Dabei haben Vater und Mutter gleiche Rechte. Alter und Geschlecht des Kindes können jedenfalls ein Vorrecht des einen oder anderen Elternteils nicht begründen (vgl. BayObLG, FamRZ 1975, 226).

Dementsprechend gibt es auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß ein 3 1/2 Jahre altes Kind eher zur Mutter gehört. Vielmehr ist stets im Einzelfall zu entscheiden, welcher Elternteil als stabile Bezugsperson das größtmögliche Maß an Geborgenheit gewährleisten kann. Denn wesentlicher Faktor bei der Entwicklung eines Kindes ist die Kontinuität der Umgebung und der Betreuung. Daher ist insbesondere auch die zukünftige Entwicklung zu berücksichtigen. Zeitlich begrenzten Faktoren, wie etwa dem gegenwärtigen Alter, kommt demgegenüber eine weniger große Bedeutung zu (vgl. BayObLG, FamRZ 1962, 165).

... Ziel muß es sein, Martin nicht mit den Konflikten seiner Eltern zu belasten, sondern ihm vielmehr das Gefühl zu geben, daß ihm beide Elternteile erhalten bleiben."

Anmerkung:
Wir empfehlen Betroffenen dringend die Lektüre der kompletten Entscheidung.

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